Informationen zu den erteilten Ausfuhrgenehmigungen nach Syrien auf Grundlage der EG-Dual-Use-Verordnung

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Transkript:

BMWi Informationen zu den erteilten Ausfuhrgenehmi nach Syrien auf Grundlage der EG-Dual-Use-Verordnung Vorbemerkung: Die Bundesregierung hat in Ihren Antworten auf die Schriftlichen Fragen von MdB Nord (9/21, 9/218, 9/219 und 9/220), von MdB Dr. Dehm (9/230, 9/231, 9/232) und von MdB Koch (9/221, 9/222, 9/223 und 9/224) darauf hingewiesen, dass die genannten nur nach sorgfältiger Prüfung aller eventuellen Risiken, einschließlich der Missbrauchs- und Umleitungsgefahren im Hinblick auf mögliche Verwendungen im Zusammenhang mit Chemiewaffen, erteilt wurden. In allen diesen Fällen wurde die geplante zivile Verwendung der Güter plausibel dargestellt. Nach umfassender Bewertung aller verfügbaren Informationen konnte davon ausgegangen werden, dass die Güter allein für unterschiedliche zivile Zwecke in der privatwirtschaftlichen Industrie verwendet werden. Es handelt sich dabei um Substanzen, die eine breite, zivile Anwendung haben, zum Beispiel bei der Oberflächenbehandlung von Metallen, etwa bei der Herstellung metallischer Überzüge (Gold, Silber, Kupfer, Nickel) in der Schmuckindustrie, beim Mattieren bzw. Ätzen von Glas, bei der Fluorierung von Trinkwasser und bei der Herstellung von Zahnpflegeprodukten. Dies sind weltweit angewandte Industrieverfahren. In die Bewertung, dass von einer derartigen zivilen Verwendung der gelieferten Güter ausgegangen werden konnte, wurden dabei nicht nur die exportkontrollrechtlich vorgeschriebenen Endverbleibszusicherungen der jeweiligen syrischen Empfänger einbezogen, sondern auch eigene Erkenntnisse, etwa nachrichtendienstlicher Art, ausgewertet. Auch eine aktuell vorgenommene nochmalige Prüfung der angesprochenen Fälle ergab keine neuen Erkenntnisse, die an der Plausibilität der zivilen Nutzung der gelieferten Güter Zweifel aufkommen lassen. Übersicht erteilte Ausfuhrgenehmi für Güter der Kategorien 1C30, 1C31, 1C32, 1C33, 1A004, 2B31, 1C34, 1C40 des Anhangs I der EG-Dual-Use- Verordnung nach Syrien seit 01.01.1998 1998 Kaliumfluorid 2, kg 29 Natriumfluorid 1018 kg 294 2 kg 30 1 Siehe Frage 9/230 des MdB Dr. Diether Dehm vom 29.08.2013 1

1999 2 Fluorwasserstofflösung, 1-% 23 kg.20 2000 3 Fluorwasserstofflösung 1-% 1.000 kg 30.1 2001 4 Fluorwasserstofflösung 1- % 18.000 kg 32.211 112 kg 8.9 Phosphorpentasulfid 1 kg 18 Natriumsulfid, 3 % 0 kg 933 Natriumfluorid 090 kg 1.9 100 kg 3.83 223 kg 20.10 mit mit 0 kg 93 801 kg 41.020 14 000 kg 8.948 Natriumfluorid 2000 kg 3.9 00 kg 3.19 0 kg 13.21 mit 200 kg 383 Siehe Fragen 9/231und 9/232 des MdB Dr. Diether Dehm vom 29.08.2013 Siehe Fragen 9/231und 9/232 des MdB Dr. Diether Dehm vom 29.08.2013 Siehe Fragen 9/221und 9/222 des MdB Harald Koch vom 19.09.2013 2 3 4 23

2002 Dimethylaminlösung (40%) 8,9 kg 2003 Fluorwasserstofflösung 20.040 kg 3.008 2004 Diethylaminoethanol 4320,88 kg 10.21 0,12 kg 21 Phosphorpentasulfid 1,0 kg 14 Natriumhydrogendifluorid 4 t.18 mit 00 kg 3.19 % mit, 0% 0 kg 3.94 1 kg.94 8.00 kg 28.88 190,1 kg.412 8.003 kg 3.941 00 kg 1.100 Natriumfluorid 4.000 kg.180 Natriumfluorid 4.000 kg.180 1 Kaliumfluorid kg 12 mit 18,8 kg 4.093 Siehe Fragen 9/83 und 9/84 der MdB Katrin Kunert vom 0.09.2013 Siehe Fragen 9/83 und 9/84 der MdB Katrin Kunert vom 0.09.2013 Siehe Fragen 9/221und 9/222 des MdB Harald Koch vom 19.09.2013 4

200 8 Fluorwasserstoff 40.000 kg 8.043 200 9 Fluorwasserstoff 33.000 kg 4.20 200 10 Fluorwasserstofflösung 1- % 33 t 4.20 2008 11 Fluorwasserstofflösung 8-0% 20 t 28.000 3 100 kg.042 4.000 kg.19 300 kg 1.10.000 kg 1.990 20 kg 3.932 4.000 kg.200.100 kg 38.04 Natriumfluorid 2.400 kg.480 8 4 t 3.10 Natriumfluorid t 13.000 Diisopropylamin 8,4 kg 11 8 9 10 11 Siehe Fragen 9/11 und 9/11 der MdB Katrin Kunert vom 10.09.2013 Siehe Fragen 9/11 und 9/11 der MdB Katrin Kunert vom 10.09.2013 Siehe Fragen 9/223und 9/224 des MdB Harald Koch vom 19.09.2013 Siehe Fragen 9/223und 9/224 des MdB Harald Koch vom 19.09.2013

2009 12 Diisopropylamin 30,2 kg 0 2010 13 Fluorwasserstofflösung 1- % 20 t 28.000 Fluorwasserstofflösung 1-% 1 t 44.200 Diisopropylamin 8,4 kg 13 2 kg 400 mit 100 kg 390 00 kg 4.10 mit t 32.100 1 t 2.0 mit 0 kg 208 100 kg 2.120 mit 1, t.0 Diisopropylamin 14,4 kg 291 1 t 28.100 mit 400 kg 1.1 2 t 8.480 2011 ( wurden nur bis 30.4. erteilt) 14 1 12 13 14 Siehe Fragen 9/21und 9/218 des MdB Thomas Nord vom 19.09.2013 Siehe Fragen 9/21 und 9/218 des MdB Thomas Nord vom 19.09.2013 Siehe Fragen 9/219 und 9/220 für erstes Halbjahr 2013 des MdB Thomas Nord vom 19.09.2013

2012 1 - - - mit 300 kg 9.229 4000 kg 34.110 Ausrüstung zum Nachweis eines pflanzenpathogenen Pilzes, zur Verwendung in einem internationalen Forschungsprojekt der VN (UNDP) in Zusammenarbeit mit der IAEO 2 Stück 08 2 2013 (bis 2.09.) 1 - - - Erläuternde Anmerkungen: Die Übersichten zu den erteilten fassen im Wesentlichen die Antworten der Bundesregierungen auf bisherigen Schriftlichen Fragen der LINKEN in einem Dokument zusammen (siehe genaue Quelle in den jeweiligen Fußnoten). Die pro Jahr erteilten wurden aus Gründen der besseren Darstellbarkeit nur in der Summe ausgewiesen, da sich teilweise auf Lieferpakete von mehreren der genannten Güter beziehen. Das kann z.b. auch wie in 2011 dazu führen, dass drei verschiedene Produkte benannt sind, es aber nur zwei gab. Anmerkungen zu den Jahren 2002 und 2003: Die in dieser Übersicht genannten Daten weichen leicht von der Antwort auf die Schriftlichen Fragen von MdB Kunert 9/83 und 9/84 ab, die damals angesichts der kurzen Frist unter hohem Zeitdruck erfolgte. Diese nun vorliegenden präziseren und verlässlichen Daten konnten erst im Rahmen der erneuten aktuellen Prüfung der Vorgänge manuell zusammengestellt werden. 1 1 1 Siehe Fragen 9/8 und 9/9 für die Zeit ab 01.0.2013 des MdB Jan van Aken vom 0.09.2013 Siehe Fragen 9/8 und 9/9 des MdB Jan van Aken vom 0.09.2013 Siehe Fragen 9/8 und 9/9 des MdB Jan van Aken vom 0.09.2013