Freiheit und Selbstbestimmung in der Behindertenhilfe Perspektiven zeitgemäßer Behindertenarbeit

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Transkript:

Freiheit und Selbstbestimmung in der Behindertenhilfe Perspektiven zeitgemäßer Behindertenarbeit Georg Theunissen Professor für Geistigbehindertenpädagogik und Pädagogik bei Autismus

Zur Geschichte: Unterbringung und Versorgung behinderter Menschen in Anstalten (Institutionalisierung) Christliche Vorstellungen: Barmherzigkeit und Heilungsabsichten Nützlichkeitsgedanke Zwei-Teilung des Anstaltswesens in: Bildungs-/arbeitsfähige Menschen und bildungsunfähige Pflegefälle (Idioten) Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften

Nachkriegszeit: zunächst keine Veränderungen Bezugskonzept: Psychiatrisches Modell Behinderung (einschl. Verhaltensauffälligkeiten) als Krankheit Negatives Menschenbild: Da kann man nichts mehr machen (biologistisch-nihilistisches Bild) Bestrafungspraxis (individualistisch-disziplinierend) Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften

Konsequenz: Totale Institution (Goffman) Menschenunwürdige Zustände (z. T. wie eine Tierhaltung) Freiheitsberaubung (gesellschaftliche Isolation) Erlernte Fügsamkeit Erlernte Hilflosigkeit Erlernte Bedürfnislosigkeit Kein Privatleben und keine Rechte Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften

Scharfe Kritik in allen führenden westlichen Industrienationen Vor allem durch Eltern behinderter Kinder und Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen Ziel: Normalisierung der Lebensverhältnisse Enthospitalisierung und Deinstitutionalisierung Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften

Kritik an der hiesigen Normalisierungspraxis Von Profis bestimmt (Top-down-ausgerichtet von Trägern; Betreuern etc.) ; keine Betroffenenbeteiligung Behinderungsverständnis im Lichte von Defiziten Normal-machen behinderter Menschen Normierung (z. B. in Bezug auf Ausstattungen) Verbesserungen von Anstalten statt Auflösung Neue Wohnheime statt selbstbestimmtes Wohnen

Wachsende Einflussnahme von sogenannten Empowerment-Bewegungen Ziel: Selbstbestimmtes, unabhängiges, häusliches Wohnen und Leben im Gemeinwesen (1) Bewegung von Eltern behinderter Kinder (2) Bewegung von Menschen mit Körper- oder Sinnesbehinderungen (3) Bewegung von Menschen mit Lernschwierigkeiten (People First Organisationen) (4) Bewegung autistischer Menschen

Empowerment - ein schwieriges Wort Drei Zugänge: (1) Sich selbst mit Stärken und Schwächen vorstellen, sich selbst vertreten (2) Gemeinsam als Gruppe auftreten, sich politisch einmischen, mit Politikern reden und Wünsche nennen (3) Sich etwas beibringen (z. B. gemeinsam in einer Gruppe) = Experte in eigener Sache

Zur Geschichte von Empowerment 1. In den USA: Schwarze Menschen, die auf die Straße gingen und für Rechte eintreten 2. In Südamerika: Menschen, die unterdrückt werden, setzten sich für ihre Rechte ein und bringen sich selbst etwas bei 3. Psychologen sagen, dass es besser ist, Stärken eines Menschen zu beachten, als nur nach Fehlern zu suchen

Menschenbild und Stärken-Perspektive Einen behinderten Menschen so annehmen wie er ist Einem behinderten Menschen gegenüber Respekt zeigen Einem behinderten Menschen etwas zutrauen Behinderung nicht mit Kranksein verwechseln Nicht nach Schwächen suchen Stärken von behinderten Menschen beachten

Was für Empowerment wichtig ist (1) Sicherung des Rechts auf Selbstbestimmung (2) Eintreten für das Recht auf Teilhabe (Partizipation) (3) Eintreten für Selbstvertretung (4) Eintreten für soziale Gerechtigkeit

Wertebasis (1) Selbstbestimmung (Autonomie) als Potenzial zur Realisierung von Freiheit (2) Teilhabe durch Zusammenarbeit und demokratische Entscheidung (Kollaborative und demokratische Partizipation durch Mitbestimmung, Mitsprache, Mitgestaltung) (3) Verteilungsgerechtigkeit (Zugänglichkeit, Chancengleichheit)

Selbstbestimmung verweist von der Wortgeschichte her auf einen einzelnen Menschen, der sich erkennt, indem er über sich selbst nachdenkt, nach eigenen Vorstellungen handelt und sich dabei ermächtigt. Selbstbestimmung bezieht sich auf Einstellungen und Fähigkeiten, die für einen Menschen nötig sind, um als erste, entscheidende Person das eigene Leben zu gestalten und in Bezug auf die eigene Lebensqualität frei von allen unnötigen Einmischungen oder Beeinträchtigungen von außen eine Auswahl von Dingen und Entscheidungen zu treffen (Definition nach Michael Wehmeyer 1992)

Selbstbestimmung bezieht sich auf Entscheidungsautonomie (freie Willensbekundung) und Handlungsautonomie (Selbstständigkeit) gehört zum wesenhaft Menschsein (Autonomie als Potenzial) ist ein Grundbedürfnis - muss aber erlernt werden hält das ganze Leben an Wichtige Merkmale auf der Grundlage der freien, autonomen Entscheidung der Person (1) eine bewusste Nutzung eigener Stärken, Fähigkeiten (2) Selbstbeobachtung und Selbstkontrolle (3) sich selbst Ziele zu setzen und danach handeln (4) Äußerungen oder Handlungen, die vom Betroffenen ausgehen (5) das Erleben der Selbstwirksamkeit (6) die Kontrolle und Verfügung über die eigenen Lebensumstände (7) eine Lebensverwirklichung nach eigenen Vorstellungen

Damit wird von M. Wehmeyer die Richtung für pädagogische Unterstützungsleistungen angegeben. Schaffung von (Lern-)Situationen durch Angebote, die ein Auswahl und Entscheidung ermöglichen. Wie sich die Selbstbestimmung entfalten und äußern kann, ergibt sich somit aus dem Zusammenspiel individueller und sozialer Faktoren. Problem Selbstbestimmung als bloße individuelle Kategorie Selbstbestimmung als sozialbezügliche Kategorie (im Empowerment) Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften

Arbeitsschwerpunkte von Empowerment (1) Arbeit mit dem Einzelnen (2) Arbeit mit Gruppen (3) Arbeit in Institutionen oder Organisationen (4) Arbeit im Bereich der Politik (im Gemeinwesen)

Forderungen der Empowerment-Bewegungen behinderter Menschen (z. B. Behindertenkongress 2002 in Madrid mit dem Ergebnis der Deklaration von Madrid ) Inklusion (gesellschaftliche Zugehörigkeit) & Partizipation (Teilhabe) am Leben in der Gesellschaft Errungenschaften: The Americans Disability Act (ADA) (ein Gesetz gegen Diskriminierung behinderter Menschen in der Gesellschaft) UN- Behindertenrechtskonvention

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 19 Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um die volle Inklusion im Gemeinwesen und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen (1) gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; (2) Zugang (auch zu Hause) zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben (einschließlich der persönlichen Assistenz) (sinngemäße Übersetzung der Originalversion, kursiv GT). Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften

Zur bisherigen Praxis der Integration 1. Integration als Eingliederung 2. Vernachlässigung des Umfeldes 3. Zwei-Welten-Theorie 4. Integration durch Aussonderung und Ausgrenzung 5. Von oben herab (Top-down-)Praxis und Profizentrierung (Träger/Mitarbeiter-bestimmt) 6. Zusätzliche Angebote

Zur Inklusion 1. Recht auf Zugehörigkeit, Selbstbestimmung und Partizipation 2. Akzeptanz von Unterschiedlichkeit und Individualität 3. Nicht-Aussonderung 4. Barrierefreiheit / Zugänglichkeit 5. Bürgerzentrierung und Umfeldorientierung 6. Überwindung der Zwei-Welten-Theorie 7. Angebote aus der Sicht behinderter Menschen

Zu Missverständnissen: (I) Inklusion als Einbeziehung (II) Inklusion als Integration (III) Inklusion als Eingeschlossensein (IV) Partizipation 1. Teilhabe als bloße Teilnahme 2. Teilhabe als Top-down-Prinzip ( von oben herab ) Stattdessen geht es um eine Bottom-up Partizipation ( von unten her )

Wohnen aus der Sicht behinderter Menschen Die meisten wünschen sich kein Leben in einer Institution (in einem Heim, in einer großen Einrichtung) Stattdessen wünschen sich die meisten ein häusliches (selbstbestimmtes) Wohnen inmitten einer Gemeinde - Unterstütztes Einzelwohnen - Unterstütztes Wohnen zu zweit - Unterstützes Wohnen in kleinen Gruppen (2 3 Plätze) - Unterstütztes Wohnen in großen Gruppen (4 6 Plätze)

Entscheidend ist das persönliche Wahlrecht - Wenngleich sich Befragungen und Selbstvertretungsgruppen zufolge die meisten Menschen mit Behinderungen (einschl. Autismus) für ein selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung und nicht für ein Gruppenwohnen aussprechen, möchten manche in einer Wohnanlage für behinderte Menschen leben (häufig mit 16 bis 18 Wohnungen), in der eine Assistenzzentrale verankert ist, die aufsuchende Hilfe anbietet (Service-Wohnen). - In ähnlicher Bahn bewegt sich das Leben in einer Mehrgenerationenwohnanlage. - Ferner bevorzugen manche Personen mit Lernschwierigkeiten und/oder Autismus das Leben auf dem Land (Landwirtschaft, Dorfgemeinschaft).

Forschungsbefunde als Orientierungshilfe - Je kleiner die Gruppe, desto größer individuelle Selbstbestimmungsmöglichkeiten - Menschen mit schweren Behinderungen profitieren von kleinen Gruppen (mehr individuelle Zuwendung, Rückgang an Verhaltensauffälligkeiten) - Kleine Gruppen verringern Lärm-, Stress und Konfliktpotenzial - Einzelwohnen oder Wohnen zu zweit muss nicht zur Vereinzelung führen und kann für schwer behinderte Menschen (auch mit Autismus) von Vorteil sein - Mehr Selbstbestimmung verringert Verhaltensauffälligkeiten - Personzentrierte Planung als zentrale Richtschnur

Folgerung: Personzentrierte Planung (Ein Beispiel) Ablauf und Themen: (1) Vorstellung der anwesenden Personen (2) Geschichte der Person (wer ist die Person) (3) Stärken/Fähigkeiten/Lebensstil (4) Traum/Wünsche/Ziele (5) Gesundheit (6) Beziehungen/ Netzwerke (7) Gegenwärtige Situation (was klappt, was klappt nicht) (8) Ideale Situation (wie soll es sein) (9) Aktionsplan

Anlaufstellen (Beispiele): (1) Kontakt-, Koordinations- u. Beratungsstellen (NRW/Rheinl.) (2) Regional Center (Kalifornien/USA) (3) Stütz- bzw. Treffpunkte (Hamburg) (4) Zentren für Unterstützungsangebote oder Teilhabezentren (vereinzelt im ländlichen Raum in Süddeutschland/Bayern/D) (5) Autismus-Ambulanzen (für Autist(inn)en) (D) (6) Pflegestützpunkte für Senioren (D) (7) Demenz-Servicestellen (D) (9) Stadtteilbüro (Lebenshilfe Braunschweig)

Zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention und des SGB IX (in Bezug auf Selbstbestimmung und Teilhabe) Sozialraumorientierung als Aspekt lebensweltbezogener Behindertenarbeit Philosophische Fakultät III - Erziehungswissenschaften

Zwei Handlungsebenen der SRO 1) Subjektzentrierte Ebene Personzentrierte Planung (Persönliche Zukunfts- oder Lebensstilplanung in Verbindung mit einer Netzwerkanalyse) wie zuvor beschrieben

2) Lebensraumbezogene Ebene (wichtig für die Kommunen) Gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger/innen am soziokulturellen und politischen Leben (z. B. Sicherung von Zugangsmöglichkeiten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention) Mitwirkungs-, Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten möglichst vieler Menschen auf lokaler Ebene (z. B. Verbesserung eines Stadtteils; Behindertenbeiräte durch Betroffene)

Untersuchung des Sozialraums Bildung eines Sozialraum-Teams z. B. Mitglieder einer People First Gruppe, eines Heimbeirats oder einer WG., Stadtteil-, Teilhabe- oder Sozialraumbeauftragte, Fachkräfte, Unterstützungsmanager, lokale Persönlichkeiten; Personen aus einem lokalen Bürgerverein alternativ: Zukunftswerkstatt, Runder Tisch, Lokale Teilhabekreise Aufgabe: Stadteilbegehung, Sozialraumerkundung, Sozialraumanalyse

Das Umfeld untersuchen, um den Stand und die Entwicklungsmöglichkeiten eines inklusiven Sozialraums zu erkunden (1) Schauen, was es gibt /nicht gibt (z. B. Altentagesstätte für Bewohner/innen eines Stadtteils) (2) Nach den Problemen/ Auswirkungen fragen (z. B. Ausschluss behinderter Menschen von allgemeinen Einrichtungen aufgrund von Vorurteilen; Diskriminierung) (3) Nach den Chancen fragen (z. B. soziale Zughörigkeit, sozio-kulturelle Vielfalt; inklusive Kultur) (4) Nach Win-Win-Möglichkeiten Ausschau halten (Chancen gegenseitiger Unterstützung; inklusive Gemeinde) (5) Aktionen planen und umsetzen (z. B. Öffnung der Altentagesstätte für behinderte Menschen)

Aktionsplan (1) Öffentliche Bekanntmachung im Rahmen von Regional- oder Stadtteilkonferenzen; Treffen mit Bürgervereinen (2) Runder Tisch mit Behindertenbeirat und Behindertenvertreter (3) Runder Tisch mit Vertretern von relevanten Verbänden, Organisationen, Einrichtungen o. ä. (4) Teilhabekonferenz mit politischen Entscheidungsträgern (Gemeinderäte o. ä.)

Grundsätzliche Überlegungen zur Beteiligung behinderter Menschen als Expert(inn)en in eigener Sache Verschiedene Beteiligungsverfahren (1) Hearing (im Ausschuss; Behinderte Menschen als sachkundige Bürger; Vorsitz: Politiker/in) (2) Forum (offene Beteiligung behinderter Menschen; Vorsitz: Moderator/in) (3) Beirat (z. B. Behindertenbeirat)

Beispiel I: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen KIB von Doris Rüter: Örtliche Teilhabeplanung am Beispiel der Stadt Münster, in: Lampke, D.; Rohrmann, A.; Schädler, J. (Hrsg.): Örtliche Teilhabeplanung mit und für Menschen mit Behinderungen, Wiesbaden 2011 (VS Verlag für Sozialwissenschaften), Seite 201

Folgende Gruppen sind durch je ein Mitglied in der KIB vertreten: Körperbehinderte Menschen Seelisch behinderte/ psychisch kranke Menschen Geistig- / lernbehinderte Menschen Blinde und sehbehinderte Menschen Gehörlose Menschen Schwerhörige Menschen Chronisch kranke Menschen Frauen und Mädchen mit Behinderung Zu kritisieren ist das Fehlen von Autist(inn)en

Zur KIB (nach Rüter 2011, 200ff.): Vorsitzende/r der KIB ist ein Ratsmitglied Auftrag: Themen beraten, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen Erarbeitung von Empfehlungen und Stellungnahmen an die Ausschüsse des Rates bzw. der Stadtverwaltung Beratung von Beschlussvorlagen (z. B. Stadtentwicklung, Baubeschlüsse) Jeweils ein KIB-Vertreter in einem Ausschuss (z. B. für Bauwesen, Schule, Stadtplanung, Soziales/Gesundheit)

Zur KIB (nach Rüter 2011, 200ff.): Arbeitsgruppen der KIB, die auch für andere interessierte Personen offen sind, z. B.: (1) Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene (2) Wohnen, Pflege, Gesundheit (3) Arbeit (4) Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung (5) Stadtplanung, Verkehr (Jährlich 6 8 Sitzungen der einzelnen AG s) Zusätzlich in Zusammenarbeit mit KIB eine Selbstvertretungsgruppe von Menschen mit Lernschwierigkeiten

Möglichkeiten der Wahl von Beiratsmitgliedern (1) Urwahl (z. B. durch Briefwahl; angeschrieben werden alle nach 1 und 2 SchwbG anerkannten Schwerbehinderten und Gleichgestellte bzw. gesetzl. Vertreter) Nachteil: hoher Aufwand, hohe Kosten; Wichtig: Sicherung der Repräsentanz aller unterschiedlichen Gruppen behinderter Menschen (2) Versammlungswahl (nach einer öffentlichen Einladung werden Personen gewählt) Nachteil: Zufällige Beteiligung; Wichtig: faire Wahl s. o. (3) Delegiertenwahl (aus Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfegruppen, Fraktionen etc.) Nachteil: Ausschluss nicht organisierter Personen

Kommunalisierung der Behindertenhilfe 1. Versorgungsverpflichtung 2. Orientierung an Grundzügen moderner Behindertenarbeit 3. Respektierung der Stimme behinderter Menschen 4. Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerzentrierung 5. Finanzielle Unterstützung

Bezugsliteratur: Theunissen, G.: Empowerment und Inklusion behinderter Menschen, Freiburg 2013 (Lambertus) (3. Aufl.) Theunissen, G.: Lebensweltbezogene Behindertenarbeit und Sozialraumorientierung. Eine Einführung in die Praxis, Freiburg 2012 (Lambertus) Theunissen, G.: Umgang mit Autismus in den USA. Das Beispiel Kalifornien (Los Angeles), Stuttgart 2013 (Kohlhammer)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!