Ing.-Büro Wolfgang Sowa, Lippstadt / Lünen

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Transkript:

1. Ausfertigung Gemeinde Lippetal Renaturierung Graben 50b und Quabbe im Ortsteil Lippborg Antrag gemäß 68 WHG Vorprüfung der Umweltverträglichkeit Ing.-Büro Wolfgang Sowa, Lippstadt / Lünen

E-Bericht Projektbearbeitung: Auftraggeberin: Dipl.-Ing. Wolfgang Sowa Gemeinde Lippetal Beckumer Straße 173 59556 Lippstadt Bahnhofstraße 7 59510 Lippetal Lippstadt, Oktober 2012 im Auftrag Lippetal, im Auftrag (Shemeld) Ingenieurbüro W. Sowa Beckumer Str. 173 59556 Lippstadt (02941) 984-0 2/19

IV. Vorprüfung der Umweltverträglichkeit

Inhaltsverzeichnis Seite 1. MERKMALE DES VORHABENS...6 1.1 Größe des Vorhabens...6 1.1.1 Planungsziele...6 1.1.2 Untersuchungsgebiet...7 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft...8 1.2.1 Beschreibung des Gewässers und des Einzugsgebietes...8 1.2.2 Boden und Grundwasser...8 1.2.3 Landschaftsbild...10 1.3 Abfallerzeugung...11 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen....11 1.5 Unfallrisiko - insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien...11 2. STANDORT DES VORHABENS...12 2.1 Nutzungskriterien...12 2.1.1 Wasserwirtschaft...12 2.1.2 Wohnen und Gewerbe...12 2.1.3 Verkehr...12 2.1.4 Landwirtschaft...13 2.1.5 Erholung...14 2.1.6 Forstwirtschaft...14 2.1.7 Fischereiwirtschaftliche Nutzung...14 2.1.8 Ver- und Entsorgung...14 2.2 Qualitätskriterien...15 2.2.1 Wasser...15 2.2.2 Boden...16 2.2.3 Natur und Landschaft...16 2.3 Schutzkriterien...17 2.3.1 Bundesnaturschutzgesetz 31...17 4/21

2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß 23 BNatSchG...18 2.3.3 Nationalparke gemäß 24 des BNatSchG...18 2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß 25 und 26 des BNatSchG...18 2.3.5 Gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 des BNatSchG...18 2.3.6 Wasserschutzgebiete...18 2.3.7 Umweltqualitätsnormen...19 2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte...19 2.3.9 Denkmalschutz...19 3. MERKMALE MÖGLICHER AUSWIRKUNGEN...20 3.1 Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung)....20 3.2 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen...20 3.3 Schwere und Komplexität der Auswirkungen...20 3.4 Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen...21 3.5 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen...21 5/21

1. Merkmale des Vorhabens 1.1 Größe des Vorhabens Die Gemeinde Lippetal plant nördlich der Ortschaft Lippborg ein neues Baugebiet zu erschließen. Der Bebauungsplan wird geteilt durch den Ilmerweg in ein östliches (Flurstück 117) und westliches (Flurstück 35) Gebiet. Das Gelände liegt zum Teil im Überschwemmungsgebiet der Quabbe / Graben 50b. Eine Bebauung ist nur im westlichen Teil, außerhalb des Überschwemmungsgebiets geplant. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind folgende Maßnahmen durchzuführen: Genehmigung nach 68 WHG für die ökologische Verbesserung des Grabens 50b Anstatt eines RRB soll eine Gewässeraufweitung mit -randstreifen im Bezug auf das örtliche Leitbild hergestellt werden Im östlichen Teil des Baugebietes ist geplant, das Flurstück 117 als eine große Aue (Feuchtwiese) zu nutzen. Ebenfalls soll auch hier der Graben 50b aufgeweitet und ökologisch verbessert werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll auch die Quabbe entlang des Flurstückes 117 (etwa 160 m) renaturiert werden. Die Gemeinde Lippetal hat das Ingenieurbüro Sowa beauftragt, den Antrag nach 68 WHG für diese Maßnahme zu erstellen. Als Teil dieses Vorgangs ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG vorgesehen. Die entsprechende Überprüfung gemäß Anlage 2 1 UVPG NRW wird hiermit vorgelegt. 1.1.1 Planungsziele Die für die geplante Profilaufweitung und Auegestaltung ermittelten Planungsziele kommen aus verschiedenen Bereichen/Nutzungsansprüchen und erheben unterschiedliche Forderungen an die Planung. Es werden zunächst übergeordnete Ziele ermittelt, die im Laufe der Untersuchung zu ü- berprüfen und ggf. zu konkretisieren sind. Als übergeordnete Ziele sind zu nennen: Hochwassersicherheit für Anlieger Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen 6/21

Minimierung der negativen Auswirkungen des Eingriffs Gewässerschutz Arten- und Biotopschutz 1.1.2 Untersuchungsgebiet Graben 50b Ilmerweg Quabbe Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes bei Lippborg, Kreis Soest. 7/21

1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft 1.2.1 Beschreibung des Gewässers und des Einzugsgebietes Graben 50b Der Graben 50b entwässert ein weit verzweigtes landwirtschaftlich geprägtes Hinterland nordwestlich der Gemeinde Lippborg. Unmittelbar östlich des Dalmerweges und südlich des Baugebietes Roggenkamp befindet sich ein Regenrückhaltebecken im Nebenschluss. Im UG stellt der Graben ein naturfern begradigtes Gewässer mit baum- und strauchlosen Ufern dar (siehe Fotos, Kapitel 1.2.3: Landschaftsbild). Die Quabbe Die Quabbe besitzt ein Einzugsgebiet von ca. 74 km². Die Hauptfließrichtung ist überwiegend nach Südwest. In Lippetal-Lippborg mündet die Quabbe in die Lippe aus. 1.2.2 Boden und Grundwasser Im Bereich des Grabens 50b und der Quabbe mitsamt seiner Aue befinden sich Gley- und Pseudogley- Bodentypen (Tabelle 1, unten). Weitere Planungsflächen werden durch Pseudogley, stellenweise Braunerde-Pseudogley Böden von unterschiedlichen Vernässungsgraden (Tabellen 2 u. 3) charakterisiert. sg2 Abbildung 2: Ausschnitt aus der Bodenkarte L 4314 Beckum 8/21

Tabelle 1: Gley und Pseudogley stellenweise Anmoorgley (sg2). Bodenschätzung Mittel (40-55) Bodenart Verbreitung Geländelage Nutzung Ertrag Bearbeitbarkeit Sorptionsfähigkeit Nutzbare Wasserkapazität Wasserdurchlässigkeit Besonderheiten Tonige Lehmböden, z. T. kalkhaltig In Bachtälern des Gebiets nördlich der Lippe In den Talniederungen der Alme, Lippe, Pader und Dubeloh Grünland stellenweise Acker und Wald Mittlerer Ertrag, jedoch unsicher Durch zeitweilige Vernässung erschwert Mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit Meist mittlere nutzbare Wasserkapazität Nach Grundwasserabsenkung geringe Wasserdurchlässigkeit Überwiegend mittlere Staunässe bis in den Oberboden. Grundwasser zw. 4-8 dm, z. T. zw. 8 u. 13 dm unter Flur Tabelle 2: Pseudogley, stellenweise Braunerde-Pseudogley. Grad der Vernässung: mittel (S4) Bodenschätzung Mittel (45-60) Bodenart Verbreitung Geländelage Nutzung Ertrag Bearbeitbarkeit Sorptionsfähigkeit Nutzbare Wasserkapazität Wasserdurchlässigkeit Besonderheiten Sandiger, z. T. toniger Lehmboden, steinig Großflächig, stellenweise kleinflächig, im Blattgebiet nördlich der Lippe In ebener bis schwachwelliger Lage, z. T. an Hängen Acker und Grünland, stellenweise Wald Mittlerer Ertrag, jedoch unsicher Durch zeitweilige Vernässung erschwert Mittlere Sorptionsfähigkeit Geringe nutzbare Wasserkapazität Mittlere Wasserdurchlässigkeit. Mittlere Staunässe, z. T. bis in den Oberboden Meist ausgeprägter Wechsel von Vernässung und Austrocknung Tabelle 3: Pseudogley, stellenweise Braunerde-Pseudogley. Grad der Vernässung stark (S2) Bodenschätzung Mittel (40-45) Bodenart Verbreitung Geländelage Nutzung Ertrag Bearbeitbarkeit Sorptionsfähigkeit Nutzbare Wasserkapazität Wasserdurchlässigkeit Besonderheiten Toniger Lehmboden, z. T. steinig Großflächig, im Blattgebiet nördlich der Lippe In ebener bis schwachwelliger Lage, z. T. an Hängen Grünland und Wald, z. T. Acker Geringer bis mittlerer Ertrag, jedoch unsicher Durch zeitweilige Vernässung erschwert Mittlere bis hohe Sorptionsfähigkeit Meist mittlere nutzbare Wasserkapazität Geringe Wasserdurchlässigkeit. Starke Staunässe, bis in den Oberboden Ausgeprägter Wechsel von Vernässung und Austrocknung 9/21

1.2.3 Landschaftsbild Foto 1: Graben 50b westlich Ilmerweg Foto 2: Graben 50b östlich Ilmerweg Foto 3: Geplantes Baugebiet (hinter Graben 50b), westlich Ilmerweg Foto 4: Mündung Graben 50b in die Quabbe (in Fließrichtung) Foto 5: Graben 50b im Flutrasen östlich Ilmerweg Foto 6: Quabbe oberhalb Mündung Graben 50b, (gegen Fließrichtung), 10/21

Das Landschaftsbild wird stark von der Landwirtschaft geprägt. Im Auenbereich ist wertvolles Grünland noch vorhanden. Außerhalb der Aue herrscht eine intensive Ackerwirtschaft. Kleinere Waldparzellen wirken gliedernd und belebend, wobei die dominante Baumart von der Hybridpappel gestellt wird. 1.3 Abfallerzeugung. Abfälle werden im Rahmen der Baumaßnahme nicht im großen Umfang erzeugt. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten wird das anfallende Material ordnungsgemäß beseitigt. 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen. Lediglich während der Baumaßnahme können Beeinträchtigungen erfolgen, die jedoch durch Vorsorgemaßnahmen minimiert werden wie: - Reduzierung der Lärmemissionen durch kurze Bauzeiten und Verwendung schallgedämmter Maschinen - Vermeidung von Bodenverdichtungen im Bereich Baustelleneinrichtung und Betrieb; hierzu gehören: - Abschieben des Oberbodens und sachgerechte Zwischenlagerung - Keine Lagerung von Boden und Baustoffen außerhalb des Baustellenbereichs - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen gem. DIN 18920 1.5 Unfallrisiko - insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien. Trifft nicht zu. 11/21

2. Standort des Vorhabens Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, wird insbesondere hinsichtlich nachfolgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich beurteilt. 2.1 Nutzungskriterien Dieses Kapitel umfasst die bestehende Nutzung des Gebietes - insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. 2.1.1 Wasserwirtschaft Das Untersuchungsgebiet (UG) befindet sich außerhalb wasserwirtschaftlicher Bereiche, die als Trinkwasser-, Heilquellen- oder Wasserschutzgebiete sowie Wasservorranggebiete festgesetzt, vorläufig sichergestellt oder fachbehördlich geplant sind. Eine Einleitung der gemeindlichen Regenwasserkanalisation mündet in die Südseite des Grabens 50b bei Stat. 0+097 km (östlich des Durchlasses Ilmerweg) und bei Stat. 0+313 km (am westlichen Rand des UG). 2.1.2 Wohnen und Gewerbe Die Wohngebiete "Friedlandstraße/Finkenweg" und "Nachtigallstraße" befinden sich im Abstand von ca. 100 m zum Südrand des Grabens 50b. Westlich des Plangebietes schließt sich das Wohngebiet "Gerhart-Hauptmann-Straße" an. Nördlich des Plangebietes herrscht eine offene Agrarlandschaft. Östlich des Plangebiets dominiert Grünland. Es befinden sich keine Gewerbebetriebe im Planungsbereich. 2.1.3 Verkehr Stark oder mittel befahrene Verkehrsverbindungen sind nicht zu verzeichnen. Der gering befahrene Ilmerweg durchkreuzt das UG von Süden nach Norden. 12/21

Abbildung 2: Übersichtsplan B-Plangebiet und geplante Renaturierungsmaßnahme 2.1.4 Landwirtschaft Der geplante Eingriffsbereich wird zurzeit als Ackerland (westlich Ilmerweg) bzw. Grünland (östlich Ilmerweg) genutzt. 13/21

2.1.5 Erholung Das UG ist für Erholungssuchende nicht entwickelt. Der Ilmerweg dient den Einwohnern des südlich gelegenen Wohngebietes als Wanderweg und Auslaufmöglichkeit für Hunde. Der Weg ist nicht an ein weiterführendes Wanderwegsystem angeschlossen. 2.1.6 Forstwirtschaft Forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden von der geplanten Maßnahme nicht betroffen. 2.1.7 Fischereiwirtschaftliche Nutzung Eine fischereiwirtschaftliche Nutzung des Grabens 50b ist wegen des naturfernen Zustandes des Gewässers ausgeschlossen. Der Fischereiberater des Kreises Soest und der Sportfischerverein Lippborg wurden über die geplante Renaturierungsmaßnahme an der Quabbe vom Ing. Büro Sowa in Kenntnis gesetzt. Die geplante Maßnahme wird von beiden Parteien positiv bewertet: - Eine Gefährdung der potentiell vorkommenden Fischarten ist nicht zu erwarten. - Wegen möglich vorgesehener Aufstockungsmaßnamen der Fischfauna ist der Zeitpunkt der Eingriffe mit dem Sportfischerverein Lippborg zu koordinieren. 2.1.8 Ver- und Entsorgung Eine Regenwasser-Leitung aus der Wohnsiedlung "Gerhart-Hauptmann-Straße" mündet in den Graben 50b am westlichen Rand des UG. Eine weitere RW-Leitung aus den Wohnsiedlungen "Finkenweg" und "Nachtigallstraße" mündet in den Graben 50b unmittelbar östlich des Durchlasses "Ilmerweg". 14/21

2.2 Qualitätskriterien Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes. 2.2.1 Wasser Reichtum In der näheren Umgebung befinden sich die folgenden Gewässer: - die Quabbe, - den Rossbach - einen weit verzweigten Grabensystem - die Lippe - einen Regenrückhaltebecken Fließgewässer guter Qualität sind damit im Gebiet gut vertreten. Stillgewässer in der Form von Rückhaltebecken bieten einen Ersatzlebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Qualität Wasserschutzgebiete gemäß 51 des Wasserhaushaltsgesetzes oder nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete gemäß 32 des Wasserhaushaltsgesetzes kommen im UG nicht vor. Regenerationsfähigkeit Die Strukturgüte des Grabens 50b ist als "sehr stark verändert" zu bezeichnen. Kriterien die zu dieser Bewertung führen sind: - Das Gewässer ist begradigt - Es besitzt ein Regelprofil, - Es fehlen Ufergehölze bzw. Gewässerrandstreifen - Die landwirtschaftliche Nutzung reicht bis an die Oberkante des Gewässers Die Bewertung des ökologischen Zustandes wird als "naturfern" eingestuft: Die Bewertungsmerkmale liegen in einer vom Menschen weitgehend veränderten Ausprägung vor. Die Strukturgüte der Quabbe ist als "stark verändert" zu bezeichnen. Kriterien die zu dieser Bewertung führen sind: 15/21

- Das Gewässer ist nivelliert - Es besitzt ein Regelprofil, - Es fehlen nutzfreien Gewässerrandstreifen - Die vorhandenen Ufergehölze sind nicht standortgerecht (Hybridpappeln) Die Bewertung des ökologischen Zustandes wird als "naturfern" eingestuft: Die Bewertungsmerkmale liegen in einer vom Menschen weitgehend veränderten Ausprägung vor. 2.2.2 Boden Reichtum Im Eingriffsbereich kommt nur der Bodentyp Gley, bzw. Pseudogley vor. Qualität Gley gilt als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung. Jede Beeinträchtigung des Bodentyps ist zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch besondere Maßnahmen auszugleichen. Regenerationsfähigkeit Eine Regeneration dieses Bodentyps ist bei dieser Art des Eingriffs nicht zu erwarten. Der vorhandene gewachsene Boden wird ausgekoffert. Der Einbau des überschüssigen Bodens in das Gelände bzw. die ordnungsmäßige Beseitigung wird im Rahmen der Bautätigkeit geregelt. 2.2.3 Natur und Landschaft Reichtum Das UG liegt außerhalb der Grenzen von Landschaftsschutz-, Vogelschutz- und FFH- Gebieten. Der Planungsbereich östlich des Ilmerweges wird komplett von diesem geschützten Biotop erfasst. 16/21

Qualität Auszug aus der Objektbeschreibung Es handelt sich um ein ausgesprochen requisitenreiches Bachtal. Die Quabbe ist ein 2 m breiter begradigter und ausgebauter Bachlauf. Der Auecharakter wird jedoch durch Grünlandbereiche und Feldgehölze geprägt und hebt sich landschaftlich reizvoll von der sonst ackerbaulich genutzten und strukturarmen Umgebung ab. Das Grünland besteht meist aus intensiv bewirtschafteten Mähweiden. (.) Der Südwesten des Gebietes wird von einem kleineren Feldgehölz entlang der Quabbe geprägt. Eichenbestand und Pappel-Buchengehölz mit sporadischer Krautschicht prägen diesen Bereich. Entlang der Quabbe stehen Pappelreihen. Schutzziel Erhaltung einer requisitenreichen Bachaue mit Kleingewässern, Feldgehölzen, extensiven Feuchtwiesen, Brachen und gliedernden und belebenden Kopfbäumen, Baumreihen in der münsterländischen Parklandschaft nördlich der Lippeniederung. Regenerationsfähigkeit Der Auenbereich der Quabbe gilt als schützenswürdiger und entwicklungsfähiger Landschaftsraum. Die Eingliederung der fertig gestellten Maßnahmen in die Landschaft wird im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung festgelegt. 2.3 Schutzkriterien In diesem Kapitel wird die Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung nachfolgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes behandelt. 2.3.1 Bundesnaturschutzgesetz 31 Das UG ist nicht als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutz im BNatSchG 31 ausgewiesen 17/21

2.3.2 Naturschutzgebiete gemäß 23 BNatSchG Im Biotopkataster des LANUV ist im unmittelbaren Planungsbereich der schutzwürdige Biotop BK-4314-025 Quabbebachaue ausgewiesen. Die gleiche Fläche im UG wird auch als NSG Quabbeaue / Berkenkamp bezeichnet. 2.3.3 Nationalparke gemäß 24 des BNatSchG Trifft nicht zu. 2.3.4 Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß 25 und 26 des BNatSchG Trifft nicht zu. 2.3.5 Gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 des BNatSchG Im Biotopkataster des LANUV ist im unmittelbaren Planungsbereich der schutzwürdige Biotop BK-4314-025 Quabbebachaue ausgewiesen. Die gleiche Fläche im UG wird auch als NSG Quabbeaue / Berkenkamp bezeichnet. 2.3.6 Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete gemäß 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, oder nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete kommen im UG nicht vor. 18/21

2.3.7 Umweltqualitätsnormen Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, kommen nicht vor. 2.3.8 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte Gebiete, mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2, Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes, kommen bei diesem Vorhaben nicht vor. 2.3.9 Denkmalschutz In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind, kommen im UG nicht vor. 19/21

3. Merkmale möglicher Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens sind gemäß Nr. 3.1 und 3.2 zu beurteilen dabei sind insbesondere nachfolgenden Kriterien Rechnung zu tragen: Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung). etwaig grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen. Schwere und Komplexität der Auswirkungen. Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen. Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen. 3.1 Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung). Während der Bauzeit kommt es zu einer Lärmbelästigung durch die Baustelle (temporäre Belastung). Eine landschaftsgerechte Einbindung der geplanten Anlagen durch Anpflanzungen standortgerechter heimischer Gehölze wird im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans geregelt. 3.2 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen Keine Auswirkungen. 3.3 Schwere und Komplexität der Auswirkungen Die Auskofferung des Gleybodens im Auenbereich der Quabbe ist als negative Auswirkung des Vorhabens zu bezeichnen. Gley gilt als Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung. Jede Beeinträchtigung des Bodentyps ist zu vermeiden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch besondere Maßnahmen auszugleichen. 20/21

3.4 Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen Die Wahrscheinlichkeit von der im Kapitel 3.3 genannten Auswirkung für Natur und Landschaft ist als hoch zu bezeichnen. 3.5 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden die als negativ bezeichneten Eingriffe wieder ausgeglichen. 21/21