Wie sehen Sie die Anforderungen im Baubestand für die nächsten 10 Jahre?

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Transkript:

Melita Tuschinski: www.enev-online.de 17.09.2013 - Bundestagswahl: Antworten der auf Fragen zu Energie-Themen Seite 1 von 5 CDU CSU Beim Thema Energieeffizienz setzen sich CDU und CSU für eine Aufhebung der Blockade der energetischen Gebäudesanierung im Bundesrat sowie für eine schnelle Novellierung der Energieeinsparverordnung ein. Durch Wärmedämmung und die Modernisierung von Heizungsanlagen kann viel Energie eingespart werden. Dennoch dürfen Hauseigentümer nicht zu Sanierungsmaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden gezwungen werden. Hausbesitzer sollen auch in Zukunft, gemäß den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit entscheiden können, welche Sanierungsmaßnahmen sie wie angehen wollen. Daher gibt es auch in Zukunft mit uns keinen Zwang zur Gebäudesanierung. Hauseigentümer und Investoren sollen mit der Energieeinsparverordnung klare Vorgaben bekommen, die Planungssicherheit gewährleisten. Mit dem Energiekonzept 2010 hat die unionsgeführte Bundesregierung den Weg für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energiewende beschrieben. Da rund 40 Prozent der Energie im Gebäudesektor verbraucht wird, kommt diesem Bereich eine Schlüsselstellung für die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele zu. Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können langfristig bis zu 80 Prozent des Energiebedarfs eingespart werden. Dieses Potenzial gilt es zu erschließen. Ziel von CDU und CSU ist es daher, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes bis 2020 um 20 Pro-zent zu senken. Alle Neubauten sollen ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet wer-den. Für Neubauten, die von Behörden genutzt werden und im Eigentum von Behörden stehen, soll diese Verpflichtung bereits zwei Jahre früher wirksam werden. Bis 2050 streben wir einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand an. CDU und CSU setzten sich grundsätzlich für Bürokratieabbau und eine Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen ein. Allerdings haben die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz unterschiedliche Zielrichtungen: Zum einen sollen Energieeffizienz und Energieeinsparung vorangebracht werden, zum anderen soll der Energiebedarf überwiegend durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2020 wollen CDU und CSU eine Reduzierung des Heizwärmebedarfs um 20 Prozent erreichen und gleichzeitig den Anteil Erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch auf 14 Pro-zent steigern. CDU und CSU wollen den Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz intensiv auswerten, um dann geeignete Maßnahmen zum verstärken Einsatz Erneuerbarer Energien im Wärmesektor auf den Weg zu bringen. Eine Harmonisierung der angesprochenen Regelungen ist anzustreben. SPD Die SPD hat der Novelle zum Energieeinspargesetz im Deutschen Bundestag nicht zugestimmt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wird derzeit im Bundesrat beraten und den Bundestag formal nicht erreichen. Es ist daher zunächst abzuwarten, welche Ergebnisse die Beratungen im Bundesrat ergeben. Soweit sich Abweichungen am Entwurf ergeben, wird die Bundesregierung ggf. in neuer Zusammensetzung darüber entscheiden, inwieweit die vom Bundesrat verlangten Änderungen ausreichend sind oder weitere Änderungen erforderlich werden. Die SPD verfolgt das Ziel, Energieeffizienz zu einer prioritären Aufgabe zu machen. Konkret wollen wir die Energieproduktivität deutlich steigern und bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 verdoppeln. Dazu muss insbesondere auch der Gebäudesektor aufgrund seines hohen Anteils am gesamtgesellschaftlichen Energiebedarf für Raumwärme und Warmwasser beitragen. Dazu soll u.a. auch das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau verstetigt und ein stärker quartierbezogener Ansatz bei der energetischen Gebäudesanierung verfolgt werden. Derzeit sind Ersatzmaßnahmen nach der EnEV möglich, um Nutzungspflichten nach dem Erneuerbaren-Energien-Wärme- Gesetz (EEWärmeG) zu vermeiden. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hat neben ihren anderen Verfehlungen auch die bereits für die vergangenen Jahre geforderte Novelle dieses Gesetzes nicht zuwege gebracht. Daher wird das EEWärmeG in der nächsten Legislaturperiode entsprechend überprüft werden. Dabei ist auch auf das Verhältnis zu Effizienzsteigerungen nach der EnEV als Ersatz zur Nutzung von erneuerbaren Energien für Wärmezwecke zu überprüfen. Dies kann aber erst erfolgen, nachdem der EnEV-Entwurf im Bundesrat abschließend behandelt worden ist. Insofern kann es zum künftigen Verhältnis beider Instrumente zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen geben. Wir verweisen allerdings noch einmal auf das Ziel der Verdopplung der Energieproduktivität. Sowohl

Melita Tuschinski: www.enev-online.de 17.09.2013 - Bundestagswahl: Antworten der auf Fragen zu Energie-Themen Seite 2 von 5 EnEV wie EEWärmeG müssen dazu entsprechend einen wirksamen Beitrag leisten. FDP Die am 6.2.2013 im Kabinett verabschiedete EnEV-Novelle sieht vor, die energetischen Anforderungen für den Neubaubereich um insgesamt 25 % in zwei Stufen bis 2016 zu verschärfen. Die FDP hält diese Anforderungen für überzogen. Insbesondere sprechen wir uns für eine maßvolle, dem Wirtschaftlichkeits-gebot entsprechende Erhöhung in nur einer Stufe aus. Wenn sich die Anforderungen zu stark erhöhen, schlägt sich das auf die Mieten nieder. Bei Neubauten kann das schnell 5 Prozent oder mehr Baukostensteigerung ausmachen. Gerade für den notwendigen Geschosswohnungsneubau in Ballungsräumen entstehen damit ungünstige Rahmenbedingungen und letztlich droht eine politisch wohl kaum gewollte Mietenverteuerung. Gleichermaßen erschweren diese Kostensteigerungen den Wohneigentumserwerb, insbesondere bei Einfamilienhäusern. Da die EnEV vom Bundesrat noch nicht beschlossen wurde, bestehen noch Chancen für eine Änderung des Entwurfs. Aller-dings setzt dies vor allem ein Nachgeben des Bundesumweltministers voraus. Die schwarz-gelbe Bundesregierung weist in ihrem Energiekonzept dem Gebäudebestand den zentralen Schlüssel zur Modernisierung der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele zu. Die Ziele hat sie klar formuliert: Ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050; die Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent bis 2020 sowie die Minderung des Primärenergiebedarfs von 80 Prozent bis 2050. Die Erreichung dieser Ziele setzt eine Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate für Gebäude von derzeit jährlich ca. ein auf zwei Prozent voraus. Für die FDP gilt dabei ganz klar das Prinzip: "Anreiz statt Zwang". Zwangssanierungen im Gebäudebereich lehnen wir ab. Wir setzen vielmehr auf die Freiwilligkeit zur energetischen Sanierung und setzen Anreize für solche Investitionen. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird in den Jahren 2013 und 2014 mit jeweils 1,8 Milliarden Euro ausgestattet und darüber hinaus stehen weitere KfW- Programme für energetische Sanierungen zur Verfügung. Wir werden uns erneut für ein Gesetz zur steuerlichen Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand einsetzen, da der rot-grüne Bundesrat ein solches Gesetz in der 17. Legislaturperiode verhindert hat. Die jetzige Bundesregierung unterstützt die freiwillige energetische Gebäudesanierung ferner mit der Vor-Ort- Energieberatung (die für einkommensschwache Haushalte kostenlos ist), mit dem Marktanreizprogramm sowie dem KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung". Nach unserer Überzeugung können die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden nur dann erfüllt werden, wenn die Lösungswege technologieoffen bleiben. In den meisten Fällen gilt es, eine höhere Qualität der Gebäudehülle (Dämmung) mit einer primärenergetisch effizienten Anlagen-technik, u. a. durch Nutzung erneuerbarer Energien, zu kombinieren. Bei der Überarbeitung des Erneuer-baren-Wärmegesetzes in der nächsten Legislaturperiode werden auch Möglichkeiten zur Verknüpfung mit der EnEV zu prüfen sein. Konsequenterweise muss nach Auffassung der FDP hierzu letztlich der Emissionshandel das Mittel der Wahl sein. Deshalb legen wir beim Klimaschutz ein hohes Gewicht auf dieses Instrument und wollen den EU-Emissionshandel längerfristig auch auf den Wärmesektor ausweiten. Ansatzpunkt soll dort die oberste Handelsebene von Brennstoffen sein. Steuern, die ihre ökologische Lenkungswirkung verlieren, können im Gegenzug gesenkt oder abgeschafft werden. Ein Zwischenschritt könnte eine Reform des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes mit einer klaren Perspektive für die Eigentümer und das Handwerk sein: Wir wollen ein Mengenmodell einführen, das die Großhändler von Öl und Gas verpflichtet, einen bestimmten Anteil erneuerbarer Wärme auf den Markt zu bringen. Diese Vorgabe können sie durch Biogaseinspeisung selbst erbringen. Alternativ können sie Nachweise über Wärmemengen von zertifizierten Anlagen anderer Technologien ankaufen.

Melita Tuschinski: www.enev-online.de 17.09.2013 - Bundestagswahl: Antworten der auf Fragen zu Energie-Themen Seite 3 von 5 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Die von der schwarz-gelben Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich sind nicht ausreichend. So gibt es Berechnungen nach denen eine Lücke von bis zu 9 Milliarden Euro zwischen den formulierten Zielen und den real existierenden Instrumenten entstehend wird, wenn wir die Instrumente nicht anpassen. Wir treten für eine maßvolle Erhöhung der Anforderungen an Neubauten und Sanierungen ein, die das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhält. Diese sollten sich am volkswirtschaftlich kosteneffizientesten Niveau angesichts der Klimaziele bis 2050 orientieren, baukulturelle Erfordernisse berücksichtigen und für den/die EigentümerIn wirtschaftlich sein. Außerdem sollten Ausnahmen abgeschmolzen werden und die Streichung des schrittweisen Außerbetriebnahmegebots von veralteten Nachtspeicherheizungen zurück genommen werden. Diese Maßnahmen müssen in eine Gesamtstrategie aus zielgruppengerechter und verlässlicher Förderung, besserer und verbraucherfreundlicherer Information und Beratung sowie sozialpolitischer Flankierung eingebettet sein. Die Förderung wollen wir durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen finanzieren und dafür einen grünen Energiesparfonds einrichten. Die Programme richten wir stärker auf Quartierssanierung und die Bedarfe einkommensschwacher Haushalte aus. So werden die Energiewende im Gebäudebereich bezahlbar, die Klimaziele erreicht, die Konjunktur angeschoben und Arbeitsplätze entstehen. Um Planungssicherheit zu gewährleisten sollte jetzt festgelegt werden, wie die Standards und Anforderungen sich bis 2020 entwickeln werden. Dabei ist nach Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie das volkswirtschaftlich kosteneffizienteste Niveau der Sanierung in den Mittelpunkt zu stellen. Nach Berechnungen der Bundesregierung liegt dieses schon heute für unsanierte Altbauten in etwa auf dem Niveau eines KfW-70-Hauses (7-Liter-Haus). Dieses Niveau sollte bei Komplett-Sanierungen ab dem Jahr 2020 angestrebt werden, und sich bis dahin schrittweise und planbar erhöhen. Denn hier ist die Energieeinsparung pro Kilowattstunde am günstigsten. Individuelle Ausnahmen für baukulturell besonders wertvolle und denkmalgeschützte Bauten sind dabei beizubehalten. Diese Anforderungen müssen Teil einer Gesamtstrategie (s.o.) sein, damit die Maßnahmen auch für Menschen mit geringen Einkommen bezahlbar bleiben, und durch erfolgreiche Energieeinsparung refinanziert werden können. So können wir die Sanierungsquote sozial verträglich und wirtschaftlich auf die nötigen 3 Prozent im Jahr erhöhen und die Klimaziele erreichen. Wir setzen uns für eine bessere Verzahnung der EnEV mit bestehenden Gesetzen wie dem Erneuerbare-Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Effizienzgesetz ein. Denn idealerweise sollten Effizienzmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung kombiniert und sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Melita Tuschinski: www.enev-online.de 17.09.2013 - Bundestagswahl: Antworten der auf Fragen zu Energie-Themen Seite 4 von 5 ÖDP Die von Bayern im Bundesrat ausgebremste EnEV-Novelle bedeutete eigentlich eine zu moderate Verschärfung der Energie-Mindeststandards, da sie weit hinter dem heutigen Stand des technisch Möglichen und auch schon oft Realisierten zurückbleibt. Eine sofortige Verschärfung der Energie-Mindeststandards um 30% wäre angemessener. Die ausschließliche Fokussierung auf den Wärmeenergiebedarf, wie ihn die Gesetzgebung momentan praktiziert, ist nicht zielführend. Diese sollte durch eine ganzheitliche Betrachtung der Ökobilanz von der Herstellung der Baumaterialien bis zum Abbruch des Gebäudes abgelöst werden. Da der Gebäudebestand jedes Jahr nur um 1% durch Neubauten wächst, kommt der Energetischen Sanierung des Bestands entscheidende Bedeutung zu. Deshalb sind gerade hier schärfere Energie-Mindeststandards notwendig. Diese dürfen aber nicht dazu führen, dass dann Gebäude abgerissen werden. Die ausschließliche Fokussierung auf den Wärmeenergiebedarf, wie ihn die Gesetzgebung momentan praktiziert, ist nicht zielführend. Diese sollte durch eine ganzheitliche Betrachtung der Ökobilanz von der Herstellung der Baumaterialien bis zum Abbruch des Gebäudes abgelöst werden. Der Wärmeenergiebedarf und die Erzeugung von Energie sind zwei unterschiedliche Themen, die meiner Meinung nach auch weiterhin unterschiedlich behandelt werden sollten. Die Haustechnik ist schnell ausgetauscht, das Gebäude selbst sollte aber viele Jahrzehnte (nach Möglichkeit sogar Jahrhunderte) stehen bleiben. PIRATEN- PARTEI Die EnEV bezieht sich auf Gebäudeenergie im Wohn- und Nichtwohnbereich. Wir reden also primär über Wärme und nur am Rande über Strom. Wir haben dazu keinen Beschluss der Partei. In Anlehnung an unsere grundsätzlichen Werte wie Freiheit und Solidarität, bzw. Rationalität bei der Findung politischer Beschlüsse können wir nur die Feststellung treffen, dass die bisherigen Versionen der EnEV und ihrer Vorgängerinnen das gesetzte Ziel nicht erreichen konnten. Effizienzsteigerung und Energiereduktion bei Gebäuden werden trotz der gestiegenen Vorgaben und der staatlichen Förderprogramme noch immer nicht so konsequent ausgebaut, als dass das Ziel einer Optimierung von 2 % des Gebäudebestandes seit 2000 auch nur annähernd erreicht wurde. Wer den aktuellen Entwurf der EnEV, der eigentlich bereits in 2011 als EnEV2012 hätte fertiggestellt und verabschiedet sein müssen, liest, stellt fest, dass dieser im Wesentlichen eine Verschärfung der Grenzwerte zum Inhalt hat. Daneben schafft er Privilegien für bestimmte Berufsgruppen an Stelle fortlaufend zu erneuernder Qualifikation für die Energieberater. Die Historie zeigt aber deutlich, dass die sowohl Methode der regelmäßigen Die Piratenpartei will eine Energieversorgung die dezentral, nachhaltig, umweltverträglich, ressourcenschonend, partizipativ und sozial ausgewogen ist. Daran sollten sich Anforderungen messen lassen können.

Melita Tuschinski: www.enev-online.de 17.09.2013 - Bundestagswahl: Antworten der auf Fragen zu Energie-Themen Seite 5 von 5 Grenzwertschärfung ( Wärmeschutzverordnungen ab 1977, EnEV2002, EnEV2007, EnEV2009), als auch die immer höher steigenden Anforderungen an die Qualifikation der Energieberater, das Gesamtergebnis nicht verbessern konnten. Deshalb wäre die Position der Piraten dazu mit Sicherheit: Wir stellen den Wert dieses Entwurfs erst mal in Frage und wollen dazu einen transparenten, offenen Dialog. Rückfragen an: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin Herausgeberin und Redaktion www.enev-online.de Informationen zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) finden Sie in der Pdf-Broschüre EnEV 2014: Was kommt wann. Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien Melita G. Tuschinski Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart Bebel-Strasse 78, D-70193 Stuttgart Telefon: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 26 Telefax: + 49 (0) 7 11 / 6 15 49 27 Download kostenfrei: www.enev-online.de info@tuschinski.de www.tuschinski.de