Aus dem Inhalt: ffseite 8: Handlungsempfehlungen zu

Ähnliche Dokumente
Tipps für ein Bankgespräch

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

1. Wie Banken über Kredite entscheiden was Sie über Bankinterna wissen sollten. 1.2 Welche Kreditrisikostrategie fährt Ihre Bank?

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

Nutzung dieser Internetseite

Neue Regelungen seit

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

Meet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

Alle gehören dazu. Vorwort

Anlage zur Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

lernen Sie uns kennen...

Sicher auf Erfolgskurs. Mit Ihrem Treuhand-Betriebsvergleich

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

»Kredite einfach vermitteln«5 Jahre. Noch einfacher. Noch besser.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Und im Bereich Lernschwächen kommen sie, wenn sie merken, das Kind hat Probleme beim Rechnen oder Lesen und Schreiben.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Das Leitbild vom Verein WIR

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Lebensversicherung. OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Mit günstigen Konditionen sparen

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub

INFORMATIONEN FÜR KUNDEN UND LIEFERANTEN VON GLAUCH REISEN

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

Rahmenbedingungen und Prüfung der Insolvenzantragspflicht. von Rechtsassessor Reinhard Halbgewachs für vds consultants GmbH

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Risikolos vor Gericht. Prozessfinanzierung im Insolvenzrecht

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Stellen Sie bitte den Cursor in die Spalte B2 und rufen die Funktion Sverweis auf. Es öffnet sich folgendes Dialogfenster

Orientierungsveranstaltung zur Existenzgründung. Finanzierung mit der Hausbank Udo Neisens Sparkasse Paderborn-Detmold.

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Zur Teilnahme am Webinar bitten wir Sie, sich auf der Lernplattform der Firma edudip zu registrieren.

Das Seminarangebot richtet sich an drei Gruppen von Frauen:

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Arbeitshilfe "Tipps für Gespräche mit Vorgesetzten und KollegInnen" Was gilt für mich?

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna

Besten Dank, dass Sie sich überlegen, eine Website von Daynox erstellen zu lassen!

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Lieber SPAMRobin -Kunde!

EÜR contra Bilanzierung

Die richtige Anschlussfinanzierung

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Sächsischer Baustammtisch

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna

PIERAU PLANUNG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBERATUNG

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.

NISSAN FINANCE MIT NISSAN FINANCE BRINGEN SIE AUCH UNERWARTETE EREIGNISSE NICHT AUS DER RUHE

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Studie über die Bewertung von Wissen in kleinen und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Hypothekenangebot. Verwirklichen Sie mit uns Ihren Wohntraum.

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Kundenbefragung als Vehikel zur Optimierung des Customer Service Feedback des Kunden nutzen zur Verbesserung der eigenen Prozesse

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Deutsches Forschungsnetz

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Finanzen im Plus! Dipl.-Betriebswirt (FH) Thomas Detzel Überarbeitet September Eigen- oder Fremdfinanzierung? Die richtige Mischung macht s!

Die Änderungen. Caritasverband Stuttgart e.v. Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.v. PräventSozial ggmbh Stuttgart

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Kreativ visualisieren

Hypothekenangebot. Wir begleiten Sie bei der Finanzierung Ihres Eigenheims.

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2

Ihr Weg in die Suchmaschinen

Warum tun manche Menschen nicht das, was Sie als Führungskraft von ihnen erwarten?

Anwendungsbeispiele aus der täglichen Praxis. Was macht Existenzgründer erfolgreich!

- Unsere Zusammenarbeit

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!

NetStream Helpdesk-Online. Verwalten und erstellen Sie Ihre eigenen Tickets

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Einstiegshilfe für das Übersenden elektronischer Teilnahmebestätigungen an ÄrztInnen

ALF-BanCo - Chipkarte einrichten in 3 Schritten

Fotostammtisch-Schaumburg

Transkript:

H 10 310 E Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.v. Verbandsnachrichten Ausgabe Nr. 1 Februar 2015 Aus dem Inhalt: ffseite 8: Handlungsempfehlungen zu Umfinanzierungen ffseite 14: Prozessuale Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren ffseite 26: Praxisnachfolge: Theoretische Wünsche contra Alltagserfahrungen Ausstiegsalter? Handlungsempfehlungen zu Umfinanzierungen Seite 8 www.stbv.de

Meine Mandanten: zufrieden. Meine Kanzlei: erfolgreich. Mit meiner Genossenschaft. Berufliche Erfolge erreicht man am besten gemeinsam. Das gilt für eine Kanzlei ebenso wie für die DATEV-Genossenschaft. Als Mitglied profitieren Sie von vielen Vorteilen, wie zum Beispiel den IT-Lösun gen, den Beratungsangeboten oder dem einzigartigen Beteiligungsmodell. Und bringen so Ihre Kanzlei dauerhaft nach vorn. Informieren Sie sich auf www.datev.de/genossenschaft oder unter 0800 3283823. 2 Ausgabe Nr. 1

Editorial Neues aus Westfalen-Lippe! Liebe Kollegen und Kolleginnen, auch 2015 informieren wir Sie mit den Profilen regelmäßig über aktuelle Themen rund um die Verbandsarbeit. Zunächst möchte ich die erfolgreiche Weiterentwicklung der Verbandszertifizierung des StBV hervorheben. Alle Kanzleien wurden 2014 erfolgreich (re-) zertifiziert. Das Feedback und die Vielzahl der Interessenten zeigen, dass wir mit unserem Qualitätsmanagementsystem eine interessante und praxisorientierte Lösung für einen organisierten Kanzleialltag bieten. Unsere Verbandszertifizierung startet in 2015 einen weiteren Durchlauf. Ausführliche Informationen über einen möglichen Einstieg finden Sie auf der eigens eingerichteten Webseite www.verbandszertifizierung.net. In diesem Jahr wird der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe erstmals eine neue Plattform ins Leben rufen, die sich speziell an junge Steuerberater richtet. Im Rahmen des Forum Junge Steuerberater" bietet der Verband jungen Kolleginnen und Kollegen in den ersten Berufsjahren regelmäßig Veranstaltungen an, bei denen Themen behandelt werden, die speziell diesen Teilnehmerkreis interessieren. Neben fachlicher Fortbildung eröffnet sich ihnen mit dem Forum Junge Steuerberater" ein Netzwerk, das viele unserer jungen Kollegen verbindet. Eine Einladung zur Auftaktveranstaltung am 27.03.2015 finden Sie beiliegend. Des Weiteren bietet der Verband erstmalig eine Fachexkursion nach Peking in Zusammenarbeit mit den Reisedienst Bartsch, einem Spezialveranstalter für weltweite Fortbildungsreisen an. Während einer 8-12 tägigen Reise wird Ihnen ein unvergessliches touristisches Ausflugsprogramm verbunden mit interessanten berufsspezifischen Besuchen und Begegnungen mit ausländischen Kollegen geboten. Einen Informationsflyer mit Terminen und Preisen finden Sie in dieser Ausgabe. Natürlich enthalten die Profile auch wieder interessante Aufsätze unserer bekannten Autoren. Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre und verbleibe Mit kollegialen Grüßen Marcus Tuschen Präsident des StBV Februar 2015 3

Mitglieder werben Mitglieder: Empfehlen Sie uns weiter und wir sagen Danke! Der StBV- eine starke Gemeinschaft von Mitgliedern für Mitglieder! Wer selbst überzeugt ist, kann andere am besten überzeugen. Denn als Mitglied kennen Sie die Vorteile des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe ganz genau. Überzeugen Sie auch andere davon und profitieren Sie! Ab sofort erhält jedes neu geworbene Mitglied (ausgenommen Schnuppermitglieder) wahlweise einen Gutschein für ein ASW-Ganztagesseminar im Wert von 250,00 oder einen Platz für seinen Kanzleinachwuchs zur Vorbereitung auf die Steuerfachangestellten-Prüfung im Wert von 330,00 (weitere Infos finden Sie auf www.stbv.de). Und das werbende Mitglied erhält diese Prämie ebenfalls! Voraussetzung ist lediglich, dass die Interessentin/der Interessent mindestens zwei Jahre kein Mitglied im Verband war. Die Kampagne läuft unbegrenzt, Mitglied kann jeder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt werden. Auch Nichtmitglieder können eine Mitgliedschaft im Steuerberaterverband Westfalen-Lippe empfehlen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Hass, den Sie telefonisch unter der Nummer: (0251) 5358613 oder per E-Mail: hass@stbv.de erreichen können. Helfen Sie mit, der Stimme des Verbandes noch mehr Gewicht zu verleihen! Mitmachen ist ganz einfach: Sie nennen uns einen Kollegen, der noch nicht dem Steuerberaterverband Westfalen-Lippe angehört und teilen uns dessen Kontaktdaten über unsere Webseite www.stbv.de mit. Wir werden das neue Mitglied dann um die schriftliche Bestätigung des Mitgliedsantrags bitten. Sobald dieser vorliegt, werden wir Sie informieren und Ihnen den Seminargutschein zukommen lassen.

Inhalt Inhalt Editorial...Seite 3 ffneues aus Westfalen-Lippe! Mitteilungen der Geschäftsstelle...Seite 6 ffjubiläum im Verband ffbrennpunkt Steuerpraxis zur brandaktuellen Erbschaftsteuer Fachbeirat Banken...Seite 8 ffhandlungsempfehlungen zu Umfinanzierungen Praktiker-Report aus dem Finanzgericht Münster...Seite 14 ffprozessuale Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht aktuell...seite 18 ffaktuelles für den Berater Blick ins Wirtschaftsrecht...Seite 22 ffstimmrechtsvollmachten, Stimmrechtsvereinbarungen und vertragliche Veto-Rechte wirksame Mittel zur Vermeidung der Sozialversicherungspflicht für Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH? Für die Praxis notiert...seite 26 ffwirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften berücksichtigen die Neuregelung der Insolvenzordnung meist nicht ffpraxisnachfolge: Theoretische Wünsche contra Alltagserfahrungen Ausstiegsalter? EDV / Internet...Seite 34 ffeffizienz steigern mit zwei Monitoren Blick über den Tellerrand...Seite 35 Wenn der Saft ausgeht Die Autobatterie im Wintereinsatz Personalien...Seite 36 Buchvorstellungen...Seite 37 Februar 2015 5

Mitteilungen der Geschäftsstelle Jubiläum im Verband Wir bedanken uns für die langjährige Treue zu unserem Verband und gratulieren unseren Verbandsmitgliedern herzlich, die in der Zeit vom 01.01. bis 28.02.2015 ihr Jubiläum feiern können. 40 JÄHRIGE VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT: Dipl.-Kfm. Albert Schlierkamp StB Herderweg 3, 44534 Lünen Hermann Wolter StBv Am Hebewerk 57, 45731 Waltrop Heinz Hahn StB Schloßstr. 12, 59821 Arnsberg Hans-Dieter Rieger StB Wilhelmstr. 9, 33602 Bielefeld Wilhelm Abel StB Im Wannebachtal 16, 58708 Menden Wilhelm Schulte Zurhausen StB Steinstr. 83, 45968 Gladbeck 25 JÄHRIGE VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT: Dipl.-Bw. Jürgen Millinghaus StB, vbp Ziegeleistr. 6, 57462 Olpe Dipl.-Kfm. Detlef Steiner StB, vbp Tannenweg 9, 46325 Borken Ilona Berger StBin Rabenstr. 51, 48282 Emsdetten Lothar Franke StB Borghorster Str. 16, 48282 Emsdetten Monika Zobel StBin Edmund-Weber-Str. 193-195, 44651 Herne Dipl.-Kfm. Dipl.-Bw. Peter Bölle StB Hohenau 5 b, 24977 Langballig Dipl.- Fw. Christoph Schulte StB Lublinring 12, 48147 Münster Dipl.-Vw. Martina Brickenstein StBin Ruhrufer 15, 59939 Olsberg Jürgen Engstler StB Bruchstr. 2, 57462 Olpe Renate Fischer StBin Heckenweg 22, 48369 Saerbeck Dipl.-Vw. Dr. Eva Gimpel StBin, vbp Freischöffenweg 15, 44339 Dortmund Barbara Koch StBin Brassertstr. 127, 45768 Marl-Polsum Dipl.-Kfm. Dirk Pülm StB Waldenburger Str. 3, 48231 Warendorf Norbert Wiese RA FA f. StR Weidenauer Str. 60, 57076 Siegen Ein Vierteljahrhundert im Dienste des StBV und der ASW Im Januar jährte sich der 25. Jahrestag unseres ASW-Mitarbeiters Hubert Kintrup. Wir gratulieren ihm an dieser Stelle nochmals ganz herzlich zum Firmenjubiläum und bedanken uns für den langjährigen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit. Für die kommenden Berufsjahre wünschen wir ihm stets Gesundheit und viel Freude bei seinen Aufgaben. Auf dass wir noch viele weitere Jahre auf ihn bauen können. Kuratorium, Geschäftsführung und Kollegen 6 Ausgabe Nr. 1

Mitteilungen der Geschäftsstelle v.l.n.r.: Herr Tuschen, Herr Viskorf, Herr Haferkamp und Herr Steinrücke Brennpunkt Steuerpraxis zur brandaktuellen Erbschaftsteuer Am Dienstag, den 27.01.2015, fand zum dritten Mal die vom Finanzgericht Münster gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und dem Steuerberaterverband Westfalen-Lippe ausgerichtete Veranstaltungsreihe Brennpunkt Steuerpraxis statt. Die Veranstaltung in der Halle Münsterland war mit rund 300 Teilnehmern vollständig ausgebucht. Der Gegenstand war brandaktuell : Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 17. Dezember 2014 das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der aus Münster stammende Vizepräsident des Bundesfinanzhofs und Vorsitzende des dortigen 2. Senats Hermann-Ulrich Viskorf referierte zu den Auswirkungen des Karlsruher Urteils auf die Steuerpraxis und gab einen Ausblick auf die zu erwartenden Gesetzesänderungen. Der für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständige 2. Senat des Bundesfinanzhofs hatte Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaft- und Schenkungsteuer geäußert und im Jahr 2012 die geltende Gesetzeslage dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt. Herr Hermann-Ulrich Viskorf übte in seinem Vortrag deutliche Kritik am derzeitigen Gesetzeszustand. Er äußerte die Sorge, dass der Gesetzgeber die Entscheidung aus Karlsruhe nur zum Anlass für minimale Reparaturen des Gesetzes nehmen werde, die am aus seiner Sicht unbefriedigenden Gesamtzustand des Erbschaftsteuergesetzes nichts ändern würden. Dabei gebe es, so Viskorf, ausreichende Möglichkeiten für eine grundlegende Gesetzesreform, die zu einfacheren und gerechteren gesetzlichen Regelungen und damit zu mehr Akzeptanz bei allen Steuerpflichtigen führen würde. An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion mit den teilnehmenden Steuerberatern und Richtern des Finanzgerichts Münster sowie Vertretern der Finanzverwaltung und der Wissenschaft an. Dabei wurde deutlich, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht in allen Punkten für die gewünschte Rechtsklarheit gesorgt hat und die weitere Entwicklung des jetzt anstehenden politischen Prozesses spannend bleibt. Der Abend klang mit einem gemeinsamen Imbiss aus, der zum weiteren Gedankenaustausch der Teilnehmer genutzt wurde. Zum Hintergrund: Die Veranstaltungsreihe Brennpunkt Steuerpraxis hat das Finanzgericht Münster gemeinsam mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe und dem Steuerberaterverband Westfalen-Lippe im Jahr 2013 ins Leben gerufen. Sie dient dem Gedankenaustausch zwischen Rechtsprechung und Beraterschaft. Im Mittelpunkt steht jeweils die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Bundesverfassungsgerichtes zu Themenbereichen, die für jeden Berater besonders praxisrelevant sind. Pressemitteilung: Finanzgericht Münster Februar 2015 7

Fachbeirat Banken Handlungsempfehlungen zu Umfinanzierungen 1. Finanzierungspolitik als Chefaufgabe im Unternehmen Ihre Mandanten haben in der Regel alle (!) unternehmerischen Chefaufgaben auf dem Schreibtisch. Dabei stehen häufig die Aufgaben des Tagesgeschäfts im Mittelpunkt bzw. drängen sich nach vorne. Viele mittelfristige und strategische Aspekte bleiben daher häufig liegen. Dazu zählt auch das Thema Finanzierung. Meist kommt es auf den Chef-Schreibtisch, wenn die Liquidität eng wird oder die Bank mit einer Frage zum Beispiel zu Kreditunterlagen oder Kreditverlängerungen anklopft. Damit ist die Finanzierungspolitik Ihrer Mandanten ein klassisches Beratungsfeld für Sie als Steuerberater/in. Denn gerade in der Chefaufgabe Finanzierung kommt es auf vorausschauendes Handeln an. Wer als Unternehmer/in hier nur reagiert, verschenkt nicht nur Chancen, sondern läuft Gefahr, in Engpass-Situationen hinein zu geraten. Dabei sind verschiedene Fallgestaltungen zu betrachten. 2.1 Umschuldung langfristiger Darlehen Die Idee bei Darlehen: für die noch vor dem Kreditnehmer liegende Restlaufzeit den Nominalzins entsprechend dem heutigen Zinsniveau zu reduzieren. Dabei kommen zwei Effekte zum Tragen: f fdas Zinsniveau ist heute generell niedriger als zum Abschlusszeitpunkt des Darlehens vor einigen Jahren. ffdie Restlaufzeit ist kürzer als die seinerzeitige Ursprungslaufzeit und damit wird der neu zu verhandelnde Zins nochmals günstiger sein (Regel: je länger die Festzinsfrist, desto höher der Zinssatz). Zu unterscheiden ist die Zinsgestaltung beim Ursprungsdarlehen: f fursprungsdarlehen mit variablem Zinssatz: Zinssatzes ausgeschlossen. Das heißt, Ihr Mandant kann am Ende der Zinsfestschreibungsfrist natürlich neu verhandeln - und muss das auch. Während der Zinsfestschreibung kann er im Regelfall den Zinssatz nicht verändern. Und wenn er dies will, kann ihm die Bank kulanter Weise entgegenkommen - wird ihm dafür allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Diese ist in den meisten Kreditverträgen auch bereits als Klausel enthalten. Jetzt gilt es zu rechnen: Welchen Zinsvorteil kann ich für die Restlaufzeit der Zinsbindungsfrist erzielen? Achtung: nicht Restlaufzeit des Darlehens (diese kann ja noch länger laufen als die bestehende Zinsbindungsfrist) - denn am Ende der Zinsbindungsfrist kann Ihr Mandant ohnehin den Zins neu vereinbaren. Und welcher Aufwand für eine Vorfälligkeitsentschädigung steht dagegen? Beim Thema Umschuldung / Umfinanzierung sollten Sie als Berater/in Ihre Mandanten von vorne herein darauf einstellen, dass das nicht unbedingt ein Lieblingsthema von Banken ist. Daher ist eine gute Vorbereitung von besonderer Wichtigkeit. Diese Verlautbarung schlägt deshalb auch einen weiteren Bogen und bleibt nicht bei dem reinen Umschuldungsthema stehen, sondern weitet es zum Thema Umfinanzierung aus. Dieser Ansatz dürfte für viele Ihrer Mandanten zielführender sein. Das aktuelle Umschuldungsthema wird damit in einen breiteren Zusammenhang gestellt und aus der bloßen Umschuldungs-Ecke heraus geführt. Für den Erfolg Ihres Mandanten in diesen Bankgesprächen wird es vor allem darauf ankommen, dass er die nötige Verhandlungsmachtposition bereits hat - oder sich erarbeitet. Denn dann ist alles verhandelbar. 2. Oftmals aktueller Anlass: Umschuldung eines Darlehens zur Zinsersparnis Im heutigen Zinsumfeld taucht immer wieder die Frage auf, ob es sich lohnt, Kredite mit noch hohem Nominalzins umzuschulden, um auf diesem Wege Zinsaufwand zu sparen. Dies ist sicherlich in vielen Fällen möglich. Ihr Mandant kann zu jedem Zinsanpassungs-Termin neu verhandeln, das bisherige Darlehen kostenfrei ablösen und ein neues Darlehen abschließen. Zinsanpassungstermin bedeutet: die Darlehensverträge sehen in der Regel für den variablen Zinssatz eine Referenzgröße wie zum Beispiel den Euribor (Euro Interbank Offered Rate) oder EONIA (Euro Overnight Index Average) vor (Die aktuellen Zinssätze dieser Referenzgrößen und historische Zahlenreihen finden Sie im Internet u.a. bei www.fmh.de). Auf diesen Referenzzinssatz schlägt die Bank eine Marge auf. Der Nominalzins für Ihren Mandanten ergibt sich aus Referenzzinssatz plus Marge. Für die Anpassung des Kundenzinssatzes an die Veränderungen des Referenzzinssatzes wird meist ein vierteljährlicher Rhythmus vereinbart. Zu diesen Anpassungsterminen kann frei und neu verhandelt werden. Nebenbei: Auch den reinen Soll-Zins für ein bestehendes variables Darlehen - also den Margenaufschlag auf den Referenzzins - kann Ihr Mandant natürlich jederzeit neu verhandeln. ffursprungsdarlehen mit Zinsfestschreibung: Während der Zinsfestschreibungsfrist sind normaler Weise Veränderungen des Also gilt es im Vorfeld von Bankgesprächen, die Vorfälligkeitsentschädigung abzuschätzen. Der Begriff abschätzen ist hier bewusst gewählt. Denn die Rechenwege für die Vorfälligkeitsentschädigung der Kreditinstitute sind vielfältig. Für die Bank gilt folgende Grundüberlegung: Sie hat das Darlehen über die gesamte Laufzeit mit einem ebenfalls festen Zins refinanziert (zumindest wird dies unterstellt). Wenn der Kunde jetzt vorzeitig zurückzahlt, muss die Bank die dadurch frei werdenden Refinanzierungsmittel für die Restlaufzeit wieder neu anlegen - und wird dabei natürlich auch nur einen niedrigeren Anlagezins erzielen als den Nominalzins des ursprünglichen Kundendarlehens. Für den daraus entstehenden Entgang an Zinsertrag muss der Kunde via Vorfälligkeitsentschädigung Schadenersatz leisten. Ihre Mandanten - und / oder Sie für Ihre Mandanten - sollten sich auf jeden Fall die Berechnung offenlegen und erklären lassen. Sind von der Bank folgende Punkte berücksichtigt worden: f fwird für jeden Monat der Restlaufzeit separat gerechnet? f fwelche Wiederanlage-Zinssätze werden unterstellt? 8 Ausgabe Nr. 1

Fachbeirat Banken f fhat die Bank die Verwaltungs- und Risikokosten abgezogen, die für das Kundendarlehen berechnet wurden - und in welcher Höhe? fwerden f Sondertilgungsvereinbarungen aus dem alten Darlehensvertrag reduzierend berücksichtigt? f fwird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt? Natürlich ist eine Vorfälligkeitsentschädigung auch Verhandlungssache - und damit von der Verhandlungsmachtposition Ihres Mandanten abhängig. Diese können Ihr Mandant und Sie als sein Unterstützer deutlich beeinflussen - dazu finden Sie in den weiteren Abschnitten entsprechende Hinweise. Wenn Sie im Vorfeld die Größenordnungen abschätzen möchten, dann finden Sie im Internet Rechenmodule - zu deren Qualität allerdings keine Aussage getroffen werden kann - zum Beispiel www.wehrt.de/ vorfaelligkeitsentschaedigung/berechnungneu.aspx. Sollten sich die Vorstellungen von Bank und Mandant sehr deutlich unterscheiden, ist die Hinzuziehung eines Gutachters oder auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwaltes zu überlegen. Dabei ist zu berücksichtigen: Die höchstrichterlichen Urteile zur Vorfälligkeitsentschädigung sind meist für Verbraucherkredite ergangen und daher nicht zwingend unmittelbar und vollständig auf Unternehmenskredite übertragbar. 2.2 Umschuldung von Kontokorrentkonten Ein ganz anderes Thema ist die Umschuldung von hohen Dauer-Inanspruchnahmen auf Kontokorrentkonten. Diese kosten in der Regel hohe Sollzinsen. Die Idee hinter der Umschuldung ist hier natürlich ebenso die Reduzierung des Zinsaufwandes. Dazu kommt aber auch das Ziel, die gesamte Liquiditätssituation zu entkrampfen und auch keine oder zumindest nicht mehr so viele Warnsignale an die Bank zu senden, die im Rating negativ zu Buche schlagen. Und eine dauerhafte Inanspruchnahme immer an der Grenze der vereinbarten Kreditlinie gehört ebenso zu den Warnsignalen wie Überziehungen. Erster Schritt ist die Klärung der Ursachen für die Dauerinanspruchnahme: Finanzierung kleinerer (oder auch größerer) Investitionen über das Kontokorrentkonto statt über Darlehen oder Leasing; zu hohe Bestände im Umlaufvermögen; schlechtes Forderungsmanagement. Ihnen werden aus Ihren Erfahrungen weitere einfallen. Diese Klärung ist wichtig, weil Ihr Mandant die von ihm erkannten Ursachen abstellen muss, bevor er zur Bank geht. Denn sonst wird nach kurzer Zeit die gleiche Entwicklung steigender Soll-Salden wieder eintreten. Sodann ist das Volumen der gewünschten Umschuldung zu klären und deren Laufzeit; diese wird in der Regel bei fünf Jahren liegen und kaum über acht Jahre hinausgehen. Denn jetzt folgt die Liquiditätsrechnung: Die Zinsersparnis auf den Umschuldungsbetrag auf das Jahr gerechnet wird in aller Regel nicht ausreichen, um die jährliche Tilgung bezahlen zu können. Der Bank ist also darzulegen, wie diese zusätzliche Liquiditätsbelastung geschultert werden kann. Denn sonst laufen auch die Tilgungen des Umschuldungsdarlehens nur wieder in den Kontokorrentsaldo hinein. Als dritter Schritt ist zu klären, wie die Bank nach der Umschuldung mit der bisher vereinbarten Kontokorrentlinie umgehen wird? Die Bank wird oft daran interessiert sein, die Kontokorrentlinie, um den Umschuldungsbetrag - oder zumindest einen Teil davon - zu reduzieren! Sicht der Bank: Sie will das Gesamtkreditengagement nicht erhöhen. Sicht Ihres Mandanten: Er möchte seine ursprüngliche Linie auf dem Geschäftsgirokonto natürlich erhalten, um wirklich neue Liquiditätsspielräume durch die Umschuldung zu erreichen, zum Beispiel um wieder bei seinen Lieferanten mit Skonto bezahlen zu können. Der Skontoertrag kann auch ein zusätzlicher Baustein bei der obigen Liquiditätsrechnung sein. Dieses Gespräch um die mit der Umschuldung gewünschte Kreditaufstockung bedarf natürlich einer besonders guten Vorbereitung - siehe die weiteren Abschnitte. Auch im Kontokorrent ist die Vereinbarung eines niedrigeren Soll-Zinssatzes wie beim variablen Darlehen jederzeit möglich - bei entsprechender Verhandlungsposition. 3. Strategischer Ansatz: Umfinanzierung zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur Mit Blick auf die angesprochenen Vorbehalte der Banken gegenüber Umschuldungen jedweder Art (für Banken bedeutet eine Umschuldung in aller Regel eine Minderung ihres Zinsertrages - in der heutigen Zeit der lang anhaltenden Tiefzinsphase für die Bank ein absoluter Negativaspekt für deren Ertragskraft) empfiehlt es sich, ein aktuell auf den Tisch kommendes Umschuldungsthema nicht als Einzelthema oder Einzelaktion anzupacken, sondern dies in einen finanzierungs-strategischen Zusammenhang für Ihren Mandanten zu stellen. Dies wird es auch Kreditinstituten einfacher machen, sich dem Thema zu nähern. Eine strukturelle Umfinanzierung kann auch für den Kreditgeber Zusatznutzen zum Beispiel in Form einer stabileren Finanzierungsstruktur des Unternehmens bieten. Außerdem zeigt sich darin, dass Ihr Mandant seine Finanzierungsthemen mit Weitblick angeht. Eine solche Einschätzung durch die Bank fließt wiederum positiv in das Bankenrating ein bei der Frage der kaufmännischen Qualifikation der Unternehmensleitung. In Abschnitt 4 dieser Verlautbarung wird daher stichwortartig der Bogen der Themen aufgezeigt, bei denen Sie Ihre Mandanten beim Thema Umfinanzierung unterstützen können. Im Abschnitt 5 folgen Hinweise zur organisatorischen Einbindung in die Abläufe Ihrer Kanzlei. 4. Das Unterstützungs- Angebot des Steuerberaters zur Umfinanzierung 4.1. Bestandsaufnahme der aktuellen Finanzierungssituation Mit der laufenden Buchhaltung verfügen Sie als Steuerberater/in über eine ideale Datenbasis, um Ihre Mandanten zu unterstützen. Wenn Ihr Mandant seine Buchhaltung selber führt und Ihre Dienstleistung nur für die Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch nimmt, so haben Sie die gleiche günstige Ausgangslage einmal im Jahr und können das Gespräch zum Jahresabschluss auch für das Thema Finanzierungsstrukturierung nutzen. 4.1.1. Kontokorrent-Situation Sprechen Sie Ihren Mandanten auf hohe Kreditinanspruchnahmen oder steigenden kurzfristigen Zinsaufwand an. Ebenso sind die oben genannten Ursachen für eine hohe Inanspruchnahme aus der Buchhaltung jederzeit in den entspre- Februar 2015 9

Fachbeirat Banken chenden Konten beobachtbar. D.h. Sie haben die Frühwarnindikatoren sozusagen regelmäßig auf dem Schreibtisch (oder zumindest Ihre Mitarbeiter/innen). Damit haben Sie einen strategischen Wettbewerbsvorteil vor jedem anderen externen Begleiter Ihrer Mandanten. 4.1.2. Darlehen und Zinsbindungen / Zinssätze Für den Jahresabschluss liegen Ihnen auch sämtliche Darlehensverträge - alte wie neue - vor. Damit haben Sie einen umfassenden Einblick und können Ihre Mandanten auch aktiv auf Umfinanzierungspotenziale ansprechen. Außerdem ergibt sich hieraus eine Chance für das weitere Beratungsangebot Bankenspiegel falls es einen solchen bei Ihren Mandanten noch nicht gibt. Schauen Sie zu diesem Thema und dem ergänzenden Thema Sicherheitenspiegel auch in die Verlautbarung Kreditsicherheiten. 4.1.3. Nutzung sonstiger Finanzdienstleistungen Welche anderen Finanzdienstleistungen wie zum Beispiel Leasing oder Factoring nutzen Ihre Mandanten bereits und in welchem Umfang? Wie verhält es sich mit Förderkrediten und weiteren Finanzierungsalternativen zum Beispiel im Internet? 4.1.4. Sicherheiten-Situation Ihr Mandant sollte nicht ohne klare Vorstellungen zu seiner Sicherheiten-Situation in die Umfinanzierungsgespräche gehen. Zumal wenn er ggf. auch eine Krediterhöhung dabei ansprechen will. Die Details zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Verlautbarung Kreditsicherheiten. 4.1.5. Zahl und Bedeutung der Finanzierungspartner Wenn Ihre Mandanten mit Ihrer Unterstützung oder sogar auf Ihren aktiven Hinweis hin das Thema Umfinanzierung in Angriff nehmen, sollte die Frage nach der Zahl und Bedeutung der Finanzierungspartner gleich mit angesprochen werden. Immer noch sind viele Mittelständler von nur einer Hausbankverbindung abhängig. Daneben gibt es oftmals eine kleine Nebenbankverbindung mit einem Girokonto auf Guthabenbasis. Das ist heute in der sich wandelnden Bankenlandschaft keine gute Ausgangslage mehr für eine dauerhafte Finanzierungsstabilität der Unternehmen. Die Finanzierung durch zwei kreditgebende Hauptbankverbindungen und ergänzende Anbieter sollten das mittelfristige Ziel Ihrer Mandanten sein. Auch dabei wird vielfach Ihre Beratungsunterstützung gefragt sein. 4.2. Klären des weiteren Finanzierungsbedarfs Wenn Ihr Mandant nicht nur die aktuelle Umschuldungsfrage anpackt, sondern sich dem Thema Umfinanzierung widmen will, dann ist zugleich die Frage nach dem weiteren Finanzierungsbedarf der nächsten zwölf bis 24 Monate anzusprechen. Denn Banken sehen es nicht gerne, wenn Ihre Mandanten alle sechs Monate mit neuen Finanzierungsthemen an den Besprechungstisch kommen. Daher sollten Sie in der Vorbereitung mit Ihren Mandanten auch über die folgenden Themen sprechen: 4.2.1. Unternehmensstrategie und -ziele Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus der Strategie und den Zielen für die kommenden drei bis fünf Jahre für die Finanzierung des Unternehmens? Denken Sie dabei an Themen wie Wachstum oder Unternehmensnachfolge. 4.2.2. Bedarf Betriebsmittelfinanzierung Was bedeuten diese weiteren Entwicklungen für die Kontokorrent-Linien des Unternehmens? Ist mit steigendem Bedarf zu rechnen? Berücksichtigen Sie dabei, ob die heutigen Linien vielleicht schon gar nicht mehr ausreichen, um das Geschäftsmodell zu finanzieren - dies ist leider häufig der Fall. Hier spielen dann Themen wie Optimierung des Umlaufvermögens (neudeutsch: Working Capital) zur Reduzierung des Kreditbedarfs und Factoring als Finanzierungsergänzung oder -alternative eine Rolle. 4.2.3. Bedarf Investitionsfinanzierung Welche Investitionen resultieren aus den mittelfristigen Zielen? Wie sollen diese finanziert werden? Über Darlehen und vielleicht öffentliche Förderkredite, über Leasing und in welcher Höhe über Eigenkapital (-anteile) - eigene und externe? 4.2.4. Sicherheiten-Politik Stehen weitere Finanzierungsanfragen im Raum wird immer die Sicherheitenfrage mit auf den Tisch kommen. Für Ihre Mandanten ist es daher entscheidend, mit einer klaren Vorstellung zur eigenen Sicherheitenpolitik in die Gespräche zu gehen - siehe Verlautbarung Kreditsicherheiten. 4.3. Erarbeiten möglicher Finanzierungs- Alternativen Wenn der Rahmen für den künftigen Finanzierungsbedarf steht, sollten Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten über die derzeitigen und potenziellen Finanzierungspartner diskutieren. Welche Erfahrungen liegen vor? Wie schätzen Sie die Bereitschaft der bisherigen Partner für Engagements-Erhöhungen ein? Welche weiteren Partner könnten in Betracht gezogen werden? Zu welchen weiteren Partnern gibt es vielleicht schon Kontakte? 4.3.1. Zusammenarbeit mit (verschiedenen) Banken Die Forderung nach zwei kreditgebenden Hauptbankverbindungen ist oben bereits angesprochen worden. Denken Sie hier aber auch an Spezial-Kreditinstitute, die es als Branchenbanken gibt, als Regionalbanken oder auch als Herstellerbanken. Nutzen Sie Ihre Erfahrungen aus allen Ihren Mandaten und aus Ihrem Netzwerk. 10 Ausgabe Nr. 1

Fachbeirat Banken 4.3.2. Nutzen öffentlicher Förderprogramme Die Einbeziehung öffentlicher Fördermittel ist eine Selbstverständlichkeit. Leider nicht bei allen Banken und Sparkassen. Daher sind Sie als Berater/in auch hier in der Pflicht, eigene Recherchen für Ihren Mandanten anzustellen oder ihn auf diese Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Da ist natürlich erst einmal die Recherche in den Internetauftritten der KfW (www.kfwmittelstandsbank.de) und der NRW.BANK als Landesförderbank (www.nrwbank.de) sowie der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH (www.bb-nrw.de). Diese haben alle auch eine telefonische Hotline. Oftmals gibt es auch dezentrale Sprechtage bei den Kammern. NRW.BANK und Bürgschaftsbank bieten auch unverbindliche Beratungsgespräche im Vorfeld von Finanzierungsüberlegungen an, die Sie nutzen sollten. 4.3.3. Zusammenarbeit mit anderen Finanzierungs-Dienstleistern Die Bandbreite der Angebote hat in den letzten Jahren zugenommen. Sowohl was die Anbieter von zum Beispiel Leasing und Factoring angeht, als auch mit Blick auf die Bandbreite und Möglichkeiten individuell zugeschnittener Angebote. Nutzen Sie hier Ihre Kontakte zu den Anbietern aus allen Ihren Mandaten. Wenn Sie diese Aufgabe nicht selber leisten wollen, bietet sich die Zusammenarbeit mit spezialisierten Beraterkollegen/ innen an. Für Leasing und Factoring gibt es mittlerweile auch Maklerunternehmen, deren Dienstleistungen Ihre Mandanten nutzen können. 4.3.4. Nutzen von Angeboten im Internet Die Zahl der Finanzierungsplattformen im Internet wächst unaufhaltsam. Dort den Überblick zu behalten und die Qualität der Anbieter von Crowd-Funding, Crowd-Investing (oder Crowd-Lending) und der Vermittlungsplattformen einschätzen zu können, wird vielfach vor Ort schwierig sein. Hier könnte sich anbieten, mit internetaffinen Mandanten Pilotberatungen durchzuführen, um Erfahrungen mit dieser Form von Finanzierungsanbietern zu sammeln. Ebenso hilft hier natürlich wiederum der Austausch in Ihrem Netzwerk. 4.4. Vorbereiten der Unterlagen für die Kreditgeber Wenn die Überlegungen zur Finanzierungspolitik wie oben dargestellt abgeschlossen sind, kommt es darauf an, die Verhandlungsmachtposition Ihrer Mandanten weiter zu stärken dadurch, dass Ihre Mandanten ihren Kreditgebern ein komplettes, aussagefähiges Unterlagenpaket zur Verfügung stellen. Es empfiehlt sich ein Vor-Kontakt zu den anzusprechenden Kreditgebern mit der Frage: Wir möchten mit Ihnen über folgende Finanzierungswünsche und folgendes Finanzierungsvolumen sprechen, welche Unterlagen benötigen Sie dafür von uns, um eine Kreditentscheidung treffen zu können. Gute Institute senden Ihnen dann schriftlich eine Aufstellung zu - idealer Weise in Form einer Checkliste, so dass Ihr Mandant - ggf. mit Ihrer Unterstützung - zu Werke gehen kann. Wenn die Bank ganz gut ist, dann unterscheidet die Checkliste auch bereits nach Unterlagen für die sog. Erst-Offenlegung (also die Kreditbewilligung) und für die laufende Offenlegung (was im Anschluss an den Kreditvertrag regelmäßig und in welchen Zeitabständen erforderlich ist). Die folgenden Abschnitte können nicht für jede Bank und jeden Finanzdienstleister abschließend sein, spiegeln aber die Beratungserfahrungen der letzten Jahre umfassend wieder. Für weitergehende Informationen sei auf die Verlautbarung zum erfolgreichen Bankgespräch des Fachbeirates Banken aus 2011 abrufbar unter www.stbv.de verwiesen. Wobei - wieder einmal - jeder der folgenden sechs Unterpunkte ein Beratungsauftrag für Sie sein kann. 4.4.1. Aktueller Jahresabschluss Klar, das ist eine Selbstverständlichkeit. Spannend sind nur zwei Fragen: ffwas heißt aktuell? Das HGB ist da eindeutig - kleine Kapitalgesellschaft sechs Monate nach Schluss des Geschäftsjahres. Die Praxis ist da geduldiger, die Banken manches Mal auch. Aber bitte bedenken Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten: Sie machen Ihren Finanzierern die Arbeit leicht, wenn Sie ihnen endgültige Zahlen vorlegen. Daher ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, im zweiten Halbjahr 2014 Kreditanträge nur mit dem Jahresabschluss 2013 einzureichen! Und auch im ersten Halbjahr sollte möglichst schon der Jahresabschluss des Vorjahres mit zu den Kreditunterlagen gehören. Das sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Mandanten organisieren können. f fwas gehört zum Jahresabschluss Auch das regelt das HGB eindeutig. Natürlich sollte auch das Einzelunternehmen nicht nur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einreichen, sondern auch einen Erläuterungsbericht; dieser muss sicherlich nicht alle Anforderungen des HGB an den Anhang der Kapitalgesellschaft genügen. Aber er sollte den Kreditgebern eine umfassende Analyse der Zahlen erleichtern. Darüber hinaus sollten Sie mit Ihrem Mandanten überlegen, ein Begleitschreiben zum Jahresabschluss zu formulieren, in dem Ihr Mandant auf die wesentlichen Punkte und Entwicklungen hinweist: Was ist gut gelaufen und macht die Stärke des Unternehmens aus? Was ist vielleicht nicht so gut gelaufen, wo gibt es Schwächen und wie arbeitet das Unternehmen daran, diese zu reduzieren? So nutzt Ihr Mandant die Chance, seine Sichtweisen einzubringen Februar 2015 11