Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 17.12.2015 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg- Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird 1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 66.942.200 EUR 69.736.500 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 71.881.000 EUR 72.156.900 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -4.938.800 EUR -2.420.400 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR 0 EUR c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -4.938.800 EUR -2.420.400 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 2.408.400 EUR 2.420.400 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -2.530.400 EUR 0 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 60.847.500 EUR 62.903.400 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 63.396.000 EUR 63.533.400 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -2.548.500 EUR -630.000 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 28.640.200 EUR 33.669.200 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 26.286.300 EUR 33.964.200 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.353.900 EUR -295.000 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 5.165.600 EUR 13.070.000 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.971.000 EUR 12.145.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 194.600 EUR 925.000 EUR festgesetzt.
2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.386.000 EUR (2016) und 750.000 EUR (2017). 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 12.567.600 EUR, davon für 2017 10.262.600 EUR. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Liquiditätssicherung werden beansprucht für 2016 i.h.v. 23.000.000.EUR, für 2017 i.h.v. 25.000.000 EUR 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H. 310 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 560 v. H. 570 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 450 v. H. 450 v.h. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2016 und 2017 jeweils 373,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres 206.858.970 EUR 201.820.970 EUR 201.820.970 EUR 199.290.570 EUR 199.290.570 EUR 199.290.570 EUR
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.05.2016 erteilt. Wismar, den 12.05.2016 gez. Michael Berkhahn Senator/ 1. Stellvertreter des Bürgermeisters Siegel Gemäß 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 wird auf Folgendes hingewiesen: Ein Verstoß gegen Verfahres- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Hansestadt Wismar geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden. Hinweis Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016/2017 kann im Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar, Abt. Kämmerei, Am Markt 11, in der Zeit vom 13.05.2016 bis 27.05.2016 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
A: Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung 1. Gemäß 52 Abs. 2 KV M-V wird der in 2 der Haushaltssatzung für 2016 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen mit einem Betrag von 1.386.000 EUR (in Worten: eine Million dreihundertsechsundachtzigtausend Euro) 2. Gemäß 52 Abs. 2 KV M-V wird der in 2 der Haushaltssatzung für 2017 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldungen mit einem Betrag von 750.000 EUR (in Worten: siebenhundertfünfzigtausend Euro) 3. Gemäß 54 Abs. 4 KV M-V wird der in 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit einem Betrag in Höhe von 12.567.600 EUR (in Worten: zwölf Millionen fünfhundertsiebenundsechzigtausendsechshundert EUR) 4. Gemäß 53 Abs. 3 KV M-V wird der in 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für 2016 in Höhe von 23.000.000 EUR genehmigt bis zu einem Betrag in Höhe von 20.000.000 EUR (in Worten: zwanzig Millionen Euro). 5. Gemäß 53 Abs. 3 KV M-V wird der in 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit für 2017 in Höhe von 25.000.000 EUR genehmigt bis zu einem Betrag in Höhe von 24.000.000 EUR (in Worten: vierundzwanzig Millionen Euro).
6. Der Stellenplan 2016/2017 wird gemäß 55 KV M-V mit einem Planansatz von 373,625 VzÄ mit folgenden Auflagen genehmigt: 6.1. Die Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile (einschließlich der mit Altersteilzeitbeschäftigten besetzten Stellen) hat nur aus dem vorhandenen Personalbestand zu erfolgen. Die im Ergebnis frei werdenden Stellen und Stellenanteile sind in den entsprechenden Umfang zu streichen. Ausnahmen werden zugelassen, sofern es sich um die Übernahme selbst ausgebildeter Nachwuchskräfte handelt und die Nachbesetzung unbedingt erforderlich ist. 6.2. Sofern Nachbesetzungen freier und frei werdender Stellen und Stellenanteile besonderer Berufsgruppen aus dem vorhandenen Personalbestand nicht möglich ist, ist meine Zustimmung zur Nachbesetzung vor Einleitung eines Ausschreibungsverfahrens einzuholen. 6.3. Befristete Nachbesetzungen frei werdender Stellen und Stellenanteile auf Grund von Mutterschutz, Elternzeit und Langzeiterkrankungen, die nicht aus dem vorhandenen Personalbestand möglich sind, sind ohne meine Zustimmung zulässig. B. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen in den Wirtschaftspflänen der Eigenbetriebe 1. Der im Wirtschaftsplan 2016 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 9.500.000 EUR wird 2. Der im Wirtschaftsplan 2016 des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.050.000 EUR wird