Kostenstellenrechnung und Betriebsabrechnungsbogen BAB



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Transkript:

Kostenstellenrechnung und Betriebsabrechnungsbogen BAB Was Sie in diesem Dokument erfahren? Die Kostenstellenrechnung mit dem Betriebsabrechnungsbogen BAB... 2 Worum es hier geht!... 2 Grundsätze der Kostenverrechnung... 2 Aufbau der Kostenstellenrechnung... 3 Primärkostenverrechnung... 5 Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätze... 5 Kostenkontrolle... 6 Sekundärkostenverrechnung... 7 Kostenartenverfahren (Anbau-/Blockverfahren)... 8 Kostenstellenumlageverfahren (Treppen-/Stufenleiterverfahren)... 9 Mathematisches Gleichungsverfahren... 10 Iteratives Verfahren... 10 Übungsaufgaben zu dieser Lektion Lektion Inhalte Rahmenplan Lektion 3: Kostenstellenrechnung Aufgabe 15 - BAB - Beispiel Skript S.26-28 1.2.2 Aufgabe 16 - BAB Primärkosten 1.2.2.3 Aufgabe 17 - Umlage, Ist-/Normal-GK, Deckung 1.2.2.3 Aufgabe 18 - Anbauverfahren 1.2.2.3 Aufgabe 19 - Stufenleiterverfahren 1.2.2.3 Aufgabe 20 - Stufenleiterverfahren 1.2.2.3 Beispiel 21 - Reihenfolge der Hilfs-/Nebenkostenstellen 1.2.2.3 Beispiel 22 - Gleichungsverfahren 1.2.2.3 Beispiel 23 - Stufenleiter- und Gleichungsverfahren im Vergleich 1.2.2.3 Prüfungsaufgaben zu dieser Lektion Datum Aufgabe Inhalt Rahmenplan 18.09.2014 3 BAB 1.2.1.2 13.03.2014 5 BAB 1.2.2. 12.09.2013 2 BAB 1.2.2. 21.09.2009 6 BAB 1.2.2. 19.03.2015 3 BAB Primär- und Sekundärkosten 1.2.2.3 20.09.2012 4 BAB Primär- und Sekundärkosten 1.2.2.3 22.03.2012 2 BAB Primär- und Sekundärkosten 1.2.2.3 20.09.2011 3 BAB Primär- und Sekundärkosten 1.2.2.3 23.03.2010 3 BAB Primär- und Sekundärkosten 1.2.2.3 Seite 1

Die Kostenstellenrechnung mit dem Betriebsabrechnungsbogen BAB Worum es hier geht! Generell gilt in der Vollkostenrechnung der Grundsatz, dass alle angefallen Kostenarten, also sowohl die Einzelkosten, als auch die Gemeinkosten in voller Höher auf jeden einzelnen Kostenträger verrechnet werden. Kostenartenrechnung Hier entstehen für jeden Kostenträger die Kostenarten (welche Kosten sind angefallen?), die in Einzelkosten und Gemeinkosten aufgeteilt werden Einzelkosten Die Einzelkosten können direkt, weil verursachungsgerecht auf den Kostenträger verrechnet werden: z.b. Materialkosten (Rohstoffe etc) und Fertigungslöhne Gemeinkosten Die Gemeinkosten können den jeweiligen Kostenträgern nicht verursachungsgerecht zugerechnet werden: z.b. Materialgemeinkosten (Lagerhaltung) Fertigungsgemeinkosten (Maschinenkosten, Raummiete, Heizung) Verwaltungsgemeinkosten (Allgemeine Verwaltung, Buchführung) Vertriebsgemeinkosten Kostenträgerrechnung Wofür sind die Kosten angefallen? Deshalb benötigen wir hier ein Instrument, das uns die Möglichkeit verschafft, die Gemeinkosten verursachungsgerecht zu verrechnen. Diese Aufgabe übernimmt der Betriebsabrechnungsbogen. Er liefert uns prozentuale Zuschlagssätze der Gemeinkosten, die dann in der Kostenträgerrechnung, gemeinsam mit den Einzelkosten zur Kalkulation verwendet werden. Grundsätze der Kostenverrechnung Die Kostenverrechnung soll verschiedene Grundsätze befolgen: Verursachungsprinzip Durchschnittsprinzip Proportionalitätsprinzip Tragfähigkeitsprinzip Dazu nachfolgend einige kurze Erklärungen: Seite 2

Verursachungsprinzip Bei Anwendung des Verursachungsprinzips werden einem Kostenträger nur dann Kosten zugerechnet, wenn sie von diesem tatsächlich verursacht werden. Es können nur variable bzw. Einzelkosten direkt zugerechnet werden. Durchschnittsprinzip Proportionalitätsprinzip Tragfähigkeitsprinzip Das Durchschnittsprinzip führt mittels Division der Kosten durch die Produktionsmenge zu einer gleichmäßigen Verteilung der Kosten auf die Leistungseinheiten. Die Kosten werden nach bestimmten Bezugsgrößen im entsprechenden Verhältnis (Proportion) auf die Kostenträger verteilt. Die Belastbarkeit der unterschiedlichen Kostenträger sollte berücksichtigt werden. Aufbau der Kostenstellenrechnung Die Kostenstellenrechnung ist ein Bindeglied zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung und befasst sich mit der Verteilung aller Gemeinkosten, die einem Kostenträger nicht unmittelbar zugeordnet werden können. Diese Verteilung erfolgt auf die Kostenstellen. Dabei geht es um die Frage: Wo sind die Kosten angefallen? Was muss in der Kostenstellenrechnung durch den BAB erledigt werden? Verteilung der primären 1 Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung auf die Kostenstellen im Betrieb anteilig nach Belegen oder nach Verteilungsschlüsseln Verrechnung der innerbetrieblichen Leistungen als Verrechnung von sekundären Gemeinkosten 2 Vorbereitung der Kalkulation (Kostenträgerstückrechnung) durch Ermittlung von Gemeinkostenzuschlagssätzen und der anteiligen Zurechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit in den einzelnen Verantwortungsbereichen durch Soll- /Ist-Vergleiche oder Zeitvergleiche In der Praxis wird die Kostenstellenrechnung in tabellarischer Form durchgeführt. Diese kann beispielsweis so aussehen: Hilfs-/Nebenkostenstellen Hauptkostenstellen EDV-Abteilung Fuhrpark Material Fertigung Verwaltung Vertrieb IT-Betreuung, Software, Service, Wartung der EDV, Installationen, Mitarbeiterschulungen Anlieferung und Auslieferung von Waren, Botenservice, Fahrdienste Einkauf Lagerung Wareneingang Warenausgang Produktion der Kostenträger: Stanzen, Bohren, Lackieren, Montieren Kaufmännische Geschäftsführung, Rechnungswesen, allgemeine Verwaltung, Rechtsabteilung Werbung, Verkauf, Versandabteilung Hauptkostenstellen sind unmittelbar an dem eigentlichen Leistungsprozess des Betriebes beteiligt, die dort entstehenden Kosten werden mit Hilfe von Gemeinkostenzuschlagssätzen direkt auf die Kostenträger verrechnet. Meist sind die Hauptkostenstellen nach funktionalen Gesichtspunkten gegliedert und entsprechen den Abteilungen des Unternehmens. 1 Primäre Gemeinkosten entstehen durch den Einkauf von Leistungen bzw. Gütern von außen 2 Sekundäre Gemeinkosten entstehen durch innerbetriebliche Leistungen Seite 3

Hilfs-/Nebenkostenstellen geben ihre Leistungen grundsätzlich an die die Hauptkostenstellen ab und werden deshalb im Lauf der Bearbeitung des BAB vollständig aufgelöst. Die in den Hilfskostenstellen angefallenen Leistungen müssen demnach von den Hauptkostenstellen möglichst verursachungsgerecht übernommen werden. Diesen Vorgang nennt man Sekundärkostenverteilung bzw. innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Häufig werden Hilfskostenstellen noch nach weiteren Kriterien unterschieden: Allgemeine Hilfskostenstellen dienen dem Gesamtbetrieb, ihre Leistungen werden von allen oder fast allen übrigen Kostenstellen in Anspruch genommen. Fertigungshilfsstellen erbringen ihre Leistungen indirekt für die Fertigung, dort anfallende Kosten werden ausschließlich auf die Fertigungshauptkostenstellen umgelegt. Damit können wir mit der Bearbeitung des BAB beginnen. Seite 4

Primärkostenverrechnung Siehe dazu auch das Beispiel Nr_15_Beispiel_BAB.xlsx, sowie die Aufgaben Nr. 15 und 16 und 17 Beispiele für Verteilungsgrundlagen primärer Gemeinkosten: Betriebsstoffe Gehälter Hilfslöhne Soziale Abgaben Miete Kalk. Abschreibungen Kalk. Zinsen Energiekosten Betriebssteuern Materialentnahmescheine Gehaltslisten Lohnlisten Lohn- und Gehaltslisten Raumgröße je Kostenstelle Anlagewerte lt. Anlagenbuchhaltung Vermögenswerte je Kostenstelle Verbrauch nach Anschlusswerten/Zwischenzählern oder Raumgröße Steuerbescheid Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagssätze Materialgemeinkostenzuschlagssatz Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz Materialgemeinkostenzuschlagssatz = Fertigungsgemeinkostenzuschlagssatz = Materialgemeinkosten 100 Materialeinzelkosten Fertigungsgemeinkosten 100 Fertigungseinzelkosten Verwaltungsgemeinkosten 100 Vw Gemeinkostenzuschlagssatz = Herstellkosten der Produktion Vertriebsgemeinkosten 100 Vt Gemeinkostenzuschlagssatz = Herstellkosten der Produktion Für die Gemeinkostenzuschlagssätze in Verwaltung und Vertrieb muss berücksichtigt werden: Es liegen keine Einzelkosten vor Da Verwaltung und Vertrieb jedoch für den gesamten Bereich Material und Fertigung zuständig sind, werden alle im Bereich Material und Fertigung anfallenden Einzel- und Gemeinkosten in Ansatz gebracht. Dies sind die Herstellkosten der Produktion Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten = Herstellkosten der Produktion Sofern auch Bestandsänderungen vorliegen, sind die o.g. Formeln zur Ermittlung der Ist-Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkostenzuschlagssätze anstatt der Herstellkosten der Produktion die Herstellkosten des Umsatzes in Ansatz zu bringen. Seite 5

Die Formeln lauten dann: Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssatz Vertriebsgemeinkostenzuschlagssatz Verwaltungsgemeinkosten 100 Vw Gemeinkostenzuschlagssatz = Herstellkosten des Umsatzes Vertriebsgemeinkosten 100 Vt Gemeinkostenzuschlagssatz = Herstellkosten des Umsatzes Materialeinzelkosten + Materialgemeinkosten + Fertigungseinzelkosten + Fertigungsgemeinkosten = Herstellkosten der Produktion + Minderbestand - Mehrbestand = Herstellkosten des Umsatzes Kostenkontrolle Abweichungsanalyse Normal-/Istkosten, siehe dazu Aufgabe Nr. 17 Abweichung = Normalkosten Istkosten Wenn: Normalkosten > Istkosten ergibt einen positiven Zahlenwert: Überdeckung Rückgang der Gemeinkosten Normalkosten < Istkosten ergibt einen negativen Zahlenwert: Unterdeckung Anstieg der Gemeinkosten Hinweis: Istkosten Beziehen sich immer auf die gegenwärtige Periode. Demnach stellen die Ist-Gemeinkosten-Zuschlagssätze immer das Verhältnis zwischen Ist-Einzelkosten und Ist-Gemeinkosten dar. Normalkosten Diese sollten eigentlich Normkosten heissen, weil sie einen Vergleich zu einer Vorperiode ermöglichen und diese Vorperiode damit zur Vergleichsnorm wird. Demnach stellen die Normal-Gemeinkosten-Zuschlagssätze immer das Verhältnis zwischen Normal-Einzelkosten und Normal-Gemeinkosten dar. Da wir in unserem Beispiel aber keine Normal-Einzelkosten mehr vorliegen haben, sind in der Abweichungsanalyse (Unterdeckung/Überdeckung) nur die Normal-Gemeinkosten herangezogen Seite 6

Sekundärkostenverrechnung Darunter verstehen wir die innerbetriebliche Leistungsverrechnung nach verschiedenen Umlagemethoden: Anbau-/Blockverfahren Stufenleiter-/Treppenverfahren Mathematisches Gleichungsverfahren Siehe dazu auch Beispiele/Aufgaben Nr. 18 bis 23 Einseitige Leistungsverrechnung bedeutet, dass die abzugebenden Kosten aus den Hilfs-/Nebenkostenstellen grundsätzlich nur in einer Richtung, nämlich nach rechts verrechnet werden. Dazu lernen wir das Kostenartenverfahren (Anbau-/Blockverfahren), sowie das Kostenstellenumlageverfahren (Stufenleiter-/Treppenverfahren). Vor allem das Stufenleiter-/Treppenverfahren ist prüfungsrelevant. Gegenseitige Leistungsverrechnung bedeutet, dass die Hilfs-/Nebenkostenstellen auch gegenseitig Leistungen verrechnen, also auch nach links und erst zum Abschluss alle Hilfs-/Nebenkostenstellen auf die Hauptkostenstellen verrechnet werden. Weitere Begriffe zur Sekundärkostenverteilung: ILV Interne Leistungsverrechnung BLV Betriebliche Leistungsverrechnung Meist werden im BAB für die Hilfs-/Nebenkostenstellen zu verrechnende Leistungseinheiten aufgeführt (z.b. Arbeitsstunden, gefahrene km, kwh bei Elektrizität usw.) Die in den Hauptkostenstellen genannten Werte beziehen sich meist auf diese Größen. Deshalb müssen Kostensätze ausgerechnet werden, mit denen dann die tatsächlich entstandenen Kosten verrechnet werden können. Seite 7

Kostenartenverfahren (Anbau-/Blockverfahren) Siehe auch Aufgabe Nr. 18 Hilfskostenstellen Betriebshandwerker Kraftstation Materialwesen Hauptkostenstellen Fertigung Gesamt Primärkosten 4.000 42.000 100.000 250.000 396.000 ILV Strom (kwh) -20.000 4.000 8.000 8.000 0 ILV Handwerker (h) 100-800 80 620 0 In diesem Fall sind die Leistungseinheiten der Kraftstation in kwh und der Betriebshandwerker in Stunden auf die nachfolgenden Stellen zu verrechnen. Allerdings erfolgt beim Anbau-/Blockverfahren die Verrechnung der entsprechenden Beträge ausschließlich auf die Hauptkostenstellen. Hilfskostenstellen werden mit keinen Rechnungsbeträgen belastet, selbst dann nicht, wenn sie Leistungseinheiten von anderen Hilfsstellen aufgenommen haben. Hier: Die Kraftstation gibt insgesamt 20.000 kwh an Leistungseinheiten ab, kann aber nur auf der Basis von 8.000 kwh für die Hauptkostenstelle Materialwesen und 8.000 kwh für die Hauptkostenstelle Fertigung 16.000 kwh insgesamt abrechnen. Trotzdem müssen die dafür angefallenen Primärkosten in Höhe von 4.000 vollständig verrechnet werden. Die Betriebshandwerker geben insgesamt 800 h an Leistungseinheiten ab, können aber nur auf der Basis von 80 h für die Hauptkostenstelle Materialwesen und 620 h für die Hauptkostenstelle Fertigung 700 h insgesamt abrechnen. Trotzdem müssen die dafür angefallenen Primärkosten in Höhe von 42.000 vollständig verrechnet werden. Neue Formel für den Umlagesatz: Kostensatz je Einheit = Primärkosten Verbrauch der Abnehmer (Hauptkostenstellen) Dementsprechend kann sich der Kostensatz je Einheit erhöhen, wenn bestimmte Hilfsstellen keine Verrechnungen übernehmen müssen, weil dies im Anbau/-Blockverfahren nicht vorgesehen ist. Seite 8

Kostenstellenumlageverfahren (Treppen-/Stufenleiterverfahren) Siehe auch Aufgaben Nr. 19 und Nr. 20 Hilfskostenstellen Betriebshandwerker Kraftstation Hauptkostenstellen Materialwesen Fertigung Gesamt Primärkosten 4.000 42.000 100.000 250.000 396.000 ILV Strom (kwh) -20.000 4.000 8.000 8.000 0 ILV Handwerker (h) 100-800 80 620 0 Hier sind ebenfalls Leistungseinheiten (wie Beispiel Anbauverfahren) auf die nachfolgenden Stellen zu verteilen. Auch beim Treppen-/Stufenleiterverfahren erfolgt die Verteilung grundsätzlich nur nach rechts. Allerdings nehmen auch nachfolgende Hilfskostenstellen die entsprechenden Verrechnungen auf. Hier: Die Kraftstation gibt insgesamt 20.000 kwh an Leistungseinheiten ab und kann diese wie folgt verrechnen: 4.000 kwh für die Hilfskostenstelle Betriebshandwerker 8.000 kwh für die Hauptkostenstelle Materialwesen und 8.000 kwh für die Hauptkostenstelle Fertigung abrechnen. Damit werden die dafür angefallenen Primärkosten in Höhe von 4.000 vollständig verrechnet. Formel für den Umlagesatz der Kraftstation: Kostensatz je Einheit = Primärkosten Verbrauch der Abnehmer Die Betriebshandwerker geben insgesamt 800 h an Leistungseinheiten ab, nehmen aber zugleich 4.000 kwh zum entsprechenden Verrechnungssatz auf Abgabe von 80 h für die Hauptkostenstelle Materialwesen und Abgabe von 620 h für die Hauptkostenstelle Fertigung Aufnahme von 4.000 kwh zum entsprechenden Kostensatz (erhaltene Belastungen) Abgabe des gesamten Betrags an die Hauptkostenstellen Auch hier müssen die dafür angefallenen Primärkosten in Höhe von 42.000 vollständig verrechnet werden. Neue Formel für den Umlagesatz: Kostensatz je Einheit = Primärkosten + erhaltene Belastungen Verbrauch der Abnehmer (Hauptkostenstellen) Sind mehrere Hilfskostenstellen zu verteilen, dann spielt natürlich auch die Reihenfolge der Anordnung der Hilfskostenstellen eine Rolle. Dies vor allem dann, wenn die Hilfsstellen unterschiedlich hohe Leistungen abgeben und auch unterschiedliche hohe Leistungen empfangen. Die Anordnung der Reihenfolge bei den Hilfskostenstellen erfolgt dann in aufsteigender Reihenfolge der jeweils empfangenen Leistungen. Wir platzieren diejenige Hilfskostenstelle an den Anfang, die am wenigsten Leistungen (Beträge) aufnehmen muss. Seite 9

Mathematisches Gleichungsverfahren Siehe auch Aufgaben Nr. 22 und Nr. 23 Hier wird die Kostenverteilung exakt ausgeglichen, weil alle gegenseitigen Leistungsverrechnungen berücksichtigt werden. Die Formel dazu laut: Gutschriften = Primärkosten + Belastungen Diese Formel muss für jede aufzulösende Hilfskostenstelle eingesetzt werden und ergibt damit das genauste mögliche Ergebnis. Allerdings ist dieses Verfahren relativ zeitaufwendig, vor allem, wenn mit dem Taschenrechner gearbeitet werden muss. Trotzdem stimmen die Gesamtsummen immer überein, wenngleich die Aufteilung auf die Hauptkostenstellen, je nach Verfahren, unterschiedlich ausfällt. Iteratives Verfahren Das iterative oder Iterationsverfahren gehört ebenfalls zur gegenseitigen Leistungsverrechnung. Hierbei werden die Verrechnungssätze der innerbetrieblichen Leistungen durch mehrmalige Wiederholung (Iteration) eines mathematischen Rechenvorgangs ermittelt. Ebenso wie das mathematische Gleichungsverfahren berücksichtigt das Iterationsverfahren sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen den Hilfskostenstellen, es ist daher auch ein exaktes Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Frankfurt am Main, den Seite 10