Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich

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Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Das Kultusministerium hat im Dezember 2013 den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen zwei Entwürfe, die beide die Lehrerarbeitszeit betreffen, vorgelegt. 1. Entwurf der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg (Lehrkräfte ArbeitszeitVO) 2. Entwurf einer Verwaltungsvorschrift (VwV) "Anrechnungen und Freistellungen" Diese beiden Entwürfe waren notwendig geworden, da die höchstrichterliche Rechtsprechung die bisherige Praxis, alle Fragen der Lehrerarbeitszeit in einer VwV zu regeln, als rechtswidrig verworfen hatte. Grundsätzliche Fragen zur Lehrerarbeitszeit muss nun die Landesregierung unter Zustimmung des Landtages regeln und nur die Detailfragen können dann anschließend in einer VwV weiter präzisiert werden. Diese rechtlichen Hürden machen es dem KM unmöglich - vor der grundsätzlichen Entscheidung der Landesregierung unter Beteiligung des Landtages - den Vertretungen einen vollständigen Entwurf zur offiziellen Beteiligung vorzulegen, damit würde das vorrangige Recht des Landtages ausgehebelt werden. Es ist jedoch eine Regelung angedacht, die aber vom Landtag noch verändert werden kann. Diese Neuregelung soll bereits für das Schuljahr 2014/2015 Gültigkeit haben. Also ab 01.08.2014 in Kraft treten. Angedachte Regelung im Bereich der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte: Die pauschale Deputatsermäßigung für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte soll wie bisher erhalten bleiben. Dort ändert sich nichts. Die zusätzliche Deputatsermäßigung von einer bis höchstens zwei Stunden für Behinderungen, die sich im Schulbereich besonders auswirken und vom Schulamt bzw. dem Regierungspräsidium gewährt werden, ist von der Neuregelung nicht betroffen. Reduzierungen von einer oder zwei Stunden (die bisher unschädlich waren) sollen nun als Teilzeitbeschäftigung zählen und sind daher für die Deputatsermäßigung schädlich. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Deputatsermäßigung immer anteilsmäßig. Wobei angedacht ist, dass ganze und halbe Stunden als Ermäßigung gegeben werden und der Rest wird höchstwahrscheinlich über ASB-BW "angespart". Rundungen sollen nicht stattfinden. Künftig bekommen auch unterhälftig Beschäftigte (z.b. in der Elternzeit) eine anteilige Deputatsermäßigung. Wichtig: Nach Auskunft des KM-Referats 22 können auch ½ Std. über STEWI reduziert oder erhöht werden. Wer also z.b. 1 ½ bekommt, aber weiterhin 2 Stunden weniger arbeiten möchte, muss einen Antrag auf Reduzierung seines Deputats um ½ Std. (½ Std. auf eigene Kosten) stellen. Man kann natürlich auch sein Deputat auf die volle Höhe erhöhen und bekommt dann die vollen zwei Stunden Deputatsermäßigung. Kurt Wiedemann HVP GHWRGS Seite 1 von 6 Stand: März 2014

Für die überwiegende Anzahl der Teilzeitbeschäftigten (ab 3 Stunden und mehr Deputatsreduzierung) ergeben sich spürbare Verbesserungen. Bei der geplanten Neuregelung der Altersermäßigung (für alle Beschäftigte), die ab dem Schuljahr 2014/2015 für Vollzeitbeschäftige ab dem 60. Lebensjahr eine Wochenstunde und ab dem 62. Lebensjahr zwei Wochenstunden Ermäßigung vorsieht, ist für Teilzeitbeschäftigte ebenfalls eine anteilige Ermäßigung vorgesehen. Ich habe für die verschiedenen Schularten Berechnungen für die angedachte Deputatsermäßigung für Schwerbehinderte* vorgenommen. * Trotz großer Sorgfalt kann eine Gewähr nicht übernommen werden. GHWRGS-Bereich 1 Sonderschullehrkraft mit 26 Wochenstunden 2 Hauptschullehrkraft, Realschullehrkraft sowie Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen, die ein 27 Stunden-Deputat haben 3 Grundschullehrkraft und Fachlehrer/innen, die ein 28 Stunden-Deputat haben 4 Fachlehrer/innen und Technische Lehrerkräfte mit 27 Wochenstunden Mit 28 Wochenstunden mit 31 Wochenstunden Berechnung der Deputatsermäßigung für Schwerbehinderte bei unterhälftiger Teilzeit: Nach der Formel: Individuell unterrichtende Stundenzahl : Regeldeputat x Ermäßigungsstunde bei Vollzeitbeschäftigung Beispiel: Schwerbehinderte beamtete Sonderschullehrerin (auch für Tarifbeschäftigte anwendbar) Unterrichtsverpflichtung in Vollzeit (volles Deputat) Grad der Behinderung (GdB) von: Schwerbehindertenermäßigung 26 GdB 50 und 60 2 Std. 24 26 GdB 70 und 80 3 Std. 23 26 GdB 90 und 100 4 Std. 22 Deputat Vollzeit Teilzeit (unterhälftig) Schwerbehindertenermäßigung beim Grad der Behinderung (GdB) von: Gewährt in Std. bzw. ½ Stunden Erteilter Unterricht Restteile Erteilter Unterricht 26 8 GdB 50 und 60 = 8 :26 x2 = 0.61 0,5 Std. 0,11 7,5 Std. 26 8 GdB 70 und 80 = 8: 26 x3 = 0,92 0,5 Std. 0,42 7,5 Std. 26 8 GdB 90 und 100 = 8: 26 x4 = 1,23 1 Std. 0,23 7 Std. Kurt Wiedemann HVP GHWRGS Seite 2 von 6 Stand: März 2014

Vom KM angedacht: Sonderschullehrkraft mit einem Deputat von 26 Wochenstunden Vollzeit 26 2 3 4 Teilzeit gewährwährwährt ge- ge- Teilzeit 25 1,92 1 ½ 0,42 2,88 2 ½ 0,38 3,84 3 ½ 0,34 Teilzeit 24 1,84 1 ½ 0,34 2,76 2 ½ 0,26 3,69 3 ½ 0,19 Teilzeit 23 1,76 1 ½ 0,26 2,65 2 ½ 0,15 3,53 3 ½ 0,03 Teilzeit 22 1,69 1 ½ 0,19 2,53 2 ½ 0,03 3,38 3 0,38 Teilzeit 21 1,61 1 ½ 0,11 2,42 2 0,42 3,23 3 0,23 Teilzeit 20 1,53 1 ½ 0,03 2,30 2 0,30 3,07 3 0,07 Teilzeit 19 1,46 1 0,46 2,19 2 0,19 2,92 2 ½ 0,42 Teilzeit 18 1,34 1 0,34 2.07 2 0,07 2,76 2 ½ 0,26 Teilzeit 17 1,30 1 0,30 1,96 1 ½ 0,46 2,61 2 ½ 0,11 Teilzeit 16 1,23 1 0,23 1,84 1 ½ 0,34 2,46 2 0,46 Teilzeit 15 1,15 1 0,15 1,73 1 ½ 0,23 2,30 2 0,30 Teilzeit 14 1,07 1 0,07 1,61 1 ½ 0,11 2,15 2 0,15 Teilzeit 13 1,00 1 --- 1,5 1 ½ --- 2,00 2 --- Teilzeit 12 0,92 ½ 0,42 1,38 1 0,38 1,84 1 ½ 0,34 Teilzeit 11 0,84 ½ 0,34 1,26 1 0,26 1,69 1 ½ 0,19 Teilzeit 10 0,76 ½ 0,26 1,15 1 0,15 1,53 1 ½ 0,03 Teilzeit 9 0,69 ½ 0,19 1,03 1 0,03 1,38 1 0,38 Teilzeit 8 0,61 ½ 0,11 0,92 ½ 0,42 1,23 1 0,23 Teilzeit 7 0,53 ½ 0,03 0,80 ½ 0,30 1,07 1 0,07 Teilzeit 6,5 0,50 ½ --- 0,75 ½ 0,25 1,00 1 --- * Teilzeit 6 0,46-0,46 0,69 ½ 0,19 0,92 ½ 0,42 Teilzeit 5 0,38-0,38 0,57 ½ 0,07 0,76 ½ 0,26 Teilzeit 4 0,30-0,30 0,46-0,46 0,61 ½ 0,11 Teilzeit 3 0,23-0,23 0,34-0,34 0,46-0,46 Teilzeit 2 0,15-0,15 0,20-0,20 0,30-0,30 Teilzeit 1 0,07-0,07 0,11-0,11 0,15-0,15 Bei einem Deputat von 26 Wochenstunden sind dies 6 ½ Stunden. Bei einem Deputat von 26 Wochenstunden sind dies 8 Stunden. Kurt Wiedemann HVP GHWRGS Seite 3 von 6 Stand: März 2014

Hauptschullehrkraft, Realschullehrkraft und Lehrkraft an Gemeinschaftsschulen, die ein Deputat von 27 Wochenstunden haben. Vollzeit 27 2 3 4 Teilzeit gewährwährwährt ge- ge- Teilzeit 26 1,92 1 ½ 0,42 2,88 2 ½ 0,38 3,85 3 ½ 0,35 Teilzeit 25 1,85 1 ½ 0,35 2,77 2 ½ 0,27 3,70 3 ½ 0,20 Teilzeit 24 1,77 1 ½ 0,27 2,66 2 ½ 0,16 3,55 3 ½ 0,05 Teilzeit 23 1,70 1 ½ 0,20 2,55 2 ½ 0,05 3,40 3 0,40 Teilzeit 22 1,62 1 ½ 0,12 2,44 2 0,44 3,25 3 0,25 Teilzeit 21 1,55 1 ½ 0,05 2,33 2 0,33 3,11 3 0,11 Teilzeit 20 1,48 1 0,48 2,22 2 0,22 2,96 2 ½ 0,46 Teilzeit 19 1,40 1 0,40 2,11 2 0,11 2,81 2 ½ 0,31 Teilzeit 18 1,33 1 0,33 1,99 1 ½ 0,49 2,66 2 ½ 0,16 Teilzeit 17 1,25 1 0,25 1,88 1 ½ 0,38 2,51 2 ½ 0,01 Teilzeit 16 1,18 1 0,18 1,77 1 ½ 0,27 2,37 2 0,37 Teilzeit 15 1,11 1 0,11 1,66 1 ½ 0,16 2,22 2 0,22 Teilzeit 14 1,03 1 0,03 1,55 1 ½ 0,05 2,07 2 0,07 Teilzeit 13 0,96 ½ 0,46 1,44 1 0,44 1,92 1 ½ 0,42 Teilzeit 12 0,88 ½ 0,38 1,33 1 0,33 1,77 1 ½ 0,27 Teilzeit 11 0,81 ½ 0,31 1,22 1 0,22 1,62 1 ½ 0,12 Teilzeit 10 0,74 ½ 0,24 1,11 1 0,11 1,48 1 0,48 Teilzeit 9 0,66 ½ 0,16 1,00 1 -- 1,33 1 0,33 Teilzeit 8 0,59 ½ 0,09 0,88 ½ 0,38 1,18 1 0,18 Teilzeit 7 * 0,51 ½ 0,01 0,77 ½ 0,22 1,03 1 0,03 Teilzeit 6 0,44-0,44 0,66 ½ 0,16 0,88 ½ 0,38 Teilzeit 5 0,37-0,37 0,55 ½ 0,05 0,74 ½ 0,24 Teilzeit 4 0,29-0,29 0,44-0,44 0,59 ½ 0,09 Teilzeit 3 0,22-0,22 0,33-0,33 0,44-0,44 Teilzeit 2 0,14-0,14 0,22-0,22 0,29-0,29 Teilzeit 1 0,07-0,07 0,11-0,11 0,14-0,14 Bei einem Deputat von 27 Wochenstunden sind dies 7 Stunden. Bei einem Deputat von 27 Wochenstunden sind dies 8 ½ Stunden. Kurt Wiedemann HVP GHWRGS Seite 4 von 6 Stand: März 2014

Grundschullehrkraft u. Fachlehrer/innen, die ein Deputat von 28 Wochenstunden haben. Vollzeit 28 2 3 4 Teilzeit gewährwährwährt ge- ge- Teilzeit 27 1,92 1 ½ 0,42 2,89 2 ½ 0,39 3,85 3 ½ 0,35 Teilzeit 26 1,85 1 ½ 0,35 2,78 2 ½ 0,28 3,71 3 ½ 0,21 Teilzeit 25 1,78 1 ½ 0,28 2,67 2 ½ 0,17 3,57 3 ½ 0,07 Teilzeit 24 1,71 1 ½ 0,21 2,57 2 ½ 0,07 3,42 3 0,42 Teilzeit 23 1,64 1 ½ 0,14 2,46 2 0,46 3,28 3 0,28 Teilzeit 22 1,57 1 ½ 0,07 2,35 2 0,35 3,14 3 0,14 Teilzeit 21 1,50 1 ½ --- 2,24 2 0,24 3,00 3 --- Teilzeit 20 1,42 1 0,42 2,14 2 0,14 2,85 2 ½ 0,35 Teilzeit 19 1,35 1 0,35 2,03 2 0,03 2,71 2 ½ 0,21 Teilzeit 18 1,28 1 0,28 1,92 1 ½ 0,42 2,57 2 ½ 0,07 Teilzeit 17 1,21 1 0,21 1,82 1 ½ 0,32 2,42 2 0,42 Teilzeit 16 1,14 1 0,14 1,71 1 ½ 0,21 2,28 2 0,28 Teilzeit 15 1,07 1 0,07 1,60 1 ½ 0,10 2,14 2 0,14 Teilzeit 14 1,00 1 --- 1,50 1 ½ --- 2,00 2 --- Teilzeit 13 0,92 ½ 0,42 1,39 1 0,39 1,85 1 ½ 0,35 Teilzeit 12 0,85 ½ 0,35 1,28 1 0,28 1,71 1 ½ 0,21 Teilzeit 11 0,78 ½ 0,28 1,17 1 0,17 1,57 1 ½ 0,07 Teilzeit 10 0,71 ½ 0,21 1,07 1 0,07 1,42 1 0,42 Teilzeit 9 0,64 ½ 0,14 0,96 ½ 0,46 1,28 1 0,28 Teilzeit 8 0,57 ½ 0,07 0,85 ½ 0,35 1,14 1 0,14 Teilzeit 7 * 0,50 ½ -- 0,75 ½ 0,25 1,00 1 -- Teilzeit 6 0,42-0,42 0,64 ½ 0,14 0,85 ½ 0,35 Teilzeit 5 0,35-0,35 0,53 ½ 0,03 0,71 ½ 0,21 Teilzeit 4 0,28-0,28 0,42-0,42 0,57 ½ 0,07 Teilzeit 3 0,21-0,21 0,32-0,32 0,42-0,42 Teilzeit 2 0,14-0,14 0,21-0,21 0,28-0,28 Teilzeit 1 0,07-0,07 0,10-0,10 0,14-0,14 Bei einem Deputat von 28 Wochenstunden sind dies 7 Stunden. Bei einem Deputat von 28 Wochenstunden sind dies 8 ½ Stunden. Kurt Wiedemann HVP GHWRGS Seite 5 von 6 Stand: März 2014

Fachlehrer/innen und Technische Lehrkräfte mit einem Deputat von 31 Wochenstunden Vollzeit 31 2 3 4 Teilzeit gewährwährwährt ge- ge- Teilzeit 30 1,93 1 ½ 0,43 2,90 2 ½ 0,40 3,87 3 ½ 0,37 Teilzeit 29 1,87 1 ½ 0,37 2,80 2 ½ 0,30 3,74 3 ½ 0,24 Teilzeit 28 1,80 1 ½ 0,30 2,70 2 ½ 0,20 3,61 3 ½ 0,11 Teilzeit 27 1,74 1 ½ 0,24 2,61 2 ½ 0,11 3,48 3 0,48 Teilzeit 26 1,67 1 ½ 0,17 2,51 2 ½ 0,01 3,35 3 0,35 Teilzeit 25 1,61 1 ½ 0,11 2,41 2 0,41 3,22 3 0,22 Teilzeit 24 1,54 1 ½ 0,04 2,32 2 0,32 3,09 3 0,09 Teilzeit 23 1,48 1 0,48 2,22 2 0,22 2,96 2 ½ 0,46 Teilzeit 22 1,41 1 0,41 2,12 2 0,12 2,83 2 ½ 0,33 Teilzeit 21 1,35 1 0,35 2,03 2 0,03 2,70 2 ½ 0,20 Teilzeit 20 1,29 1 0,29 1,93 1 ½ 0,43 2,58 2 ½ 0,08 Teilzeit 19 1,22 1 0,22 1,83 1 ½ 0,33 2,45 2 0,45 Teilzeit 18 1,16 1 0,16 1,74 1 ½ 0,24 2,32 2 0,32 Teilzeit 17 1,09 1 0,09 1,64 1 ½ 0,14 2,19 2 0,19 Teilzeit 16 1,03 1 0,03 1,54 1 ½ 0,04 2,06 2 0,06 Teilzeit 15 0,96 ½ 0,46 1,45 1 0,45 1,93 1 ½ 0,43 Teilzeit 14 0,90 ½ 0,40 1,35 1 0,35 1,80 1 ½ 0,30 Teilzeit 13 0,83 ½ 0,33 1,25 1 0,25 1,67 1 ½ 0,17 Teilzeit 12 0,77 ½ 0,27 1,16 1 0,16 1,54 1 ½ 0,04 Teilzeit 11 0,70 ½ 0,20 1,06 1 0,06 1,41 1 0,41 Teilzeit 10 0,64 ½ 0,14 0,96 ½ 0,46 1,29 1 0,29 Teilzeit 9 0,58 ½ 0,08 0,87 ½ 0,37 1,16 1 0,16 Teilzeit 8 * 0,51 ½ 0,01 0,77 ½ 0,27 1,03 1 0,03 Teilzeit 7 0,45-0,45 0,67 ½ 0,17 0,90 ½ 0,40 Teilzeit 6 0,38-0,38 0,58 ½ 0,08 0,77 ½ 0,27 Teilzeit 5 0,32-0,32 0,48-0,48 0,64 ½ 0,14 Teilzeit 4 0,25-0,25 0,38-0,38 0,51 ½ 0,01 Teilzeit 3 0,19-0,19 0,29-0,29 0,38-0,38 Teilzeit 2 0,12-0,12 0,19-0,19 0,25-0,25 Teilzeit 1 0,06-0,06 0,09-0,09 0,12-0,12 Bei einem Deputat von 31 Wochenstunden sind dies 8 Stunden. Bei einem Deputat von 31 Wochenstunden sind dies 9 ½ Stunden. Kurt Wiedemann HVP GHWRGS Seite 6 von 6 Stand: März 2014