Pressemitteilung 7/ 2013 Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich 190. Sitzung der KEK am 09.07.2013 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a 14469 Potsdam Tel.: (0331) 20063-60 Zulassungsantrag joiz / joiz GmbH Fax: (0331) 20063-70 Zulassungsantrag sportamerica HD / sportdigital.tv Sende- und Produktions info@kek-online.de www.kek-online.de GmbH Beteiligungsveränderung / Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG Sendezeit für unabhängige Dritte im Programm von SAT.1 / Benehmensherstellung / Zulassung der Bewerber News and Pictures Fernsehen GmbH & Co. KG und DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbh Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassungsantrag joiz / joiz GmbH Die joiz GmbH hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehvollprogramms mit dem Namen joiz beantragt. Das Programm soll ganztägig Inhalte aus den Bereichen Musik, Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung ausstrahlen. Ziel des Senders ist es, das bereits in der Schweiz etablierte, gleichnamige Modell eines Multiplattform-Senders auch in Deutschland einzurichten. Die Antragstellerin bezeichnet ihr Programm als Social-TV-Sender mit interaktiven Sendeformaten, bei denen die Zuschauer mit Chats, Online- Abstimmungen, Skype-Anrufen, Video-Uploads und über soziale Netzwerke das Programm mitbestimmen können. Das Programm soll am 05.08.2013 auf Sendung gehen. Alleinige Gesellschafterin der Antragstellerin ist die 2009 in der Schweiz gegründete joiz AG, die Veranstalterin des gleichnamigen Programms joiz in der Schweiz ist, das seit 2009 dort auf Sendung ist. Alexander Mazzara und Kurt Schaad, die jeweils Anteile in Höhe von 10,45 % an der joiz AG halten, sind Mitbegründer der joiz AG und waren beide beim Schweizer Fernsehen SF tätig. Gesellschafter: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Bremische Landesmedienanstalt (brema) Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) Landesmedienanstalt Saarland (LMS) Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) Thüringer Landesmedienanstalt (TLM)
Übersicht über die Aktionäre der joiz AG: Alexander Mazzara 10,45 % Kurt Schaad 10,45 % Dominik Stroppel 2,39 % Peter Schulz 2,39 % Christoph Bürge 4,78 % Creathor Venture Fund II GmbH & Co. KG 36,35 % Creathor Venture Fund II GmbH & Co. Parallel KG 12,66 % Alfred Gantner 5,11 % Dr. Marcel Erni 5,11 % Urs Wietlisbach 5,11 % Innovationsstiftung der Schwyzer Kantonalbank 5,22 % Zulassung sportamerica HD / sportdigital.tv Sende- und Produktions GmbH Die sportdigital.tv Sende- und Produktions GmbH hat bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig- Holstein (MA HSH) die Zulassung für das bundesweite Fernsehspartenprogramm sportamerica HD beantragt. Sportamerica HD soll Programminhalte aus dem Bereich des US-Sports enthalten und die inhaltliche Nachfolge des amerikanischen Pay-TV-Sport-Senders ESPN America antreten, dessen Verbreitung durch den bisherigen Veranstalter ESPN außerhalb von Großbritannien in Europa zum 31.07.2013 eingestellt wird. Geplant sind u. a. Berichte über Eishockey, Baseball, Basketball, American Football und College-Sport. Das Programm soll als Abonnementfernsehen über Kabel, Satellit, IPTV und über das Internet als Streaming-Angebot verbreitet werden. Der Sendestart ist für August 2013 vorgesehen. Die Antragstellerin veranstaltet bereits das bundesweite Fernsehspartenprogramm sportdigital und ist eine %ige Tochtergesellschaft der sportainment Medien GmbH & Co. KG. Deren persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin ohne Kapitaleinlage ist die sportainment Verwaltungs- GmbH. Alleingesellschafter der Komplementärin sowie einziger Kommanditist der Antragstellerin ist Gisbert Wundram. 2
Beteiligungsverhältnisse im Überblick: Gisbert Wundram sportainment Medien GmbH & Co. KG sportainment Verwaltungs-GmbH Komplementärin sportdigital sportamerica HD sportdigital.tv Sende- und Produktions GmbH Beteiligungsveränderung / Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Die Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG ( Deutsches Musik Fernsehen ) hat bei der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) Beteiligungsveränderungen angezeigt. An der alleinigen Komplementärgesellschaft AMVG Allgemeine-Medien-Verwaltungs-Gesellschaft mbh ( AMVG ) hielten bislang die Satelli-LINE Infodienste GmbH ( Satelli-LINE ) und die artcom- Gesellschaft für Kommunikation mbh, Berlin ( artcom ), jeweils 50 % der Geschäftsanteile. Im Rahmen der geplanten Umstrukturierung überträgt die Satelli-LINE ihre sämtlichen Geschäftsanteile auf die artcom, die nach Vollzug der Anteilsübertragung Alleingesellschafterin der AMVG sein wird. Kommanditisten der Deutsches Musik Fernsehen waren bislang die artcom mit insgesamt 51 %, die Satelli-LINE mit 34,5 % und die IDEE MEDIEN Ltd. mit 14,5 % der Kommanditanteile. Nunmehr beabsichtigen die IDEE MEDIEN Ltd. und die Satelli-LINE ihre sämtlichen Anteile auf die artcom zu übertragen, die demnach künftig alleinige Kommanditistin der Veranstalterin Deutsches Musik Fernsehen sein wird. 3
Gegenüber dem zuletzt genehmigten und entsprechend vollzogenen Stand (vgl. PM 01/2013) stellen sich die Beteiligungsverhältnisse künftig wie folgt dar: Marko Wünsch artcom-gesellschaft für Kommunikation mbh (Berlin) AMVG Allgemeine- Medien-Verwaltungs- Gesellschaft mbh Komplementärin Deutsches Musik Fernsehen Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG Programmveranstalter Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG Die ProSiebenSat.1 Media AG hat im Namen ihrer als Veranstalter im bundesweiten Fernsehen tätigen Tochtergesellschaften gegenüber der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), der mabb, der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), der brema, der MA HSH, der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) geplante Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen angezeigt. Die ProSiebenSat.1 Media AG ist eine an der Frankfurter Börse notierte Aktiengesellschaft. Gegenwärtig werden die Stammaktien zu 88 % von der Lavena Holding 1 GmbH ( Lavena Holding ) gehalten. Die restlichen 12 % der Stammaktien der ProSiebenSat.1 Media AG werden von der Telegraaf Media Groep N.V. ( Telegraaf ) gehalten. Gemäß der Anzeige erwägen Lavena Holding und Telegraaf ihre Beteiligungen schrittweise zu reduzieren. Zum Verkauf vorgesehene Aktienanteile sollen an der Börse platziert und zum Handel am regulierten Markt zugelassen werden. Zudem sollen die Aktiengattungen der ProSiebenSat.1 Media AG vereinheitlicht werden; ein entsprechender Beschlussvorschlag für die anstehende Hauptversammlung des Unternehmens am 23. Juli 2013 liegt vor. Die von der ProSiebenSat.1 Media AG angezeigten geplanten Beteiligungsveränderungen sind von der KEK unter der Bedingung als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt worden, dass kein einzelner Erwerber von Aktien insgesamt eine Beteiligung von 5 % oder mehr der Stimmrechte oder des Grundkapitals der ProSiebenSat.1 Media AG erreicht. Die ProSiebenSat.1 Media AG ist ver- 4
pflichtet, den zuständigen Landesmedienanstalten die jeweiligen ihr bekannten Aktieninhaber zur Prüfung nach dem Rundfunkstaatsvertrag anzuzeigen. Sendezeit für unabhängige Dritte bei SAT.1 / Benehmensherstellung / Zulassung der Bewerber News and Pictures Fernsehen GmbH & Co. KG und DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbh Im Verfahren der Gewährung von Sendezeit für unabhängige Dritte (vgl. PM 05/13 und 06/13) ist gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RSTV vor der Zulassung der jeweiligen Fensterprogrammveranstalter eine weitere Benehmensherstellung mit der KEK erforderlich. Im Hinblick auf die Zulassung der News and Pictures Fernsehen GmbH & Co. KG ( News and Pictures ) für die erste und zweite Sendezeitschiene und der DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbh ( DCTP ) für die dritte und vierte Sendezeitschiene im Hauptprogramm von SAT.1 bestehen keine medienkonzentrationsrechtlichen Bedenken. Die zwischen der Hauptprogrammveranstalterin Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH jeweils mit der News and Pictures und der DCTP geschlossenen Vereinbarungen zur ausreichenden Finanzierung der Fensterprogramme entsprechen den Vorgaben des 31 Abs. 5 RStV und sind somit nicht zu beanstanden. Potsdam, 10.07.2013 Informationen zu Beteiligungsverhältnissen, Zuschaueranteilen, medienrelevanten verwandten Märkten sowie zur KEK finden Sie im Internet unter http://www.kek-online.de 5