Geisteswissenschaft Martin Schulz Arbeit im Wandel Abschied vom Normalarbeitsverhältnis (NAV)? Essay
Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät -Institut für Soziologie Seminar: Arbeitsgesellschaft Seminarleiter: Name: Martin Schulz Bachelor Soziologie 5. Fachsemester Arbeit im Wandel Abschied vom Normalarbeitsverhältnis (NAV)? Unwiderlegbar befindet sich unsere Erwerbsgesellschaft im Wandel. Seit den achtziger Jahren lässt sich ein Aufbrechen der vormaligen Normalitätsmuster der Erwerbsarbeit, anhand von Entstandardisierungs-, Heterogenisierungs- und Deregulierungstrends nachvollziehen. Die Wahrnehmung der verstärkten Etablierung von atypischen Beschäftigungsformen, der Zunahme diskontinuierlicher Erwerbsbiographien und flexibilisierter Arbeitszeitmuster und Arbeitsanforderungen, der Rückgang vollbeschäftigter Erwerbspersonen etc. insgesamt also der qualitativen und quantitativen Strukturmodifikation von Arbeit - deuten dabei auf ein sich vollziehenden Wandel der Erwerbsarbeitssphäre hin. Ziel meines Essays soll es von daher sein, den konstitutiven Momenten des NAV, sowie seinen Auflösungstendenzen und Folgen für die Arbeitsmarktakteure theoretisch nachzuspüren. So wird bei eingehender Sondierung der theoretischen und kulturellen Implikationen, welche mit dem NAV in Verbindung stehen, schnell deutlich, wie Mückenberger betont, dass das Normalarbeitsverhältnis nie eine empirische Realität der ausschließlichen oder auch nur vorherrschenden Form der Verrichtung von Arbeit in dieser Gesellschaft (Mückenberger 1989: 211) darstellte. Dennoch setzte sich im Zuge der Nachkriegsjahre, das NAV als normatives Leitbild und als Fiktion mit strukturbildender Kraft, sowohl in beschäftigungspolitischer, als auch in arbeits- und familienrechtlicher Hinsicht durch. Ausgelöst wurde diese spezifische Entwicklung des Beschäftigungssystems durch die besondere ökonomische und soziale Bedingungskonstellation der Nachkriegsjahre - in der Hochphase der tayloristischfordistischen Produktionsorganisation - in der der industriell-marktwirtschaftliche Sektor einen virulenten Expansionsboom zu verzeichnen hatte und zu (relativer) Vollbeschäftigung und dem Anstieg des Wohlstandsniveaus führte. Diese ökonomische Entwicklung verschränkte sich zugleich mit dem kulturell dominanten Modell der Normalfamilie, welche mit der Trennung von Haushalts- und Erwerbssphäre, den männlichen vollzeiterwerbstätigen Alleinernährer ins Zentrum der materiellen Existenzsicherung der Bedarfsgemeinschaft Familie rückte. Hinzu traten rechtliche und sozialstaatliche Formalisierungen der Beschäftigungsverhältnisse nicht zuletzt auch durch die gewerkschaftliche Interessenvertretung im Zuge vorprogrammierter Verteilungskonflikte und mündeten in der 1
Institutionalisierung lohnarbeitszentrierten Schutzregeln des Arbeits- und Sozialrechts, sowie der Sozialversicherung. Weitere Ergebnisse der fortschreitenden Regulierung der Erwerbsverhältnisse und -verläufe spiegeln sich in der Herausbildung von stabilen und kontinuierlichen Normalerwerbsbiographien (NEB), mit den ihr vorgeschalteten, standardisierten Schul- und Ausbildung, der sich anschließenden Vollzeiterwerbstätigkeit und der nachgeschalteten Rente. Damit bildeten sich sukzessiv verschiedene, für das NAV konstitutive Merkmale heraus, die - nach Bosch - wie folgt, zusammengefasst werden können: eine stabile, sozial abgesicherte, abhängige Vollzeitbeschäftigung [mit betriebförmiger Arbeitsorganisation und zumeist lebenslanger Anstellung], deren Rahmenbedingungen (Arbeitszeit, Löhne, Transferleistungen) kollektivvertraglich oder arbeits- bzw. sozialrechtlich auf einem Mindestniveau geregelt sind (Bosch 1986: 165; vgl. Schmid 2000: 269), die es erlauben, über einen hinreichenden [stabilen] Lohn die Reproduktion zu sichern, ohne dass während der Beschäftigungszeit finanzielle Leistungen des Familien bzw. Haushaltsverbundes und/oder existenzsichernde Transferzahlungen des Staates in Anspruch genommen werden müssen (Osterland 1990: 351 ff.). Dabei kann man die definitorische Fassung auch erweitern und zusätzlich vergütete Zeiten der Nichtarbeit und Investition in die Arbeitskraft (z. B. Anlernen, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Gesundheitsschutz) einbeziehen. Andere Autoren, wie z.b. Dombois, identifizieren auch die Standardisierung der Dauer und Lage der Arbeitszeit als entscheidende Merkmale eines NAV (vgl. Dombois 1999: 14), wobei die Feststellung Wagners Zuspruch erfahren muss, wenn sie konstatiert, dass, je detaillierter und stringenter die Merkmale für das Normalarbeitsverhältnis gefasst werden und je mehr diese Elemente als konstitutiv angesehen werden, desto leichter ist es, empirisch seine Auflösung zu gründen (Wagner 2000: 209). Weitere, mit dem NAV verbundene Kopplungen, beziehen sich auf die sozialen Sicherungssysteme, deren Bemessungskriterien sich an der Vollzeiterwerbsarbeit orientierten und somit das Absicherungsniveau bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und den Rentensatz bestimmen. Weitere, nicht zu vernachlässigende strukturelle Aspekte des NAV, waren also: seine Wirkkraft auf die partielle Dekommodifizierung der Ware Arbeitskraft, sowie seiner instrumentellen Eigenschaft zur Verringerung sozialer Ungleichheit, der Normierung von langfristigen Vertragsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und -geber (Schutzfunktionen!). Demgegenüber wurden aber auch größere soziale Gruppen durch den universalistischen Normalitätsanspruch dieser sozialpolitischen Konstruktion ausgeschlossen vornehmlich Frauen und Nicht-Normal-Familien ; was zu einer relativen Stabilisierung geschlechtsspezifischer (ungleicher) Arbeitsteilung führte. Von regulativer Bedeutung erwies 2
sich das NAV, sowohl für die Strategien der Arbeitsmarktakteure, als auch für die innerbetriebliche Arbeitsorganisationsstruktur der Unternehmen. Dabei entsprach der Idealtypus des NAV der sozialen Wirklichkeit zumeist nur teilweise. Seit den achtziger Jahren lässt sich nun ein Trend zur Erosion des NAV empirisch nachvollziehen (z.b. vgl. Hoffmann/ Walwei 2000). Ende der siebziger Jahre gerieten die Arbeitsmärkte im Zuge ökonomischer uns sozialer Krisenerscheinungen (soziale Unruhen, Flexible Wechselkurse, Ölschocks, hohe Zinsen, weltweite Rezession, Schuldenkrise, Angebotskrise, Sättigung der Industriemärkte, Diversifizierung des Geschmacks, Einwanderungswellen, Einführung der Anti-Baby-Pille) (vgl. Piore/Sabel 1985: 185ff.; vgl. Schmid 2000: 270) ins Wanken, was in dem politischen (arbeits- und sozialrechtlichen) Versuch mündete, die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes durch Deregulierungsmaßnahmen (flexibleren Arbeitszeitregelungen, Neuregelungen des Renteneintritts, verminderten Kündigungsschutz, der Erleichterung befristeter Arbeitsverträge, der Abkehr von Flächentarifverträgen etc.) aufrecht zu erhalten. Damit wurden die zentralen Attribute des NAV partiell entstandardisiert (Arbeitszeit, -ort, -vertrag) und boten den diversen atypischen Beschäftigungsverhältnissen Platz, sich zu entfalten (geringfügige oder flexible Beschäftigung). Nach Auskunft des Mikrozensus wird der Rückgang des Anteils von Personen, welche in einem NAV (unbefristete, sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeit, 20 Wochenstunden oder mehr) stehen, zwischen 1997 (82,5%) und 2007 (74,5%) mit 8,0% (aller abhängig Beschäftigten) beziffert (vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland: 2009) wobei bei einer engeren Operationalisierung des NAV (Hoffmann/ Walwei: unbefristete Vollzeitbeschäftigung; ohne Beamte, Auszubildende und Soldaten; bei einer Wochenarbeitszeit von 36 Stunden) der Anteil des NAV im Verhältnis zu allen Erwerbstätigen (auch Selbstständige) derzeit schätzungsweise bei nur knapp über 50% läge. Demgegenüber haben die atypischen Beschäftigungsformen Zuwächse zu verzeichnen (zwischen 1997-2007 von 17,5% auf 25,5%), wobei hiervon vornehmlich Frauen betroffen sind (2007: 71% aller atypisch Beschäftigten), welche durch ihre verstärkte Erwerbs-beteiligung, diesen Trend entscheidend forcierten (vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland: 2009). Hierbei gilt aber, wie Bosch anmerkt, zu beachten, dass sich dieser Aufwärtstrend der atypischen Beschäftigungsformen prospektiv nicht unverändert fortsetzten muss, da mit der verstärkten Integration von weiblichen Erwerbspersonen in den Arbeitsmarkt, eine Etablierung von Rahmenbedingungen, welche eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, nicht ausgeschlossen sind, sodass erwerbstätige Mütter nicht mehr vornehmlich auf Teilzeitarbeitsverträge angewiesen wären, 3