Die Rolle der Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Hilfeplanung bei Kindern- und Jugendlichen mit seelischer Behinderung
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters im Zentrum für Soziale Psychiatrie in Riedstadt 67 vollstationäre Betten (seit 1975) 11 Plätze Tagesklinik Riedstadt (seit 1989) 10 Plätze Tagesklinik Höchst (seit 2002) Institutsambulanz Riedstadt (seit 1989) Institutsambulanz Heppenheim (seit 1991) Zahl der behandelten Kinder und Jugendlichen im Jahr 2004 368 vollstationär 97 teilstationär 1.802 ambulante Neuvorstellungen bei insgesamt 8.074 Quartalsabrechnungen Institutsambulanz Höchst (seit 1997)
Aufgaben der Kinder- und Jugendpsychiatrie Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt Groß-Gerau Visionen
Aufgabe der Kinder- und Jugendpsychiatrie Diagnostik und Behandlung vollstationär teilstationär ambulant vorhandene Angebote: niedergelassene Kinder- und JugendpsychiaterInnen Kliniken Gesundheitsämter
Internationale Klassifikation psychischer Störungen (Kapitel V der ICD 10) F0 F1 F2 F3 F4 F5 F6 F7 F8 F9 Organische psychische Störungen Psychische und Verhaltensstörung durch psychotrope Substanzen Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen Affektive Störungen Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen Persönlichkeitsstörungen (Intelligenzminderungen) Entwicklungsstörungen (Autismus) Verhaltens- und emotionale Störungen
Multiaxiales Klassifikationsschema in der Kinder- und Jugendpsychiatrie 1. Achse Klinisch-psychiatrisches Syndrom 2. Achse Umschriebene Entwicklungsstörungen (z.b. LRS) 3. Achse Intelligenzniveau 4. Achse Körperliche Symptomatik 5. Achse Assoziierte aktuelle abnorme psychosoziale Umstände 6. Achse Globale Beurteilung des psychosozialen Funktionsniveaus
Verfahrensvereinbarung über die Zusammenarbeit von Kreisjugendamt Groß-Gerau und der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Riedstadt
Empfehlung zur Prozessqualität Anmeldung in der KJP durch Jugendamt Ablauf des Aufnahmeverfahrens Umgang mit Krisen im Rahmen der Jugendhilfe Abstimmung der Arbeitsaufträge Wechsel von Jugendhilfeeinrichtung in KJP Unterbringung auf Anregung des Jugendamtes Grundsätze während der (teil-)stationären Behandlung Vorstellung beim Jugendamt durch die KJP
Die Auswahl der Hilfeform wir als gemeinsamer Prozess verstanden, an dem die Erziehungsberechtigten, das Kind/Jugendlicher, Jugendamt und Klinik beteiligt sind, wobei die letztendliche Entscheidung über die Hilfeform vom Jugendamt getroffen wird. Im Rahmen des Beratungs- und Entscheidungsprozesses werden im Sinne einer Transparenz und Offenheit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen unter anderem vom Sozialdienst der Klinik die verschiedenen Hilfeformen erläutert und vorgestellt. Dabei erfolgt eine Empfehlung zu Unterstützungsmaßnahmen, aber keine Festlegung auf eine bestimmte Hilfeform.
Entlassungsprozessgestaltung aus der KJP Entlassung nach Krisenintervention Entlassung nach Diagnostik Entlassung nach stationärer Therapie Übergangseinrichtung in der KPPKJ ( verlängertes Dach )
Visionen Begleitung des Hilfeplanprozesses durch die KJP Verbindliche Richtlinien mit Jugendhilfeeinrichtungen Einbeziehung der Schule in die Hilfeplanung