Gemeinsamer Arbeitskreis der Hochschulkanzlerinnen/Hochschulkanzler und Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer der Studentenwerke Bericht für die Tagung der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Studentenwerke vom 22. bis 24. September 2015 in Potsdam die 31. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler der Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften Deutschlands sowie die in gleicher Funktion Tätigen vom 16. bis 18. September 2015 in Saarbrücken die 58. Jahrestagung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten der Bundesrepublik Deutschland vom 24. bis 26. September 2014 in Kiel Der gemeinsame Arbeitskreis der Hochschulkanzlerinnen/Hochschulkanzler und Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer der Studentenwerke hat im Berichtsjahr zwei Sitzungen durchgeführt: 27. Sitzung am 19. Januar 2015 28. Sitzung am 19. Juni 2015 Beide Sitzungen fanden in der Geschäftsstelle des Deutschen Studentenwerks am Monbijouplatz 11 in 10178 Berlin statt.
Mitglieder des Arbeitskreises: a) Studentenwerke: Fritz Berger Geschäftsführer des Hochschul-Sozialwerks Wuppertal Eberhard Hoffmann Geschäftsführer des Studentenwerks Hannover Claus Kaiser Geschäftsführer des Studierendenwerks Ulm Achim Meyer auf der Heyde Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks Anne-Marie Oswald Geschäftsführerin des Studentenwerks im Saarland e.v. Nicolai Preuße Referatsleiter Deutsches Studentenwerk Dr. Ralf Schmidt-Röh Geschäftsführer des Studentenwerks Thüringen Michael Ullrich Geschäftsführer des Studentenwerks Würzburg b) Fachhochschulen / Hochschulen für Angewandte Wissenschaften: Thomas Losse Gerhard Sarich Kanzler der Fachhochschule Schmalkalden Kanzler der Hochschule Aschaffenburg c) Kunst- und Musikhochschulen: Hans-Joachim Völz Kanzler der Hochschule für Musik Hanns Eisler, Berlin d) Universitäten: Jens Apitz (Vorsitzender) Dr. Manfred Efinger Dr. Wolfgang Flieger Dr. Roland Kischkel Dr. Dagmar Steuer-Flieser Dr. Susann-Annette Storm Volker Zehle Kanzler der Universität Konstanz Kanzler der Technischen Universität Darmstadt Kanzler der Universität Greifswald Kanzler der Bergischen Universität Wuppertal Kanzlerin der Universität Bamberg Kanzlerin der Universität Mannheim amtierender Kanzler der Universität Magdeburg
Beratungsschwerpunkte: Der Arbeitskreis hat sich in diesem Jahr mit folgenden Themen schwerpunktmäßig beschäftigt: 1. Internationalisierungsstrategie der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern: Zusätzliche Anforderungen auf die einzelnen Bereiche des Studentenwerks 2. Sicherheit auf dem Campus: Planung des Seminars Sicherheit auf dem Campus Gefahrenlagen, Prävention und Krisenmanagement 3. Zusammenarbeit Hochschule-Studentenwerke: a) Beihilferechtliche Aspekte für Studentenwerke b) Gegenseitige Nutzung von Einrichtungen der Hochschulen und Studentenwerke durch die Beschäftigten 4. Übertragung der BAföG-Finanzierung auf den Bund: Verwendung der freiwerdenden Landesmittel 5. Aktualisierung der Broschüre Service- und Beratungsleistungen für Studierende im Hochschulbereich 6. Fortführung des Arbeitskreises und weitere Planungen 1. Internationalisierungsstrategie der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern: Zusätzliche Anforderungen auf die einzelnen Bereiche des Studentenwerks Die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben am 12. April 2013 beschlossen, bis zum Jahr 2020 die Zahl der ausländischen Studierenden auf rund 350.000 zu steigern 1 ; zugleich soll nach den Strategiezielen des DAAD der Studienerfolg ausländischer Studierender von derzeit etwa 50 auf 75 Prozent steigen und sich damit dem Niveau der deutschen Studierenden angleichen 2. Damit gehen große Herausforderrungen für die Hochschulen und ebenso für die Studentenwerke einher, so insbesondere bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und der besonderen Unterstützung internationaler Studierender. In Abstimmung mit dem Arbeitskreis wurde vom DSW ein Arbeitspapier erstellt, welches die sich konkret aus der Internationalisierung der Hochschulen ergebenden Anforderungen an die einzelnen Arbeitsbereiche der Studentenwerke darstellt. Dieses Arbeitspapier wurde in 1 Vgl. Strategie der Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland (Beschluss der 18. Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 12. April 2013 in Berlin), Seite 8. 2 Vgl. Deutscher Akademischer Austauschdienst: Strategie DAAD 2020, Seite 12.
der Sitzung am 19. Januar mit einer redaktionellen Ermächtigung an den Vorsitzenden und das DSW beschlossen und befindet sich derzeit in der redaktionellen Abstimmung. Es soll dann an die Hochschulen weitergeleitet werden, die ihrerseits die sich für sie ergebenden Anforderungen aus der Internationalisierungsstrategie der Wissenschaftsministerinnen und - minister hinzufügen mögen. 2.Sicherheit auf dem Campus: Planung des Seminars Sicherheit auf dem Campus Gefahrenlagen, Prävention und Krisenmanagement Der gemeinsame Arbeitskreis hat sich mit dem Thema Sicherheit auf dem Campus weiter befasst und dem Arbeitskreis Fortbildung im Sprecherkreis der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands im Herbst 2014 ein erstes Konzept für ein Seminar zu diesem Thema vorgeschlagen. Das geplante Seminar wurde inzwischen inhaltlich ausgearbeitet. Die organisatorischen Rahmenbedingungen sind geklärt. Das Seminar Sicherheit auf dem Campus Gefahrenlagen, Prävention und Krisenmanagement findet am 5. und 6. Oktober 2015 in den Räumen der Humboldt-Universität zu Berlin statt. 3. Zusammenarbeit Hochschule-Studentenwerke: a) Beihilferechtliche Aspekte für die Studentenwerke Vor dem Hintergrund konkreter Sachverhalte in einzelnen Studentenwerken hat das DSW die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh gebeten, eine beihilferechtliche Beurteilung der Zuschüsse an die Studentenwerke vorzunehmen. Erste Ergebnisse wurden im Arbeitskreis erörtert. Im Hinblick auf die Zusammenarbeit von Hochschulen und Studentenwerken bestehen laut KPMG keine beihilferechtlichen Bedenken, wenn Hochschulmitarbeiterinnen und - mitarbeiter die Mensen der Studentenwerke nutzen. Zur Sicherung einer beihilferechtlich unschädlichen Gewährung öffentlicher Zuschüsse entwickelt die KPMG derzeit eine Checkliste für die Studentenwerke. b) Gegenseitige Nutzung von Einrichtungen der Hochschulen und Studentenwerke durch die Beschäftigten An einzelnen Hochschulstandorten gibt es bei der gegenseitigen Nutzung von Einrichtungen der Hochschulen und Studentenwerke durch die Beschäftigten der jeweils anderen Institution auch vor dem Hintergrund der Anwendung beihilferechtlicher Bestimmungen wohl Unklarheiten und in der Folge Entgelterhöhungen, die Benachteiligungen für die Beschäftigten der jeweils anderen Institution darstellen. Als Beispiele wurden in diesem Zusammenhang unter anderem benannt: Die Behandlung des Studentenwerks als Dritte, womit die Sonderstellung als Teil der Hochschul-Familie gegenüber privaten Firmen oder Organisationen außerhalb der Hochschule aufgehoben würde Das Erfordernis zur Abgabe einer mehrseitigen Verpflichtungserklärung zur ILO- Kernarbeitsnorm vor der Vergabe von Catering- oder Lieferaufträgen über 500,- EUR
Die Kündigung der (bezahlten) Anbindung der Wohnheime ans Hochschul- Rechenzentrum In Rechnungstellung bisher kostenfreier Leistungen Auch fordern manche Rechnungshöfe verstärkt die Studentenwerke auf, (voll)- kostendeckende Preise für Essen der Hochschulbediensteten zu berechnen. Hochschulen und Studentenwerke wirken auf Basis der Hochschul- und Studentenwerksgesetze zum Wohl der Studierenden zusammen. Zugleich stehen ihre jeweiligen Angebote auch den Beschäftigten gegenseitig offen. Daher besteht ein gemeinsames Interesse an vereinfachenden Regelungen, was der Arbeitskreis auch grundsätzlich so sieht. Daher sollen weitere Hinweise gesammelt und in einer der nächsten Sitzungen gegebenenfalls unter Hinzuziehung von Experten diskutiert werden. Im Anschluss daran will sich der Arbeitskreis auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. Darüber hinaus soll bei der Novellierung von Hochschul- und Studentenwerksgesetzen schon jetzt darauf geachtet werden, dass die Zusammenarbeit von Hochschulen und Studentenwerken berücksichtigt und in den Gesetzestext explizit aufgenommen wird beispielsweise indem Studentenwerke Dienstleistungen für Hochschulen übernehmen (können). 4. Übertragung der BAföG-Finanzierung auf den Bund: Verwendung der freiwerdenden Landesmittel Der Arbeitskreis verfolgt in seinen Sitzungen regelmäßig die für das Zusammenwirken von Hochschulen und Studentenwerken relevanten gesetzgeberischen Aktivitäten und setzt sich ebenso regelmäßig mit der Finanzierung von Hochschulen und Studentenwerken auseinander. Seit dem 1. Januar 2015 hat der Bund die BAföG-Ausgaben gemäß 56 BAföG vollständig übernommen. Die Länder sollten die dadurch bei ihnen frei werdenden bisherigen BAföG- Mittel in Höhe von jährlich 1,17 Mrd. Euro für den Bildungsbereich verwenden. Nach bisherigen Erkenntnissen kommen diese Gelder wenn überhaupt nur zum Teil den Hochschulen, und nur in einem sehr geringen Umfang den Studentenwerken zugute. Der Arbeitskreis kommt überein, dass Hochschulen und Studentenwerke unabdingbar zusammen gehören. Daher müssen auch für die von den Studentenwerken bereitgestellte soziale Infrastruktur entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. An die Länder wird appelliert, dass die frei werdenden Gelder vollständig in den Bildungsund Hochschulbereich fließen müssen, und zwar unter Berücksichtigung der Studentenwerke zur Sicherung einer adäquaten Infrastruktur für Studierende und Hochschulen. 5. Aktualisierung der Broschüre Service- und Beratungsleistungen für Studierende im Hochschulbereich
Der gemeinsame Arbeitskreis nimmt seit 2005 in einem Arbeitspapier die Entwicklung der Service- und Beratungsleistungen für Studierende im Hochschulbereich mit einer Bestandsaufnahme und der Beschreibung von Handlungsoptionen auf. Der Arbeitskreis hat das zuletzt 2012 erschienene Papier unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Workshops zu dem Seminar Campus Kompakt vom November 2013 überarbeitet und aktualisiert. Das Papier ist eine Bestandsaufnahme vor dem Hintergrund sich verändernder Bedingungen an den Hochschulen und den heutigen Herausforderungen für ein erfolgreiches Studium. Es bietet dem Adressaten einen Orientierungsrahmen, die Situation der eigenen Hochschule beziehungsweise des eigenen Studentenwerks oder des Hochschulstandorts zu überprüfen, ob die in dem Papier beschriebenen Anforderungen bereits ausreichend im Blick sind. Ferner enthält es Handlungsempfehlungen und -optionen für die Gestaltung der eigenen Service- und Beratungsangebote, für die Verbesserung der Zusammenarbeit der Akteure und für die Gewinnung von Partnern, die es (noch) mit ins Boot zu holen gilt. 6. Fortführung des Arbeitskreises und weitere Planungen Für das nächste Jahr sind folgende Vorhaben vorgesehen: Zusammenarbeit Hochschulen-Studentenwerke: Fortführung des Themas Gegenseitige Nutzung von Einrichtungen der Hochschulen und Studentenwerke durch die Beschäftigten Diversity Campus Kompakt Sicherheit auf dem Campus Ausbau der Zusammenarbeit: Kooperation zwischen Studentenwerken und Hochschulen Die Mitglieder des Arbeitskreises haben ein einstimmiges Votum für eine Fortsetzung des gemeinsamen Arbeitskreises, der seit Anfang 2005 besteht und viel Positives für die Zusammenarbeit und das Verhältnis zwischen Hochschulen und Studentenwerken bewirkt hat, abgegeben. Jens Apitz, Kanzler der Universität Konstanz, Vorsitzender des gemeinsamen Arbeitskreises Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des DSW