13. Wahlperiode Gemeinschaftskunde/geplanter Fächerverbund Erdkunde, Politik, Wirtschaft (EPW) an allgemein bildenden Gymnasien

Ähnliche Dokumente
2. welche Erfahrungen mit den Konzepten gemacht wurden und welche Konzepte bisher verändert oder nachgebessert wurden;

1. welche grundlegenden Neuerungen die Landesregierung bei ihrer Reform der gymnasialen Oberstufe plant;

Der Fächerverbund in Klasse 10 Umsetzung des Integrativen Moduls

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ausbau der Studienplätze im Bereich der Sonderpädagogik

Verordnung des Kultusministeriums über die Stundentafel für die Förderschule

Außerkrafttreten von Vorschriften des Kultusministeriums

Entwicklung der baden-württembergischen Werkrealund Hauptschulen und Perspektiven für ihre Lehrkräfte

3. welche Konzepte die Landesregierung verfolgt, um den abgewiesenen Jugendlichen eine weitere Bildungs- bzw. Ausbildungschance zu ermöglichen.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

4. welche Grundschulempfehlungen die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen,

Sprachförderung im Fachunterricht der beruflichen Schulen

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / Antrag. Stellungnahme. 13. Wahlperiode der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE.

13. Wahlperiode Erhalt und Förderung des Spanischunterrichts an weiterführenden Schulen im Land Baden-Württemberg

Lernstandserhebung mit (Diagnose- und) Vergleichsarbeiten (DVA bzw. VERA)

13. Wahlperiode

Die neue gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen

Die Kursstufe am Gymnasium Haigerloch

2. in welchem Umfang es sich bei den Verzahnungsmodellen um Schulversuche handelt und mit welcher Zielsetzung diese Schulversuche initiiert wurden;

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

13. Wahlperiode

Die Landesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag von CDU und FDP konsequent um. Darin heißt es:

Musik- und Kunstunterricht an den beruflichen Schulen

1. in welchen Bildungsgängen in Baden-Württemberg die Fachhochschulreife erworben werden kann;

12. Wahlperiode

der Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei und Dr. Boris Weirauch SPD

Schulen des Gemeinnützigen Institut für Berufsbildung Dr. E. GmbH

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium

3. Hat sie Aufklärung und Weiterbildung für Eltern organisiert, die frühzeitigen Notendruck für unvermeidlich halten?

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Geänderte Fassung. 16. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP

Beratungsverfahren Schullaufbahnentscheidung Stufe 8 und 9

13. Wahlperiode

1. wie sich die Anzahl der Lehramtsstudenten in Baden-Württemberg seit 2011 entwickelt hat;

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Zahl der nicht versetzten Schüler und Klassenwiederholer im Landkreis Lörrach

1. Wie bewertet sie das Konzept und Angebot des gemeinnützigen Unternehmens Teach First?

Die Entwicklung der Privatschulen in Baden-Württemberg

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen in Baden-Württemberg deutsche und ausländische Bewerber

3. wie viele Absolventinnen und Absolventen der verschiedenen Ausbildungs - gänge es in den vergangenen fünf Jahren jeweils gab;

4. wie viele Beförderungen unter den gegebenen Bedingungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 voraussichtlich zu erwarten sind;

1. Welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler, die in der 5. Klasse ein Gymnasium in Baden-Württemberg besuchen, legt dort auch das Abitur ab?

Antwort der Landesregierung

Beratungsverfahren Schullaufbahnentscheidung Stufe 8 und 9

Gymnasialen Kursstufe

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

4. wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung in der Vergangenheit an diesen beiden Gemeinschaftsschulen war;

Neues Realschulkonzept fördert die Differenzierung und benachteiligt schwächere Schülerinnen und Schüler

13. Wahlperiode

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

II. III. IV Abs. 1 erhält folgende Fassung:

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

1. wie die Sonderschulen in Baden-Württemberg in Bezug auf ihre Struktur und ihren Auftrag zukünftig ausgestaltet werden sollen;

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie

Herzlich Willkommen am CSG zur Informationsveranstaltung für die Kurswahl ab Abiturjahrgang

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1)

ELTERNVERSAMMLUNG KLASSE 9 ZUR GOST - neue GOSTV 2009

Informationen für die Eltern und Schüler der Klassen 10. Herzlich Willkommen

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Abg. Klaus Burger CDU.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / Antrag. Stellungnahme. 13. Wahlperiode der Abg. Norbert Zeller u. a. SPD.

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

Aktuelle Situation in der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/ zum Notfallsanitäter

Die Gestaltung der Gymnasialen Oberstufe Saar GOS. Eine Information der Abteilung Oberstufe des SGS

Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen bzw. Schaffung kleinerer Klassen

Kooperationsvorschriften für Universitäten, Vorbereitungsdienst und Schulen

Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Grundschule bzw. Primarstufe (Lehramtstyp 1)

Unterricht ab Klasse 9. -Informationen April 2018-

Die Senatorin für Kinder und Bildung Datum: V o r l a g e Nr. L 19/19. für die Sitzung der Deputation für Bildung am

Arbeitszufriedenheit der Lehrerinnen und Lehrer an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen

Die gymnasiale Oberstufe ab 2019/2020

13. Wahlperiode

Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen für die Lehrämter an Grundschulen oder an Hauptschulen

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Schullaufbahnberatung 8+9

Hansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund

13. Wahlperiode

Hinweise zum Betriebs oder Sozialpraktikum

Teilstudiengang. Kunst für das Lehramt an Gymnasien. Studienheft

Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe nach GOSTV 2009

Inhalt. Senatsbeschluss vom im Genehmigungsverfahren -

Entwicklung der Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Geänderte Fassung. 16. Wahlperiode. der Fraktion der FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Sabine Kurtz u. a. CDU.

1. welchen Stellenwert sie einem eigenständigen und durchgehenden Bildungsplan ab Klasse fünf für das baden-württembergische Gymnasium beimisst;

drei Volksgruppen bzw. Nationen, welche dabei den größten Anteil stellen)?

2. wie viele Schulen dabei die verbindliche Form und wie viele die Wahlform der Ganztagsschule beantragt haben;

Schulen mit mehrsprachigem Unterricht in Baden-Württemberg und die Konsequenzen für die Lehrerausbildung

Mangelnde Unterstützung der Realschulen bei Abnahme der Hauptschulabschlussprüfungen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 7. April 2009 (941 B Tgb.Nr. 969/08)

12. Wahlperiode

Modulhandbuch. Lehramtsbezogene Bachelorstudiengänge. Auf das Lehramt an Grundschulen bezogener Bachelorstudiengang

Die Realschule in Baden-Württemberg Typisch RNR

Die Gymnasien für Erwachsene Gymnasien für Erwachsene - Haller 1

1. wie hoch an den baden-württembergischen Gemeinschaftsschulen der prozentuale Anteil von Lehrkräften mit Lehrbefugnis für das Gymnasium ist;

5. inwiefern ein Ausbau dieser Plätze durch eventuelle Neugründungen, Anbauten etc. angestrebt wird;

12. Wahlperiode des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Biologie und Kommunikationswissenschaften an den Universitäten

Transkript:

13. Wahlperiode 05. 02. 2003 Antrag der Abg. Christoph Bayer u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Gemeinschaftskunde/geplanter Fächerverbund Erdkunde, Politik, Wirtschaft (EPW) an allgemein bildenden Gymnasien Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Zielsetzung die Landesregierung mit der Zusammenlegung der Fächer Geografie und Gemeinschaftskunde zu EPW verfolgt; 2. in welchem Stundenumfang das Fach EPW unterrichtet werden soll; 3. welche Ausbildung der zukünftige EPW-Lehrer benötigt; 4. wie und von wem der Unterrichtsstoff konkret vermittelt werden soll z. B. Erdkunde Gemeinschaftskunde halbjahresweise getrennt oder ob ein TeamTeaching geplant ist; 5. was mit den fertig ausgebildeten, jedoch noch nicht im Schuldienst befindlichen Gemeinschaftskunde- und Geografielehrerinnen im Hinblick auf eine angestrebte Einstellung passiert (ob z. B. eine externe Nachschulung angeboten wird); 6. wie die aus dem Fachprinzip ergebende wissenschaftspropädeutische Funktion im Hinblick auf die Studierfähigkeit des Faches Gemeinschafts- Eingegangen: 05. 02. 2003 / Ausgegeben: 10. 03. 2003 1

kunde erhalten bleiben soll, wenn es künftig keine autonome Gemeinschaftskunde-Note mehr geben soll. 05. 02. 2003 Bayer, Zeller, Dr. Caroli, Käppeler, Queitsch, Rudolf, Wintruff SPD Begründung Es gibt lediglich in Teilbereichen eine Affinität zwischen den Fächern Geografie und Gemeinschaftskunde. Eine gemeinsame Note kann somit unter fachlichen und pädagogischen Aspekten nicht aussagefähig sein und ist deshalb nicht zu rechtfertigen. Die Schülerinnen und Schüler haben durch die gemeinsame Note keine hinreichende Entscheidungsgrundlage für ihre Kurswahl. Die durch die Oberstufenreform angestrebte Qualitätsverbesserung der gymnasialen Bildung wird so teilweise konterkariert. Stellungnahme Mit Schreiben vom 21. Februar 2003 Nr. 45 6510.20/145 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Zielsetzung die Landesregierung mit der Zusammenlegung der Fächer Geografie und Gemeinschaftskunde zu EPW verfolgt; Die Konzeption des Kultusministeriums sieht keine Zusammenlegung der Fächer Erdkunde und Gemeinschaftskunde vor. Die Fächer Erdkunde und Gemeinschaftskunde mit Wirtschaft sind am Gymnasium in den Klassen 5 bis 10 als Teile eines Fächerverbundes konzipiert, der zwar eine enge Verzahnung, aber keine Verschmelzung der beiden Fächer vorsieht. Der Fächerverbund hat das Ziel, fachorientiert-systematisches und fächerübergreifend-integratives Lernen in Einklang zu bringen. Dieses Ziel wird verfolgt, indem die Bildungsstandards im Fächerverbund besonders eng abgestimmt wurden, die Bildungsstandards gemeinsame Leitgedanken und teilweise gemeinsame Kompetenzen und Inhalte umfassen, integrative Module (s. u.) entwickelt wurden und die Kontingentstundentafel Schwerpunktsetzungen im Fächerverbund erlaubt. 2

Für den Fächerverbund ist folgende Struktur geplant: In den Klassen 5 bis 10 erfolgt in einem durchgängig abgestimmten, stufenadäquaten Fachunterricht in den Fächern Gemeinschaftskunde und Erdkunde die Vermittlung von geographischen, politisch-gemeinschaftskundlichen (mit rechtlichen und soziologischen) und wirtschaftlichen Grundkenntnissen und -kompetenzen, die schrittweise ihre fachspezifische Vertiefung erfahren. Die einzelnen Fachbereiche werden je nach schulischer Entscheidung organisatorisch abgestimmt von den jeweiligen Fachlehrkräften in Gemeinschaftskunde bzw. Erdkunde unterrichtet. Wirtschaft ist ein Themenbereich innerhalb des Fächerverbundes, kein eigenständiges Fach. Die Bezeichnung Geographie-Wirtschaft-Gemeinschaftskunde ( GWG ) hat die bisherige Entwurfs-Bezeichnung EPW abgelöst. Für die gymnasiale Kursstufe in den Klassen 11 und 12 bleiben die Fächer Erdkunde und Gemeinschaftskunde erhalten. Zusätzlich wird das Neigungsfach Wirtschaft ab dem kommenden Schuljahr an Versuchsschulen unterrichtet. Sobald eine genügende Zahl von Lehrkräften das Kontaktstudium Wirtschaft absolviert hat, wird ein Neigungskurs Wirtschaft an allen Gymnasien angeboten werden. 2. in welchem Stundenumfang das Fach EPW unterrichtet werden soll; Der Fächerverbund weist gemäß der ab 2004 gültigen Kontingentstundentafel für die Klassen 5 bis 10 insgesamt 14 Jahreswochenstunden aus. 3. welche Ausbildung der zukünftige EPW-Lehrer benötigt; Gemäß den schulischen Anforderungen, die am Fachlehrerprinzip festhalten, werden künftige Lehrkräfte des Fächerverbunds universitär auch weiterhin in den Fächern Geographie und Politikwissenschaft ausgebildet. Die Wissenschaftliche Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 13. März 2001 hat den Anteil an wirtschaftlichen Inhalten des Lehramtsstudiums im Fach Politikwissenschaft deutlich erhöht und trägt damit den wirtschaftlichen Anteilen des Gemeinschaftskundeunterrichts in der Mittelstufe Rechnung. Auf Grund der Tatsache, dass alle Fächer des Fächerverbunds künftig jeweils als vierstündiges Neigungsfach in der Oberstufe gewählt werden können, wird angestrebt, den derzeitigen Lehramtsstudiengang Politikwissenschaft durch einen neuen Studiengang zu ersetzen, durch den die wissenschaftliche Befähigung sowohl für das Fach Gemeinschaftskunde, als auch für das Fach Wirtschaft erworben werden kann. Auch die Ausbildung im Vorbereitungsdienst wird im Zuge der derzeitigen Novellierung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien den neuen Entwicklungen in der Schule und der universitären Ausbildung angepasst werden. 3

4. wie und von wem der Unterrichtsstoff konkret vermittelt werden soll z. B. Erdkunde Gemeinschaftskunde halbjahresweise getrennt oder ob ein TeamTeaching geplant ist; Das Fachlehrerprinzip gilt weiterhin, d. h. die Geographie-Anteile im Fächerverbund (bei mindestens einstündigem Jahreswochenunterricht) werden vom Erdkundelehrer unterrichtet. Entsprechendes gilt in Gemeinschaftskunde. Eine Ausnahme stellen Integrative Module (s. u.) dar. Der abgestimmte Fachunterricht liefert die Voraussetzung für die Behandlung fächerübergreifender Themenstellungen im Kontext ihrer gesellschaftlichen, politischen, geographischen und wirtschaftlichen Verflechtungen. Diese Themenstellungen sind Gegenstand integrativer Module, die durchgängig fächerübergreifend angelegt sind. Hier werden den Schülerinnen und Schülern zusätzlich zur Fachsystematik anhand geeigneter Themenfelder wichtige fächerübergreifende Kenntnisse und Einsichten vermittelt. Die Konzeption der Module ist stufenadäquat angelegt und geht davon aus, dass mit zunehmendem Basiswissen der Schülerinnen und Schüler ein höherer Grad an Vernetzungskompetenz erzielt wird. Beim Unterricht der Module wie bei der Umsetzung des Fächerverbundkonzepts insgesamt sind unterschiedliche Verfahrensweisen den Schulen freigestellt (möglich sind auch sowohl Halbjahres- wie Quartalsunterricht oder Teamteaching, aber nicht notwendig). Notwendig ist allein die Erfüllung der Kontingentstundentafel und der Bildungsstandards. Unumgänglich wird eine hinreichende Abstimmung der beteiligten Fachkollegen sein. Bei der Notengebung muss der Grundsatz gelten, dass die unterrichtende Lehrkraft allein die Note erteilen kann und dass die Schülerinnen- bzw. Schülerleistung beim Unterricht der integrativen Module angemessen in die Endnote für Geographie oder Gemeinschaftskunde einfließt. Zur Veranschaulichung kann ein Beispiel dienen: In der 5. Klasse lässt die Kontingentstundentafel zwei Stunden GWG zu. Der Anteil der spezifisch gemeinschaftskundlichen Kompetenzen und Inhalte liegt dabei deutlich unter einer Jahreswochenstunde. Dementsprechend erteilt ein/e Erdkundelehrer/in allein den Unterricht und vergibt die Note. In Klasse 8 sind beispielsweise drei Stunden GWG möglich. Davon könnten zwei Stunden der Vermittlung von Kompetenzen und Inhalten der Gemeinschaftskunde dienen, eine Stunde der Vermittlung von Kompetenzen und Inhalten der Geographie. Das integrative Modul würde in Klasse 5 in der Regel von der Lehrkraft des dortigen Leitfaches Erdkunde (Leitfach in Klasse 5 bis 7) unterrichtet und benotet, in Klasse 8 dann von der Lehrkraft des Leitfaches Gemeinschaftskunde (Leitfach in Klasse 8 bis 10). 5. was mit den fertig ausgebildeten, jedoch noch nicht im Schuldienst befindlichen Gemeinschaftskunde- und Geografielehrerinnen im Hinblick auf eine angestrebte Einstellung passiert (ob z. B. eine externe Nachschulung angeboten wird); Die Lehrerfortbildung erfolgt im Rahmen der regionalen Fortbildungsreihen zu den neuen Bildungsstandards. Dabei werden auch die Konsequenzen für die betroffenen Fächer Erdkunde und Gemeinschaftskunde ausführlich thematisiert. Die Schulung der dafür erforderlichen Multiplikator(inne)n findet derzeit wie in den anderen Fächern auch statt. Im Hinblick auf die beson- 4

deren Anforderungen, die mit der Einführung des Neigungsfaches Wirtschaft einhergehen, wird ein Kontaktstudium Ökonomische Bildung online als einjährige Weiterbildungsmaßnahme angeboten, die bis zum Schuljahr 2006/07 rund 400 Lehrkräfte durchlaufen haben werden. Lehramtsbewerber/innen mit bereits abgeschlossener Ausbildung in den Fächern Gemeinschaftskunde und Erdkunde können im Falle einer Einstellung das genannte Fortbildungsangebot wahrnehmen. Nachschulungen im Vorfeld einer Einstellung sind nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. 6. wie die aus dem Fachprinzip ergebende wissenschaftspropädeutische Funktion im Hinblick auf die Studierfähigkeit des Faches Gemeinschaftskunde erhalten bleiben soll, wenn es künftig keine autonome Gemeinschaftskunde-Note mehr geben soll. Eine getrennte Benotung bleibt für die beteiligten Fächer Erdkunde und Gemeinschaftskunde erhalten und damit zugleich die wissenschaftspropädeutische Funktion im Hinblick auf die Studierfähigkeit des Faches Gemeinschaftskunde. Ausnahme: Benotung des Integrativen Moduls (s. o.). Dr. Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 5