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Preis- und Leistungsverzeichnis EDEKABANK AG Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheck- und Lastschriftverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten EDEKABANK AG Seite 1 Stand: 25.05.2012

Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Sparkonto 3 1.1 Allgemeine Entgelte 3 1.2 Vermögenswirksames Sparen 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 Privatkonto 3 3.1 Kontoführung 3 3.2 Kontoauszug 3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4 4.2 Lastschriftverkehr 5 4.3 Barauszahlung 5 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 7 4.5 Überweisungsverkehr 8 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 12 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 12 4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 13 5. Scheckverkehr 13 5.1 Allgemein 13 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 13 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) 13 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 14 5.5 Reisezahlungsmittel 14 6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden 15 7 Kredite 15 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 15 7.2 Avale 15 7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 16 8 Auskünfte 16 9 Schrankfächer/Verwahrstücke 16 10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 17 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 17 10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 19 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 20 11 Sonstiges 21 12 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 21 13. Lastschriftverkehr für Geschäftsgirokonten - Einzugsermächtigungslastschrift 22 13.1 Einzugsermächtigungslastschrift - Entgelte 22 13.2 Abbuchungsauftragslastschrift - Entgelte 22 13.3 SEPA-Basis-Lastschrift - Entgelte 22 13.4 SEPA-Firmen-Lastschrift - Entgelte 22 14 Konten für POS-Händlergeschäft 22 14.1 ELV-Direktverrechnung über Großhandlung 22 14.2 Kartenzahlungsverkehr über das POS-Terminal und Netzbetreiber 23 EDEKABANK AG Seite 2 Stand: 25.05.2012

Präambel Die Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken BVR angeschlossen. Damit sind alle Einlagen der Kunden darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen in vollem Umfang geschützt. 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Abtretungserklärung (z.b. w/ Mietkaution) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde 1, Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen) 5,00 EUR 30,00 EUR 50,00 EUR 1.2 Vermögenswirksames Sparen Vorzeitige Vertragsauflösung ( in den in 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 50,00 EUR 2 Zinssätze für Einlagen weitere Konditionen auf Nachfrage Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist 0,50 % Zinssatz für Spareinlagen zu Mietkautionszwecken 0,25% Zinssatz für Spareinlagen mit Zuschlag (VL) 2,50 % -Zuschlag auf die eingezahlten Beträge am Ende der Laufzeit 14,00 % 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung Produkt EUR EDEKA-Konto 2, Wertpapierverrechnungskonten (zzgl. Porto für Kontoauszüge) Privatkonto (zzgl. Porto für Kontoauszüge) 3,00 P-Konto (zzgl. Porto für Kontoauszüge) 3,00 3.2 Kontoauszug durch den Kontoauszugdrucker oder den elektronischen Kontoauszug 3 Postversand (Portoerstattung) banklagernd pro Monat 0,55 EUR 5,50 EUR 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 2 Voraussetzung: regelmäßiger Gehaltseingang oder monatlicher Geldeingang von mind. 1.000,-- EUR 3 Rechnungsabschlüsse werden erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist. EDEKABANK AG Seite 3 Stand: 25.05.2012

Erstellung eines Kontoauszugsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) je Seite manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) je Seite Erstellung eines Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 4 5,00 EUR 5,00 EUR 15,00 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Alle im Kapitel 4 dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses angegebenen Preise für Dienstleistungen im Privatkontenbereich sind umsatzsteuerfrei. Alle im Kapitel 4 dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses angegebenen Preise für Dienstleistungen im Geschäftskontenbereich sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank 5 Name der Bank (Zentrale): EDEKABANK AG Straße: New-York-Ring 6 PLZ/Ort: 22297 Hamburg Telefon: 040/ 6377 3311 Telefax: 040/ 6377 2151 Internet: www.edekabank.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online-Banking zu nutzen. 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde 5 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handelsregister 5 4.1.4 Vertragssprache Amtsgericht Hamburg, Reg.-Nr. 66, HRB 43371 Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember 4 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 5 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. EDEKABANK AG Seite 4 Stand: 25.05.2012

4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. drei Geschäftstagen, ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2 Einzugsermächtigungslastschrift beleglose Lastschrifteinlösung EDEKA-Gehaltskonto, EDEKA-Konto, Wertpapierverrechnungskonten, P-Konto Privat- und Geschäftskonten (einschl. Zwischenkreditkonten) 0,08 EUR 4.2.3 Abbuchungsauftragslastschrift beleglose Lastschrifteinlösung EDEKA-Gehaltskonto, EDEKA-Konto, Wertpapierverrechnungskonten, P-Konto Privat- und Geschäftskonten (einschl. Zwischenkreditkonten) 0,08 EUR 4.2.3.1 Entgelte Vormerkung von Abbuchungsaufträgen Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 4.2.4 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.4.1 Entgelte Lastschrifteinlösung EDEKA-Gehaltskonto, EDEKA-Konto, Wertpapierverrechnungskonten, P-Konto Privat- und Geschäftskonten (einschl. Zwischenkreditkonten) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 1,00 EUR 4.2.5 SEPA-Firmen-Lastschrift (nur für Firmenkonten) 4.2.5.1 Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung 3,00 EUR 25,00 EUR 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard mit unserer MasterCard nicht möglich 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR EDEKABANK AG Seite 5 Stand: 25.05.2012

Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit VR-BankCard am Schalter am Geldautomaten - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: nicht möglich - Sparda-Banken - bei inländischen KI und KI in der EU 6 und den EWR-Staaten 7, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU 6 und den EWR-Staaten 7 die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU 6 und den EWR- Staaten 7 in Fremdwährung nicht möglich nicht möglich nicht möglich nicht möglich nicht möglich unentgeltlich 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR 1,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR - bei KI außerhalb EU 6 und den EWR- nicht möglich 1,00 % vom Umsatz Staaten 7 mind. 5,00 EUR mit Kreditkarte (MasterCard) am Schalter am Geldautomaten - im Inland und Ausland nicht möglich 2,00 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 8 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU 6 und der EWR-Staaten 7 ) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 6 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 7 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 8 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. EDEKABANK AG Seite 6 Stand: 25.05.2012

4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard pro Jahr - für Inhaber und Bevollmächtigte des EDEKA-Kontos, P-Kontos - für Inhaber sonstiger Konten 5,00 EUR Ersatzkarte 9 20,00 EUR Auslandseinsatz 10 4.4.2 GeldKarte beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Ausland 1,00 % vom Umsatz mind. 1,00 EUR max. 4,00 EUR - Aufladen/ Entladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz an Ladeterminals anderer KI 0,51EUR 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. 4.4.3 Kreditkarte 4.4.3.1 ClassicCard (MasterCard) pro Jahr - für Inhaber des EDEKA-Kontos (Kontoeröffnung vor dem 01.10.2011) - für Inhaber des EDEKA-Kontos (Kontoeröffnung ab 01.10.2011) - für Inhaber sonstiger Konten; nicht für P-Kontoinhaber - Zusatzkarte Ersatzkarte 11 20,00 EUR Auslandseinsatz 12 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 13 und der EWR-Staaten 14 1,00 % vom Umsatz 9 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 10 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 11 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 12 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 13 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 14 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). EDEKABANK AG Seite 7 Stand: 25.05.2012

Sonstige Serviceleistungen - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 15 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 15 5,00 EUR - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 15 5,00 EUR 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr Ersatzkarte 11 25,00 EUR 25,00 EUR 20,00 EUR 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. drei Geschäftstage, ab dem 1.1.2012 max. einen Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. Bitte beachten Sie, dass die VR-BankCard von P-Konten nicht im Ausland eingesetzt werden können. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 16 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 17 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen - beleghafte Überweisungen: bis 11.00 Uhr - beleglose Überweisungen: bis 14.00 Uhr an Geschäftstagen der Bank Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 18 Beleghafter Überweisungsauftrag max. drei Geschäftstage; ab dem 1.1.2012 ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage; ab dem 1.1.2012 max. zwei Geschäftstage 15 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 16 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 17 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 18 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). EDEKABANK AG Seite 8 Stand: 25.05.2012

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 18 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: beleghafte Überweisung Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto elektronisch übermittelte Überweisung * per Dauerauftrag bei formloser Erteilung ** je Überweisung per Zahlschein als telegrafische Überweisung zusätzlich Überweisungsart Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank 0,60 EUR (5 Freiposten je Monat *** ) - **** - 0,08 bei Privatund Geschäftskonten (einschl. Zwischenkreditkonten) - **** - 0,08 bei Privat- und Geschäftskonten 5,00 EUR 1,00 EUR entfällt Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,60 EUR (5 Freiposten je Monat *** ) - **** - 0,08 bei Privatund Geschäftskonten (einschl. Zwischenkreditkonten) - **** - 0,08 bei Privat- und Geschäftskonten 5,00 EUR entfällt - 5,00 EUR ohne Avisierung - mit Avisierung an begünstigte Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 0,60 EUR (5 Freiposten je Monat *** ) 0,60 EUR (5 Freiposten je Monat *** ) - **** - 0,08 bei Privatund Geschäftskonten (einschl. Zwischenkreditkonten) - **** - 0,08 bei Privat- und Geschäftskonten 5,00 EUR entfällt entfällt entfällt entfällt 5,00 EUR entfällt entfällt * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Z. B. telefonische Erteilung oder Fax *** EDEKA-Konto **** EDEKA-Konto und P-Konto EDEKABANK AG Seite 9 Stand: 25.05.2012

4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Preis auf Nachfrage 4.5.1.1.4 Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags - beleghaft - sonstige 5,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung Änderung Einrichtung/ Änderung per Terminal/ Internet Rückruf (spätestens 2 Tage vor Ausführung; SB-Kunden kann über Internet- oder HBCI Funktionen bis 24h am Kalendertag vor der Fälligkeit den Dauerauftrag ändern oder löschen) 1,50 EUR 1,00 EUR 5,00 EUR 4.5.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro innerhalb der Bank Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet Überweisungsbetrag EDEKA-Konto, P-Konto Privat- und sonstige Konten (einschl. Zwischenkreditkonten) EDEKA-Konto, P-Konto Privat- und sonstige Konten (einschl. Zwischenkreditkonten) Preis auf Nachfrage 0,08 EUR 0,08 EUR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Bank EDEKA-Konto, P-Konto Privat- und sonstige Konten (einschl. Zwischenkreditkonten) 0,08 EUR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen EDEKA-Konto, P-Konto Zahlungsdienstleister Privat- und sonstige Konten (einschl. Zwischenkreditkonten) 0,08 EUR Sollte der Zahler die Entgeltweisung vorgegeben haben, dass der Zahlungsempfänger alle Entgelte trägt, fällt zusätzlich das folgende Entgelt an: 15,00 EUR EDEKABANK AG Seite 10 Stand: 25.05.2012

4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 19 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 20 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 21 ) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Preis auf Nachfrage 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden Preis auf Nachfrage Preis auf Nachfrage Preis auf Nachfrage 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte 19 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 20 Z.B. US-Dollar. 21 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). EDEKABANK AG Seite 11 Stand: 25.05.2012

Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Preis auf Nachfrage 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie im Zusammenhang mit der Erklärung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann" für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe", die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten. Bei Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, das Verbraucherkreditrecht ( 491 bis 510 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie das Zahlungsdiensterecht ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches) kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Eppstein-Straße 14, 60431 Frankfurt. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. EDEKABANK AG Seite 12 Stand: 25.05.2012

4.8 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 4.8.1 Scheckvordrucke- und Versand Scheckvordrucke 5,00 EUR Zusendung von Scheckvordrucken 25 Stück 2,50 EUR 50 Stück 5,00 EUR mehr als 50 Stück 4.8.2 Online-Banking: Standard Zugriffsweg im HBCI-Smart TANplus-Verfahren, Kartenleserbereitstellung HBCI-Smart TANplus-Verfahren, Kartenlesegerät -Zweitausstattung HBCI-m TAN-Verfahren, SMS Versand HBCI-Diskette/Datei mit Versand Ini-Brief HBCI-Chipkarte mit Erstellung und Versand -die maximale Kartenlaufzeit beträgt 4 Jahre 15,00 EUR 35,00 EUR 4.8.3 SoftwareVR-Networld Überlassung Softwarelizenz Softwarepflege und Updates 20,00 EUR 4.8.4 Weitere Dienstleistungen Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) je nach Aufwand pro Stunde 50,00 EUR 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke S.4.8.1 Vormerkung bzw. Verlängerung einer Schecksperre im Auftrag des Kunden Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks - EDEKA Gehaltskonten: 5 Freiposten je Monat Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 7,50 EUR 0,60 EUR gem. Kontomodell 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) entfällt 5.3 Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro: 2, mindestens 20,00 EUR in Fremdwährung: 2, mindestens 20,00 EUR zzgl. Courtage: Preis auf Nachfrage EDEKABANK AG Seite 13 Stand: 25.05.2012

5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 Bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut 22 -Einreichung bis spätestens 11:00 Uhr -Einreichung nach 11:00 Uhr aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen am Tag der Buchung Valuta: Geschäftstag + 2 Bankarbeitstage Valuta: Geschäftstag + 3 Bankarbeitstage am Tag der Belastung 5.4.2 Bei Belastungen Scheck Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers am Tag der Belastungsbuchung für die Bank am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift 5.5 Reisezahlungsmittel MailOrder-Verfahren: - Bestellung von Sorten und Reiseschecks über die Reisebank 5.5.1 MailOrder-Bestellung Versandkostenpauschale je Bestellung -Sorten -Reiseschecks MoneyBack-Garantie (optional) -Sorten -Reiseschecks 5,75 EUR 5,75 EUR 3,50 EUR nicht möglich Ausstellungsentgelt -Sorten -Reiseschecks 1,5% mind. 7,50 EUR Mindestmengenzuschlag (50,00 EUR 199,99 EUR) -Sorten 5,00 EUR -Reiseschecks 5,00 EUR 5.5.2 MailOrder-Rückgabe Versandkostenpauschale -Sorten -Reiseschecks Abwicklungsentgelt (ohne MoneyBack-Garantie) -Sorten -Reiseschecks Abwicklungsentgelt (mit MoneyBack-Garantie) -Sorten -Reiseschecks 5,75 EUR 5,75 EUR 5,00 EUR nicht möglich 22 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. EDEKABANK AG Seite 14 Stand: 25.05.2012

6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdiensten) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unter www.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. 7 Kredite 7.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 7.1.1 bei der Kreditbearbeitung Umwandlung in eine andere Kredit-/Darlehensart Zinsbescheinigung Zusätzliche/ nachträgliche Ausstellung von Kreditunterlagen, Zins-und Tilgungspläne2323 außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung 500,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR Ratenänderung auf Wunsch des Kunden 0,50, mindestens 100,00 EUR Verlängerung von befristeten Darlehen Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 500,00 EUR 7.1.2 bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden anfallende Grundbuchgebühren anfallende Registergebühren Austausch von Sicherheiten auf Wunsch des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht Verwahrung von Sicherheiten Erteilung von Treuhandaufträgen Abwicklung von Treuhandaufträgen mind. 15,00 EUR 7.2 Avale Bearbeitungsentgelt 25,00 EUR Provision p.a. 2,00 % mindestens 26,00 EUR 23 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. EDEKABANK AG Seite 15 Stand: 25.05.2012

7.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Stundung individuelle Regelung gemäß Darlehensvertrag Darlehensumschuldung 0,50, mindestens 100,00 EUR Nichtabnahme zugesagter Kredite 24 0,50, mindestens 100,00 EUR Aufstellung Inventur Sicherungsübereignung -Abrechnung je nach Aufwand pro Stunde -mind. Mahnung 25 50,00 EUR 50,00 EUR 3,00 EUR 8 Auskünfte (Im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne das eine gesetzliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht) Bankauskunft im Inland einholen sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) 15,00 EUR 9 Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für 1 Jahr je nach Größe Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für 1 Jahr je nach Größe von 29,75 EUR bis 119,00 EUR von 15,00 EUR bis 100,00 EUR 24 Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Nichtabnahme des Kredites verursacht wurde. 25 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. EDEKABANK AG Seite 16 Stand: 25.05.2012

10 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 10.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 10.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) 10.1.1.1 Aktien, Optionsscheine, Verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen/ Optionsanleihen, Zero Bonds, Genussscheine/ Genussrechte, Investmentanteile über Börse, Bezugsrechte/ Bonusrechte und sonstige Wertpapiere Ausführung im Inland Ausführung im Ausland Wertpapierart Provision vom Kurswert Provision vom Kurswert - mind. 25,00 EUR (außer Bezugsrechte/ Bonusrechte) - mind. 50,00 EUR (außer Bezugsrechte/ Bonusrechte) Aktien 1,00 % bis 10.000,00 EUR 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR Optionsscheine 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR Verzinsliche Wertpapiere (bei Kursen unter Pari Berechnung vom Nennwert) 0,50 % bis 10.000,00 EUR 0,40 % bis 50.000,00 EUR 0,35 % ab 50.000,01 EUR Wandelanleihen/Optionsanleihen 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR Zero Bonds 0,50 % bis 10.000,00 EUR 0,40 % bis 50.000,00 EUR 0,35 % ab 50.000,01 EUR Genussscheine/Genussrechte 0,50 % bis 10.000,00 EUR 0,40 % bis 50.000,00 EUR 0,35 % ab 50.000,01 EUR Investmentanteile über Börse 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR Bezugsrechte/Bonusrechte bis 2,56 EUR 10,01 EUR bis 50,00 EUR 5,11 EUR 50,01 EUR bis 250,00 EUR 10,23 EUR ab 250,01 EUR Sonstige Wertpapiere 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR 0,50 % bis 10.000,00 EUR 0,40 % bis 50.000,00 EUR 0,35 % ab 50.000,01 EUR 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR 0,50 % bis 10.000,00 EUR 0,40 % bis 50.000,00 EUR 0,35 % ab 50.000,01 EUR 0,50 % bis 10.000,00 EUR 0,40 % bis 50.000,00 EUR 0,35 % ab 50.000,01 EUR 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR bis 2,56 EUR 10,01 EUR bis 50,00 EUR 5,11 EUR 50,01 EUR bis 250,00 EUR 10,23 EUR ab 250,01 EUR 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR EDEKABANK AG Seite 17 Stand: 25.05.2012

10.1.1.2 Aktienoptionen und Optionen auf Aktienindizes Wertpapierart Aktienoptionen und Optionen auf Aktienindizes Auftragsgebühr Änderungsgebühr Ausführung im Inland Provision (Staffelung nach Kurswert) 0,00 % 0,00 EUR bis 1.499,99 EUR mind. 40,00 EUR 0,80 % 1.500,00 EUR bis 4,999,99 EUR mind. 28,00 EUR 0,70 % 5.000,00 EUR bis 24.999,99 EUR mind. 33,00 EUR 0,60 % 25.000,00 EUR bis 49.999,99 EUR mind. 58,00 EUR 0,50 % ab 50,000,00 mind. 108,00 EUR 15,00 EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitänderung 26 pro Auftrag Sonstige Gebühren und Courtagen bei Börsengeschäften, die von unseren Korrespondenten und den Wertpapierbörsen in Rechnung gestellten Spesen, Gebühren, Courtagen und Auslagen belasten wir weiter. 10.1.2 Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes Sonstige Gesellschaften Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes Provision in Höhe des aktuellen Ausgabeaufschlags des Fonds Sonstige Gesellschaften Provision in Höhe des aktuellen Ausgabeaufschlags des Fonds Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes Sonstige Gesellschaften 10.1.3 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Zeichnungsaufträge Bearbeitungspreis bei Neuemission Einlösung fälliger Wertpapiere -aus Depot - EUR - Werte vom Gegenwert 0,25% mind. 3,50 EUR Einlösung fälliger Wertpapiere-aus Depot Währungen vom Gegenwert 0,25 % mind. 3,50 EUR 26 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. EDEKABANK AG Seite 18 Stand: 25.05.2012

10.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 10.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres. 27 Berechnungsmodus Girosammelverwahrung Streifbandverwahrung Wertpapierrechnung Aktien vom Kurswert 0,05 % 0,10 % 0,15 % Optionsscheine vom Kurswert 0,05 % 0,10 % 0,15 % Verzinsliche Wertpapiere vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10 % 0,20 % 0,30 % Inhaberschuldverschreibungen Verbund vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10 % 0,20 % 0,30 % fremd vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10 % 0,20 % 0,30 % Wandelanleihen vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10 % 0,20 % 0,30 % Optionsanleihen vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10 % 0,20 % 0,30 % Zero Bonds vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10 % 0,20 % 0,30 % Genussscheine vom Kurswert, mind. Nennwert 0,10 % 0,20 % 0,30 % Investmentanteile - Union Investment/UniImmo - kostenfrei kostenfrei Kostenfrei - fremd vom Kurswert 0,05 % 0,10 % 0,15 % Sonstige Wertpapiere vom Kurswert 0,05 % 0,10 % 0,15 % Bestände ohne Kurswert vom Kurswert 0,05 % 0,10 % 0,15 % - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) 20,00 EUR - Depots ohne Bestand - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 4,00 EUR 10.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) - Girosammelverwahrung 25,00 EUR - Streifbandverwahrung Preis auf Nachfrage - Wertpapierrechnung Preis auf Nachfrage 10.2.3 Kapitalveränderungen Bezug von jungen Aktien, Options-, Wandelanleihen, Genussscheinen Inland Provision vom Kurswert mind. vom Kurswert 15,00 EUR 1,00 % bis 10.000,00 EUR 0,80 % bis 50.000,00 EUR 0,70 % ab 50.000,01 EUR 10.2.4 Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt) 30,00 EUR Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen 2,00 %, mindestens 50,00 EUR Ausübung von Wandelrechten 2,00 %, mindestens 50,00 EUR 27 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. EDEKABANK AG Seite 19 Stand: 25.05.2012

10.2.5 Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt) 28 Pro Auftrag Preis auf Nachfrage 10.2.6 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Abrechnungskorrekturen auf Wunsch des Kunden 10.2.7 Auf Kundenwunsch das Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) 10.2.8 Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit 10.2.9 Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter (inkl. USt) 20,00 EUR + ggf. Fremdkosten 15,00 EUR 10.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 10.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/ DEM-Kupons 0,25 % mind. Fremdwährungskupons 0,50 % mind. 20,00 EUR EUR-Gutschrift 0,25 % mind. Währungsgutschrift 0,50 % mind. 20,00 EUR 10.3.2 Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 0,25 % mind. 10.3.3 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland Ausland 20,00 EUR 40,00 EUR 10.3.4 Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) Preis auf Nachfrage 11 Sonstiges Erstellung von Ersatzbelegen pro Stück Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt, zzgl. Auslagen soweit gesetzlich zulässig) 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 28 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. EDEKABANK AG Seite 20 Stand: 25.05.2012