LMU Ludwig- Maximilians- Universität München Lehr- und Forschungseinheit für Programmierung und Softwaretechnik Vorlesung im Wintersemester 2014 / 2015 Test und Abnahme im Rahmen des juristischen Projektmanagements Vortrag im Rahmen der Vorlesung Juristisches IT-Projektmangement Nepomuk Seiler Masterstudent der LMU München Dr. Frank Sarre Lehrbeauftragter der LMU München Öffentlich bestellter und vereidigter EDV-Sachverständiger Dr. F. Sarre Wintersemester Wintersemester 20102014 / 2011 / 2015 Folie 1
Einordnung Abnahme im Werkvertrag 640 BGB 1. Einordnung von Test & Abnahme im Werkvertrag 2. Vorgehensmodelle 1. V-Modell XT 2. Scrum 3. Lösungsansätze für Test & Abnahme Wintersemester 2009 / 2010 Folie 2
Auftraggeber Abnahme im Werkvertrag 640 BGB (1) Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. (2) Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Wintersemester 2009 / 2010 Folie 3
Auftragnehmer Abnahme im Werkvertrag 633 BGB (1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, (1) wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst (2) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann. Vergleiche Skript, Folie 150 Beschaffenheitsebenene Wintersemester 2009 / 2010 Folie 4
Abnahme Rechtsfolgen (1) Der allgemeine Erfüllungsanspruch des Auftraggebers erlischt, d.h. der zwischen den Vertragspartnern vereinbarte Werkvertrag ist als erfüllt anzusehen (2) Der Auftraggeber hat die vereinbarte Vergütung zu bezahlen (3) Ab der Abnahme ist der Auftraggeber für das gelieferte Werk verantwortlich ( Änderung der Gefahrtragung ) (4) Mit der Abnahme des Werkes beginnt die Frist für etwaige Mängelansprüche (Sach- und Rechtsmängelhaftung) (5) Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen bei Mängeln, die schon bei der Abnahme bekannt waren, nur dann, wenn sich der Auftraggeber die Mängelrechte (ausdrücklich) vorbehalten hat (6) Ab der Abnahme ist der Auftraggeber beweisbelastet, dass Mängel vorliegen ( Beweislastumkehr ) Wintersemester 2009 / 2010 Folie 5
Problemstellung #1 Wie wird die Abnahme eines Softwareprojekts bei der Vertragsgestaltung und während der Projektdurchführung juristisch korrekt umgesetzt? Wintersemester 2009 / 2010 Folie 6
Problemstellung Unsicherheit 70% der Projekte scheitern wegen unklaren Anforderungen im Werkvertrag Beschaffenheit Start Abnahme Projektfortschritt Wintersemester 2009 / 2010 Folie 7
V-Modell XT Test & Abnahme Lieferung und Abnahme (AG): Vorgehensbaustein umfasst alles rund um die Abnahme Definierte Verantwortlichkeiten Prüfspezifikation und Prüfprotokoll sind maßgebliche Dokumente http://v-modell.iabg.de/v-modell-xt-html/97cff73ca8f09e.html#ref97cff73ca8f09e Wintersemester 2009 / 2010 Folie 8
Scrum Test & Abnahme Sprint, Sprint Backlog und Sprint Review Sprint Review entspricht am ehesten einer Abnahme Team, Productowner und Stakeholder sind anwesend Sprint Backlog ist Teil der Abnahme Wintersemester 2009 / 2010 Folie 9
Wie hilft das juristische IT Projektmanagement Projekte erfolgreicher durch zu führen oder mögliche Konflikte so reibungslos wie möglich lösbar zu gestalten? Wintersemester 2009 / 2010 Folie 10
Eine Abnahme ist immer notwendig & sinnvoll Wintersemester 2009 / 2010 Folie 11
Akzeptanzkriterien & Prüfspezifikation Wintersemester 2009 / 2010 Folie 12
Akzeptanzkriterien & Prüfspezifikation (1) Vertraglich festgehalten Kriterien mit denen Soll- und Ist-Zustand des Werks verglichen werden (2) Methodische Planung des Abnahmetests (3) Zeitliche Planung des Abnahmetests (4) Tests decken Fehler auf, sie beweisen nicht die Abwesenheit. => Minimierung des Restrisikos Die Akzeptanzkriterien, die aus dem Leistungsinhalt enstehen, können im Projektverlauf angepasst werden. Vertraglich müssen dazu die Aufgaben und Verantwortungen von AG und AN definiert werden. OLG Düsseldorf - 10.06.1992, Aktenzeichen 19 U 23/91 Wintersemester 2009 / 2010 Folie 13
Termine & Verantwortlichkeiten Wintersemester 2009 / 2010 Folie 14
Vertragsgestaltung: Termine & Verantwortlichkeiten Im Vertrag sollte geregelt werden wer, wann, was für die Abnahmetests bereitzustellen hat. Beispiele 1. Die Testumgebung für die Abnahme muss vom Auftraggeber zwei Wochen vor Beginn der Abnahmetests für den Auftragnehmer bereitgestellt werden. 2. Die Software muss vom Auftragnehmer bis zum Beginn der Abnahme in der Testumgebung installiert worden sein. Wintersemester 2009 / 2010 Folie 15
Projekt: Termine & Verantwortlichkeiten Wenn im Projekt Termine nicht eingehalten oder Verantwortlichkeiten nicht wahrgenommen werden, müssen definierte Verhaltensregeln umgesetzt werden. Beispiele 1. Abnahme kann verweigert werden. Regelung wie viele Abnahmeversuche es geben darf bis das Projekt als gescheitert gilt. 2. Produktivsetzung vor oder während der Abnahme ist nicht zu empfehlen. Wintersemester 2009 / 2010 Folie 16
Testumgebung Wintersemester 2009 / 2010 Folie 17
Testumgebung (1) Wie sieht das Testsystem aus (2) Welche Nebensystem sind notwendig (3) Welche Anforderungen gelten für die Testdaten (1) Wie sehen die Nutzungsrechte für die Testdaten aus (2) Dürfen Testdaten nachgeliefert werden Je besser die Testumgebung spezifiziert ist, desto besser kann der Auftragnehmer von Beginn an gegen diese Testumgebung implementieren. Wintersemester 2009 / 2010 Folie 18
Mängelklassifikation Wintersemester 2009 / 2010 Folie 19
Rechtschreibfehler Duden-Software oder Rechtschreibprogramm Wintersemester 2009 / 2010 Folie 20
0.05s Latenz Musik-Aufnahmesoftware Wintersemester 2009 / 2010 Folie 21
Vertragsgestaltung: Mängelklassifikation Mängeln sollten vertraglich geregelt werden, um eine eindeutige Zuweisung zu ermöglichen. Während der Abnahme können damit Mängel priorisiert werden und unwesentliche Mängel nach der Abnahme nachgebessert werden. Eine Mängelkategorie sollte folgende Eigenschaften besitzen Abnahmeverhindernd ja/nein Abnahmetest-verhindern/behindernd ja/nein Umgehungsmöglichkeit ja (welche) / nein Konkretisierende Beispiele Wintersemester 2009 / 2010 Folie 22
Projekt: Mängelklassifikation Während des Projekts sollten alle Mängel sofort klassifiziert werde. Treten neue Mängel auf, die nicht zugeordnet werden können, müssen diese ebenfalls in den Mängelkatalog mitaufgenommen werden. Beispiele 1. Durch Änderungen der Anforderungen ändern sich die bisherigen Mängelklassifikation 2. Nachbarsysteme verändern sich, wodurch neue Mängel entstehen können Wintersemester 2009 / 2010 Folie 23
Erklärung der Abnahme Wintersemester 2009 / 2010 Folie 24
Arten der Abnahme (1) Ausdrücklich oder erklärte Abnahme (2) Förmliche Abnahme (3) Fiktive Abnahme ( 640 Abs. 1 Satz 3 BGB) (4) Konkludente Abnahme Nachweisbar schlüssiges Handeln macht vertragliche Vereinbarungen ungültig Wintersemester 2009 / 2010 Folie 25
Vertragsgestaltung: Erklärung der Abnahme Für die Abnahme sollten eindeutige Vereinbarungen getroffen werden, wann und wie die Abnahme erklärt wird. Beispiele 1. Zeit die AG hat, um nach Lieferung der Software die Abnahmetest durchzuführen 2. Schriftliche Erklärung der Abnahme 3. Teilabnahmen werden erlaubt, trotzdem muss eine Gesamtabnahme am Ende des Projekts stattfinden. Wintersemester 2009 / 2010 Folie 26
Projekt: Erklärung der Abnahme Abnahmen können ebenfalls durch das verpassen von Fristen (fiktiv) oder durch Produktivnahme der Software (konkludentes Handeln). Beispiele 1. Der AN liefert seine Software zur Abnahme und setzt eine Frist von 3 Wochen für die Abnahme durch den AG. Der AG meldet sich nicht, somit gilt das Werk als abgenommen. 2. Die Software wird nach der Lieferung durch den AN direkt in vom AG in Produktion gesetzt. Wintersemester 2009 / 2010 Folie 27
Fazit Test & Abnahme im Projekt Auftraggeber Abnahmetestplanung Testsystem bereitstellen inklusive abhängiger Systeme Testteam zusammenstellen Mitarbeiter einweisen Vorbereitungen Abnahmeprüfung Erklärung der Abnahme Erklärung / Verweigerung Abnahmeprüfungsprotokoll Fehlerkorrekturen Frozen Zone Bei Abnahme: Beginn der Gewährleistung (Sachund Rechtsmängelhaftung) t Bereitstellung der Software zur Abnahme Auftragnehmer Wintersemester 2009 / 2010 Folie 28
Fazit: V-Modell XT & Scrum Das V-Modell XT wurde mit direktem Bezug zur werkvertraglichen Abnahme gestaltet. Gesetzliche Vorgaben enthalten Gesetzliche Lücken nur teilweise ausgefüllt Scrum macht wenig Aussagen über eine Abnahme. V-Modell XT kann als Ideengeber für agile Projekte verwendet werden. Teilabnahmen im Rahmen von Sprints Verantwortlichkeiten Finale Abnahme Wintersemester 2009 / 2010 Folie 29
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Wintersemester 2009 / 2010 Folie 30