Die folgenden wurden nach dem Änderungsdienst V02R27 vom Juni 2010 bereinigt: Anmerkung : Am Ende diese Dokumentes finden Sie eine Auflistung der zum Lieferumfang gehörenden geänderten Standardquellen (SAVF: LGISPTF in Bibliothek QGPL) sowie eine Auflistung der bei der Schnellen Hilfe ggf. anzufordernden Zusatzquellen. PTF vom 21.09.2010 ELENA V2-17378 DBKE unter bestimmten Datenkonstellation falsch, automatische Korrektur im nächsten Monatsabschluss DEÜV V2-17367 Bescheinigungen : Gemäß der Meldebesprechung der Spitzenverbände der GKV vom 1.09.2010 ist es nun zulässig auf den Andruck einer DEÜV-Meldung zu verzichten, wenn es sich um eine Storno/Neumeldung nur wegen Änderungen im DBUV handelt. PTF vom 02.09.2010 KVdR Krankenversicherung der Rentner V2-17357 Bei der Verbeitragung von Versorgungsbezügen in der KV und PV sind die laufenden und einmaligen KVdR-Bezüge nur bis zur monatlichen Bemessungsgrenze zu verbeitragen. Eine Verbeitragung nach der anteiligen Jahresbemessungsgrenze ist nicht vorgesehen. Zur Korrektur erfassen Sie ggf. einen BX-Satz auf den betroffenen Monat des Jahres 2010. PV Beitrag bei freiwillig versicherten Mitarbeiter V2-17357 Im Rundschreiben Nr. 2010/62 des GKV Spitzenverbandes wurde die Berechnungsmethoden zur Beitragsermittlung nach 9 Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 der Beitragsverfahrensgrundsätze geregelt, abweichend zu 2 Berechnungsvorgang der BVV (Beitragsverfahrensordnung). Danach beträgt der Höchstbeitrag zur Pflegeversicherung: 82,50 für Kinderlose (3.750,00 * 2,2 %) 73,13 ohne Kinderzuschlag (3.750,00 * 1,95 % kaufmännisch gerundet) Sollte Ihre Krankenkasse die mögliche Rundungsdifferenz von 0,01 fordern. Erfassen Sie für die betroffenen Mitarbeiter einen BX Satz und führen eine Rückrechnung durch. ELENA-Daten V2-17337 Änderungen bezüglich Datenbaustein DBKE. PTF vom 16.08.2010 Seite 1
Zahlstellenmeldeverfahren (KVdR Krankenversicherung der Rentner) V2-17307/17321 Vom 1. Januar 2011 an ist die Teilnahme am maschinellen Verfahren für alle Zahlstellen verpflichtend. Als Identifizierungsmerkmal dient die Krankenversichertennummer des Versorgungsbezugsempfängers (KV-freiwillige und KV-pflichtige Mitarbeiter). Im Arbeitsgebiet Bruttolohn abrechnen wird eine Hinweisliste gedruckt, die alle Versorgungsbezugsempfänger im jeweiligen Abrechnungskreis enthält, für die keine, bzw. eine fehlerhafte neue KV-Nummer hinterlegt ist (Spool-Eintrag: KV_Nummer), Eine vorhandene alte Krankenversichertennummer ist weiterhin gültig und wird daher nicht angedruckt. Die neue Krankenversichertennummer ist 10-stellig und besteht aus einem Buchstaben A-Z (1. Stelle), acht Ziffern und einer Prüfziffer, eine alte Krankenversichertennummer hat kein einheitliches Format und kann daher nicht geprüft werden. Bitte setzen Sie sich für die aufgeführten Mitarbeiter mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung, um die aktuelle Krankenversichertennummer zu erfragen. SEPA Begleitschreiben V2-17313 Aufbereitung IBAN und Filiale Lohnarten-Verwaltung V2-17304 Bei Auswahl über Feste Funktion mit *, nur die Lohnarten anzeigen, die eine Feste Funktion haben. PTF vom 28.07.2010 Steuer-Identifikationsnummer V2-17278 Im Arbeitsgebiet Bruttolohn abrechnen wird eine Hinweisliste gedruckt, die alle Personen im jeweiligen Abrechnungskreis enthält, für die keine Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt ist. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Dokument Hinweis zur Steuer-Identifikationsnummer, das sich ebenfalls im Downloadbereich befindet. Dialog Lohnsteueranmeldung V2-17297 Bei Einstieg in Dialog Satz in LGILSTBM nur dann einstellen, wenn er zur Zahlungsweise Lohnsteuer passt. Historie Lohnartenverwaltung V2-17293 Anzeige der Lohnartenbezeichnung im Kopf von LA10, LA15, LA20. Elena-Dialog V2-17283 Aufnahme von Befristetes Arbeitsverhältnis und Ausbildungsende auf der ersten Seite. Arbeitskammer Saarland V2-17301 Zusätzlich zur Personengruppe 109 (GFB) wird die Personengruppe 102 (Auszubildende) maschinell ausgeschlossen. Seite 2
Pfändungslohnscheine auf Abrechnung V2-17272 Der Pfändungslohnschein wird wieder auf der Vorläufigen Nettolohn-Abrechnung angedruckt. PTF vom 14.07.2010 ELENA Freitextfelder V2-17252 Nach aktueller Gesetzgebung dürfen die Inhalte folgender Freitextfelder innerhalb des Datenbausteines DBKE nicht mehr übermittelt werden: Vertragswidriges Verhalten Sozialauswahl Prüfung von einer Arbeitsagentur Grund fristgebundene Kündigung Grund zeitlich begrenzte Kündigung Grund für Ungewissheit Leistungszahlung Wenn die Felder erfasst wurden erfolgt jedoch weiterhin der Andruck in der Arbeitsbescheinigung. EGA Verbeitragen PV freiwillig versichert V2-017279/017280 Für Mitarbeiter die in der Pflegeversicherung freiwillig versichert sind wir der Arbeitgeberzuschuss auf den EGA Bezug nicht korrekt ermittelt. Zur Korrektur erfassen Sie einen BX-Satz auf den Monat 01.2010. Im Rahmen der Rückrechnung erfolgt die korrekte Bezuschussung. Abruf KUG-Listen V2-17254 Wird eine KUG-Stammnummer abgerufen für die keine Liste zu drucken ist, bleibt der Status zum Druck angestoßen stehen. In Zukunft wird der Status keine Daten zum Drucken angezeigt. Bescheinigung 2.1 V2-17257 Wenn zum Bescheinigungsdatum noch kein Austritt vorhanden ist, lesen des PE10 in die Zukunft, um die ELENA-Felder zu erhalten. Nettoformular V2-17273 Bei Gleitzone G bei SV-Beiträgen andrucken. Überweisungs-Sammelliste V2-17271 Auf Sammelliste wird unter bestimmten Konstellationen die falsche IBAN angedruckt. Bescheinigung 1.1, 1.2 V2-17275 Bei vereinbartem Brutto für die Ermittlung des Netto-Entgeltes 30 Steuertage nehmen anstatt der tatsächlichen Steuertage. Lohnarten-Verwaltung Anzeigen von Sätzen mit Wirksamkeitsdatum vor 1.1.2010 in der Senkrechten. V2-17270/V2-16879 Bescheinigung 2.1 V2-17262 Beitragspflichtiges Bruttoentgelt: Wenn KUG vorhanden ist und Entgelt ist über der BBG, dann auf BBG kürzen. BE-/Abzüge V2-17282 Bei F10 Erfassen Wirksamkeitsdatum kann Unternehmen und Personalnummer nicht mehr überschrieben werden. Seite 3
Lohnartenverwaltung LA25 V2-17284 Bei Neuanlage Lohnart mit Muster, wo die Musterlohnart eine Variante im LA25 enthält, muss bei der neuen Lohnart im LA25 als Tarifvertrag AKR00 eingestellt werden ELENA Gruppierung bei Lohnsteuerpflicht D V2-17285 Bei den Lohnarten mit Lohnsteuerpflicht D (Steuerfreie Entgelte an Pensionsfond oder Pensionskasse) wird automatisch die ELENA Gruppierung auf A04 (Entgeltumwandlung zur Einzahlung in eine Altersvorsorgeeinrichtung) für die ELENA-Meldung umgeschlüsselt, im Dialog bleibt weiterhin die ELENA-Gruppierung leer (wird mit Änderungsdienst November 2010 umgeschlüsselt). Bescheinigung 2.1 V2-17288 Ermittlung letzter Beschäftigungsort aus Betriebsnummernstamm. PTF vom 25.06.2010 Märzklausel bei freiwillig-/ privatversicherten Mitarbeiter V2-017263 Für die genannten Mitarbeiter wird die Märzklausel für den AG-Zuschuss auf der Basis der Entgelte für die Prämie ermittelt. Zur korrekten Ermittlung des AG-Zuschusses ist es ggf. erforderlich, für das Jahr 2010, einen BX-Satz auf den Monat 01.2010 zu erfassen. Im Rahmen der Rückrechnung wird die Basis für den AG-Zuschuss auf Sonstige Bezüge (EGA) neu ermittelt. PTF vom 24.06.2010 ELENA V2-17255 Für Datenbaustein DBSB die feste Funktion 135 (SFN ST-frei/SV-pflichtig) nicht für steuerfreien Bezug summieren. Lohnartenstamm verwalten V2-17256 Unter bestimmten Konstellationen wird beim Verlassen der Verwaltung mit F3/F12 ein Programmabbruch erzeugt. PTF vom 21.06.2010 PTF vom 14.06.2010 Ergänzungen zum Änderungsdienst V02R27 Diese Ergänzungen müssen unbedingt vor der ersten Bruttolohnabrechnung nach der Installation des Änderungsdienstes V02R27 installiert werden (wie in den Programmhinweisen beschrieben). Seite 4
Geänderte Standardquellen CLGIMA1 CLP 02.09.2010 CLGIBR1 CLP 16.08.2010 LGI641P1 PRTF 16.08.2010 LGIV26PR PRTF 16.08.2010 LGIK31 RPG 14.07.2010 Geänderte Zusatzquellen CLGILEK3 CLP 02.09.2010 CLGILEK4 CLP 02.09.2010 LGIL20 RPG 02.09.2010 LGIY20 RPG 16.08.2010 LGI327 RPG 16.08.2010 LGI410 CLP 28.07.2010 CLGIENP3 CLP 28.07.2010 CLGIENE1 CLP 14.07.2010 CLGIEPMN CLP 14.07.2010 Seite 5