Amt für Volksschule. separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse

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Transkript:

separative Sonderschulung Kriterien und Prozesse

Inhalt Sonderschulen im Kanton Thurgau Aspekte und Kriterien bei der Beurteilung einer Sonderschulbedürftigkeit Prozess einer separativen Sonderschulung Rechtliche Aspekte Fragen, Diskussion SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 2

Sonderschulen im Thurgau Glarisegg Bernrain Ekkharthof HPZ Frauenfeld Friedheim Mauren HPZ Romanshorn Sprachheilschule Förderschule Fischingen Weitere Partner: - Heilpädagogische Früherziehung - Ostschweizer Blinden Verein Die Thurgauische Sprachheilschule hat Standorte in Romanshorn, Märstetten und Frauenfeld SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 4

Aspekte bei der Beurteilung einer Sonderschulbedürftigkeit Einschätzungen und Beobachtungen von Bezugspersonen (Eltern, Lehrpersonen, heilpädagogische und therapeutische Fachpersonen/) Anamnese Ergebnisse kognitiver Entwicklungstests, Leistungsprofil Arbeitsorganisation, Motivation emotionale und körperliche Entwicklung soziale Kompetenzen und soziale Situation aktuelle Befindlichkeit Ressourcen im familiären System bisherige Massnahmen medizinische Gutachten / Diagnosen SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 6

Heilpädagogische Sonderschulen Prüfung der Sonderschulbedürftigkeit: Diagnose bzw. Erfassung des kognitiven Potenzials: IQ < 70 Geistige Behinderung / deutlicher Entwicklungsrückstand IQ 70-75 Grenzbereich Gesamtbeurteilung der Sonderschulbedürftigkeit - zusätzliche Defizite, komorbide Störung, etc. - Stagnation trotz adäquater Massnahmen - ungünstige Familiensituation - schulische Faktoren (fehlende Ressourcen, Klassengrösse etc...) haben keinen Einfluss auf die Sonderschulbedürftigkeit!!! SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 7

Sonderschulen für verhaltensauffällige Kinder Kriterien: - Ausgewiesene Störung des Verhaltens in Orientierung an ICD 10 (F9) mit komplexem Störungsbild (ADHS allein nicht ausreichend) - Es besteht nicht gleichzeitig eine geistige Behinderung - Die Verhaltensstörung besteht seit mindestens sechs Monaten - Die Störung ist im Kontext der Volksschule deutlich erkennbar und übersteigt deren Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten - Bisherige schulische Fördermassnahmen haben keine Beruhigung der Situation gebracht - Regelschule Plus Kaskadenmodell: zusätzliche sonderpägagogische Massnahmen wurden ausgeschöpft SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 8

Sprachheilschule Kriterien : - Schwere expressive und/oder rezeptive Sprachstörung - Kognitives Potenzial im Durchschnittsbereich (keine Lernbehinderung) - Intensive ambulante Logopädietherapie während mindestens eines Jahres, zweimal wöchentlich, bis zum Zeitpunkt der Anmeldung Fallführung liegt bei der kantonalen Logopädin Doppelanmeldungen nötig: Ortslogopädin an kantonale Logopädin, Lehrperson an Schulpsychologin SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 9

Sonderschulen für Kinder mit Bewegungs-und Sinnesbehinderungen Ausserkantonale Angebote: Bewegungsbehinderungen (z. B. CP-Schule St. Gallen) Sehbehinderungen (z. B. Blindenschule Zollikofen) Hörbehinderungen (z. B. Gebärdensprache in Zürich, Landenhof im Aargau) SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 10

SPB Anmeldung bei SPB Beurteilung der Sonderschulbedürftigkeit Empfehlung zuhanden Fachstelle SoSchu Einverständnis der Schulgemeinde 1 Beurteilung in Absprache mit SPB (4-Augen-Prinzip) ng lle derschulun Fachstel Sond Zuweisung zu Sonderschulen unter Miteinbezug der Leitungen der Sonderschulen 2 AV So onderschu ulen Jährlicher Förderbericht an Fachstelle Sonderschulung Amtsentscheid Chef AV 3 4 Überprüfung durch SPB (i.d.r. alle zwei Jahre) SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 12

Rechtliche Aspekte http://www.rechtsbuch.tg.ch/ siehe 411.411

Rechtliche Möglichkeiten der Eltern und der Schule Eltern unterschreiben Anmeldung SPB nicht: Schulbehördemeldet an und informiert Eltern mit Rechtsmittelbelehrung Elternwünsche bezüglich Sonderschule sind möglich, der Entscheid bezüglich Platzierung liegt bei der Fachstelle Sonderschulung Entscheide bezüglich Sonderschulung: Chef Amt für Volksschule Eltern sind mit dem Entscheid des Sonderschulbedarfs oder der -platzierung nicht einverstanden: Rekurs DEK Eltern wünschen integrative Sonderschulmassnahme: Schulgemeindekann zustimmen oder ablehnen negativer Befund SPB bzgl. eines Sonderschulbedarfs: kein Amtsentscheid SPB, Mittwoch 12. November 2014 Folie 14

Fragen / Diskussion