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Transkript:

Industriemeister/in - Kraftverkehr Die Ausbildung im Überblick Industriemeister/in der Fachrichtung Kraftverkehr ist eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Industriemeisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Bildungseinrichtungen von Industrie- und Handelskammern sowie anderen Bildungsträgern bieten Vorbereitungskurse auf die Industriemeisterprüfung an (Vollzeit ca. 6 bis 7 Monate, Teilzeit ca. 1 1/2 bis 2 Jahre). Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Ausbildungsinhalte Neben fachrichtungsübergreifenden Kenntnissen werden in den Vorbereitungslehrgängen auch fachrichtungsspezifische sowie berufs- und arbeitspädagogische Grundlagen vermittelt. Fachrichtungsspezifischer Teil: Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen Kräfte, Momente, Arbeit, Leistung und Wirkungsgrad Zusammenhänge von Strom, Spannung und elektrischem Widerstand Zusammenhänge von Temperatur, Wärmemenge, Wärmedehnung und Wärmeverlust Rechtsvorschriften im Kraftverkehr verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften beförderungsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Personenbeförderungsgesetz und Güterkraftverkehrsgesetz Verkehrsbetrieb Kostenrechnung Beschaffungsplanung Anlagenbewirtschaftung Beförderungsvorbereitung betriebsübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Verkehrsträger einschließlich Verkehrshilfsgewerbe technische Kommunikation Verkehrsbetriebstechnik Fahrzeuge und Züge technische Einrichtungen, insbesondere der Reparaturwerkstatt des Betriebshofs, der Lagerung und des Umschlags Arbeitssicherheit im Betrieb Verkehrssicherheit Grundlagen der Fahrphysik Grundformen und Eigenarten typischer Bewegungs- und Verkehrsabläufe Seite 1 von 8

Umweltkunde physische und psychische Einflüsse und deren Auswirkungen auf das Verhalten im Straßenverkehr Fachrichtungsübergreifender Teil: Grundlagen für kostenbewusstes Handeln Kenntnisse aus der Volkswirtschaftslehre, etwa über Produktionsformen und Wirtschaftssysteme Kenntnisse aus der Betriebswirtschaftslehre, z.b. über Betriebsorganisation, Organisations- und Informationstechniken sowie Kostenrechnung Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung Arbeits- und Sozialrecht Umweltschutzrecht Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten Einflüsse des Industriemeisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb Berufs- und arbeitspädagogische Eignung: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken Ausbildung durchführen Ausbildung abschließen Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, Geprüfte r vom 25.08.1982 (BGBl. I S. 1245), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 25.08.2009 (BGBl. S. 2960) Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ausbeignv_2009/gesamt.pdf Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Industriemeisterprüfung finden in der Regel in den Schulungsräumen von Bildungseinrichtungen der Kammern und anderen Bildungseinrichtungen statt. Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung werden nicht immer in Wohnortnähe angeboten. Bei Vollzeitlehrgängen ist unter Umständen auch eine auswärtige Unterbringung erforderlich. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wenn man sich zusätzlich zur Berufstätigkeit auf die Industriemeisterprüfung vorbereitet, bedeutet das zunächst eine Umstellung: Man lernt wieder mit anderen Lehrgangsteilnehmern im Klassenverband. Nimmt Seite 2 von 8

man an Vorbereitungslehrgängen in Vollzeitform teil, besucht man den Unterricht in Blöcken von jeweils mehreren Wochen. Bei Lehrgängen in Teilzeit arbeitet man tagsüber im Betrieb. Der Unterricht findet in den Abendstunden und an Samstagen, ggf. auch einmal ganztägig während der Woche statt. Um auf die Industriemeisterprüfung gut vorbereitet zu sein, müssen die Inhalte in der Regel zu Hause vor- und nachbereitet werden. Durchhaltevermögen, Selbstdisziplin und eine gute Zeitplanung bilden die Voraussetzung, wenn man Prüfungsvorbereitung, Berufstätigkeit und Privatleben miteinander vereinbaren will. Da die Lehrgänge häufig nicht am Wohnort angeboten werden, fallen evtl. auch längere Anfahrtswege an. Absolviert man die Lehrgänge in Vollzeit, muss man bei größeren Entfernungen ggf. eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Ausbildungsvergütung Für die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen erhält man keine Vergütung. Ausbildungskosten Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu entrichten, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien und Fachliteratur. Daneben fallen eventuell Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung an. Die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann unterschiedlich sein. Angaben hierzu enthält die Datenbank KURSNET. Förderungsmöglichkeiten Die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung zählen zu den Weiterbildungen, die gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziell gefördert werden können, z.b. durch einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darüber hinaus können Teilnehmer/innen monatliche Beiträge zum Lebensunterhalt erhalten. Weitere Informationen unter: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Internet: http://www.meister-bafoeg.info Besonders begabte junge Fachkräfte können unterstützt werden durch: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Internet: http://www.sbb-stipendien.de Ausbildungsdauer Lehrgänge, die auf den fachrichtungsspezifischen und den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung in der Fachrichtung Kraftverkehr vorbereiten sowie den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beinhalten, dauern in Vollzeit ca. 6 bis 7 Monate, in Teilzeit ca. 1 1/2 bis 2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Befreiung von der Ablegung einzelner Teile der Industriemeisterprüfung Prüfungsteilnehmer/innen können auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen und -fächern freigestellt werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Prüfung bestanden haben, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prüfungsteile und -fächer entspricht. Seite 3 von 8

Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf den fachrichtungsspezifischen und den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung sowie zum Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen finden an Bildungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammern oder anderer Bildungsanbieter statt. Sie können in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Einen Überblick über das Angebot an Vorbereitungslehrgängen bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Beispiel für die Stundenverteilung der Lehrgänge: Vorbereitungslehrgänge/Prüfungsteile Stundenzahl Fachrichtungsübergreifender Teil ca. 520 Fachrichtungsspezifischer Teil ca. 380 Berufs- und arbeitspädagogischer Teil ca. 100 Gesamtstundenanzahl ca. 1.000 Einen Überblick über das Angebot der einzelnen Bildungseinrichtungen bietet die Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Diese Industriemeisterprüfung wird auf folgenden Grundlagen durchgeführt: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, Geprüfte r vom 25.08.1982 (BGBl. I S. 1245), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 25.08.2009 (BGBl. S. 2960) Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ausbeignv_2009/gesamt.pdf Zulassung zur Industriemeisterprüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist, dass man die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachweisen kann. In der Regel soll vor Beginn der letzten Prüfungsleistung der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)) nachgewiesen werden. Die einzelnen Teile der Industriemeisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Prüfungsinhalte Fachrichtungsübergreifender Teil Die Prüfung erfolgt in drei Fächern (Grundlagen für kostenbewusstes Handeln, Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln, Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb) und besteht aus einem schriftlichen Teil (Bearbeitungsdauer: max. 6 Stunden) und einer mündlichen Prüfung (max. 30 Minuten). Seite 4 von 8

Fachrichtungsspezifischer Teil Die Prüfung erfolgt schriftlich und soll insgesamt in allen Prüfungsfächern (mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen, Rechtsvorschriften im Kraftverkehr, Verkehrsbetrieb, Verkehrsbetriebstechnik, Verkehrssicherheit) nicht länger als 8 Stunden dauern. Ergänzungsprüfung Auf Antrag können die schriftlichen Prüfungen der fachrichtungsübergreifenden bzw. fachrichtungsspezifischen Kenntnisse durch eine mündliche ergänzt werden, sofern diese das Bestehen der jeweiligen Prüfung ermöglicht. Prüfungswiederholung Die Prüfung des fachrichtungsübergreifenden sowie des fachrichtungsspezifischen Teils kann jeweils zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird durch den Meisterprüfungsausschuss der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgenommen. Gleichstellung von Prüfungszeugnissen Im Ausland erworbene Prüfungszeugnisse können dem Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die in der Prüfung nachzuweisenden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gleichwertig sind. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnungen Geprüfter Kraftverkehrsmeister/Geprüfte Kraftverkehrsmeisterin Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer/in sowie entsprechende Berufspraxis. Außerdem muss man vor Beginn der letzten Prüfungsleistung den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung nachweisen. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Industriemeisterprüfung wird vorausgesetzt: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer/in und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf Seite 5 von 8

und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis Beim Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen, sind Ausnahmen von den geforderten Zulassungsvoraussetzungen möglich. Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden. Rechtsgrundlage Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Industriemeister - Fachrichtung Kraftverkehr, Geprüfte r vom 25.08.1982 (BGBl. I S. 1245), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 25.08.2009 (BGBl. S. 2960) Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung bilden - neben den geforderten fachpraktischen Fertigkeiten - vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Rechnen/Mathematik In der Industriemeisterprüfung sind u.a. Kostenrechnungen durchzuführen. Um im späteren Berufsalltag Kosten kalkulieren und Zeitpläne oder Abrechnungen erstellen zu können, sind Mathematikkenntnisse wichtig. Wirtschaft/Recht Um den fachrichtungsübergreifenden Teil der Industriemeisterprüfung erfolgreich abschließen zu können, sind gute Kenntnisse z.b. in den Bereichen Betriebswirtschaft sowie Recht erforderlich. Im Berufsleben benötigen Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr Kenntnisse betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation, damit sie erfolgreich eine Betriebsabteilung leiten können. Auch müssen sie sich z.b. mit den Bestimmungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Umweltschutzrecht auskennen, da zu ihrem Aufgabengebiet ebenfalls die Überwachung der Einhaltung entsprechender gesetzlicher Auflagen gehört. Mitarbeiterführung und -anleitung Voraussetzung für das Absolvieren der Industriemeisterprüfung ist der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen. Erfahrungen in der Anleitung von Auszubildenden bzw. Mitarbeitern können deshalb von Vorteil sein. Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern hängen maßgeblich vom Führungsverhalten ihrer Meister/innen ab. Für eine erfolgreiche Betriebsführung sind u.a. Kenntnisse von Führungsinstrumenten, wie z.b. Zielvereinbarung und Feedback, unabdingbar. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Um sich auf die Industriemeisterprüfung vorzubereiten, sich über Kraftfahrzeuglogistik in anderen Ländern zu informieren und um internationale Erfahrungen zu sammeln, bieten sich angehenden Industriemeistern und -meisterinnen der Fachrichtung Kraftverkehr folgende Informationsmöglichkeiten: Seite 6 von 8

Weiterbildungsangebote Weiterbildungsangebote in der Schweiz sind - z.b. mit dem Suchbegriff "Industriemeister/in" - zu finden unter: wab - Die Weiterbildungsangebotsbörse der Schweiz Internet: http://www.berufsberatung.ch/dyn/13630.aspx Informationsangebote Bei Fragen rund um die berufliche Weiterbildung im Ausland hilft die unter dem Dach der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eingerichtete Informations- und Beratungsstelle (IBS): Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Internet: http://www3.giz.de/ibs/index.php.de Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: http://www.ba-auslandsvermittlung.de Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: http://www.europass-info.de/ Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr in Speditionen, bei privaten Postund Kurierdiensten oder Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr. Darüber hinaus können sie auch bei Krankentransport- und Rettungsdiensten tätig sein. Nach ihrer Weiterbildung müssen sich die Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von Arbeitsvorbereitung über Instandhaltung bis hin zu Logistik. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Berufsalltags gerecht zu werden, müssen Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr ihr Wissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will, kann ein Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet das Informationssystem BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Seite 7 von 8

Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Industriemeister/innen der Fachrichtung Kraftverkehr können sich z.b. mit einem Fuhrunternehmen selbstständig machen. Ausbildungsalternativen Zu diesem Weiterbildungsberuf gibt es folgende Alternativen: Technikerausbildung Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: verantwortliche Überwachung der Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen, Materialkunde, Arbeitsvorbereitung, Sicherstellen der Einsatzbereitschaft von Werkzeugen, Ersatzteilen, Öl, Schmierstoffen und Kraftstoffen, Materialdisposition, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung, Kostenrechnung und Kalkulation. Fachwirte/Fachwirtinnen Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin Vergleichbare Weiterbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: Erwerb kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Rechnungswesen, Controlling, Organisation und Verwaltung, Materialdisposition, Einkauf, Verkauf, Marketing, Kunden beraten, Angebote ausarbeiten. Seite 8 von 8