Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung des Integrationsamtes
Integrationsamt Kündigungsschutz / Prävention Erhebung der Ausgleichsabgabe Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Technischer Beratungsdienst Integrationsfachdienst Schulungs- / Öffentlichkeitsarbeit
Prävention Prävention im Allgemeinen Prävention im Besonderen Betriebliches Eingliederungsmanagement Ziele: mit der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen verbundene Schwierigkeiten beseitigen Beschäftigungsverhältnis dauerhaft erhalten Arbeitsunfähigkeit vermeiden und überwinden
Entscheidungskriterien Kein Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und der anerkannten Behinderung eingeschränktes Ermessen (Kündigungsgründe offensichtlich unrichtig oder nur vorgeschoben?) Nachteilsausgleichgesetz (zusätzlich zum allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz) Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und der anerkannten Behinderung
Finanzielle Leistungen Leistungen an Arbeitgeber Leistungen an schwerbehinderte Menschen
Leistungen an Arbeitgeber Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen Minderleistungsausgleich Personelle Unterstützung
Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen um die behinderungsgerechte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Betrieben zu sichern Förderfähige Maßnahmen: Beschaffung von Einrichtungen und Geräten Ausbildung im Gebrauch Sonstige Maßnahmen Voraussetzungen: Unzumutbarkeit für den Arbeitgeber die Kosten zu tragen behinderungsbedingter Zusammenhang
Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze um schwerbehinderte Menschen in Arbeit einzugliedern Förderfähige Maßnahmen: Zuschuss zu den Investitionskosten Voraussetzungen: Einstellung eines schwerbehinderten Menschen ohne gesetzliche Verpflichtung / über gesetzliche Verpflichtung hinaus Verbesserung der Arbeitsbedingungen oder Abwendung einer drohenden Kündigung
Personelle Unterstützung bei besonders betroffenen oder in Teilzeit tätigen schwerbehinderten Menschen Förderfähige Maßnahmen: Erforderliche personelle Unterstützung aufgrund der anerkannten Behinderungen (zur Unterweisung, zur arbeitsbegleitenden Betreuung, für Handreichungen) Förderhöhe: 4 Bedarfsstufen (zeitlicher Umfang des Unterstützungsbedarfs) 5 Aufwandsstufen (Lohn/Gehalt) Voraussetzungen: Vorrangige Hilfen greifen nicht Belastung ist für den Arbeitgeber nicht zumutbar
Minderleistungsausgleich zur Abgeltung wesentlich verminderter Arbeitsleistung Förderfähige Maßnahmen: Lohnkosten bei einer Arbeitsleistung, die aufgrund der anerkannten Behinderungen wesentlich und nicht nur vorübergehend unter der Normalleistung liegt Förderhöhe: 3 Bedarfsstufen (Grad der Minderleistung) 5 Aufwandsstufen (Lohn/Gehalt) Voraussetzungen: Vorrangige Hilfen greifen nicht Belastung ist für den Arbeitgeber nicht zumutbar (Arbeitsleistung ist um mind. 30 % geringer als die Normalleistung)
Sonderprogramm Job 4000 Schaffung neuer Arbeitsplätze für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche
Leistungen an schwerbehinderte Menschen Technische Arbeitshilfen Arbeitsassistenz Existenzgründung Wohnungshilfe Berufliche Weiterbildung Leistungen in besonderen Lebenslagen KfZ-Hilfe
Ablauf Förderung Schwierigkeiten: Arbeitgeber/in und/oder Arbeitnehmer/in Arbeitgeber/in: schaltet SBV, BR/PR und Integrationsamt ein Integrationsamt: entwickelt Lösungsvorschlag Arbeitgeber/in: stellt Antrag Integrationsamt: erteilt Bewilligungsbescheid Arbeitgeber/in: realisiert Lösung Integrationsamt: - kontrolliert Unterlagen - zahlt finanzielle Hilfen aus - kontrolliert den Erfolg 4.4
Technischer Beratungsdienst 2 Ingenieure für die allgemeine Beratung 1 Berater für Sinnesgeschädigte
Integrationsfachdienste unterstützen die berufliche Teilhabe durch Vermittlung auf geeignete Arbeitsplätze Sicherung vorhandener Arbeitsverhältnisse
Aufgaben des IFD Fachbereich Vermittlung z. B. differenzierte Fähigkeitsdiagnostik Motivationsabklärung Erprobung in betrieblichen Praktika Gezielte Vorbereitung auf Bewerbung Beratung von Arbeitgebern Information von Kollegen über behinderungsbedingte Auswirkungen Ziel: Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
Aufgaben des IFD Fachbereich Begleitung z. B. Beratung von Arbeitgebern über behinderungsbedingte Einschränkungen Psychosoziale Betreuung Umsetzung im Betrieb Gestaltung behinderungsgerechter Arbeitsbedingungen Begleitung der Wiedereingliederung in den Betrieb Ziel: Schutz vor Kündigung / Arbeitslosigkeit / Renteneintritt
Der IFD seit dem 01.01.2005 Übertragung der Strukturverantwortung zum Integrationsamt eine Strukturverantwortung - 7 potentielle Kostenträger
IFD können beauftragt werden von: Rentenversicherung (BfA, LVA) Berufsgenossenschaften Bundesagentur für Arbeit (als Reha-Träger und zur Vermittlung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen) resp. ARGE s oder optierende Kommune Überörtlicher Sozialhilfeträger Integrationsamt
Organisation der IFD flächendeckendes Netz an IFD Einteilung nach Landkreisen Steuerung der Arbeit der IFD durch das Integrationsamt Einzelfallverantwortung liegt beim zuständigen Kostenträger Erfolgsorientierung durch Kennzahlen einheitliche Außendarstellung für alle IFD in Niedersachsen (Flyer)
Der IFD in Niedersachsen Rund 70 Fachkräfte bei 20 Trägern Binnendifferenziert nch Fachbereichen organisiert Leistungsbilanz 2008: 989 Vermittlungsfälle, davon wurden 303 in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt Rund 1.400 Menschen wurden in gefährdeten Arbeitsverhältnissen begleitet, davon blieben 58 % der Arbeitsverhältnisse bestehen