Berufliche Rehabilitation Sigrid Welnhofer Agentur für Arbeit München Berufliche Beratung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf berufliche Rehabilitation
Inhaltsverzeichnis 1. Berufsberatung in Deutschland - Ausbildung der Berufsberater/innen - Grundlagen 3. Welche Angebote gibt es an den Schulen durch die Agenturen - die Berufsberater/innen 4. Entscheidung Notwendigkeit besonderer Hilfen 5. Maßnahmen und Möglichkeiten für die Jugendlichen 6. Leistungen für Berufsvorbereitung und Ausbildung Agentur für Arbeit München 1
- Studium Qualifikation der Berufsberater - Einstieg i.d. Regel als Vermittler erleben des Arbeitsmarktes - Qualifizierung zum Berufsberater/Berufsberaterin - Zusatzqualifizierungen - a) für Berufsberater allgemein z.b. berufliche Orientierung - b) für Berufsberater für Schwerbehinderte und Schuler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Rehabilitanden) - flächendeckend im Bundesgebiet für spezielle Schulen angesetzt, aber auch eingesetzt für Schüler die integrativ unterrichtet werden (Unterstützung durch sonderpädagogische Dienste) Agentur für Arbeit München 2
gesetzliche Grundlagen der Agenturen -Sozialgesetzbuch III Grundlage für alle Entscheidungen 1 3 und 7 SGB III ff - 19 SGB III/ 2 SGB IX -Sozialgesetzbuch IX Teil I regelt Rehabilitation (u.a. sonderpädagogischen Förderbedarf) (Teil II regelt Besonderheiten für Schwerbehinderte) Agentur für Arbeit München 3
Sonderpädagogischer Förderbedarf Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die am gemeinsamen Unterricht in der allgemeinen Schule nicht aktiv teilnehmen können oder deren sonderpädagogischer Förderbedarf durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) nicht oder nicht hinreichend erfüllt werden kann, haben eine für sie geeignete Förderschule zu besuchen. Ein Schüler kann aktiv am gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen, wenn er dort, ggf. unterstützt durch Maßnahmen des Art. 21 Abs. 3 BayEUG, überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet werden, den verschiedenen Unterrichtsformen der allgemeinen Schule folgen und dabei schulische Fortschritte erzielen kann sowie gemeinschaftsfähig ist (vgl. Art. 41 Abs. 1 BayEUG). Die Entscheidung trifft die Schulseite Agentur für Arbeit München 4
Schulen in Bayern Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Lernen (sowie emotionale und soziale Entwicklung). Realschulen/Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung Sehen, Hören, körperliche Entwicklung. Berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung als Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung für Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung und Lernen. Darüber hinaus können so genannte länderübergreifende Schulen besucht werden (z.b. Berufsschule in Essen) Daneben gibt es auch überbetriebliche Einrichtungen mit einer Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung (z.b. BBW`s) Agentur für Arbeit München 5
Angebot der Berufsberatung Einstieg in der vorletzten Klasse Berufsorientierungsangebot zusätzlich zu Lehrkräften unterstützt durch Schulsozialarbeit, Berufseinstiegsbegleiter und in München durch das Projekt Jade an Förderschulen Schulberatungen auf Grundlage der Förderpläne der Lehrkräfte, gemeinsam mit Eltern und weiteren Akteuren bei Einverständnis Elternabend Schulbesprechungen BIZ Besuch Agentur für Arbeit München 6
Entscheidungshilfen vor Eintritt in eine Maßnahme 1. Eignungstest 2. ärztliche Begutachtung bei Bedarf 3. Eignungsabklärung in kurzer oder langer Form Kostenträger Agenturen Agentur für Arbeit München 7
Entscheidung besondere Hilfen berufliche Rehabilitation SGB III - SGB IX Teil 1 Die Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben sind, wegen Art und Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert. Aus diesem Grund sind besondere Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig. Unter diese Vorschriften fallen auch Personen mit einer festgestellten Lernbehinderung. Agentur für Arbeit München 8
Definition Behinderung im Rahmen besonderer Hilfen Agentur für Arbeit München 9
Förderschule Lernbehinderte psychisch Behinderte geistig Behinderte Sinnesbehinderte Körperbehinderte BERUFSVORBEREITUNG Beratung BVJ BVB EQ Arbeit EGZ, Probebeschäftigung... duale Ausb. abh,ausbildungszuschuß, techn. MARKT Arbeitshilfen AUSBILDUNG überbetr. Ausb. Reha Maßnahmen überbetr. zunehmende Unterstützungsleistung abnehmende Marktnähe regulär Maßnahmekosten, Ausbildung im BBW Agentur für Arbeit München 10
Berufsvorbereitung durch die Agentur TN überprüfen Fähigkeiten und Fertigkeiten hinsichtlich der Berufswahl Dauer im Regelfall 11 Monate bei Vermittlung in Arbeit 18 Monate Die TN sollen in Ausbildung oder Beschäftigung integriert werden Rechtliche Grundlage: 61 SGB III; 33 Absatz 4 Satz 1 SGB IX Agentur für Arbeit München 11
Ausbildungen in sonstigen Maßnahmen/Einrichtungen -Rechtsgrundlage: 97-98 SGB III, 102 SGB III -Zielgruppe: ausschließlich Rehabilitanden (besondere Hilfen außerhalb BBW) -Durchführung: kooperative oder integrative Form für Voll- oder Werkerausbildung -Vergabe: Ausschreibungsergebnis -Leistungen : Maßnahmekosten, Ausbildungsgeld, Fahrtkosten Agentur für Arbeit München 12
Ausbildung in einem Berufsbildungswerk Rechtsgrundlage: 97-98 SGB III, 102 SGB III Zielgruppe: ausschließlich Rehabilitanden (besondere Einrichtung erforderlich) Internatsunterbringung in Einzelfällen, falls erforderlich Durchführung: Voll- oder Werkerausbildungen Vergabe: Netzwerkplanung Leistungen : Maßnahmekosten, Ausbildungsgeld, Fahrtkosten Agentur für Arbeit München 13
weitere Möglichkeiten Diagnose Arbeitsmarkt DIA-AM Unterstützte Beschäftigung Einarbeitung auf Nischenarbeitsplätzen Ziel: Einstellung Aufnahme in die Werkstatt für Behinderte Menschen -neue Konzepte -hohe Betreuung -permanente Prüfung des Übergangs auf den Arbeitsmarkt Ziel: Arbeitsaufnahme Förderstätte in Kostenträgerschaft der Bezirke Agentur für Arbeit München 14
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Agentur für Arbeit München 15