Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)



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Transkript:

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Stand: Juni 2013 Information für Vereine

SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient

Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick

Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen)

SEPA Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Gesetzliche Vorgaben Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016. Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten.

Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Verein Zahlungsverkehr in SEPA-Länder sowie innerhalb Deutschlands abwickelt heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt / eingeführt werden müssen.

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 1234 5678 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 ALK IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC.

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (2) Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos: Kontoauszug VR-BankCard Online-Banking unter Kontoinformationen

Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten Belege - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Beleg: Überweisung (BS 20) - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022 *noch bis 1. Februar 2014

Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16

Der Vordruck für die uro-überweisung (S PA) [2/2] Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Bereits jetzt möglich! Seit 1. Februar 2013 in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nutzbar BIC optional -Regelung für Zahlungen innerhalb Deutschlands Weitere Hilfslinien bei der IBAN-Angabe des Zahlungsempfängers BIC optional innerhalb Deutschlands Weitere Hilfstexte und -linien bei der IBAN-Angabe des Kontoinhabers

Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger muss an seine Bank die Lastschriften so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Lastschriftdatei bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage bis spätestens 15.00 Uhr bei der Zahlungsempfängerbank vorliegt.

Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Europäische Lastschrift (S PA-Basis-Lastschrift) Umdeutung Einzugsermächtigung in S PA-Mandat einschließlich Vorabinformation Mustertext regelmäßiger Einzug Vereinsbeitrag: Betreff: Mitglieds-Nr. 99 Verfahrenswechsel Lastschrifteinzug Guten Tag Frau / Herr, im Zuge der Umstellung des nationalen Zahlungsverkehrs auf S PA werden wir auf Basis der uns am 7.12.2011 erteilten Einzugsermächtigung zu Ihrer Mitglieds-Nr. 99 die halbjährlichen Beiträge zukünftig im S PA-Basis-Lastschriftverfahren unter Angabe unserer Gläubiger-Identifikations-Nr.: DE99ZZZ05678901234 und der Mandatsreferenz: Mitgl.Nr.99 einziehen. Der halbjährliche Beitrag beträgt derzeit 30,00 und wird jeweils zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag nach S PA-Regelung, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächst folgenden Geschäftstag. Der erste Einzug im S PA-Basis-Lastschriftverfahren erfolgt zum 31.12.2013. Freundliche Grüße Ergänzende wichtige Hinweise: Eine Übermittlung ist per Brief, Mail oder Fax möglich Bei der Übermittlung eines Lastschrifteinzuges sind Daten wie Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Mandatsdatum mit zu übermitteln. Festlegung des Mandatsdatum bei Umdeutung gem. Sonderbedingungen: Datum der Unterrichtung des Zahlers gem. Umdeutungsmitteilung. Das Datum muss nach dem 09.07.2012 (Einführung der Sonderbedingungen zum Lastschrifteinzug) und mindestens 5 Geschäftstage vor der Fälligkeit der ersten S PA-Basis-Lastschrift liegen. Eine erneute Vorabankündigung zum Lastschrifteinzug ist erst dann notwendig, wenn sich der Beitrag oder das Fälligkeitsdatum ändert! Es wird keine Haftung für die Richtigkeit des Mustertextes übernommen!

Was ist zu tun? Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen

Was ist zu tun? Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen Besser: jeweils zum 20.1.

Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr 1) EPC-Regelwerk SEPA Core Direct Debit (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden.

Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit)

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

Praktischer Umgang mit Mandaten Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor fragen Sie Ihren Berater! Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug

Vorabinformation (pre-notification) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag

Vorabankündigung zu S PA-Lastschrifteinzügen Beispiel für eine Vorabankündigung zum Einzug von regelmäßig einzuziehenden Vereinsbeiträgen Den halbjährlichen Vereinsbeitrag in Höhe von 30,00 ziehen wir mit S PA-Basis- Lastschrift unter Angabe der Mandatsreferenz: Mitgl.Nr.51 und unserer Gläubiger-ID: DE99ZZZ05678901234 von Ihrem Konto mit der IBAN-Nr.: DE74. bei der Volksbank., BIC: GENODE.. jeweils zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres ein, erstmals zum 31.12-2013. Fällt der Fälligkeitstag auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag nach S PA-Regelung, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächst folgenden Geschäftstag Ergänzende Hinweise: Eine Vorabankündigung muss spätestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin eines Lastschrifteinzuges erfolgen. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist zwischen dem Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen ist möglich. Erst wenn sich in o. g. Beispiel die Beitragshöhe oder das Fälligkeitsdatum ändert, wird eine neue Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen notwendig Es wird keine Haftung für die Richtigkeit des Mustertextes übernommen!

Vorabankündigung zu S PA-Lastschrifteinzügen Mögliche Regelung in Vereinssatzungen Der jeweilige Vereinsbeitrag für die einzelnen Personengruppen wird in der Mitgliederversammlung festgelegt. Erfolgt eine Beitragsanpassung, so werden die neuen Beiträge im Verbandsgemeindeinformationsblatt Nassauer Land * unter Vereinsnachrichten veröffentlicht. Die Vereinsbeiträge werden im Einzugsermächtigungsverfahren von den Mitgliedern eingezogen; ab 31.12.2013 erfolgen die Einzüge im S PA-Basislastschriftverfahren. Das Mitglied erhält vor dem ersten Einzug im S PA-Basislastschriftverfahren eine schriftliche Information, zu welchem Termin mit welchem Beitrag der Einzug erfolgt. Nach einer Beitragsanpassung erfolgt lediglich die Veröffentlichung in der v. g. lokalen Presse; eine weitere schriftliche Vorabinformation zu den dann folgenden S PA- Basislastschrifteinzügen an das Mitglied ist nicht vorgesehen. Wohnt das Vereinsmitglied nicht im Verbreitungsgebiet des genannten Informationsblattes, kann es beim Verein beantragen, dass es bei Beitragsanpassungen eine schriftliche Information, vorzugsweise per E-Mail, erhält. *beispielhaft genanntes Medium Es wird keine Haftung für die Richtigkeit des Mustertextes übernommen!

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine I Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihren Verein Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Prüfen Sie Ihre banking-software auf SEPA-Fähigkeit Prüfen Sie Ihre Vereinsabrechnungssoftware auf SEPA- Fähigkeit

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Vereine II Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung SEPA-Checkliste für Vereine : Internetseite Informationsstand SEPA

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Ihre Ansprechpartner zum Thema SEPA Raiffeisenbank Obermain Nord eg Christina Beyer Organisation, Fachbereich ZV SEPA-Beauftragte und Projektleiterin Telefon: 09572 384-209

Ihre Ansprechpartner zum Thema SEPA Raiffeisenbank Obermain Nord eg Stefan Härtel, DirectBanking und Zertifizierter Zahlungsverkehrsexperte Telefon: 09572 384-135

Information direkt von den Experten Nutzen Sie im Anschluss die Gelegenheit zur Diskussion mit unseren Experten und Ihren Beratern. Weiterhin steht Ihnen Herr Jürgen Wagner für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Leitfäden und Umstellungshilfen sowie weitere Informationen erhalten Sie direkt am Eingang am Stand SEPA

Information direkt von den Experten Wir zeigen Ihnen unsere Zahlungsverkehrslösungen direkt am PC. Sprechen Sie mit unseren Experten über VR-NetWorld-Software PC-VAB (Vereinsabrechnungsprogramm) Unsere Lösungen für den schnellen, sicheren und effizienten Zahlungsverkehr am Stand zu unseren Softwareprogrammen VR-NetWorld-Software und PC-VAB

Information direkt von den Experten Als browserbasierte Internet-Anwendung bietet unsere E-Banking-Business-Edition Ihnen mehr Flexibilität im Zahlungsverkehr. weltweiter Zahlungsverkehr Einzel- und Sammeltransaktionen Dauerauftrag und Terminüberweisung top-aktuelle Informationen Kontostand und Umsatzanzeige schwebende Transaktionen (Scheck- und Lastschrifteinreichung) umfangreiche Servicefunktionen Übertragung von ZV-Dateien verteilte elektronische Unterschrift (4-Augen) Verwalten von Vorlagen und Sammlern Import- und Exportfunktionen Informationen am Stand zur E-Banking-Business-Edition

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