Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

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Transkript:

8.6 Anhang Artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu dem Städtebaulichen Konzept Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pfromäcker" (Aalen-Unterkochen) Kirchheim, den 10. Mai 2012 Dipl. Biol. Karin & Martin Weiß Brühlstr. 50 73467 Kirchheim / Ries

Gliederung 1. Vorbemerkung... 2 2. Beschreibung des Eingriffes... 2 2.1. Bestand vor dem Eingriff... 2 2.1.1. Bereich der geplanten Bebauungsplanerweiterung im Osten... 2 2.1.2. Bereich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes... 4 2.2 Auswirkung der Planungen... 7 2.2.1. Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten... 8 2.2.2. Störungen... 8 3. Zusammenfassung... 8 1. Vorbemerkung Das vorliegende Gutachten dient der artenschutzrechtlichen Prüfung zum städtebaulichen Konzept "Bebauungsplan Gewerbegebiet Pfromäcker in Aalen - Unterkochen" - Stand Februar 2012 (Plan Nr. 40-04/5). Dieses Städtebauliche Konzept umfasst im Osten freie Landschaft, die landwirtschaftlich genutzt wird und im Westen ein Gebiet, für das ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Dieser rechtskräftige Bebauungsplan wurde teilweise abweichend vom Bebauungsplan umgesetzt. Die nachfolgende Beschreibung des Bestandes bezieht sich jeweils auf den aktuellen Zustand. Relevant ist in diesem Zusammenhang der 44 BNatSchG, in dem Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten zusammengestellt sind. 2. Beschreibung des Eingriffes 2.1. Bestand vor dem Eingriff 2.1.1. Bereich der geplanten Bebauungsplanerweiterung im Osten Nachfolgend wird der Bestand außerhalb des rechtskräftigen BBP, d.h. im östlichen Teil des Gebietes beschrieben. Dieser Bereich ist für eine Erweiterung des bereits bestehenden und genehmigten Gewerbegebiets Pfromäcker geplant. Die Nummerierung bezieht sich auf die in Abb.1 dargestellten Flächen. Der allergrößte Teil der Fläche wird ackerbaulich genutzt (Teilbereich 1). Teilbereich 1: Es handelt sich um eine ackerbaulich intensiv genutzte Fläche am westexponierten Hang, die in großen Schlägen bewirtschaftet wird. Mittig verläuft ein asphaltierter Feldweg, der von einem schmalen Grasstreifen begleitet wird. Infolge des Fahrbetriebes und des Spitzmitteleinsatzes ist dieser schmale, im Mittel 20 cm breite Grasstreifen äußerst artenarm. Die intensiv bewirtschafteten Äcker sind nahezu frei von Ackerwildkräutern, lediglich wenige häufige Arten finden sich randlich und in der Nähe des Gewerbegebietes (s. Artenliste im Anhang). Teilbereich 2: Im Norden, angrenzend an das Gewerbegebiet, befindet sich ein artenarmes Gebüsch, in dem der Rote Hartriegel (Cornus sanguinea) dominiert. Dieses Gebüsch ist von einzelnen, durch spielende Kinder herausgearbeiteten Gängen durchzogen, ansonsten komplett geschlossen. Das Gebüsch hat eine Höhe von ca. 4m in leicht nach Westen geneigter Lage. Die Sträucher sind überwiegend sehr jung, mit dünnen Trieben. In diesem Einartbestand sind randlich wenige kleine Liguster zu finden, in dem Bestand stehen ein ca. 3 Jahre alter Bergahorn (Acer pseudoplatanus) und zwei junge Kirschen, ca. 5 Jahre alt (Prunus cerasus). Das Gebüsch schließt dicht, so dass der Unterwuchs weitgehend fehlt, vereinzelt finden sich wenige nährstoffliebende Kräuter und Gräser. Teilbereich 3: Fettwiese, grasdominiert mit hohem Anteil an Wiesen-Labkraut; Störungen zeigt die Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) an. Die Wiese wird gemulcht und hat einen hohen Trophiegrad. Etwas niederwüchsiger und besser ausgestattet sind wenige Quadratmeter in im Nordwesten der Fläche, in Siedlungsnähe, wo selten Hornklee (Lotus corniculatus) und Odermennig (Agrimonia eupatoria) vorkommen. Teilbereich 4: Fettwiese, mit wenigen Sträuchern (vor allem Roter Hartriegel, eine Rose), die eine Höhe von ca. 3m haben und teilweise der Entsorgung von Asche (Anlieger) dienen. Das Grünland 2

ist grasdominiert, es kommen häufige Wiesenarten vor. Vor allem am Rand zum angrenzenden Acker finden sich Nährstoffzeiger wie der Stumpfblättrigen Ampfer. Die Wiese wird gemulcht. 2 3 1 4 5 1 Abb. 1: Luftbildquelle LUBW; blau schraffiert das nahe FFH-Gebiet im Osten der "Pfromäcker". Rosa sind die kartierten, nach P32 geschützten Biotope dargestellt. Im Umgriff des Städtebaulichen Konzeptes liegen keine geschützten Biotope. Der Bereich "1" umfasst die intensiv ackerbaulich genutzte Flur, Bereich "2" ein artenarmes Gebüsch und die Flächen 3 bis 5 sind Fettwiesen mit Störzeigern. Teilbereich 5: Fettwiese, mit wenigen Sträuchern (vor allem Roter Hartriegel) und einem kleinen Niederstamm-Apfelbaum mit einer Höhe von 4 m, weiterhin ein junger Feldahorn (ca. 1,5 m hoch). Den jahreszeitlichen Aspekt prägt der Löwenzahn. Daneben häufige Wiesenarten. Die Wiese wird gemulcht. Es wurde kein Brutpaar der Feldlerche im betrachteten Bereich und auch nicht in den angrenzenden Ackerschlägen festgestellt. Auch andere Brutvögel der Agrarlandschaft (Schafstelze, Wachtel, etc.) sind auszuschließen. In dem Gebüsch wurden keine seltenen oder gefährdeten Brutvogelarten beobachtet. Die Bedeutung als Nahrungsraum für Vögel und Fledermäuse ist aufgrund der Strukturarmut, der geringen Wertigkeit des von Acker und Gebüsch und der Störung durch Bebauung und Verkehr auf dem Feldweg untergeordnet und nicht erheblich. Lediglich für Rabenkrähen ist diese Ackerlage nach Bodenbearbeitung ein häufig aufgesuchter Nahrungsraum. Ein Vorkommen des Spelz-Trespe (Bromus grossus) kann ausgeschlossen werden aufgrund der Intensität der Bewirtschaftung, und da hier kein historisches Verbreitungsgebiet dieser Art liegt. 3

2.1.2. Bereich innerhalb des gültigen Bebauungsplanes Die folgende Tabelle stellt den laut Bebauungsplan festgeschriebenen Bestand und den aktuellen Bestand dar. Die Nummerierung bezieht sich auf die in Abb.2 dargestellten Bereiche. Tab. 1: Beschreibung der Festsetzungen im Bebauungsplan und des derzeitigen Bestandes (Flächenzuordnung s. Abb. 2., S.7) Nr. B1 B2 B3 Festsetzung im Bebauungsplan Eingrünung des Gewerbegebietes nach Osten mit Grünstreifen und Bäumen, begleitet von einem Wassergraben Eingrünung des Gewerbegebietes nach Norden Grünstreifen innerhalb des Gewerbegebietes, nördlich des Hotels; geplant als Grünzug mit Baumbestand, auch an der Straße. Derzeitiger Bestand Die geplante Straße im Osten mit Wendeplatte und anschließendem befahrbaren Weg ist noch nicht gebaut. Damit ist auch die Eingrünung im Osten noch nicht umgesetzt. Derzeit wird der geplante Grünstreifen vor allem ackerbaulich genutzt. Nur in einem kleinen Abschnitt ist der Grünstreifen etabliert, allerdings ohne die geplanten Baumplanzungen (auf Höhe der Hausnummern Pfromäcker Straße 15 und 15/1) und wird von einem Fettwiesenstreifen eingenommen. Der Wassergraben führt nur periodisch Wasser und wird von grasdominierten Böschungen begleitet. Im Norden zieht sich zwischen Gewerbegebiet und Straße ein schmaler öffentlicher Grünstreifen entlang. Dieser Grünstreifen wird im Nordosten von einem Gebüsch, das vor allem von Rotem Hartriegel aufgebaut ist, eingenommen. Im mittleren Bereich findet sich eine Esche (Fraxinus excelsior) mittleren Alters, eine Kirsche sowie mehrere Dornensträucher, vor allem Rosen und Brombeeren und Liguster (Ligustrum vulgare). Die Krautschicht ist eine Fettwiese, die vor allem angrenzend an den Acker eutrophiert ist. In der nordwestlichen Ecke wird dieser Grünstreifen von einer Ruderalflur eingenommen mit reichlich Stumpfblättrigem Ampfer (Rumex obtusifolius), weiterhin einige einjährige Arten (Vogelmiere (Stellaria media) und Echter Feldsalat (Valerianella locusta)) und Störzeiger wie der Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense). Der Grünstreifen nördlich des Hotels wird im überwiegenden Teil als Rasen genutzt. An der Straße steht ein alter Birnbaum, der allerdings wenig vital und im unteren Stammbereich geschädigt ist. Dieser Baum ist in nächster Zeit abgängig. Es finden sich in dem Birnbaum keine Höhlen, die für Höhlenbrüter geeignet wären oder Fledermäusen als Quartier dienen könnten. Weitere Gehölze, die im rechtkräftigen Bebauungsplan entlang der Straße eingezeichnet sind, fehlen. In dem Grünzug stehen im mittleren Bereich mehrere fremdländische Gehölze, z.b. Flieder, Blutblättrige Zierkirsche, Kastanie, Blutbuche, Thuja occidentalis, weiterhin wenige einheimische Gehölz wie eine Birke und ein kleiner Feldahorn mit 12 cm Durchmesser in Brusthöhe. In diesem Bereich werden regelmäßig Gartenabfälle entsorgt. Alle diese Gehölze sind aufgrund des geringes Alters und der geringen Dimension ohne besondere Bedeutung für die Avifauna. 4

Nr. B4 B5 B6 B7 Festsetzung im Bebauungsplan Grünfläche zwischen Bahn und Aalener Straße, nördlicher Teil; mit unterirdischen Leitungsrechten Grünfläche zwischen Bahn und Aalener Straße, südlicher Teil; mit unterirdischen Leitungsrechten Laut Plan: mit Bäumen bepflanzte Grünfläche Baumbestandener Grünstreifen zwischen Aalener Straße und Gewerbegebiet Derzeitiger Bestand Schmale, isolierte Fläche; die im Bebauungsplan eingezeichneten Bäume sind noch nicht gepflanzt. Die Fläche wird von einer bahnbegleitenden Ruderalvegetation eingenommen. Angrenzend an die Straße liegt reichlich Abfall; mit altem Steinlager, das von Brombeeren überrankt ist. Die Krautschicht wird von Arten aus unterschiedlichen Gesellschaften aufgebaut, u.a. Vertreter der Wilde Möhre- Steinklee-Gesellschaft und von nitrophytischen Staudenfluren (Brennnessel (Urtica dioica), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense). Die Sträucher sind artenreich etabliert und erreichen eine maximale Höhe von 3,5 m, u.a. Rosen, Blutroter Hartriegel, Spitzahorn, Feldahorn, Bergahorn. Der angedachte Radweg ist noch nicht gebaut. Schmale, isolierte Fläche; die im Bebauungsplan eingezeichneten Bäume gibt es nicht. Die Fläche wird von einem Brückenbauwerk gequert. Nördlich des Steges: Die Fläche wird überwiegend von einer artenreichen Fettwiese eingenommen. In der Nähe des Brückenbauwerkes stehen in der Wiese einzelne Linden (Tilia cordata), die eine Höhe von 8 m erreichen. Entlang des Aufganges zur Brücke stockt eine geschlossene Strauchgruppe aus heimischen Arten (Bergahorn, Feldahorn, Rose, Blutroter Hartriegel, Hasel, Liguster, Hainbuche). Südlich des Brückenbauwerkes findet sich wiederum ein Grünland, das landwirtschaftlich genutzt wird. Das Grünland ist mager und niederwüchsig, mit Störzeigern (Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Breitblättrige Lichtnelke (Silene latifolia), an der Straße auch mit Nährstoffzeigern wie Klette (Arctium spec.) und Brennnessel (Urtica dioica). Der angedachte Radweg ist noch nicht gebaut. Die im BBP eingezeichneten Bäume sind noch nicht gepflanzt. Keine Gehölze, Fettwiese Die Pflanzung in dem öffentlichen Grünstreifen ist noch nicht umgesetzt. Es finden sich lediglich einige junge Bäume im Gewerbegebiet selber. 5

B2 B4 B7 B5 B1 B3 B6 Abb. 2: Rechtkräftiger Bebauungsplan Gewerbegebiet Pfromäcker Plan Nr. 40-04/3 und 40-04/4 Zusammenfassung der Situation aus artenschutzrechtlicher Sicht: In dem Gebiet, für das ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, finden sich keine geschützten Biotoptypen. Die Grünländer entsprechen nicht dem Lebensraumtyp "Magere Flachland-Mähwiese (LRT 6510) der FFH-Richtlinie. Die bahnbegleitenden Flächen sind isoliert und schmal und sind daher wegen ihrer Ausprägung nicht für Zauneidechsen geeignet. Der Gehölzbestand ist jung oder maximal mittleren Alters, Es finden sich keine Höhlenbäume. In zwei Bäumen finden sich Elsternnester. Weiterhin brüten im Gebiet häufige Vogelarten aus der Gilde der Gartenvögel wie Amsel, Blaumeise und Kohlmeise sowie Hausspatz. Mit Vorkommen von streng geschützten Arten kann nicht gerechnet werden, da die entsprechende Qualität der Flächen nicht gegeben ist und die Bereiche durch Verkehr und Nutzung stark gestört sind. Zudem handelt es sich um isolierte Kleinflächen. 6

Abb. 3: Birnbaum mit deutlichen Schäden (Faulbereiche in Bodennähe) an der Straße. Der Birnbaum steht im westlichen Teil des Grünzuges (B3) (s. Abb. 2); die Fläche wird überwiegend als Rasen gepflegt. Tab. 2: Im Gebiet beobachtete Vogelarten mit Gefährdungs- und Schutzkategorie RL = Rote Liste Baden-Württemberg (2007); V = Vorwarnstufe Status: B = Brutvogel, N = Nahrungsgast Vogelart RL Status Amsel B Blaumeise B Buchfink N Elster B Grünfink N Haussperling V B Kohlmeise B Rabenkrähe N Ringeltaube N 2.2 Auswirkung der Planungen Die Erhebungen der sap wurden Ende April 2012 durchgeführt, zu einem Zeitpunkt, an dem die potentiell zu erwartenden Feldlerchen bereits ihr Revier besetzt haben. Das Gebiet grenzt an bestehende Siedlungsstrukturen; mittig liegt ein Feldweg, der häufig befahren wird. Die Wiesen und der Acker zeichnen sich durch einen mittleren bis hohen Nährstoffgehalt aus. Das Grünland entspricht nicht dem LRT 6510 (Magere Flachland-Mähwiese). Aufgrund des Fehlens von Baum- und Heckenstrukturen konnte aus der Gruppe der europarechtlich geschätzten Vogelarten lediglich eine gewisse Bedeutung für Vögel der Agrarlandschaft vermutet werden. Allerdings wurde die Feldlerche hier nicht beobachtet. Dies ist in dieser siedlungsnahen Lage nicht verwunderlich. Ausgeschlossen werden kann das Vorkommen des Ackerwildkrautes Dicke Trespe (Bromus grossus), das in der gesamten Region nicht auftritt und als typischer Dinkelbegleiter hier auch keine historische Verbreitung hatte. Auch andere europarechtlich geschützte oder besonders geschützte Arten ohne europarechtlichen Schutz können nicht erwartet werden. 7

2.2.1. Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten Europäische Vogelarten Aufgrund der Struktur des Gebietes und seiner Lage im Raum haben sowohl der Geltungsbereich des BBP als auch die außerhalb liegende, beplante Fläche lediglich eine Bedeutung für häufige Vogelarten, die in ihrem Bestand nicht gefährdet sind. Es handelt sich um Vogelarten die im Stadtgebiet noch häufig sind. Eine Bedeutung als Ruhestätte oder als Brutplatz für Bodenbrüter in der Agrarlandschaft kann ausgeschlossen werden. Damit kommt der Verbotstatbestand 44 (1) 3 BNatSchG nicht zum Tragen. Alle Gehölzarbeiten sind außerhalb der Brutzeit durchzuführen entsprechend den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Für eine zeitnahe Umsetzung der Pflanzungen ist zu sorgen. 2.2.2. Störungen Ein weiterer Verbotstatbestand 44 (1) 2 BNatSchG umfasst die Störung wild lebender Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Entscheidend dafür, ob eine Störung eine verbotene Störung darstellt ist das Erreichen bzw. Überschreiten der Erheblichkeitsschwelle. Erst wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, ist das Verbot verwirklicht. In den umliegenden Flächen brüten lediglich störungsunempfindliche Vogelarten aus der Gilde der Gartenvögel. Mit einer relevanten Störung in der Bauphase kann nicht gerechnet werden. 3. Zusammenfassung Es wurden für den Geltungsbereich des städtebaulichen Konzeptes "Gewerbegebiet Pfromäcker" Untersuchungen zur potentiellen Betroffenheit von streng und besonders geschützten Arten und europäischen Vogelarten durchgeführt. Es ist keine Betroffenheit gegeben. Es sind keine Anhang II und IV-Arten der FFH-Richtlinie betroffen. Ein Vorkommen von gefährdeten oder stark gefährdeten anderen Arten ist hier auszuschließen. Somit wird kein Verbotstatbestand nach 44 BNatSchG Abs 1. ausgelöst. Aufgrund der fehlenden Betroffenheit sind keine funktionserhaltenden Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Gehölzarbeiten dürfen nur außerhalb der Brutsaison stattfinden. Die Umsetzung der Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen sollte zeitnah durchgeführt werden. Die bestehenden Gehölzbestände im Bereich des Brückenaufganges sollten bei der Baustellenabwicklung geschont werden. 8