02/2014 SZKB Vorsorge Editorial Wohnen im Pensionsalter Vorausschauende Planung lohnt sich So lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben diesen Wunsch haben viele Menschen mit Blick auf ihr Pensionsalter. Doch welche Voraussetzungen gelten für die Eigenheimfinanzierung im dritten Lebensabschnitt? Vielleicht haben Sie Ihre Gedanken schon einmal in die Zukunft schweifen lassen und sich überlegt, wie Ihre Wohnsituation nach dem Erwerbsleben aussehen wird. Dabei wird Ihnen eine ganze Fülle von Fragen begegnet sein. Fragen finanzieller, aber auch nicht-finanzieller Natur. Wie gross sollte das Haus bzw. die Wohnung künftig sein? Welche Hindernisse müssen aus dem Weg geräumt werden? Die Reihe relevanter Fragen liesse sich problemlos weiterführen. Klar wird dadurch: Wer sich frühzeitig mit dem Thema befasst und vorausschauend plant, wird später im Vorteil sein. Das gilt auch für die Behandlung von finanziellen Fragen. Welche Voraussetzungen gelten für die Eigenheimfinanzierung im dritten Lebensabschnitt? Die grundsätzliche Antwort darauf lautet, dass die finanziellen Anforderungen an Menschen im Pensionsalter sich von denjenigen an jüngere Personen nicht unterscheiden. Das bedeutet, dass die ¹ ³ -Faustregel unveränderte Gültigkeit hat danach sollen auch im Alter die Kosten des Eigenheims einen Drittel des Einkommens nicht übersteigen. Wohl aber ändert in den meisten Fällen die Einkommenssituation massgeblich. Werden die Renten aus AHV und Pensionskasse, zusammen mit Ersparnissen der privaten Altersvorsorge, ausreichen, um die Kosten zu decken? Diese Frage muss sehr sorgfältig geklärt werden. Damit verbunden ist die Frage nach dem für Sie richtigen Amortisationszeitpunkt und -umfang. Denn gerade eine nicht mehr gegebene Tragbarkeit im Alter kann auslösend für eine Amortisation sein. Oder aber es besteht ausreichend Liquidität und die Amortisation dient als Alternative zur Kapitalanlage. Amortisieren oder anlegen? Ebenfalls eine Entscheidung, die des behutsamen Abwägens bedarf. Genauso wie der Einsatz von Vorsorgegeldern der 2. Säule (Pensionskasse) oder der Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) zwecks Amortisation. Lassen Sie sich auf den nächsten Seiten Aufschluss geben über wichtige Aspekte im Zusammenhang mit der Eigenheimfinanzierung im Pensionsalter. Ein Eigenheim ist nicht bloss ein Ort des Wohnens, es ist ein zu Hause, das mit vielen Emotionen verbunden ist. Es ist mehr als verständlich, dass dem Wohneigentum hinsichtlich der Pensionierung eine ganz besondere Bedeutung zukommt. Bleibt das Eigenheim nach der Pensionierung tragbar? Soll die Hypothek amortisiert werden? Kann diese allenfalls im Alter erhöht werden? Diese und weitere Fragen beleuchten wir für Sie in der aktuellen «SZKB Vorsorge». Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre. Patrick Schobinger Leiter Gruppe Vorsorge
Veränderte Einkommenssituation Wird das Eigenheim im Alter noch tragbar sein? Eine weit verbreitete Meinung besagt, dass eine Hypothek im Rentenalter nicht oder nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen aufgenommen oder erhöht werden kann. Wie aber ist diese Aussage zu bewerten? Einleitend können wir festhalten, dass für die Hypothekarfinanzierung von Personen im Rentenalter keine speziellen Einschränkungen oder Voraussetzungen gelten. Das heisst, dass die kalkulatorischen Kosten des Eigenheims in der Tragbarkeitsrechnung auch im Alter rund ¹ ³ des Einkommens nicht übersteigen dürfen. Diese berechnen sich wie folgt: Eine Hypothekarfinanzierung im Rentenalter hat keine speziellen Einschränkungen. Kalkulatorischer Zins: 5% der Hypothek Unterhalt: 0.7% des Verkehrswertes Amortisation: Mindestens 1% der Hypothek, sofern amortisationspflichtig Mit dem Schritt in den dritten Lebensabschnitt wird sich die Einkommenssituation jedoch massgeblich verändern: das Erwerbseinkommen wird durch die Renten der AHV und der Pensionskasse abgelöst, je nach Situation gilt es Kapitalauszahlungen aus der 2. und 3. Säule zu berücksichtigen. Die obligatorische berufliche Vorsorge verfolgt das Ziel, zusammen mit den Leistungen der AHV rund 60% des bisherigen Erwerbseinkommens im Alter auszugleichen. Sofern die eigene Pensionskasse keine weitergehenden (überobligatorischen) Leistungen versichert, müssen mögliche Einnahmelücken selber über die private Vorsorge abgedeckt werden. Das nebenstehende (vereinfachte) Beispiel soll diesen Sachverhalt verdeutlichen. Eigenheimkosten Kalk. Zins (5% auf Hypothek von CHF 500 000) CHF 25 000 Kalk. Unterhalt (0.7% auf Liegenschaftswert von CHF 800 000) CHF 5 600 Amortisation (keine, da Hypothek tiefer als 67% des Verkehrswertes) Total kalk. Lasten CHF 30 600 Erwerbseinkommen vor der Pensionierung CHF 110 000 Belastungsgrad (kalk. Lasten in % des Einkommens) 28% Renteneinkommen nach der Pensionierung AHV-Ehepaaraltersrente CHF 42 120 Pensionskassenrenten CHF 30 000 Total Renteneinkommen CHF 72 120 Belastungsgrad (kalk. Lasten in % der Renten) 42% Mögliche Einnahmelücken nach der Pensionierung können die Tragbarkeit beeinflussen. Die Musterrechnung links zeigt auf, dass mit den Renteneinnahmen die Tragbarkeit des Eigenheims nach der Pensionierung den Finanzierungsrichtlinien nicht mehr entspricht. Die SZKB berücksichtigt zur Berechnung der Tragbarkeit jedoch auch bei ihr deponierte, frei verfügbare Vermögenswerte, was je nach Situation zu einem deutlich positiveren Bild führen kann. Ab Alter 50 lässt die SZKB in der Hypothekarberatung den Blick bereits Richtung Pensionierung schweifen, um vorausschauend sinnvolle Massnahmen einleiten zu können. Als Orientierungshilfe können wir von der Faustregel ausgehen, wonach die Hypothek nach der Pensionierung 60% des Wertes der Liegenschaft nicht übersteigen sollte. Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater freut sich, Sie in diesem wichtigen Thema kompetent beraten und unterstützen zu dürfen.
Eine Fülle von Einflussfaktoren Welche Hypothekarhöhe ist «optimal» für Sie? Ein zentrales Thema in der Pensionsplanung stellt für Eigenheimbesitzende oftmals die «optimale» Hypothekarhöhe dar. Welche Einflussfaktoren auf die Höhe der Hypothek gibt es? Was sollten Sie unbedingt beachten? Und welche Fragen müssen geklärt werden? Auf dem Weg zur Bestimmung der vorteilhaften Hypothekarbelastung sind zahlreiche Aspekte individuell zu beleuchten. Denn eine allgemein verbindliche Aussage kann kaum getroffen werden. Als Auslöser für Amortisationen können grundsätzlich drei Szenarien unterschieden werden: Amortisation als Anlagealternative aufgrund verfügbarem Vermögen Hypothek ist in der heutigen Höhe im Alter nicht tragbar Steuerplanerische Überlegungen zum Bezug von Vorsorgegeldern Je nach Situation stellen sich unterschiedliche Fragen. Zur fundierten Bewertung von Amortisationen empfiehlt es sich, obenstehende Überlegungen in jedem Fall anzustellen. Voraussetzungen schaffen Falls Sie eine Amortisation anstreben, sollten Sie bereits beim Abschluss der Hypothek vorausschauend eine Finanzierungsstrategie wählen, in der eine Fest hy po thekartranche Wie entwickeln sich meine Einnahmen und Ausgaben bis und nach der Pensionierung? Welche ausserordentlichen Ausgaben/Einnahmen sind zu erwarten? Wie wird die künftige Tragbarkeit der Hypothek beurteilt? Wie hoch soll die langfristige Liquiditätsreserve sein? Welche Geldmittel stehen für eine Amortisation zur Verfügung? Welche Hypotheken können aufgrund der Finanzierungsstruktur amortisiert werden? Wie wird die eigene Risikofähigkeit und -bereitschaft hinsichtlich Anlagen beurteilt? Welche steuerlichen Auswirkungen sind zu erwarten? Wie präsentiert sich der direkte Renditevergleich Anlage vs. Amortisation? Fragen zur fundierten Bewertung von Amortisationen. per gewünschtem Amortisations datum fällig wird. Oder aber Sie greifen auf Hypothekarmodelle ohne feste Laufzeit zurück. Die immer noch äusserst interessanten langfristigen Festhypothekarzinssätze bieten jedoch eine exzellente Möglichkeit, die Zinsbelastung auf sehr tiefem Niveau zu sichern. Es geht Die Planung sollte bewusst vorsichtig kalkuliert werden und die Ausgabenentwicklung die Teuerung mitberücksichtigen. Je höher der erwartete Ausgabenüberschuss ist, desto grösser sollte die eingeplante Reserve ausfallen. Wir empfehlen, keine Gelder zur Amortisation zu verwenden, die zur Deckung der um den optimalen Kompromiss. künftigen Ausgabenüberschüsse benötigt werden. Es ist von Vorteil, die Liquiditätsreserve Liquidität bedeutet für die meisten Menschen Sicherheit und Flexibilität. Jederzeit über ausreichend finanzielle Mittel zu verfügen, stellt auf Konten oder in Anlageformen zu platzieren, die eine schnelle Verfügbarkeit ermöglichen. nicht nur eine finanzplanerische Notwendigkeit dar, sondern vermittelt der betroffenen Person ein Gefühl der Sicherheit. Zur Bestimmung der sinnvollen Höhe der Liquiditätsreserve eignet sich eine Liquiditätsplanung basierend auf dem persönlichen Ein - nahmen- und Ausgabenbudget sowie den zu erwartenden ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen. Amortisation oder Kapitalanlage? Wenn nach der Schaffung einer ausreichenden Liquiditätsreserve Geldmittel übrig bleiben, können Sie diese entweder für eine Amortisation oder eine Kapitalanlage verwenden. Eine Gegenüberstellung der jeweiligen Vor- und Nachteile hilft bei der Entscheidung: Amortisation + Reduktion der Zinsbelastung + höherer Eigenmittelanteil im Eigenheim Kapitalanlage + zusätzliche Renditechancen + Verfügbarkeit/Flexibilität + Kapitalgewinn im Privatvermögen steuerfrei + teuerungsbedingte Erhöhung Realwert Reduktion des Zinsabzuges bei Einkommenssteuern Kapital im Eigenheim gebunden keine Ertrags-/Kapitalgarantie zusätzliche steuerbare Kapitalerträge Die Hypothekarbelastung ist ein wichtiges Thema. Vor- und Nachteile von Amortisation und Kapitalanlage.
Die steuerliche Belastung spielt eine grosse Rolle bei der Bewertung der beiden Varianten. Das folgende Beispiel zeigt den Vergleich in einer vereinfachten Nachsteuerbetrachtung (der Grenzsteuersatz liegt hier bei 20%). Amortisation CHF 200 000 Kapitalanlage CHF 200 000 Hypothekarzins (Annahme) 2% Anlageertrag (Annahme) 3%* Aufwand nach Steuern 1.6% Ertrag nach Steuern 2.6% Aufwandreduktion netto CHF 3 200 Nettoertrag CHF 5 200 Vergleich einer vereinfachten Nachsteuerbetrachtung. * Zusammensetzung: 2% Zinsertrag (steuerbar), 1% Kapitalgewinn (steuerfrei). Durch die Amortisation reduzieren sich die Hypothekarzinsbelastung und der steuerrelevante Zinsabzug. Deshalb beträgt die Aufwandsminderung nicht CHF 4 000 (2% von CHF 200 000), sondern (netto) lediglich CHF 3 200. Der Anlageertrag beträgt nach Steuern 2.6% (3% reduziert um den Steueranteil) und übertrifft in dieser Beispielrechnung die Aufwandsminderung durch die Amortisation um jährlich CHF 2 000. Der effektive Anlageerfolg hängt jedoch massgeblich vom aktuellen und künftigen Zinsumfeld sowie den realisierten Anlageerträgen ab und kann folglich nicht garantiert werden. Deshalb muss der Entscheid im einzelnen Fall wohlüberlegt und basierend auf den ganz persönlichen Bedürfnissen gefällt werden. Auch in dieser Frage empfiehlt sich eine fundierte Beratung durch die Schwyzer Kantonalbank. Für eine vorteilhafte Hypothekarhöhe sind zahlreiche Aspekte individuell zu beleuchten.
Wohneigentumsförderung Amortisation mit Vorsorgegeldern Zur Rückzahlung von Hypotheken auf dem selbstgenutzten Wohneigentum können auch Vorsorgegelder genutzt werden. Neben dem Ziel der Reduktion der Hypothek stehen oftmals steuerliche Absichten im Vordergrund. Vorbezüge im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) bieten eine Möglichkeit, den Bezug von Vorsorgeguthaben auf verschiedene Jahre zu verteilen und damit die Auszahlungsbeträge zu reduzieren. Durch diese Staffelung der Bezüge können die anfallenden Kapitalleistungssteuern oft wesentlich reduziert werden (wobei es die unterschiedlichen Praxen der kantonalen Steuerverwaltungen zu beachten gilt). Unterschieden werden Vorbezüge aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sowie der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a). Kapitalleistungssteuern können dank Staffelung wesentlich reduziert werden. Pensionskasse (2. Säule) Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) Maximaler Betrag Spätester Bezugszeitpunkt Gesamtes Freizügigkeitsguthaben oder Teile davon, mind. CHF 20'000, Einschränkungen ab Alter 50 Bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen (Grundlage BVG) Gesamtes Vorsorgeguthaben oder Teile davon Bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters Häufigkeit Alle 5 Jahre durch versicherte Person Alle 5 Jahre durch Vorsorgenehmer(in) Steuerliche Konsequenzen Besteuerung zum Vorsorgetarif Besteuerung zum Vorsorgetarif Rückzahlungsmöglichkeit Folgen des Bezuges Spezielles Bis drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen, mind. CHF 20'000, Rückforderung seinerzeit bezahlte Steuern innert dreier Jahre Reduktion Altersleistungen, allenfalls Reduktion Hinterlassenen- und IV-Renten (vor Bezug zwingend abzuklären) Sperrfrist nach Einkauf 3 Jahre, Anmerkung im Grundbuch, Gebühren seitens Pensionskasse und Grundbuchamt, teilweise abweichende Bestimmungen bei Freizügigkeitskonten/-policen keine Reduktion Vorsorgeguthaben Allenfalls Gebühren für WEF-Bezug durch Vorsorgeeinrichtung, bei 3a-Versicherungspolicen aufgrund Rückkaufswerte meist nicht sinnvoll Vergleich zwischen Pensionskasse (2. Säule) und gebundener Selbstvorsorge (3. Säule).
Der Varianten-Vergleich verschiedener Vorbezüge in der folgenden Aufstellung soll Schwyz, verheiratet, katholisch). den Steuerspareffekt verdeutlichen (Basis: Variante A) Einmaliger Kapitalbezug aus Pensionskasse von CHF 400 000 per Pensionierung. Kapitalleistungssteuer CHF 23 744 Variante B) Amortisation der Hypothek durch WEF-Bezug von CHF 200 000 (3 Jahre vor der Pensionierung) sowie Kapitalbezug von CHF 200 000 per Pensionierung. Kapitalleistungssteuer auf WEF-Bezug von CHF 200 000 CHF 6 704 Kapitalleistungssteuer auf Kapitalbezug von CHF 200 000 CHF 6 704 CHF 13 408 Steuervorteil Variante B) CHF 10 336 Das nebenstehende Rechenbeispiel verdeutlicht lediglich die Konsequenzen in Bezug auf die Kapitalleistungssteuern. Ein «WEF- Bezug» darf keinesfalls pensionsnah erfolgen, da dieser mit grosser Wahrscheinlichkeit auf Steuerumgehung überprüft würde. Fundierte Pensionsplanung Ob eine Hypothekarrückzahlung mit Vorsorgegeldern empfehlenswert ist, sollte auf der Grundlage einer fundierten Pensionsplanung erfolgen. Nur eine umfassende Gesamtberatung bietet Gewähr, dass die Auswirkungen eines Vorbezugs auf die Vorsorgeleistungen, das persönliche Budget, die Vermögenssituation sowie steuerliche Konsequenzen vernetzt aufgezeigt und beurteilt werden können. Die Amortisation mit Vorsorgegeldern kann steuerliche Vorteile bringen.
Erbschaftsberatung Absicherung des (Ehe-)Partners Die Absicherung des (Ehe-)Partners ist ein zentrales Bedürfnis besonders im dritten Lebensabschnitt und bei Vorhandensein eines Eigenheims. Das Wohneigentum soll auch im Todesfall eines Partners weiter tragbar bleiben. Um den Verbleib im Eigenheim sicherzustellen, sind oftmals güter- und erbrechtliche Schritte notwendig. Werden nämlich keine Regelungen getroffen, müssen die gesetzlichen Erbansprüche ausbezahlt werden. Je nach Situation ist dies nur durch eine Erhöhung der Hypothek oder gar den Verkauf des Eigenheims möglich. Einkommen sinkt Wenn ein Ehepartner verstirbt, wird die AHV-Ehepaaraltersrente durch eine Einzelrente abgelöst. Diese darf (inklusive «Verwitwetenzuschlag») die maximale AHV-Altersrente von aktuell CHF 28 080 pro Jahr nicht übersteigen. Die Altersrente der Pensionskasse wird, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, durch die Witwer- bzw. Witwenrente ersetzt. Dies bedeutet, dass die verfügbaren Renteneinkommen sinken werden, was sich auf die Tragbarkeitsrechnung negativ auswirkt. Was bedeutet das für Sie? Da allgemein gültige Aussagen kaum möglich sind, legen wir Ihnen eine fundierte Erbschaftsberatung nahe. Denn mit einer auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichteten Regelung kann Ihr Partner bestmöglich begünstigt und abgesichert werden. Generell sind die Themen rund um die optimale Eigenheimfinanzierung im Pensionsal- Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, um einen (Ehe-)Partner abzusichern. ter facettenreich. Eine Erbschaftsberatung Wir freuen uns, Sie in diesen wichtigen Fragen partnerschaftlich zu begleiten. Ihre Be- bzw. Pensionsplanung bietet Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage und gibt Ihnen finanzielle und emotionale Sicherheit. takt zu unseren internen Spezialisten her. raterin bzw. Ihr Berater stellt gerne den Kon- Die Erbschaftsberatung der Schwyzer Kantonalbank Wir beraten Sie umfassend und kompetent im Ehe- und Erbrecht. Wir erarbeiten Ehe- und/oder Erbverträge und stellen den Kontakt zur Urkundsperson her. Wir entwerfen nach Ihren Wünschen Testamente und Konkubinatsverträge. Wir bieten Ihnen Unterstützung in der korrekten Abwicklung von Erbvor bezügen und Schenkungen. Wir übernehmen Willensvollstreckungsmandate und führen Erbteilungen durch. Diese Publikation wurde einzig zu Informationszwecken erstellt und ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung seitens oder im Auftrag der Schwyzer Kantonalbank zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder ähnlichen Anlageinstrumenten oder zur Teilnahme an einer spezifischen Handelsstrategie in irgendeiner Rechtsordnung. Die Informationen in dieser Publikation stammen aus oder basieren auf Quellen, welche die Schwyzer Kantonalbank als zuverlässig erachtet, indes kann keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen geleistet werden. Die Publikation enthält keine Empfehlungen rechtlicher Natur oder hinsichtlich Investitionen, Rechnungslegung oder Steuern. Sie stellt auch in keiner Art und Weise eine auf die persönlichen Umstände des Anlegers zugeschnittene oder für diesen angemessene Investition oder Strategie oder eine andere an einen bestimmten Anleger gerichtete Empfehlung dar. In der Publikation gegebenenfalls gemachte Verweise auf frühere Entwicklungen stellen keine Indikationen dar für laufende oder zukünftige Entwicklungen und Ereignisse.
Schwyzer Kantonalbank Tel 058 800 20 20 Fax 058 800 20 21 kundenzentrum@szkb.ch www.szkb.ch