Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf An die Schulleiterinnen und Schuleiter aller Sek. I und Sek. I/II Schulen und an die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufs- und Studienorientierung Datum: 22. August 2016 Seite 1 von 9 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Informationen zur Durchführung der Potenzialanalyse 2016/17 Sehr geehrte Damen und Herren, Oliver Decka Zimmer: 4029 Telefon: 0211 475-5851 Telefax: 0211 475-5986 oliver.decka@ brd.nrw.de für die Durchführung der Potenzialanalyse im 1. Schulhalbjahr 2016/17 hat das KAoA-Team der Bezirksregierung Düsseldorf Ihnen die wichtigsten Informationen und Dokumente zusammengestellt. Besonders möchten wir aus den Erfahrungen des letzten Schuljahres heraus auf einige Punkte hinweisen, die bei der Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2016/17 beachtet werden sollen. Bei der Potenzialanalyse handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Schulen sind verpflichtet, die Potenzialanalyse umzusetzen, vorzubereiten und nachzubereiten. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgt in Absprache zwischen dem Träger und der jeweiligen Schule. Die Erziehungsberechtigten sind rechtzeitig über die Durchführung zu informieren und einzubeziehen. Abstimmungsgespräch mit dem Träger Den Schulen wird ein Träger für die Durchführung der Potenzialanalyse benannt. Für das in der Schule stattfindende Abstimmungsgespräch mit dem Träger ist dieser E-Mail eine Checkliste beigefügt. Der Träger muss z. B. wissen, ob Seiteneinsteiger, Jugendliche mit Schwerbehinderung etc. zu der teilnehmenden Schülergruppe gehören, damit er sich inhaltlich und organisatorisch auf die Situation einstellen kann. Dienstgebäude: Am Bonneshof 35 Lieferanschrift: Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-2671 poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Bus (u. a. 721, 722) bis zur Haltestelle: Nordfriedhof Bahn U78/U79 bis zur Haltestelle: Theodor-Heuss-Brücke Träger und Schulen benennen feste Ansprechpartner unter Angabe der Kontaktdaten. Es muss kein Kooperationsvertrag zwischen Schule und Träger geschlossen werden.
Seite 2 von 9 Teilnahmepflicht Es gilt grundsätzlich eine Teilnahmepflicht für die Potenzialanalyse, aber Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte die Einverständniserklärung nicht oder nur teilweise unterschreiben, können an der trägergestützten Potenzialanalyse nicht teilnehmen. Da die Potenzialanalyse eine schulische Veranstaltung ist, muss in diesem Fall die Schule ein vergleichbares Angebot vorhalten. Teilnehmende Alle Schülerinnen und Schüler der 8. Jgst. in Regelklassen nehmen an der Potenzialanalyse teil. Die Schule kann zusätzlich seit diesem Schuljahr auch Schülerinnen und Schüler aus der 9. Jgst. für die Potenzialanalyse benennen, die im letzten Schuljahr in der 8. Jgst. noch nicht teilgenommen haben. Die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler aus der 9. Jgst. richtet sich an eine definierte Schülergruppe: Seiteneinsteiger/Flüchtlinge, die in der 8. Jgst. noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügten, Jugendliche, die in der 8. Jgst. nicht teilnehmen konnten (z.b. Krankheit, Wohnort außerhalb von NRW), Förderschüler/innen, wenn sie vom Entwicklungsstand her der 8. Jgst. zuzuordnen sind und nicht im Vorjahr teilgenommen haben. Eine zweimalige Teilnahme von Schülerinnen und Schülern, die z. B. die Jahrgangsstufe wiederholen, ist nicht möglich. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GG), Körperlich und motorische Entwicklung (KM), Hören und Kommunikation (HK), Sehen (SE) und Sprache (SQ) besteht die Möglichkeit, an der Potenzialanalyse im Rahmen des Vorhabens STAR - Schule trifft Arbeitswelt teilzunehmen. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger Die Teilnahme ist mit dem Träger abzustimmen. Die Schule muss in Absprache mit dem jeweiligen Träger bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die in der 8. Jgst. im ersten Jahr der Förderung sind, entscheiden, ob diese direkt teilnehmen oder erst im zweiten Jahr der Förderung in der 9. Jgst. an der PA teilnehmen.
Als mögliches Entscheidungskriterium kann hier das Sprachniveau A2 (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) dienen. Grundsätzlich gehören Seiteneinsteigende ohne Deutschkenntnisse nicht zur Zielgruppe der Potenzialanalyse für Regelschüler/innen. Seite 3 von 9 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE) und Emotionale und soziale Entwicklung (ES) können grundsätzlich an der Potenzialanalyse nach KAoA teilnehmen. Für Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten GG, KM, HK, SE, SQ gibt es das Angebot einer zweitägigen Potenzialanalyse im Rahmen von STAR - Schule trifft Arbeitswelt. Diese Potenzialanalyse wird durch den örtlichen Integrationsfachdienst (IFD) koordiniert, in der Regel ist dazu eine frühzeitige Kontaktaufnahme durch die Schule erforderlich. (Eine Kontaktliste ist dieser E-Mail angehängt.) Die STAR-Potenzialanalyse und die weiteren Angebote in STAR sind auf die oben benannte Zielgruppe ausgerichtet. STAR beinhaltet ein modulares System der Berufsorientierung. Die Standardmodule des Konzepts sind: Modul 1: Potenzialanalyse Modul 2: Berufsfelderkundung Modul 3: Praktikum Modul 4: Elternarbeit Die Module berücksichtigen die individuellen Bedarfe der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LVR. Grundsätzlich ist auch für die Jugendlichen mit den benannten Förderschwerpunkten eine Teilnahme an der KAoA-Potenzialanalyse möglich. Um eine für jeden Jugendlichen optimale Lösung zu finden, muss im Vorfeld eine Abstimmung zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten erfolgen. Für Informationen zur STAR-Potenzialanalyse steht der Integrationsfachdienst (IFD) zur Verfügung. Eintragung der Teilnehmenden ins BAN-Portal Das internetgestützte BAN-Portal dient dazu, Schülerinnen und Schüler zu Standardelementen anzumelden, die bei außerschulischen Bildungsträgern stattfinden.
Vor dem Durchführungstermin legen die Träger die Potenzialanalyse als Kursangebot im BAN-Portal an und reservieren dieses Kursangebot für die jeweilige Schule. Die Schule muss die Gesamtzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ins BAN-Portal eintragen. Die Eintragung erfolgt nicht namentlich sondern in kumulierter Form. Seite 4 von 9 Vorbereitung Es hat in der Schule eine unterrichtliche Einbindung der Potenzialanalyse zu erfolgen. Bitte informieren Sie schulintern Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte der 8. Jgst. insbesondere die begleitenden Lehrkräfte, über die Inhalte, die Ziele und die Aufgabe der Potenzialanalyse im Prozess der Berufsorientierung. Einverständniserklärung zur Teilnahme an der Potenzialanalyse Beigefügt ist zur Information das Anschreiben des MSW zum Datenschutz, die Datenschutzerklärung für die Teilnahme an der Potenzialanalyse und die Kurzbeschreibung des Trägerkonzeptes. Für eine wirksame Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss sowohl das Kurzkonzept als auch die Datenschutzerklärung den Erziehungsberechtigten als Kopie durch die Schule ausgehändigt werden. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist nur gegeben, wenn die Datenschutzerklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben wurde. Auf dem ausgefüllten Dokument muss bei beiden Klammern die Zustimmung sichtbar sein, sonst ist eine Teilnahme nicht möglich Die Datenschutzerklärungen für die Teilnahme an der Potenzialanalyse werden in der Schule an einem sicheren Ort aufbewahrt, die Träger erhalten keine Einsicht. Die Schule ist der Ort, an dem das Einverständnis widerrufen werden kann. Es gilt nur die Datenschutzvereinbarung des MSW. Die Schule muss keine weitere Datenschutzvereinbarung den Erziehungsberechtigten vorlegen.
Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte Im Zusammenhang mit dem Start des Landesvorhabens Kein Abschluss ohne Anschluss in der 8. Jgst. muss ein Elternabend durchgeführt werden, zu dem der durchführende Träger eingeladen wird. Der Träger stellt an dem Elternabend die Potenzialanalyse vor. Die Termine der Auswertungsgespräche sind auf dem Elternabend anzukündigen, damit die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben, eine Teilnahme einzuplanen. Eine mögliche Vorstellung der Agentur für Arbeit mit ihren BO- Angeboten ist im Vorfeld durch die Schule abzusprechen. Die Wahl der Form des Elternabends liegt in der Verantwortung der Schule, z. B. setzen Schulen einen gesonderten Elternabend zur Einführung in die Berufs- und Studienorientierung an oder integrieren die Themen als Plenumsveranstaltung für alle Klassen der 8. Jgst. gemeinsam in den allgemeinen Elternabend zu Beginn des Schuljahres. Die Einladungen der Erziehungsberechtigten erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Schule. Die Generalistin/der Generalist für KAoA der unteren Schulaufsicht, die Agentur für Arbeit und die KoKo sind von dem Termin vorab durch die Schule zu informieren. Seite 5 von 9 Teilnehmerliste Für die Abrechnung der Potenzialanalyse ist im BAN-Portal ein Musterdokument für die Teilnehmerliste hinterlegt. Dieses ist durch die Schule mit den für die Abrechnung erforderlichen Schülerstammdaten vorab auszufüllen und am Durchführungstag mitzubringen. Nur die Unterschrift der Schülerinnen und Schüler erfolgt am Tag der Durchführung beim Träger. Durchführung Die Schule schickt ausschließlich Schülerinnen und Schüler mit erteilter Einwilligung zur Potenzialanalyse. Die Durchführung der Potenzialanalyse nach erfolgt stärken- und handlungsorientiert. Den Schwerpunkt der eintägigen Durchführung bilden handlungsorientierte Arbeitsproben in den zu beobachtenden Kategorien. Die Potenzialanalyse umfasst mindestens sechs Zeitstunden inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen. Schriftliche Verfahren (z.b. Fragebögen) oder computergestützte Verfahren sind bis zu einem zeitlichen Umfang von einer Stunde inklusive
der Einführung zulässig. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Aufgaben, die sie einzeln oder in Kleingruppen bearbeiten. Es ist ein Beobachtungsschlüssel von 1:4 (eine Beobachterin/ein Beobachter für vier Schülerinnen und Schüler) festgelegt. Seite 6 von 9 Aufsicht Es besteht eine Aufsichtspflicht der Schule während der gesamten Durchführung. Daher muss mindestens eine Lehrkraft vor Ort anwesend sein. Die Schule muss selbst einschätzen, ob wegen der hohen Schülerzahl oder wegen verhaltensauffälliger Jugendlicher mehr Lehrkräfte anwesend sein sollen. Lehrkräfte dürfen die Schülerinnen und Schüler ihrer Lerngruppe nicht in die Räume der Potenzialanalyse begleiten und an der Beobachtung teilenehmen. Dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen (notwendige Einverständniserklärung) nicht möglich und auch aus Gründen der Rollenklarheit nicht erwünscht. Hospitation Die Kommunale Koordinierungsstelle, die Schulaufsicht und die Agentur für Arbeit können sich ebenso wie der Auftraggeber - jederzeit durch Hospitation an einer Potenzialanalyse einen Eindruck von der auftragsgemäßen Durchführung verschaffen. Dabei kommt ein standardisiertes Rückmeldeverfahren an den Auftraggeber zum Einsatz. Dies dient der landesweiten Qualitätssicherung und dem regional mit allen relevanten Akteuren zu organisierenden Prozess der Qualitätsentwicklung. Die Hospitanten erlangen dabei keine Kenntnisse über die Ergebnisse der Potenzialanalyse. Diese erhalten ausschließlich die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte. Nachholtermine Nachholtermine für die Durchführung der PA sind von den Schulen grundsätzlich wahrzunehmen. Diese Termine werden zwischen Träger und Schulen abgestimmt. Auswertungsgespräch Das Auswertungsgespräch findet nicht am Durchführungstag der Potenzialanalyse statt. Der Träger führt innerhalb von zwei Wochen nach der Potenzialanalyse mit jeder Schülerin bzw. jedem Schüler ein individuelles Auswertungsgespräch durch. Die Erziehungsberechtigten sind hier-
zu frühzeitig einzuladen. Das Auswertungsgespräch findet in der Schule statt. Das Auswertungsgespräch ist ein individuelles Reflexionsgespräch zur Darstellung der ermittelten Stärken und Fähigkeiten. Im Mittelpunkt steht die Auswertungsdokumentation der Potenzialanalyse. Im Anschluss an das individuelle Auswertungsgespräch vernichtet der Träger die erhobenen Daten der SuS unwiederbringlich. Seite 7 von 9 Auswertungsdokumentation und Teilnahmebescheinigung Im Rahmen des an der Schule stattfindenden Auswertungsgesprächs erhalten die Schülerinnen und Schüler eine ausführliche Auswertungsdokumentation und eine Teilnahmebescheinigung. Diese beiden Dokumente verbleiben im Besitz der Jugendlichen und sie entscheiden über die weitere Nutzung. Die Schule hat die Möglichkeit, bei Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder der Schülerinnen und Schüler eine Kopie der jeweiligen Auswertungsdokumentation anzufertigen. Die entsprechende Vorlage für die Einverständniserklärung finden Sie in den angehängten Dokumenten unter dem Titel Deckblatt Auswertungsgespräch PA. Im Vorfeld sollte die Schule intern klären, ob sie Kopien der Auswertungsdokumentationen benötigt oder der Schule die Einsicht in die Portfolioinstrumente der Jugendlichen bei positiver Einverständniserklärung ausreicht. Mit dem Träger ist das Prozedere der Erstellung der Kopien abzustimmen. Der Träger ist nicht verpflichtet, die Kopien anzufertigen bzw. die Kosten für die Kopien zu übernehmen. Ein möglicher Verfahrensweg wäre, dass der Träger die Auswertungsdokumentationen + Einverständniserklärungen der Schülerinnen und Schüler, bei denen eine wirksame Einwilligung vorliegt, gesammelt an die Schule übergibt und die Schule, nachdem die Kopie erstellt wurde, die Originale den Schülerinnen und Schülern aushändigt. Die Auswertungsdokumentationen müssen in der Schule an einem sicheren Ort gemeinsam mit der Einverständniserklärung, dem sogenannten Deckblatt, aufbewahrt werden. Die Schule ist der Ort, an dem die Einverständniserklärung widerrufen werden kann. Bei einem Widerruf des Einverständnisses ist die Kopie zu vernichten. Bei einer vorliegenden wirksamen Einwilligung ist die Kopie zu vernichten, sobald der Jugendliche die Schule verlässt.
Portfolioinstrument Das Portfolioinstrument ist für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in der Finanzierung der Potenzialanalyse enthalten. Es wird vom Träger bestellt und spätestens zu den Auswertungsgesprächen an die einzelnen Schülerinnen und Schüler verteilt. Seite 8 von 9 Evaluation Die Schülerinnen und Schüler sollen nach der Durchführung der Potenzialanalyse einen anonymisierten Rückmeldebogen ausfüllen, dieser liegt den Trägern vor und wird von diesem ausgeteilt, eingesammelt und ausgewertet. Ein zweiter Evaluationsbogen wird nach dem Auswertungsgespräch durch den Träger an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Die Schule organisiert das Ausfüllen durch die Schülerinnen und Schüler nach dem Auswertungsgespräch und übergibt die ausgefüllten Bögen an den Träger. Die Auswertung erfolgt durch den Träger. Ebenfalls wird ein Evaluationsbogen für die beteiligten Lehrkräfte durch die LGH bereitgestellt. Der Träger führt nach Durchführung der Potenzialanalysen mit jeder teilnehmenden Schule ein Abschluss- und Evaluationsgespräch durch. Dabei werden die Kommunale Koordinierungsstelle und die Generalistin bzw. der Generalist für KAoA der unteren Schulaufsicht vorab über den Termin durch den Träger informiert und auf eigenen Wunsch einbezogen. Materialien zur Unterstützung der Schulen In verschiedenen kreisfreien Städten und Kreisen ist durch die Schulamtskoordination Material zur Umsetzung der Potenzialanalyse wie z. B. ein Elternbrief oder ein Schüleranschreiben an die StuBos verschickt worden. Darüber hinaus halten verschiedene Kommunale Koordinierungen auf ihren Internetseiten Materialien bereit. Bei Rückfragen und Problemstellungen Bei organisatorischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Potenzialanalyse richten Sie bitte Ihre Fragen an die Kommunale Koordinierungsstelle, die BR-Koordination der Bezirksregierung oder an die örtliche Schulamtskoordination.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit der LGH ist nur dann vorgesehen, wenn ein Ansprechpartner in den Dokumenten der LGH angegeben ist z. B. bei technischen Fragen zum BAN-Portal. Seite 9 von 9 Bei Problemanzeigen ist der Dienstweg einzuhalten. Ansprechpartner ist für Schulen die BR-Koordination der Bezirksregierung Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gezeichnet Oliver Decka BR-Koordinator für das Landesvorhaben Kein Abschluss ohne Anschluss der Bezirksregierung Düsseldorf