Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse

Ähnliche Dokumente
Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Die Einspeisevergütung aus dem EEG stellt sich ab wie folgt dar:

Wasserkraftnutzung im EEG Ein Überblick

Informationen über das. Neue EEG-Regelungen ab 2009

Kompromiss des Vermittlungsausschusses für die Photovoltaikförderung

Sonne im Norden. Perspektiven für die Solarbranche in Schleswig-Holstein

Novellierung der Solarstromvergütung Was ändert sich zum ?

Erneuerbare-Energien-Gesetz

INFO. EEG 2014 wesentliche Änderungen und Anpassungen, die auch für Bestandsanlagen von Bedeutung sind. Stand: 07. Juli 2014

Umwelt- und Energierecht

Übersicht über die EEG-Vergütungsregelungen für 2009 gemäß Bundestagsbeschluss zum EEG Vergütung ct/ kwh

Solarstrom-Vergütungen im Überblick. 1. Inbetriebnahme der Anlage ab

PV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 Anja Assion

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit neuen Regelungen im PV- Bereich

Einleitung Ziele des Marktintegrationsmodells Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells Begrenzung der geförderten Strommenge

1/5. EEG-Vergütung 2014; Stand:

Photovoltaik-Anlagen nach EEG. Erläuterungen zu Zählung und Abrechnung

Biogas Wie geht es weiter?

Aktuelle Informationen - Photovoltaik-Anlagen

Die Einspeisevergütung stel t sich wie folgt dar:

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2012 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom

Das EEG 2012 Änderungen bei der Solarenergie 9. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Das EEG 2012,

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

NEUERUNGEN AUS DER EEG NOVELLE 2014 UND DEREN KONSEQUENZEN FÜR PHOTOVOLTAIK ANLAGENBESITZER?

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis

Windenergie in Deutschland Vergütungsstruktur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

1.) Inkrafttreten: Das Gesetz tritt zum in Kraft.

SELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua

Bemessungsleistung bis 2 MW. bis 500 kw

Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ?

Aktuelle Diskussion zum Entwurf des Erneuerbaren Energien Gesetzes. Windenergie. Energielehrschausondertag 3. April 2014, Haus Düsse

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012) Hinweise, erste Erfahrungen und Probleme bei der praktischen Umsetzung

Das neue EEG 2014 am Beispiel der Windenergie

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur nach 16 (2) EEG 2009 Stand 31.3.

UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL)

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Was bringt das neue EEG 2012? Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft

erneuerbarer Energie

Windenergie die tragende Säule der Energiewende?!

Prüfungsinstruktion der 50Hertz Transmission GmbH zur Prüfung der geleisteten Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber basierend auf 12 Abs.

Das Erneuerbare - Energien Gesetz Alle Vergütungssätze beziehen sich auf Inbetriebnahme der Anlage im Jahre 2004

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Information über die Registrierungspflicht für Bestandsanlagen gemäß 16 Abs. 3 Satz 1 AnlRegV

EEG-Erfahrungsbericht 2007: Handlungsempfehlungen zu den Regelungen zur Stromerzeugung aus Biomasse

Erläuterungen zum Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

Strom ist teuer? Sonne gibt s gratis!

Die Zukunft der Bürger-Energie-Unterhaching eg nach dem neuen EEG Erich Brand, Hermann Mader

PV-Anlagen in der Region eine Erfolgsgeschichte

Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur Stand

NEWSLETTER NR. 11/2014

Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur nach 16 (2) EEG 2009 Stand 30.9.

Aufgaben der Bundesnetzagentur nach dem EEG Aktuelle Fragen

Strom-Direktvermarktung

EEG 2010 Änderungen der Einspeisevergütung für Photovoltaik

BMU Die angemessen und notwendigen Absenkung der Vergütung ist somit ein Ausdruck des Erfolgs des schnellen Wachstums der Solarenergie.

Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur Stand

Marktintegrationsmodell (MIM) nach 33 EEG November 2013

Kundendatenblatt für PV-Anlagen

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Entwicklung des deutschen PV-Marktes Auswertung und grafische Darstellung der Meldedaten der Bundesnetzagentur Stand

EEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1

EEG Novelle Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und finanzielle Auswirkungen

Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Ergebnispapier EU-Effizienzrichtlinie und Erneuerbare-Energien-Gesetz

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht mit Inbetriebnahme bis

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

EEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung

Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen

Strategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014

A N M E L D U N G PV-Dachanlagen zur kaufmännischen Abwicklung der EEG-Förderung

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK- Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Ausschreibungen im EEG 2017: Auswirkungen auf neue Windpark-Projekte

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Bürger-Energie - Kultur der nachhaltigen Energiewende in Gefahr. Was tun?

Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung mit Erklärung zur Besteuerung der Umsätze

Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs.

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Stand: 2015

Eigenerzeugung und Eigenversorgung

EEG-Novelle 2014 Diskussionsstand März 2014

1. Angaben zum Anlagenbetreiber:

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Vergleich der EEG-Vergütungsregelungen für 2009

Experteninterview mit Stefan Rappen Fachanwalt für Verwaltungsrecht CBH Rechtsanwälte

Grundzüge der EEG-Reform 2014

Überblick. über die rechtlichen Änderungen des EEG Dr. Guido Wustlich - Dr. Volker Hoppenbrock Berlin, 20. September 2012

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab

Transkript:

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen, 6,5% p.a. bei Freiflächenanlagen Neu: Anlagen <100 kw: 8% in 2009, 8% in 2010, 9% ab 2011 Neu: Anlagen >100 kw: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011 Neu: Freiflächenanlagen: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011 Gleitfaktor für Degression bei Verlassen eines Wachstumskorridors Wächst der PV-Markt (neu installierte Leistung) in einem Jahr stärker oder schwächer als in einem definierten Wachstumskorridor, wird im Folgejahr die Degression um einen Prozentpunkt angehoben bzw. abgesenkt. Wachstumskorridor 2009: 1.000 1.500 MW Wachstumskorridor 2010: 1.100 1.700 MW Wachstumskorridor 2011: 1.200 1.900 MW Ausgehend vom Jahr 2007 (1.100 MW neu installierte Leistung) entsprechen die Obergrenzen des Korridors einem Marktwachstum von 15% p.a. Erst wenn das Wachstum diese Werte übersteigt, korrigiert der Gleitfaktor die Degression (frühestens 2010).

EEG 2009 Vergütung/Degression 3 Wachstumskorridor von Politik festgeschrieben: +15% p.a. jährlich installierte PV-Leistung in MWp 2500 2250 2000 1750 1500 1250 1000 750 500 250 0 Reduktion der PV-Einspeisevergütung bis 2008: 5% / 6,5% (Aufdach/Freiland) 2009/2010: 8% / 10% (< / >100 kwp) 2011/2012: 9% Über/Unter dem Korridor: -1%/+1% 80 150 600 850 850 1100 * 1350 Degressionsrate 5%/6,5% +1% 1500 8%/ 10% 1000-1% +1% 1700 8%/ 10% 1100 +1% 1900 9% 9% 1200-1% -1% 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 jährlich installierte PV-Leistung in MWp oberes Limit unteres Limit

EEG 2009 Vergütung/Degression 4 Neue Vergütungsklasse bei PV-Dachanlagen >1.000 kw Degression wie Anlagen >100 kw: 10% in 2010, 9% ab 2011 Vergütung in 2009: 33,00 ct/kwh (= 25% Degression!) Fassadenbonus gestrichen Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kwh für fassadenintegrierte Anlagen wird gestrichen.

EEG 2009 Vergütung Eigenverbrauch 5 Vergütung für selbst genutzten Photovoltaikstrom (Anlagen <30 kw) Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, wird zukünftig ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (in 2009: 43,01 ct/kwh) reduzierter Vergütungssatz gezahlt (in 2009: 25,01 ct/kwh). Da die selbst genutzten Kilowattstunden vom eigenen Dach den Bezug von teurem Haushaltsstrom (in 2009 ca. 20 ct/kwh brutto) in gleicher Menge ersetzen, bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Bonus (in 2009 ca. 2 ct/kwh), der mit steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst. (Höhe des tatsächlichen Bonus noch abhängig von der steuerlichen Behandlung des Eigenverbrauchs).

EEG 2009 Vergütung Eigenverbrauch 6 Eckpunkte ( 33 Abs. 2) Keine kaufmännische Bilanzierung möglich, tatsächlicher Verbrauch muss nachgewiesen werden. Zusätzlicher Zähler wird notwenig. Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs? (Umsatzsteuerrückerstattung, Besteuerung des selbst genutzten PV-Stroms) Umwelt- und Finanzministerium prüfen Vorschläge für vorteilhafte steuerrechtliche Behandlung (Ergebnis bis Mitte Dezember erwartet). Ziel: Bundesweit einheitliche Regelung. Ziel: Weitgehende Anerkennung der Unternehmereigenschaft bei Eigenverbrauch (USt. kann gezogen werden). Ziel: Möglichst weitgehende Vermeidung zusätzlicher steuerlicher Belastungen.

EEG 2009 Vergütung Eigenverbrauch 7

EEG 2009 PV-Melderegister 8 PV-Meldepflicht ab 01.01.2009 ( 16 Abs. 2) Ab dem 01.01.2009 müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss Standort und Leistung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur melden. Die Bundesregierung richtet darüber hinaus ein allgemeines Anlagenregister für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein (Verordnungsermächtigung in 64, Realisierung frühestens Mitte 2009). Bundesnetzagentur stellt ab 01.01.2009 Anmeldeformular auf ihrer Internetseite bereit (www.bundesnetzagentur.de). BSW-Solar ist im Dialog mit Bundesnetzagentur an Umsetzung beteiligt. Ziel: Einfaches Verfahren, Vermeidung von Missbrauch, Transparenz der Daten, Erhebung zusätzlicher freiwilliger Daten als wichtige Markt- und Marketinginfos.

EEG 2009 PV-Melderegister 9 PV-Meldepflicht: Eckpunkte Anmeldung nur von Neuanlagen und Anlagenerweiterungen ab 01.01.2009. Anmeldeformular ab 01.01.2009 online verfügbar. Zunächst Anmeldung per Brief, Fax oder e-mail, automatisiertes Online-Verfahren erst im Laufe des Jahres 2009. Anmeldung kann 14 Tage vor Inbetriebnahme erfolgen, BNetzA empfiehlt Anmeldung spätestens am Inbetriebnahmetag (sichert Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreiber). Installateur kann Anmeldung für Anlagenbetreiber als Dienstleistung übernehmen. Anlagenbetreiber erhält Anmeldebestätigung (Kontrollfunktion und Beleg gegenüber Netzbetreiber)

EEG 2009 - Einspeisemanagement 10 EEG 2009 Einspeisemanagement ab 100 kw ( 11 + 12) Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kw sind technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber (für Altanlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2011). Netzbetreiber dürfen bei Netzüberlastung ausnahmsweise und nach Ausnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistung von Anlagen regeln. Kleinanlagen bis 100 kw sind ausgenommen. Für den ausgefallenen Strom werden Anlagenbetreiber entschädigt (Entschädigung der entgangenen Vergütung). BSW-Solar entwickelt standardisiertes Entschädigungsverfahren und wirbt bei Netzbetreibern für einheitliche handhabbare Pauschalregelung.

EEG 2009 Neuer Anlagenbegriff 11 Neuer Anlagenbegriff 19 Abs. 1 Ab 2009 installierte EE-Anlagen auf einem Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe werden zukünftig für Vergütungsermittlung zusammengefasst. Die Vergütung der zuletzt errichteten Anlage richtet sich nach den auf dem Grundstück bereits errichteten Anlagen. Direkt benachbarte PV-Anlagen auf unterschiedlichen Grundstücken werden jedoch generell als unterschiedliche Anlagen gesehen (Ausnahme im Begründungstext des Gesetzes). Auslegungsbedürftig: Bestandsschutz für Altanlagen, Übergangsvorschriften in 66 (1) EEG 2009 nicht eindeutig. BSW-Solar erwirkte Klarstellung: Bundesumweltministerium sieht vollen Bestandsschutz für Altanlagen gesichert. Zusätzlich hat BSW-Solar Klarstellung durch EEG-Clearingstelle initiiert. Ergebnis wird Ende Januar/Anfang Februar erwartet. BSW-Solar Empfehlung: Sollten Netzbetreiber mit Verweis auf 19 (1) ab dem 01.01.2009 bei Bestandsanlagen Vergütungsabsenkung ankündigen, sollten Anlagenbetreiber Widerspruch einlegen.