EDV HÖHNE GMBH. ibs-loga Baulohn. Rundschreiben Nr. 248 vom LOGA/LOGA_SMART. Speyerbachstr Landau/Pfalz Tel.
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- Christa Steinmann
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1 EDV HÖHNE GMBH ibs-loga Baulohn Rundschreiben Nr. 248 vom LOGA/LOGA_SMART Speyerbachstr Landau/Pfalz Tel.:
2 Wichtige Informationen zu UPDATES Bitte beachten Sie unser Rundschreiben Nr. 246, hier sind die Installationsschritte genau beschrieben. Das Update mit Wochenpatch KW08 kann eingespielt werden. Der LOGA-REL.18.X kann eingespielt werden Der LOGA-REL.18.X kann eingespielt werden Themen: Bitte beachten Sie das Rundschreiben Nr. 246, hier sind alle Installationsschritte genau beschrieben. Besonders beachten Sie bitte für auf der Seite 9, das Kopieren der Programm-Teile für LOGA-Classik im Bereich LOGA und auf der Seite 19, das Kopieren der Programmteile für LOGA_SMART_Classik. Allgemein Kurzhinweise zu den Programmänderungen Seite 2
3 Kurzhinweise zu den Programmänderungen WP KW08 Änderungen in der LOGA-Abrechnung - Baulohn Ausbildungsvergütung: Bei Auszubildenden wurde die Ausbildungsvergütung im Verfahren mit der SOKA Bau DASKWI nicht angefordert, dafür aber fälschlicherweise das zusätzliche Urlaubsgeld. Hintergrund: Hier handelte es sich um einen Azubi < 18 Jahren den wir in der Vergangenheit in der ZVK-Bau-Maske in der Urlaubsermittlung als Urlaub Jugendliche < 18 Jahre gekennzeichnet hatte. Aufgrund dieser Konstellation wurde zwar auch Urlaub gerechnet, aber die Berechnung lief dabei wie bei einem gewerblichen Arbeitnehmer durch. Dadurch wurde ein URMEL -Datensatz gebildet und sogar das zusätzliche Urlaubsgeld bei SOKA angefordert. Desweiteren wurde die Ausbildungsvergütung über den Datenträger (DASKWI) nicht angefordert. Was ist zu tun?: Schlüsseln Sie in der ZVK-Bau-Maske die Person rückwirkend ab In der Urlaubsermittlung auf Urlaub AZUBI um. Aus der resultierenden Nachrechnung heraus, erfolgt dann ein Korrektur in der DASKWI, so dass die Ausbildungsvergütungen dann auch zeitnah, per Korrektur, angefordert werden. Seite 3
4 - Baulohn Gewerbliche AZUBI: Bei gewerblichen Auszubildenden wurde genommener Urlaub immer vom laufenden Urlaub des aktuellen Jahres abgezogen anstatt Restbestand aus dem Vorjahr. Bei jugendlichen Auszubildenden muss der Resturlaub Vorjahr bei Resturlaubsentgelt Vorjahr = 0 erhalten bleiben. Dies wurde bereinigt. Was ist zu tun?: Die betreffenden Personen bitte ab dem nachrechnen, dann wird der Urlaub korrekt berechnet und abgestellt. - Baulohn Verdienstabrechnung Urlaub Gewerbliche AN Die Urlaubsdarstellung Baulohn für die gewerlichen Arbeitnehmer wurden wieder richtig gestellt. Hier gab es auch bei Rückrechnungen in das Jahr 2017 utopische Zahlen (Tage??/Entgelt??). Was ist zu tun?: Um die Verdienstabrechnungen wieder richtig herszustellen, müssen die betreffenden Personen nachgerechnet werden, eventuell auch in das Jahr (Hier wäre es nur nötig den Druck der Verdienstabrechnung für den Januar Mit Rückrechnung über die Auswertung nochml zu erstellen). - Baulohn Urlaubsberechnung MUV (BAUSG) aus Langzeitkrankheit Die Ausgleichsbeträge MUV (BAUSG) aus Langzeitkrankheit wurden zwar in den Fehlzeiten korrekt abgestellt, waren aber zusätzlich fälschlicherweise in den normalen Urlaubsanspruchssätzen doppelt abgestellt worden. Was ist zu tun?: Bei den betreffenden Personen hier handelt es sich nur um Mitarbeiter die ganzjährig aus der Lohnfortzahlung waren, diese müssen alle nachgerechnet werden, wenn notwendig auch in das Jahr 2017 zurück. - Beitragsabrechnung Bei der SV-Beitragsabrechnung wurde kein Summenblatt erstellt. Dies wurde bereinigt. - Einkommen mehrere Jahre Faktorenverfahren Die Lohnsteuer Einkommen mehrere Jahre wurde konstellationsbedingt zu hoch bei Steuerklasse 4 ermittelt. Dies wurde behoben. Seite 4
5 - Einkommen mehrere Jahre SOLI Konstellationsbedingt fehlte der Solidaritätszuschlag auf Einkommen mehrere Jahre, wenn das EKMJ als Netto-Brutto-Hochrechnung gesteuert war. Das wurde bereinigt. - Privater KV/PV-AG-Zuschuss bei untermonatigem EIN-/Austritt Ein PKV-Versicherter erhält als KV-Zuschuss 7,3% vom Fiktiven KV- Brutto und aber maximal seinen halben PKV-Beitrag. Bislang wurde immer auf den halben monatlichen PKV-Beitrag begrenzt (Ausnahme galt bei Mehrfachbeschäftigung). Ab wird in Monaten mit untermonatigem Ein- /Austritt der 'halbe heruntergerechnete monatliche PKV-Beitrag = der PKV-Beitrag dieses Teilmonats' abgesichert (Bspw: Austritt und Monats-PKV-Beitrag 400 heißt abgesichert wird 400/30*15=200; davon die Hälfte). Dies wurde über die ITSG abgesichert. Bei Ausfallzeiten in einem Monat (bspw Krank ohne Lohnfortzahlung) erfolgt aber kein herunterrechnen Des monatlichen PKV-Beitrags. Die PPV Priv.Pflegeversicherung folgt hier der PKV. Seite 5
6 Änderungen in LOGA WEB - Maske Familie Die rückwirkende Anlage eines Kindes auf der Maske Familie war nicht möglich. Dies wurde korrigiert. - Maske Pfändung Beim Öffnen der Maske Pfändung kommt beim Verlassen der Maske die Abfrage, ob die Änderungen gespeichert werden sollen, obwohl nichts geändert wurde. Die Abfrage erscheint nicht mehr. - UV-Meldeverfahren (Stammdatenabfrage und Lohnnachweis) Der derzeitige Stand im UV-Meldeverfahren ist der, dass wir unsere aktuellen Test bzgl. des Stammdatenabgleiches bis auf ein paar kleine Probleme abgeschlossen haben. Im Bereich elektronischer Lohnnachweis gibt es jedoch beim Erstellen der Datensätze noch einige Probleme. Die Sachlage ist P+I bekannt. Hier sollen nach Aussage von P+I in den kommenden Wochenpatches die Programmanpassungen kommen. Fazit: Wenn das UV-Meldeverfahren richtig und sicher dann durchläuft, werden wir das Programmmodul freigeben. Wir bitten Sie deshalb um Ihr Verständnis. - Fehlzeiten-Anzeige Vorerkrankungen Die Anzeige der Vorerkrankungszeiten werden nun chronologeisch aufgelistet. Seite 6
7 Änderungen Meldeverfahren - EEL-Ermittlung der bezahlten Tage bei KIND KRANK GD02 Bei der Ermittlung aller bezahlten Tage pro Kind seit Beginn des Jahres wurden die bezahlten Tage der aktuellen Freistellung nicht berücksichtigt, d.h. nur die davor angefallen waren. Dies wurde korrigiert. Hinweis in Bezug auf die Kernprüfungsrückmeldung DBFR084 und DBFR096: Die Angaben auf "Anspruch auf bezahlte Freistellung durch" ist/kann bei der Person unter "Arbeitsvertrag Erweiterung" hinterlegt werden. Sind die Fehlzeiten nicht ordnungsgemäß gebucht (KIND KRANK BEZAHLT / KIND KRANK UNBEZAHLT) und es fehlen die Hinterlegungen unter " Arbeitsvertrag Erweiterungen" oder "ASP Bescheinigungen / Kind krank, bezahlte Freistellung ausgeschlossen" kommt es zu einer Meldung aus dem Kernprüfprogramm und die Meldung kann nicht aufbereitet werden. - ELSTAM-Anmeldung / Nebenarbeitgeber mit Freibetrag Bei einer ELStAM-Anmeldung als Nebenarbeitgeber mit einem gewünschten Freibetrag wurde dieser formatiert in die XML-Struktur ausgegeben. Auf Grund einer Änderung in den Schemata wurde dieser abgelehnt. Es werden nur noch volle EURO ohne führende Leerzeichen zugelassen. Dies wurde korrigiert - ELSTER/ELSTAM: Button AUTO ist deaktiviert Mit dem Button "Auto" kann in den Meldeverfahren ELSTER und ELStAM mit einem Klick eine Vielzahl von anstehenden Aktionen für ELSTER- oder ELSTAM- Sendungen nach einer vorgegebenen Logik angestossen werden. Wenn aber eine der ausgeführten Aktionen auf einen Fehler läuft (z.b. wenn aufgrund eines in der Installation fehlenden Prozesses im Bereich LINUX die PDF- Erstellung für Protokoll drucken nicht ausgeführt wurde), kann dies auch andere eigentlich nicht betroffene Sendungen und Aktionen beeinflussen. => Bis zur Klärung ist daher die Funktion des Buttons "Auto" für ELSTER und ELStAM inaktiv. Bitte die anstehenden ELSTER-und ELStAM-Aktionen mit dem Button "Selektiv" ausführen. Seite 7
8 - EEL-Meldung Bei der Erstellung einer EEL Meldung im Eintrittsmonat, wurde der Meldemonat nicht korrekt bescheinigt. Fällt jedoch das Vertragsbeginn-Datum mit dem Fehlzeiten-Beginn zusammen, wird noch immer keine Meldung erzeugt, da keine zu bescheinigenden Daten vorliegen. Dies wurde korrigiert. Änderungen Auswertungen - Arbeitsbescheinigung 312 Folgende Punkte wurden überarbeitet: Bei KUG und Altersteilzeit wurden im fiktivem Brutto keine Einmalbezüge bescheinigt. Punkt Rechtschreibfehler Punkt musste werden Punkt Wenn die Kündigungsfrist nicht bestückt ist, dann soll auf der Papierbescheinigung ein Blank erscheinen, obwohl 0 die Grundstellung ist. - Einkommensbescheinigung gem. 58 SGB II Konstellationsbedingt wurde bei Gleitzönern das Gleitzonenentgelt nicht korrekt angedruckt. Einige ZVK-Lohnarten wurden bei der Ermittlung nicht korrekt behandelt. EDV HÖHNE GMBH LANDAU Seite 8
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