An die Damen und Herren Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulen im Hochtaunuskreis und im Wetteraukreis

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Transkript:

Aktenzeichen 2.3-5710-2831-ASiG/ASA An die Damen und Herren Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulen im Hochtaunuskreis und im Wetteraukreis Bearbeiter/in Herr Keil Durchwahl (06031) 188-645 Fax (06031) 188-699 E-Mail a.keil@fb.ssa.hessen.de Ihr Zeichen --- Ihre Nachricht --- Datum Letzter Stand: 09.09.2010 Versand in elektronischer Form im Zusammenhang mit dezernatsbezogenen Dienstversammlungen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen, Erlass vom 15. Oktober 2009, Az.: I.2 651.220.020-5 -, Gült. Verz. Nr. 7200 Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen Sehr geehrte Damen und Herren, der Arbeitsschutzausschuss am Staatlichen Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis hat eine Empfehlung erarbeitet, die Ihnen helfen soll, Ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, an Ihrer Schule eine Gefährdungsbeurteilung (alter Begriff: Gefährdungsanalyse) durchzuführen und fortzuschreiben. Ich möchte Ihnen zunächst die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung nennen, Ihnen im Anschluss daran Muster zur Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten vorstellen und Ihnen abschließend Vorschläge zur Handhabung der Gefährdungsbeurteilung machen. Im Einzelnen: 1. Rechtliche Grundlagen Ihre rechtliche Verpflichtung, an Ihrer Schule eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und fortzuschreiben, ergibt sich zum einen aus 5 ArbSchG und zum anderen aus dem Erlass Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen vom 15.10.2009. 5 des ArbSchG lautet auszugsweise wie folgt:

- 2-5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. ( ) (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Der erwähnte Bezugserlass regelt in Ziffer 4. Folgendes: 4. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) und ihre Dokumentation Gemäß 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Ziel ist das Ingangsetzen eines dynamischen Prozesses, der zu fortlaufenden Verbesserungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen führt. Die Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation sowie entsprechende Fortschreibungen sind Aufgabe der verantwortlichen Schulleiterinnen und Schulleiter. Die daraufhin zu treffenden Maßnahmen sind mit dem Schulträger und ggf. mit den Staatlichen Schulämtern abzustimmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann sich bei diesen Aufgaben auch durch geeignete Lehrkräfte unterstützen lassen. Bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen sind eventuelle Gefährdungen von Schülerinnen und Schülern sowie von Besuchern der Schule einzubeziehen ( 15 ArbSchG). Die Gefährdungsbeurteilung ist auf der Grundlage der gültigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften durchzuführen. Sie sollen durch die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der Gefährdung ergänzt werden sowie durch Hinweise darauf, wer für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zuständig ist und in welchem Zeitraum die Beseitigung notwendig ist. Die Gefährdungsbeurteilung und die daraufhin getroffenen Maßnahmen sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung sind schriftlich zu dokumentieren ( 6 ArbSchG). Hilfestellung geben Checklisten, wie sie z. B. von der Kultusministerkonferenz und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zur Verfügung gestellt werden. Ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung Sicherheitsdefizite oder Gesundheitsgefahren, welche die Ausstattung und Einrichtung der Schulanlagen betreffen, hat der Schulträger auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben die Mängel zu beseitigen. Ergebnisse und Maßnahmen können in den Arbeitsschutzausschüssen beraten werden.

- 3-2. Muster für die Durchführung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Lernort und Arbeitsplatz Schule sind zentrale Anliegen einer Schulgesundheitskultur. Das Vorschriftenwerk stellt dabei die Prävention an die erste Stelle. Das Bemühen um Prävention kann aber nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten die Maßnahmen unterstützen und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Um Ihnen an Ihrer Schule die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung praktisch zu ermöglichen, werden Ihnen im Folgenden zwei Instrumente zur Analyse von Gefährdungen vorgestellt, die der Arbeitssicherheitsausschuss für gut befunden hat: - zum einen die Checkliste der Gesetzlichen Unfallversicherung GUV-I 8760, welche im Hinblick auf die Organisation des Arbeitsschutzes (Erste Hilfe, Alarmpläne, Hygienepläne, Unterweisungen usw.) und den Unterricht die äußeren Schulgegebenheiten, also die baulichen Anlagen, in den Blick nimmt und - zum anderen den Fragebogen Gefährdungsanalyse Belastungen am Arbeitsplatz Schule, herausgegeben vom Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main, der sich mit der psychischen Belastung am Arbeitsplatz Schule befasst. Es ist Pflicht des Arbeitgebers, Ursachen, die zu krank machenden psychischen Belastungen führen, herauszufinden und nach Möglichkeit Abhilfe zu schaffen. Nur mit einer Befragung kann das Ausmaß vorhandener psychischer Beanspruchungen bei den Lehrkräften eingeschätzt werden. 3. Vorschläge zur Handhabung der Gefährdungsbeurteilung Vor der Durchführung einer Gefährdungsanalyse sind die betroffenen Lehrkräfte und Mitarbeiter zu den rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu informieren. Dies kann im Rahmen einer Gesamtkonferenz geschehen. Die frühzeitige Einbeziehung der Betroffenen ist für die Akzeptanz der Maßnahmen und damit für einen erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutz von wesentlicher Bedeutung. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an der Schule ist zuvor im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem örtlichen Schulpersonalrat zu besprechen, Gleiches gilt für die örtliche Schwerbehindertenvertretung. Gegenstand der Gefährdungsanalyse ist zunächst die Ermittlung aller Gefährdungen, welche dazu geeignet sind, Unfälle oder Gesundheitsbeeinträchtigungen herbeizuführen. Derartige Gefährdungen können hervorgerufen werden durch die Beschaffenheit und die Gestaltung der schulischen Einrichtungen, die physikalischen, chemischen und psychischen Einwirkungen auf Lehrkräfte. Bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse ist ein zweistufiges Vorgehen sinnvoll. a) 1. Stufe: Ermittlung der Gefährdungen durch Beeinträchtigungen der Gebäudesicherheit Diese Stufe umfasst die Begehung aller Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Verkehrswege auf dem Schulgelände. Zur vollständigen Erfassung aller möglichen Gefährdungen ist es sinnvoll, sich an Checklisten zu orientieren. Empfehlenswert ist aus Sicht des Arbeitssicherheitsausschusses für diese Zwecke die Checkliste der Gesetzlichen Unfallversicherung GUV-I 8760 ( Beurteilung von

- 4 - Gefährdungen und Belastungen an Lehrerarbeitsplätzen ), ohne Seiten 39-55. b) 2. Stufe: Ermittlung der psychischen Gefährdungen Nach Auffassung des Arbeitssicherheitsausschusses ist hierfür der Fragebogen Gefährdungsanalyse Belastungen am Arbeitsplatz Schule, herausgegeben vom Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main empfehlenswert. Im Einzelnen ist zu den vom Arbeitssicherheitsausschuss empfohlenen Instrumenten Folgendes festzuhalten: Checkliste der Gesetzlichen Unfallversicherung GUV-I 8760 (Schwerpunkt: Gebäudesicherheit) - 1. Stufe der Gefährdungsbeurteilung, vgl. Ziffer 3. a) oben Die genannte Checkliste, die der elektronischen Fassung dieser Rundverfügung angehängt ist, kann nicht automatisiert ausgewertet werden. Erforderlich sind Besichtigungsgänge vor Ort, bei denen die Checkliste per Hand ausgefüllt werden muss. Die Checkliste soll Ihnen helfen, Sicherheitsmängel zu erkennen. Es macht Sinn, Fachleute (beispielsweise Hausmeister, Fachbereichsleiter der Naturwissenschaften und Arbeitslehre, die Lehrkraft, die die Funktion des Sicherheitsbeauftragten der Schule wahrnimmt, kompetente Lehrkräfte) an den Rundgängen zu beteiligen. Dem Schulträger, dem Schulpersonalrat, der örtlichen Schwerbehindertenvertretung und der/dem Sicherheitsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, an der Begehung teilzunehmen. Bedenken Sie bitte, dass der Personalrat besondere Kenntnisse aus dem Kreis des Kollegiums einbringen kann und dass die Schwerbehindertenvertretung über die spezifischen Gefährdungen von schwerbehinderten Lehrkräften informieren kann. Das Kapitel Psychische Belastungen im Lehrerberuf Seiten 39-55 der Checkliste sollte hierbei nicht bearbeitet werden, weil der vorgestellte Fragebogen des Gesamtpersonalrates der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main im Hinblick auf die psychischen Belastungen der Lehrkräfte wegen der Onlineauswertbarkeit vorzuziehen ist (siehe unten). Fragebogen Gefährdungsanalyse Belastungen am Arbeitsplatz Schule, herausgegeben vom Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main (Schwerpunkt: psychische Belastung der Lehrkräfte) - 2. Stufe der Gefährdungsbeurteilung, vgl. Ziffer 3. b) oben Anders als die Checkliste der Gesetzlichen Unfallversicherung ist der Fragebogen Gefährdungsanalyse - Belastungen am Arbeitplatz Schule online auswertbar. Es ist eine automatisierte Analyse über die elektronische Datenverarbeitung möglich. Der Schutz der Daten ist gewährleistet, die Fragebögen werden elektronisch anonym ausgewertet. Erst nach Abschluss aller Eingaben erhält die Schulleitung eine anonymisierte Auswertung der Befragungsergebnisse. Der Ablauf der Ermittlung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz Schule gliedert sich in folgende Einzelschritte: Die Schule ruft die Seite www.schuleundgesundheit.org auf. Die Schule wählt den Fragebogen Gefährdungsanalyse - Belastungen am Arbeitplatz Schule des Gesamtpersonalrates der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main aus.

- 5 - Die Schule gibt die Schulnummer, die Teilnehmerzahl und den Namen eines Beauftragten ein (das kann ein Schulleitungsmitglied, ein Personalratsmitglied oder eine sonstige Lehrkraft sein). Eine Onlineauswertung ist erst ab einer Teilnehmerzahl von 14 Personen möglich. Binnen einer Woche erhält die/der Beauftragte die Zugangsdaten per Post (Zugangsname und Passwort für jeden Teilnehmer). Es erfolgt die anonyme Eingabe. Nach 14 Eingaben kann der Beauftragte den Bearbeitungsstand einsehen. Nach Abschluss kann der Beauftragte die Auswertung ausdrucken. Sofern das Kollegium aus weniger als 14 Lehrkräften besteht, muss der Fragebogen per Hand ausgewertet werden. Das Verfahren hierzu sollte zweckmäßigerweise mit dem Schulpersonalrat abgestimmt werden. Abschließend weise ich darauf hin, dass zu Maßnahmen, die auf die Gefährdungsbeurteilung erfolgen, der örtliche Schulpersonalrat und die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen sind. 4. Vorschläge zum weiteren Vorgehen: Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung Die Fortschreibung umfasst die Prüfung, ob die Maßnahmen termingerecht und wirksam umgesetzt worden sind. Um zu überprüfen, ob die erfolgten Maßnahmen langfristig den erwünschten Erfolg aufweisen, ist eine Fortschreibung der Gefährdungsanalyse erforderlich. Eine Fortschreibung ist auch deshalb unabdingbar, da Veränderungen in den Arbeitsbedingungen zu neuen Gefährdungen führen können. Die Auswertung der durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen werden weitere Handlungsschritte nahe legen: Meldung von baulichen Mängeln an den Schulträger, Erörterungen von Möglichkeiten zur Verminderung der psychischen Belastung der Lehrkräfte in der Gesamtkonferenz usw. Im Einzelnen können sich folgende Konsequenzen ergeben: o Resultate verwenden Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse können Sie jetzt konkrete Maßnahmen planen oder abgeschlossene Maßnahmen bewerten. o Zeitliche Entwicklung: Überprüfung Eine Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen kann durch eine erneute Durchführung der Befragung erfolgen. Hier kann z.b. ein Vergleich der Einzelwertungen nach zwei Jahren betrachtet werden. o Einbindung von Experten Die Sicherheitsfachkraft und/oder der Betriebsarzt der Medical Airport Service GmbH, stehen Ihnen vertragsgemäß auf Anfrage für Beratungsleistungen zur Verfügung, siehe www.medical-gmbh.de/infos-fuer-schulen

- 6 - Den Fragebogen für die Lehrkräfte sowie diese Rundverfügung und ihre Anlagen finden Sie auf der Internetpräsenz des Staatlichen Schulamts unter http://www.schulamt-friedberg.hessen.de/. Abschließend hoffe ich, dass diese Rundverfügung dazu beiträgt, dass Sie an Ihrer Schule sofern noch nicht geschehen die Gefährdungsbeurteilung zeitnah umsetzen, um Ihre gesetzlichen Verpflichtung zu erfüllen und wünsche Ihnen in diesem Sinne ein gutes Gelingen. Mit freundlichen Grüßen gez. Donath Leitender Schulamtsdirektor Anlagen Infoblatt Kollegiumsbefragung Gefährdungsanalyse- Belastungen am Arbeitplatz Schule", erarbeitet vom SSA Frankfurt, Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer beim Staatlichen Schulamt in Frankfurt am Main. Checkliste der Gesetzlichen Unfallversicherung GUV-I 8760