Zur regulatorischen Einordnung und Behandlung von sog. Over the Top-Diensten (OTT)



Ähnliche Dokumente
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens

Bundesrat Drucksache 546/17. Unterrichtung durch die Europäische Kommission

POSITIONSPAPIER ANLÄSSLICH DER WAHLEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT AM 25. MAI 2014

Over-the-top-Dienste und der europäische TK-Review

Netz- und Informationssicherheit in der Union (sogenannte

Telekommunikationsüberwachung. und Vorratsdatenspeicherung

OTT Regulierung nach dem ECC Vorschlag der EU Kommission

ANHANG. Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt. zur

- Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen

E-Privacy-Verordnung, E-Privacy-Verordnung, Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz

Netzneutralität zwischen marktgemäßer Selbststeuerung und staatlicher Regulierung

Review des Europäischen Rechtsrahmens Grundlagen für fairen Wettbewerb in einer konvergenten Welt der Dienste schaffen

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2017) 228 final.

Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen. Datenschutz. / \ allgemeine Regeln bereichsspezifische Regeln BDSG

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...

Work in Progress # 130. Torsten J. Gerpott

zum Entwurf einer Telekommunikations-Nummerierungsverordnung (TNV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

FRAGENKATALOG FÜR DAS ÖFFENTLICHE FACHGESPRÄCH ZUM THEMA NETZNEUTRALITÄT KONSEQUENZEN AUS DEM TELEKOMMUNIKATIONS- PAKET DER EU

zu Punkt der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

Vorschlag der EU Kommission für eine Verordnung mit Vorschriften. Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten

Heun (Hrsg.) Handbuch zum Telekommunikationsrecht, 2. Auflage. Weitere Informationen unter Leseprobe zu

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Positionspapier. Ausführungen und Anmerkungen werden wir im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens. Berlin, den 25. März 2008

Digitale Agenda für Europa

Positionspapier. Berlin, 30. Juli 2015

Berlin 9. März Seite 1 von 6

eco Report: Internetwirtschaft 2014 Ein Report von eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.v.

V orw ort... Abkürzungsverzeichnis... XVII. Literaturverzeichnis... XXI. Einführung B. Gang der Darstellung Teil: Grundlagen...

Ass. jur. Jan K. Koecher, Forschungsstelle Recht im DFN. 41. DFN-Betriebstagung Forum Rechtsfragen

Konnektivitätspaket Überprüfung des EU Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation (TK Review 2016)

Institut für Europäisches Medienrecht Institut du Droit Européen des Médias Institute of European Media Law

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtsstellung der Bundesnetzagentur Deutscher Bundestag WD /17

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Telemedienrecht

EU-DatenschutzGrundverordnung. in der Praxis

Dr. Martin Braun Rechtsanwalt. GI-Fachgruppe Management von Informationssicherheit Frankfurt am Main, 25. Februar 2011

10788/15 ADD 1 bhw/zb 1 DGE 2B

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Crowdfunding-Dienstleister für Unternehmen

1. Zusammenfassung des Urteilstenors

Einführung in das Telekommunikationsrecht III. Dr. Christopher Wolf

Digitalisierung und Regulierung in Netzindustrien

ANHANG XI GEMÄSS ARTIKEL 5.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

Öko-Design Richtlinie - Ein Überblick -

TK01/2010 VOM

ANHANG IX GEMÄSS ARTIKEL 3.21 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

Richtlinien für Anbieter von VoIP-Diensten

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 214 final.

4. Bonner "Regulierungstreff", 13. Januar 2014 Zentrum für Europäische Integrationsforschung (ZEI), Bonn

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

NIS-RL und die Umsetzung im NISG

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Prof. Dr. Winfried Kluth IWE GK. Universität Halle-Wittenberg

Positionspapier. Berlin, 8. November 2016

Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ARBEITSDOKUMENT

TRANSPARENZ IM TK-MARKT

Anforderungen aus regulatorischer Sicht an die Normung und Standardisierung der IKT

Summer School on European Telecommunications. Netzzugang und Zusammenschaltung

ANHANG VII GEMÄSS KAPITEL 6 TELEKOMMUNIKATIONSDIENSTE

Weißbuch Digitale Plattformen

TKG-Novelle Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation.

Inhouse-Verkabelung - Stand der Überlegungen i.r.d. TKG-Novelle

ZfTM-Work in Progress Nr. 21: Zugangsentgelte für Teilnehmeranschlußleitungen und Wettbewerbsintensität auf Festnetzmärkten

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Einführung

Best practices bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa

(Text von Bedeutung für den EWR)

Marktabgrenzung in der Telekommunikation. Dissertation von Sabine Fiedler

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN

Anbieterkennzeichnung (Impressumspflicht)

Aktuelles aus der Rechtsprechung

ÖSTERREICH: EINZELSTAATLICHE MAßNAHMEN ZUR UNTERSTÜTZUNG DER ZIELSETZUNGEN DER VERBRAUCHERPOLITISCHEN STRATEGIE ( )

Anhörung EMEK Was versteht Swisscable unter Service public?

Transparenzbericht 2014

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

ZUSAMMENFASSUNG STRATEGIE DER EU-KOMMISSION ZUR SCHAFFUNG EINES EINHEITLICHEN DIGITALEN BINNENMARKTS VOM 06. MAI Berlin,

BESCHLUSS Nr. EX-14-3 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES. vom 22. Oktober 2014

Seite 1 von 6. Positionspapier. zum Recht auf Vergessenwerden in der Datenschutz- Grundverordnung. Berlin, 3. August 2015

TAGUNG AM DONNERSTAG, DEN 1. DEZEMBER 2016 (10.00 UHR)

Sitzung der 71. Europaministerkonferenz. am 2. Juni 2016 in Berlin

Datenschutz Was darf auf die Schulhomepage?

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

Gliederung. Die Vorratsdatenspeicherung Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datenschutz in Telemedien / Sozialen Netzwerken

Vorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II

DIGITALER NACHLASS DR. CHRISTIAN LANGE-HAUSSTEIN, LINDENPARTNERS 1. MÄRZ 2017

PLATTFORMEN UND DIGITALE GESELLSCHAFT

Das neue Telemediengesetz - TMG. 5. Jahreskonferenz des FFD Forum für Datenschutz Datenschutztage April 2007, Wiesbaden. Dr.

UKLAG NOVELLE Donnerstag, 21. April 2016 Dr. Beatrice Brunn, M.C.L. (Mannheim/Adelaide) Counsel

Aktuelle Entwicklungen in der IFRS- Rechnungslegung in der EU

Amtsblatt der Europäischen Union

Roamingpreise: Mobilfunkgespräche im Ausland werden erneut billiger, aber (noch) nicht SMS

(Text von Bedeutung für den EWR)

Vorwort 5 Literaturverzeichnis 19 Abkürzungsverzeichnis 21. Kapitel 1 Grundlagen

Wie man die digitale Wirtschaft besteuert

BESSERE RECHTSETZUNG UND TRANSPARENZ

Trends, Perspektiven und Potenziale für Connected TV

Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie

Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)

Transkript:

Hintergrundpapier Zur regulatorischen Einordnung und Behandlung von sog. Over the Top-Diensten (OTT) Berlin, 12. April 2016 Die Diskussion über die regulatorische Einordnung und Behandlung von OTT Diensten ist bereits seit längerem im Gange. Auslöser und Hintergrund ist das zunehmende Angebot internetbasierter Dienste, die von ihrer Funktion ähnlich und oftmals als Substitut für einen klassischen Telekommunikationsdienst angesehen und eingesetzt werden. Die Debatte um OTT-Dienste geht vorrangig darum, ob und wie diese Dienste reguliert werden sollen. Dieses Hintergrundpapier will den Stand der Diskussion wiedergeben und aufzeigen, wo mögliche Handlungsfelder liegen könnten. I. Hintergrund Die Diskussion um die Neuordnung der Regulierung der Telekommunikation wurde entscheidend von der Europäischen Union angestoßen. Schon vor der Veröffentlichung der Strategie zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Binnenmarkts gab es einen Vorschlag zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Telekommunikationsregulierung auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen. 1. Impuls aus Europa Der von der EU-Kommission zur Schaffung eines vernetzten Kontinents eingebrachte Vorschlag (COM(2013) 0309) betraf zunächst nur die Themen Netzneutralität und Roaming. Dazu legte die Kommission im vergangenen Jahr ein Verordnungsvorschlag vor, der im Oktober durch das Parlament verabschiedet wurde. Die Strategie wurde mit dem Digital Single Market-Paket fortgeführt. Mit der Digital Single Market-Strategie (COM(2015) 192) kündigte die Kommission an, eine Überprüfung der Telekommunikationsvorschriften durchzuführen. Ziel dabei ist es, gleiche Ausgangsbedingungen für Marktteilnehmer zu schaffen, damit diese wettbewerbsfähige Dienste anbieten können. Davon werden voraussichtlich besonderes sog. Over the top-dienste (OTT) betroffen sein. Konkret heißt es dort: Bei der Überprüfung der Telekommunikationsvorschriften wird stets darauf hingearbeitet, gleiche Ausgangsbedingungen für Marktteilnehmer zu gewährleisten, damit diese wettbewerbsfähige Dienste anbieten können ( ). Die Kommission wird 2016 Vorschläge für eine ambitionierte Reform der Telekommunikationsvorschriften vorlegen mit Schwerpunkt auf ( ) gleichen Ausgangsbedingungen für Marktteilnehmer und einer 1 von 5

einheitlichen Anwendung der Bestimmungen. 1 Wie diese konkret definiert werden, ist auch auf europäischer Ebene noch nicht festgelegt, aber von entscheidender Bedeutung für die weitere regulatorische Behandlung. 2. Definition OTT-Dienst Der BEREC (Body of European Regulators for Electronic Communication) veröffentliche im Februar diesen Jahres eine Studie zur Regulierung von Over the Top-Diensten (OTT), 2 die auch eine Definition des Begriffs OTT- Dienst enthält. Die Studie vergleicht dazu OTT-Dienste und andere elektronische Kommunikationsdienste miteinander. OTT-Dienste werden dabei als all die Dienste definiert, die Anwendungen über das offene Internet anbieten und in enger Substitutionsbeziehung zu TK-Diensten stehen. Sie können unabhängig von TK-Netzbetreibern von reinen Dienstanbietern, aber auch von Telekommunikationsanbietern angeboten werden. Der BEREC-Report unterscheidet dabei drei Kategorien: OTT-0: Solche OTT, die bereits als TK-Dienste klassifiziert werden können (nach Art. 2 c der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und dienste 2002/21/EG) OTT-1: OTT, die nicht als TK-Dienste klassifiziert werden können, aber diese substituieren können OTT-2: andere OTT-Dienste 3 Entscheidend dabei ist nicht die Art des Dienstes, sondern allein der Übertragungsweg. Die in der Studie verwendete Definition unterscheidet OTT- Dienste anhand einer Bewertung, ob sie bereits als elektronische Kommunikationsdienste aufgefasst werden können oder mit diesen konkurrieren. Anhand der Beispiele Einrichtung einer Notruffunktion und Transparenz eines Angebots wird aufgezeigt, wo die Unterschiede zwischen OTT-Diensten und anderen Kommunikationsdiensten bestehen und wie diese Unterschiede ggf. ausgeglichen werden können. Im Weiteren fasst die Studie Einschätzungen nationaler Regulierungsbehörden zu OTT-Diensten und deren regulatorische Behandlung zusammen. Dabei wird auch das Urteil des VG Köln erwähnt, das G-Mail als einen TK-Dienst einstufte. Diese Entscheidung könnte für die europäische Diskussion zentral sein. Das Verfahren wird voraussichtlich im Herbst zunächst einmal in Revision gehen. Beispiele für OTT-Dienste sind Web-Maildienste, Messaging-Dienste und Video- und Sprachtelefoniedienste. Abseits des TK-Marktes ließen sich bei einer erweiterten Definition von OTT-Diensten beispielsweise auch Video on Demand-Dienste als solche auffassen und mit TV-Plattformen vergleichen. Diese Frage ist allerdings unter medienregulatorischen Gesichtspunkten zu 1 COM(2015)192, S. 11f. 2 BEREC-Report on OTT-Services vom 26.02.2016, online: http://berec.europa.eu/eng/document_register/subject_matter/berec/reports/5751-berec-report-on-ott-services 3 BEREC-Report on OTT-Services, S. 15f. 2 von 5

diskutieren. II. Mögliche Handlungsfelder Nach Teil 2 TKG wäre zunächst einmal zu analysieren, inwieweit OTT- Dienste auf die klassischen Telekommunikationsmärkte drängen und diese beeinflussen (Marktanalyseverfahren). Erst auf Grundlage der Ergebnisse dieses Verfahrens ließe sich entscheiden, welche regulatorischen Möglichkeiten vorhanden sind. Zudem ist zu hinterfragen, ob und wenn ja welche OTT-Dienste nach dem TKG als TK-Dienste betrachtet werden können. Das ist für die Anwendung der Vorschriften nach den Teilen 3 und 7 des TKG von entscheidender Bedeutung. In einer konkreten Betrachtung, welche Unterschiede in der Regulierung es zwischen TK-Diensten und OTT-Diensten gibt, lassen sich die unterschiedlichen Rechtsvorschriften gegenüberstellen, wobei nur Vorschriften nach dem TKG ausgewählt wurden. TK- wie OTT-Dienste unterliegen darüber hinaus weiteren gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, die an dieser Stelle aber nicht vollständig aufgelistet werden können. Die folgende Gegenüberstellung bezieht sich nur auf die Teile 3 (Kundenschutz) und 7 (Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, öffentliche Sicherheit) des TKG. TK-Dienst OTT-Dienst Verbraucherschutz Datenschutz Bereichsspezifische Normen zum Kundenschutz nach 43a-47b TKG: Zusätzliche Informationspflichten 43a Begrenzte Vertragslaufzeiten 43b Transparenzverordnung 45n Anbieterwechsel 46 Schlichtung 47 91-107 TKG Speicherung Verkehrsdaten 96 Standortdaten schriftl. Einwilligung 98 Unterdrückung der Rufnr. Keine bereichsspezifischen Normen Impressumspflicht 5 TMG Lediglich zivilrechtliche Regelungen des Verbraucherprivatrechts 11-15a TMG Speicherung Nutzungsdaten 15 TMG Elektronische Einwilligung 12 TMG 3 von 5

TK-Dienst OTT-Dienst Öffentliche Sicherheit 108-155 TKG Notruf 108 Überwachungsmaßnahmen 110 Vorratsdatenspeicherung 113a ff. Keine bereichsspezifischen Normen Hieraus ergeben sich die möglichen Handlungsfelder Kundenschutz, Datenverwendung und Datenschutz sowie die TK-spezifische Melde- und Auskunftspflicht gegenüber Behörden. Der TK-Rechtsrahmen steht hier vor der Frage, ob und wie zukünftig eine angemessene Balance zwischen diesen unterschiedlichen Regulierungsansätzen hergestellt werden kann, ohne die Entwicklung neuer Dienste damit auszubremsen oder zu verhindern. III. Zu diskutierende Aspekte Insbesondere im Zusammenhang mit der Revision des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation wird über die regulatorische Einordnung und Behandlung von OTT-Diensten diskutiert. Das unterschiedliche Regulierungsniveau von internetbasierten OTT-Diensten und klassischen TK-Diensten hat zu Forderungen nach einer regulatorischen Gleichbehandlung aller Internet-und Telekommunikationsdienste geführt. Dabei geht es auch um Fragen des Wettbewerbs der Diensteanbieter und inwieweit ein Eingreifen des Gesetzgebers zur Herstellung gleichwertiger Wettbewerbsbedingungen erforderlich ist. Diese grundsätzlichen Fragestellungen werden nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler Ebene intensiv diskutiert. Dabei sollte zunächst Folgendes bedacht werden: Zuerst sollte analysiert werden, wo tatsächlich unterschiedliche Rahmenbedingungen herrschen. Dabei ist auch zu hinterfragen, welche Relevanz die einzelnen Vorschriften und Vorgaben (noch) haben. Es ist zu analysieren, ob ein gesetzgeberisches Handeln notwendig und zielführend ist. Erst daraus lässt sich ein Handlungsbedarf für die einzelnen Fälle ableiten. Eine endgültige Positionierung des eco zur Regulierung von sog. OTT- Diensten liegt noch nicht vor. Grundsätzlich sollte der europäische Regulierungsrahmen vordringlich daran ausgerichtet sein, Investitionsssicherheit für die Unternehmen zu schaffen und Marktvielfalt zu erhalten. Insbesondere auch auf europäischer Ebene muss die Regulierungspolitik sicherstellen, dass neben der Schaffung von notwendigen Investitionsanreizen, fairer Wettbewerb und Chancengleichheit im Markt erhalten bleiben. Dabei sollte die Bedeutung europäischer Unternehmen im globalen Kontext insgesamt nicht weiter geschmälert werden. Eine vollständige und ausführliche Überprüfung 4 von 5

des aktuellen EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation im Rahmen der Verwirklichung eines gemeinsamen Binnenmarkts für die elektronische Kommunikation bietet hierfür eine geeignete Gelegenheit. Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit eine Deregulierung der TK-Dienste möglich ist. Dazu sind Vorschriften dahingehend zu überprüfen, ob sie noch hinreichend aktuell und notwendig sind oder ob sie von der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung nicht bereits überholt wurden. In anderen Bereichen sind Kompromisslösungen anzustreben, um gleichwertige Regulierungsbedingungen herzustellen. IV. Ausblick Im Dezember führte die EU-Kommission eine Konsultation zur Novellierung des TK-Rechtsrahmens durch. Die Ergebnisse dieser Konsultation liegen noch nicht vor. Die EU-Kommission kündigte für Herbst an, konkretere Vorschläge für die Revision des TK-Rechtsrahmens vorzulegen. Über eco eco - Verband der Internetwirtschaft e.v. ist Interessenvertreter und Förderer aller Unternehmen, die mit oder im Internet wirtschaftliche Wertschöpfung betreiben. Der Verband vertritt derzeit mehr als 800 Mitgliedsunternehmen. Hierzu zählen unter anderem ISP (Internet Service Provider), Carrier, Hardund Softwarelieferanten, Content- und Service-Anbieter sowie Kommunikationsunternehmen. eco ist der größte nationale Internet Service Provider-Verband Europas. 5 von 5