FAQ Steuerreform 2015

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Transkript:

FAQ Steuerreform 2015 Welche Entlastungsmaßnahmen werden gesetzt? 5,2 Mrd. Euro Entlastung Im Durchschnitt über 1.000 Euro jährlich pro Steuerzahler Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Kleinstverdiener, Selbstständige, Landwirte sowie Pensionistinnen und Pensionisten Unternehmen profitieren zusätzlich kurzfristig im Gesamtausmaß von 200 Mio. Euro Jede steuerzahlende Familie profitiert durch die Verdopplung des Kinderfreibetrages auf 440 Euro Höhere Absetzbeträge für Arbeitnehmer (400 Euro statt bisher 345 Euro) Um wieviel wird der Steuerzahler entlastet? Jeder Steuerzahler wird im Schnitt um mehr als 1.000 Euro jährlich entlastet. Allein durch die Reform der Tarifstruktur in der Einkommensteuer und die Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt eine Entlastung von 4,9 Mrd. Euro. Für Familien erfolgt eine Entlastung im Ausmaß von rund 100 Mio. Euro. Zudem erfolgen Entlastungsmaßnahmen im Rahmen eines Konjunkturpaketes im Ausmaß von 200 Mio. Euro sowie eine stufenweise Senkung der Lohnnebenkosten um 1 Mrd. Euro. Welche konkreten Maßnahmen werden im Zuge der Gegenfinanzierung gesetzt? 25 % der Reform werden durch Anpassungen im Steuerrecht, 75 % ausgabenseitig und durch Optimierungsprozesse gegenfinanziert. Maßnahmen gegen ungerechtfertigten Bezug von Transferleistungen und Einnahmensicherungsmaßnahmen (1,9 Mrd. Euro) Einsparungen bei Förderung und Verwaltung (1,1 Mrd. Euro) Leistungsgerechtes, modernes und transparentes Steuerrecht (900 Mio. Euro) Selbstfinanzierung durch Wachstum (850 Mio. Euro) FAQ STEUERREFORM 2015 1

Anpassungen bei Grunderwerbsteuer, Immobilienertragsteuer, Kapitalertragsteuern, und Topverdienern (Solidarpaket ca. 400 Mio. Euro) Welche neuen Steuern? Es gibt keine neuen Steuern. Welche Änderungen bei bestehenden Steuern? Änderungen ergeben sich bei folgenden Steuern: Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übertragungen - Die Bemessungsgrundlagen für die unentgeltlichen Übertragungen innerhalb und außerhalb des Familienverbandes werden gleichgestellt. - Bei unentgeltlichen Übertragungen innerhalb des Familienverbandes beträgt der Steuersatz bis zu einem Wert von 250.000 Euro 0,5 %, bis 400.000 Euro 2 %, darüber 3,5 % (statt bisher allgemein 2%) - Mehreinnahmen werden für die Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen zweckgebunden. - Der Freibetrag für die unentgeltliche Betriebsübertragung wird von derzeit 365.000 Euro auf 900.000 Euro erhöht. - Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Übertragungen landwirtschaftlicher Grundstücke im Familienverband: einfacher Einheitswert Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage 1 - Außerordentliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage um 100 Euro pro Monat ab 1. 1. 2016. Anhebung der Kapitalertragsteuer von 25 % auf 27,5 % (ohne Sparbücher / Einlagen bei Kreditinstituten) - betrifft insbesondere Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren - nicht betroffen sind z.b. Sparbücher 1 - Sozialversicherungsbeiträge werden bis zur Höhe der Höchstbeitragsgrundlage des monatlichen Einkommens eingehoben. - Höchstbeitragsgrundlage steigt jährlich um 90 Euro FAQ STEUERREFORM 2015 2

- Verfassungsmehrheit nötig (weil es derzeit nur einen KESt-Satz geben darf) Immobilienertragsteuer - Anhebung der ImmoESt von 25% auf 30% - Verbreiterung der Bemessungsgrundlage (kein Inflationsabschlag, Nachversteuerung der AfA zum Normalsteuersatz) (Mehraufkommen ca. 40 Mio Euro jährlich) Beitrag Topverdiener - Solidaritätszuschlag - Anhebung des Höchststeuersatzes um 5% für Einkommen über 1 Mio. Euro jährlich (somit auf 55 %) - Auf 5 Jahre befristet - Zweckgebunden für Österreichfonds (Bildung, Forschung etc.) Hält das neue Modell der Grunderwerbsteuer auch vor dem VfGH? Das neue Modell der Grunderwerbsteuer löst sich bei unentgeltlichen Übertragungen weitestgehend von den Einheitswerten und stellt auf die aktuellen Verkehrswerte ab. Damit wird einem (verfassungsrechtlichen) Kritikpunkt begegnet, weil die Einheitswerte aufgrund der seit längerer Zeit unterbliebenen Feststellungen im Verhältnis zueinander nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben. Aus verfassungsrechtlicher Sicht erscheint auch eine generelle Differenzierung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Erwerben über den Steuersatz als unbedenklich. Welche Mwst/Ust-Sätze werden erhöht? Angleichung der Umsatzsteuer von 10% bzw. 12% auf 13% in den folgenden Bereichen bringt 250 Mio. Euro Mehreinnahmen. Ermäßigter Steuersatz Bereich bisher neu Beherbergung (ab 1.4.2016) 10 % 13 % Lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen 10 % 13 % Kulturelle Dienstleistungen 10 % 13 % Futtermittel 10 % 13 % Holz 10 % 13 % Jugendbetreuung 10 % 13 % Luftverkehr 10 % 13 % Bäder etc 10 % 13 % FAQ STEUERREFORM 2015 3

Museen, Tiergärten 10 % 13 % Filmvorführungen 10 % 13 % Ab-Hof-Verkauf von Wein 12 % 13 % Nicht geändert wird die Umsatzsteuer für folgende Bereiche; sie beträgt weiterhin 10%: Lebensmittel, Medikamente, Mieten und Grundstücksleistungen, Restaurants, Kranken- und Pflegeanstalten, Personenbeförderung, Druckerzeugnisse, Rundfunk und Müllbeseitigung Welche Steuerausnahmen sind von der Reform betroffen / werden reduziert? Im Wesentlichen sind das: Umsatzsteuer Indirekte Steuern sind generell weniger wachstumsschädlich als direkte Steuern. Im OECD-Vergleich ist in Österreich der Anteil der Verbrauchsteuern (im Wesentlichen ist das die Umsatzsteuer) dennoch unterdurchschnittlich. Daher werden die Umsatzsteuersätze von 10% bzw. 12% auf 13% in den oa Bereichen angepasst. Topf - Sonderausgaben Topf-Sonderausgaben haben sich in der Praxis als äußerst komplex dargestellt. Derzeit können derartige Sonderausgaben vor allem für die Bereiche Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sowie für die Altersvorsorge geltend gemacht werden (bis zu einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro). Für bestehende Verträge soll die Regelung beibehalten werden (bis maximal 5 Jahre). Für Neuverträge und künftige Wohnraumschaffungs- und Wohnraumsanierungsmaßnahmen gibt es keine Absetzmöglichkeit mehr. Abschreibungen Im Sinne der Vereinfachung des Steuerrechts kommt für Gebäudeabschreibungen ein einheitlicher Abschreibungssatz in Höhe von 2,5% zur Anwendung. Bisher wurde je nach Nutzungsart der Gebäude hinsichtlich der Abschreibung differenziert. FAQ STEUERREFORM 2015 4

Ökologisierung: Dienstautos - Privatnutzung Derzeit ist bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben, der mit monatlich 1,5% der Anschaffungskosten zu versteuern ist. Im Sinne einer Ökologisierung soll bei jenen PKWs, die einen CO2-Ausstoß von mehr als 120 g CO2-Ausstoß/km aufweisen, ein Sachbezug in Höhe von 2% der Anschaffungskosten zur Anwendung kommen. Um eine Anreizwirkung hin zu alternativen Antrieben zu schaffen, soll für privat genutzte Dienstfahrzeuge mit Elektromotor zukünftig kein Sachbezug zur Anwendung kommen. Was passiert mit der Grundsteuer? Bei der Grundsteuer kommt es im Rahmen der vorliegenden Reform zu keiner Änderung. Welche konkreten Maßnahmen gegen ungerechtfertigten Bezug von Transferleistungen und Einnahmensicherungsmaßnahmen werden gesetzt? Ungerechtfertigter Bezug von Transferleistungen: Ausheben von Scheinfirmen und Zurückdrängen des sogenannten Anmeldungskaufs: Verwertung von strukturierten Datenanalysen der Gebietskrankenkassen; Zusammenarbeit von der Finanzpolizei und mit den Gebietskrankenkassen Bekämpfung von Scheinrechnungen: Vermeidung von Scheinrechnungen im Baubereich durch Barzahlungsverbot Bestrafung der Pfuscher nach ASVG: Wie international üblich sollen nicht nur die Beschäftiger sondern auch die Schwarzarbeiter sanktioniert werden Gezielte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit im Rahmen des privaten Hausbaus: Verstärkte Kontrollmaßnahmen auch im Bereich des privaten Hausbaus Reduktion des Missbrauchs der Bedarfsorientierten Mindestsicherung: Effektive Arbeitsanreize setzen FAQ STEUERREFORM 2015 5

Verhinderung Krankenstandsmissbrauch: Engmaschigeres Kontrollnetz durch die Gebietskrankrankenkassen Verhinderung ecard Missbrauch: Kontrolle der Gebietskrankenkassen zur Einhaltung der Ausweispflicht Verhinderung von Meldeverstößen, um Sozialleistungen (zb Mindestsicherung) zu beziehen: Ausweitung der Kontrollmaßnahmen (Kontrollbesuche) bei Verdachtslage Einnahmensicherungsmaßnahmen Betrugsbekämpfung im Bereich Mineralölsteuer: Zusätzliche Sach- und Personalinvestitionen (zb Analysegeräte, Laborfahrzeuge) Bankauskünfte im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen: Wie international üblich, sind in Zukunft im Rahmen von Abgabenprüfungen Konteneinsichtnahmen möglich Moderne IT Verfahrensunterstützung für eine wirksame Betrugsbekämpfung in der Finanzverwaltung: Investition in hochspezialisierte Analysesoftware zur Unterstützung der Betrugsbekämpfungseinheiten Eindämmung des Karussellbetrugs: Einrichtung von speziell geschulten Teams zur Bekämpfung dieses Betrugsmodells; mittelfristig Umstellung des Umsatzsteuersystems auf reverse charge (=Übergang der Steuerschuld auf die Empfänger einer Dienstleistung) Bekämpfung Umsatzsteuer-Hinterziehung im Rahmen des Versandhandels: Intensivierung des Monitorings, beispielsweise über Analyse von externen Informationen Mehr Personal für die Betrugsbekämpfung in der Finanzverwaltung (450 Mitarbeiter; stufenweise ab 2015): Zielgerichteter Einsatz der Neuaufnahmen vor allem im Bereich der Betriebsprüfung Registrierkassen: Einführung einer Registrierkassenpflicht zur Vermeidung der Manipulation von Umsätzen (über die konkrete FAQ STEUERREFORM 2015 6

Ausgestaltung der Umsetzung, zb zentrale Anbindung oder nicht, wird erst nach intensiven Analysen der vorhandenen Systeme entschieden). Wieso hat man Betrug nicht schon bisher verstärkt bekämpft? Wesentliche Maßnahmen im Bereich der Einnahmensicherungsmaßnahmen waren bisher nicht möglich. Für Bankauskünfte im Zusammenhang mit Abgabenprüfungen, die verstärkten Sanktionen im Bereich der Schwarzarbeit und die verstärkte internationale Zusammenarbeit mussten und müssen die Regelungen erst geschaffen werden. Verbesserte strukturierte Analysen der vorhandenen Daten bzw die Vermeidung von Manipulationen werden erst aufgrund technologischer Weiterentwicklungen möglich. Wie ist das Verhältnis zwischen steuerlichen Maßnahmen und Reformen? Reformmaßnahmen werden vor allem in den Bereichen Förderungen und Verwaltung gesetzt (Volumen: 1,1 Mrd. Euro). Durch weitere Maßnahmen gegen ungerechtfertigten Bezug von Transferleistungen und Einnahmensicherungsmaßnahmen werden weitere 1,9 Mrd. Euro eingenommen. Das Solidarpaket 2 und die Maßnahmen für ein leistungsgerechtes, modernes und transparentes Steuerrecht 3 haben zusammen ein Volumen von 1,3 Mrd. Euro. Weitere 850 Mio. Euro werden durch die Selbstfinanzierung der Steuerreform erreicht. Wie hoch ist der Anteil der Länder und Gemeinden? Die Länder und Gemeinden sind gemeinsam zu 1/3 an den für die Entlastung vorgesehenen Steuereinnahmen des Bundes beteiligt. 2 Angleichung Grunderwerbsteuer; Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlagen; Erhöhung KESt auf Kapitalprodukte außer Sparbücher; Erhöhung ImmoESt; Beitrag Topverdiener. 3 Anpassungen USt; Änderungen Topfsonderausgaben; Änderungen Abschreibungen; Ökologisierung Dienstautos. FAQ STEUERREFORM 2015 7

Wie hoch sind die einzelnen Etappen ab 1.1.2016? Die Entlastung mit 5,2 Mrd. Euro ist ab 2016 wirksam. Des Weiteren sollen die Lohnnebenkosten stufenweise um 1 Mrd. gesenkt. Ebenso greifen die Maßnahmen der Gegenfinanzierung mit 1.1.2016 und werden nachhaltig weitergeführt. Wer profitiert vom Kinderfreibetrag? Vom Kinderfreibetrag profitieren jene steuerzahlenden Familien, die Kinder mit Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Der Kinderfreibetrag wird auf 440 Euro verdoppelt. Familien mit Neugeborenen profitieren zusätzlich durch die antraglose Familienbeihilfe ab 1. Mai 2015 (schnellere, einfache Auszahlung ohne Antrag). Was passiert mit dem Mehrkindzuschlag? Beim Mehrkindzuschlag gibt es keine Änderungen. 4 Warum werden die Einkommen nicht gleichmäßig entlastet? Durch die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung um 100 Euro wird die absolute Entlastung in dem Bereich der Anhebung etwas reduziert. Gleichzeitig ergibt sich daraus aber ein erhöhter Pensionsanspruch. Wird durch die Steuerreform das Bankgeheimnis aufgehoben? Nein. Das Bankgeheimnis bleibt gewahrt. Es wird lediglich im Rahmen einer Betriebsprüfung durchbrochen: Die bestehenden Kontenbeziehungen des geprüften Steuerpflichtigen dürfen eingesehen werden. Welche Entlastungsmaßnahmen gibt es in der Sozialversicherung? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Steuern bezahlen, erhalten 50 % der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet; maximal 400 Euro im Jahr (bisher 10 % und maximal 110 Euro im Jahr). 4 Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten. Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 20 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. FAQ STEUERREFORM 2015 8

Neu ist, dass auch Selbstständige (45 Mio. Euro), Landwirte (15 Mio. Euro) und Pensionistinnen und Pensionisten (70 Mio. Euro) von den niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Wie funktioniert die Steuergutschrift für Pensionisten? Wie viele Pensionisten sind betroffen? Pensionisten, die keine Lohnsteuer bezahlen (ca. 600.000), erhalten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift der Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß von 50%, maximal 110 Euro pro Jahr. Wie hoch ist der Grad der Selbstfinanzierung der Steuerreform? Durch die Senkung der Einkommensteuer wird die Kaufkraft und damit auch der Konsum erhöht. Dadurch ergeben sich in der Folge erwartete Mehreinnahmen in der Höhe von 850 Mio. Euro vor allem in den Bereichen Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern. Diese Steuerreform mit einem Volumen von 5 Mrd. Euro beziehungsweise 1,5 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) kann mit der gewählten Gegenfinanzierung das BIP bis 2019 um 0,5 %-Punkte pro Jahr anheben. Die (formale) Beschäftigung kann um etwa 20.000 Arbeitsplätze ansteigen, die Arbeitslosigkeit um 12.000 Personen sinken. Wie sieht die Umsetzung der Registrierkassenpflicht in der Praxis aus? Wie viel Volumen bringt das? Wer ist davon betroffen? Die Registrierkassenpflicht dient dem Schutz der redlichen Wirtschaft. Somit werden faire Rahmenbedingungen für alle geschaffen. Barumsätze 5 von Betrieben mit über 15.000 Euro Netto-Jahresumsatz sollen mittels Registrierkassen aufgezeichnet werden. Ausgenommen sind Umsätze von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Orten ohne feste Geschäftsräumlichkeiten. 6 Über die praktische Umsetzung wird nach einer detaillierten Analyse aller vorliegenden Systeme entschieden. Revisionssichere Lösungen für Registrierkassen sind bereits ab 30 Euro pro Gerät möglich (neu 5 Umsätze die entweder bar oder mittels Kredit- bzw Bankomatkarte erlöst werden. 6 Bis 30.000 Euro Netto-Jahresumsatz. FAQ STEUERREFORM 2015 9

anzuschaffende, geeignete Registrierkassen sind unter 400 Euro erhältlich). Hierzu werden eine Förderung von bis zu 200 Euro sowie die Möglichkeit zur sofortigen Abschreibung geschaffen. Durch diese Maßnahme können Mehreinnahmen von rund 900 Mio. Euro pro Jahr erreicht werden. Eine vollständige Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht herrscht derzeit unter anderem in folgenden Ländern: Bulgarien, Griechenland, Italien, Kroatien, Norwegen, Schweden, Slowakei, Tschechien, Ungarn; teilweise besteht sie in Belgien, Finnland, Lettland, Malta und Polen. Ein IT-unterstütztes System für Registrierkassen und eine Belegerteilungspflicht wurde in Kanada im Jahr 2011 erfolgreich neu eingeführt. Welche Förderungen sind betroffen? Im Bereich der Förderungen wird ab dem Jahr 2016 ein Einsparungsvolumen von 500 Mio. Euro erzielt. Dies betrifft unter anderem die Mittel, die für Denkmalschutz und die Förderung des Schienengüterverkehrs aufgewendet werden. Die Einsparung betrifft auch die Zuwendungen an Fonds, Institute und dergleichen. Die Einsparungen bei den Förderungen müssen, basierend auf dem Förderungsbericht, auf die einzelnen Ressorts aufgeteilt werden. Wie viele Steuerzahler gibt es insgesamt? Wie viele Personen zahlen gar keine Steuern? 7 Mio. Personen sind in Österreich grundsätzlich lohn- und einkommensteuerpflichtig, davon zahlen 2,6 Mio. Personen keine Einkommen- (bzw. Lohn-)steuer (in der Tarifstufe 0 11.000 ). Wie viele Beitragsgruppen gibt es? Was ändert sich? 80 % der Beitragsgruppen in der Sozialversicherung sollen gestrichen werden. Im Bereich der Lohnsteuer und der Sozialversicherung werden Harmonisierungsmaßnahmen getroffen. Derzeit: FAQ STEUERREFORM 2015 10

Im Rahmen der Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge, der Nebenbeiträge und Umlagen 7 durch die Krankenversicherungsträger wird zwischen 496 Beitragsgruppen differenziert. Die unterschiedlichen Beitragsgruppen sind eine Folge von unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Die Ursache liegt in den Regelungen des Versicherungs- und Beitragsrechtes, aber auch im Arbeitsrecht, die in den Beitragsgruppen umgesetzt werden müssen, damit eine Abrechnung der Beiträge durch die Dienstgeber möglich ist. Nachdem die Krankenversicherungsträger nicht nur die SV-Beiträge einheben, sondern auch eine Fülle an anderen Beiträgen und Umlagen, ergibt sich derzeit auch daraus eine Differenzierung in den Beitragsgruppen, um eine korrekte Abfuhr der Beiträge an alle beteiligten Institutionen sicherzustellen. Was machen wir für die Wirtschaft? Im Zuge der Steuerreform sollen Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung im Ausmaß von 200 Millionen Euro gesetzt werden. Diese sollen entscheidend zu einer nachhaltigen Verbesserung der österreichischen Konjunktur beitragen und umfassen: Geplant ist die Erhöhung der Forschungsprämie von 10% auf 12%, die Erstellung eines KMU-Finanzierungspakets, die Schaffung einer Möglichkeit zur Schwarmfinanzierung (Crowdfunding), die Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligung von 1.460 auf 3.000 Euro pro Jahr und eine Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und Forscher. Zudem sollen ab dem Jahr 2018 bei entsprechender budgetärer Bedeckung stufenweise die Lohnnebenkosten im Ausmaß von einer Milliarde Euro gesenkt werden. 7 Beiträge zur KV, UV, PV und AlV, Umlage zur Kammer für Arbeiter und Angestellte, Landarbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, Schlechtwetterentschädigungsbeitrag, Zuschlag nach dem IESG, Beitrag nach dem Nachtschwerarbeitergesetz, Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz-Beitrag. FAQ STEUERREFORM 2015 11