Mögliche Fragen für Podiumsdiskussion bei der Veranstaltung "Sicher und gesund im Betrieb: Was ist Pflicht und was ist Kür?"

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1 Mögliche Fragen für Podiumsdiskussion bei der Veranstaltung "Sicher und gesund im Betrieb: Was ist Pflicht und was ist Kür?" 13. Juni 2018, 10:00-13:00 Uhr IHK Südthüringen/Suhl

2 Rechtslage Gefährdungsbeurteilung Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung. 11 Themenfelder: Grundlegende organisatorische Faktoren Gefährdung durch Arbeitsplatzgestaltung Gefährdung durch ergonomische Faktoren Mechanische Gefährdung Elektrische Gefährdung Gefährdung durch Stoffe Gefährdung durch Brände/Explosionen Biologische Gefährdung Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen Psychische Belastungsfaktoren Sonstige Gefährdungs- und Belastungsfaktoren /_functions/bereichspublikationssuche_formular.html?nn= ( ) Schaedel/Merkblatt-A-017-Gefaehrdungsbeurteilung-Gefaehrdungskatalog.html ( ) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Wenn ein Beschäftigter innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen (ununterbrochen oder kürzere Ausfallzeiten zusammengerechnet) arbeitsunfähig war, muss der Arbeitgeber nach 167 SGB IX (seit , vorher 84 SGB IX) ihm ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Die Verpflichtung zum Angebot eines BEM besteht unabhängig von der Größe des Betriebes. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten und dieses - falls der betroffene Mitarbeiter einverstanden ist - durchzuführen. Der Gesetzgeber legt sich im Gesetzestext zum BEM nicht auf einzelne Ursachen der Arbeitsunfähigkeit fest. Ausschlaggebend für die Einleitung eines BEM ist nur die Tatsache der langen bzw. häufigen Arbeitsunfähigkeit an sich! =Y7hfzBIwzv4FFe7WCRwPpgJNmnrAPfUjmEuJ06vedlk ( ) Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html ( )

3 Zwei aktuelle Studien zu Thüringen Antje Schmerbauch (2016): Fachkräfteentwicklung und Demografie Perspektiven und Strategien in Südthüringer Unternehmen, Institut der Wirtschaft Thüringens GmbH (IWT), Erfurt. Amler, Nadja (2018): Befragung von Arbeitgebern in Thüringen im Rahmen des Projektes Gesund arbeiten in Thüringen. DGAUM Jahrestagung 2018; Betriebliches Gesundheitsmanagement. DGAUM. München,

4 IWT 2016: Fachkräfteentwicklung und Demografie Perspektiven und Strategien in Südthüringer Unternehmen Grundgesamtheit: Unternehmen des Kammerbezirkes Südthüringen mit 20 und mehr Beschäftigten Gesund arbeiten in Thüringen: Unternehmensbefragung 2017/2018 Grundgesamtheit: Unternehmen in ganz Thüringen über alle Unternehmensgrößen und Wirtschaftsbereiche hinweg Wie viele Personen sind in Ihrem Betrieb beschäftigt (n=761)? n=34 (5%) n=102 (13%) n=359 (47%) 1-9 Beschäftigte Beschäftigte n=263 (35%) Beschäftigte >= 250 Beschäftigte Abbildung 1: Betriebe nach Anzahl der Mitarbeiter Ergebnisse nicht direkt vergleichbar (Grundgesamtheit)!

5 Grundlegende Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Unternehmen (IWT 2016: Fachkräfteentwicklung und Demografie Perspektiven und Strategien in Südthüringer Unternehmen, S. 41) GAIT-Umfrage: 498 der 761 befragten Unternehmen (65,4%) gaben an, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. In 400 (80,3%) der 498 Unternehmen wird die Gefährdungsbeurteilung in regelmäßigen Abständen aktualisiert (entspricht 52% der Befragten vs. 82%). Dabei zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede nach Betriebsgrößenklassen: je kleiner der Betrieb, desto seltener Durchführung einer regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung. Auch lassen sich zum Teil große Unterschiede nach Wirtschaftszweig feststellen. GAIT-Umfrage: In 167 (33,5%) der 498 Betriebe umfasst die Gefährdungsbeurteilung die Erhebung psychischer Belastungen (entspricht 22% der Befragten vs. 51%). GAIT-Umfrage: 303 (40% vs. 47%) der Unternehmen bieten ihren Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement an.

6 Mögliche Fragen für Podiumsdiskussion bei der Veranstaltung "Sicher und gesund im Betrieb: Was ist Pflicht und was ist Kür?" Die Ergebnisse der beiden Studien sind natürlich insb. aufgrund der unterschiedlichen Grundgesamt (Unternehmensgröße) nicht direkt vergleichbar. Nichtsdestotrotz sehen wir in den Daten, dass die Tendenzen sehr ähnlich sind. Das zeigt sich auch in der bestehenden Literatur. Spannend ist insbesondere die Tatsache, dass viele Südthüringer Unternehmen den Bedarf überhaupt nicht sehen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (Kategorie: trifft nicht zu, auch kein Bedarf ). Es scheint tatsächlich eine große Wissenslücke zu geben, was die gesetzlichen Anforderungen/Bestimmungen betrifft. Dies war ja auch mit eine zentrale Erkenntnis unserer Befragung Gesund arbeiten in Thüringen. Frage/n zur Durchführungspflicht der Gefährdungsbeurteilung: Wie erklären Sie sich das bestehende Informationsdefizit hinsichtlich der bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Durchführungspflicht der Gefährdungsbeurteilung seitens der Verantwortlichen in den Betrieben? Welche Lösungsansätze sehen Sie hierfür? Wie lässt sich aus Ihrer Sicht als Experte/Expertin erklären, warum insb. der Bereich Psyche (seit 2013 verpflichtend) eher selten bei der Gefährdungsbeurteilung mit abgedeckt wird und sich Unternehmen stärker auf die Belastungen konzentrieren, die die Arbeitsplatzgestaltung, physikalischen, biologischen und chemischen Einwirkungen, etc. betreffen? Frage/n zum betrieblichen Eingliederungsmanagement: Welche Ursachen sehen Sie dafür, dass das BEM so schlecht umgesetzt wird, obwohl es bereits seit 2004 gesetzlich verpflichtend ist?

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