Praxisstelle A U S B I L D U N G S P L A N für die berufspraktische Ausbildung Bildungsgang Erzieher / Erzieherin in Teilzeitausbildung Vorbemerkungen Der vorliegende Ausbildungsplan wurde auf der Grundlage der Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule Fachbereich Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus erarbeitet. Er regelt für den/die Fachschüler/in, Name Vorname Ziele und Aufgaben der berufspraktischen Ausbildung sowie des Praktikums und Einzelheiten zur Beurteilung. Die Anleitung und Ausbildung erfolgt durch die Fachkraft der Praxiseinrichtung: Frau / Herr, Name Vorname 1
Inhaltsverzeichnis 1 Regelung zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung 1.1 Ziele der berufspraktischen Ausbildung 1.2 Arbeitszeit 1.3 Aufgaben der Fachkraft der Praxiseinrichtung 1.4 Praxisbesuche 1.5 Beurteilung / Bewertung 1.6 Vornote / Zulassung / Praktische Prüfung 2 Praktikum 2.1 Ziele und Umfang des Praktikums 2.2 Inhalte und Organisation der Praxisbesuche 2.3 Aufgaben der Fachkraft der Praktikumseinrichtung 2.4 Aufgaben der Praktikantin / des Praktikanten 2.5 Beurteilung / Bewertung Anlage Kriterien zur Beurteilung des Praktikanten 2
1 Regelung zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung 1.1 Ziele der berufspraktischen Ausbildung Erzieher/innen sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Diensten der sozialpädagogischen Arbeitsfelder Aufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Das Ziel der berufspraktischen Ausbildung ist es, den Fachschülern/innen eine Vielfalt praktischer Erfahrungen und Möglichkeiten zur Ausprägung seiner beruflichen Handlungskompetenz in der Arbeit mit Einzelnen und Gruppen sowie mit unterschiedlichen Altersgruppen und in verschiedenen Tätigkeitsfeldern zu ermöglichen. Dabei ist über den gesamten Ausbildungszeitraum eine qualitative Steigerung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie der im Folgenden genannten sozialpädagogischen Kernkompetenzen anzustreben: - Beobachtungs- und Analysefähigkeit - Fähigkeit zur pädagogischen Beziehungsgestaltung - Fähigkeit zur Planung, Durchführung und Evaluation pädagogischer Prozesse - Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Person und der zu Grunde liegenden Wertehaltungen und Menschenbilder - Fähigkeit zur Kooperation im Team sowie mit Eltern und anderen an der Erziehung Beteiligten - Fähigkeit konzeptionell zu arbeiten - Fähigkeit zur Gestaltung betriebswirtschaftlicher Abläufe in sozialpädagogischen Einrichtungen. 1.2 Arbeitszeit Der/Die Fachschüler/in arbeitet wöchentlich 30 Stunden. Die genaue Zeitvereinbarung erfolgt entsprechend der Bedingungen der Einrichtung. Er/Sie wird seitens der Einrichtung von einer Fachkraft betreut und begleitet. 1.3 Aufgaben der Fachkraft der Praxiseinrichtung Im Prozess der berufspraktischen Ausbildung soll sich die Fachkraft als Berater, Moderator und Identifikationsfigur verstehen und folgende Aufgaben übernehmen: - Hilfe beim Erstellen individueller Ausbildungspläne - Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation - Unterstützung bei der Erweiterung der Selbstkompetenzen und der Festigung des Handelns in der Berufsrolle, insbesondere bei der täglichen Planung, Gestaltung und Reflexion pädagogischer Prozesse - Anleiten und Übertragen von selbstständig zu lösenden Aufgaben entsprechend der Zielstellungen des Ausbildungsplanes - Ermöglichen einer aktiven Mitarbeit in der Elternarbeit sowie der Integration der Einrichtung in das Gemeinwesen - Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen dem/der Fachschüler/in, der Fachschule und der Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien (s. Anhang) 3
1.4 Praxisbesuche Der/Die Fachschüler/in wird während der berufspraktischen Ausbildung von einer Lehrkraft der Fachschule fachlich begleitet. Diese steht im engen Kontakt mit der Praxisstelle. Die Lehrkraft führt mindestens einen Besuch pro Ausbildungsjahr durch. Inhaltliche Schwerpunkte werden gemeinsam mit dem/der Fachschüler/in im Vorfeld festgelegt. 1.5 Beurteilung / Bewertung Für die berufspraktische Ausbildung des/der Fachschüler/in erfolgen zwei schriftliche Beurteilungen durch die Fachkraft der Einrichtung entsprechend der im Anhang für Praktikanten genannten Kriterien. Diese sind am Ende des zweiten und vor der praktischen Prüfung im vierten Jahr zu erstellen. Auf der Grundlage dieser Beurteilungen und der eigenen Bewertungen erteilt die Lehrkraft des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft und Technik im Einvernehmen mit der Fachkraft der Praxisstelle eine Note. Der/Die Fachschüler/in verfasst im Rahmen der vierjährigen Ausbildung eine schriftliche Situationsanalyse sowie eine schriftliche Reflexion (siehe Homepage der Schule). Diese werden durch die Lehrkraft bewertet. 1.6 Vornote / Zulassung / Praktische Prüfung Für die Zulassung zur praktischen Prüfung wird eine Vornote gebildet ( 23f. und 55 FSO), die sich wie folgt zusammensetzt: - Beurteilung 1./2. Ausbildungsjahr - Abgabe Ende des 4. Halbjahres - Beurteilung 3./4. Ausbildungsjahr - Abgabe vor Prüfungsbeginn - Schriftliche Situationsanalyse - Abgabe Anfang des 3. Halbjahres - Schriftliche Reflexion des Praktikums - Abgabe max. 4 Wochen nach Beendigung - Beurteilung Praktikum (12 Wochen) - Abgabe unmittelbar nach Beendigung Die Termine werden zu Beginn eines Schuljahres präzisiert. Zur praktischen Prüfung wird nicht zugelassen, wenn die Vornote für die berufspraktische Ausbildung oder die Note für ein Tätigkeitsfeld (Beurteilungen und Praktikum) schlechter als ausreichend ist. Die praktische Prüfung umfasst neben dem fachlichen Gespräch auch eine berufspraktische Aufgabe. Deren Gegenstand ist die Planung und Gestaltung eines Tagesablaufes mit daraus abgeleiteten Aktivitäten. Die praktische Prüfung dauert 150 bis 180 Minuten. Davon fallen in der Regel 30 Minuten auf das fachliche Gespräch. Die praktische Prüfung findet am Ende des 4. Ausbildungsjahres statt. Die schriftlichen Prüfungen in den Lernfeldern 4 und 6 finden im Prüfungszeitraum II (Mai / Juni des 4. Ausbildungsjahres) statt. 4
2 Praktikum 2.1 Ziele und Umfang des Praktikums Das 12 Wochen umfassende Praktikum wird in einer sozialpädagogischen Einrichtung mit anderen Tätigkeitsfeldern von Erziehern/innen als in der Stammeinrichtung absolviert und dient ebenfalls der Auseinandersetzung mit den Handlungsabläufen und Aufgaben eines/r Erziehers/in. Es bildet einen Rahmen für die Erweiterung der beruflichen Handlungskompetenzen. Die Praktikanten arbeiten entsprechend der Ziele und Aufgaben der berufspraktischen Ausbildung zunehmend selbstständig. 2.2 Inhalte und Organisation der Praxisbesuche Die Schule beauftragt eine Lehrkraft für die fachliche Beratung und Begleitung der Praktikanten. Dieser wird einmal während des Praktikums besucht. Der Besuch wird kurzfristig angemeldet. Der Praktikumsbesuch beinhaltet die Hospitation eines Tagesabschnittes sowie die anschließende Reflexion der gestalteten pädagogischen Prozesse. 2.3 Aufgaben der Fachkraft der Praktikumseinrichtung Die Aufgaben entsprechen denen der Stammeinrichtung (s. Punkt 1.3). 2.4 Aufgaben der Praktikantin / des Praktikanten Die Aufgaben des Praktikanten leiten sich aus den Zielen der berufspraktischen Ausbildung (s. Punkt 1.1) sowie des Praktikums (s. Punkt 2.1) ab und werden in einem individuellen Ausbildungsplan fixiert. 2.5 Beurteilung / Bewertung Für das Praktikum erfolgt eine Beurteilung durch die Fachkraft der Einrichtung entsprechend der im Anhang genannten Kriterien. Auf der Grundlage dieser Beurteilungen und der eigenen Bewertungen erteilt die Lehrkraft des Beruflichen Schulzentrums für Wirtschaft und Technik im Einvernehmen mit der Fachkraft der Praxisstelle eine Note. 5
Anlage - Kriterien zur Beurteilung des Praktikanten Name der Praktikantin / des Praktikanten / Geburtsdatum. Dauer des Praktikums: von... bis...gesamtstundenzahl:. 1 Angaben zur Praxisstelle Adresse... Leiterin / Leiter der Praxisstätte.. Name der betreuenden Fachkraft...... 2 Einsatz im Praktikum: - Gruppenstärke, Alter und Geschlecht der Kinder. - personelle Besetzung der Gruppe. - Aufgaben der Praktikantin / des Praktikanten auf pädagogischem, pflegerischem, hauswirtschaftlichem, organisatorischem und verwaltungstechnischem Gebiet 3 Beurteilung der erziehungspraktischen Arbeit - pädagogische Arbeit Kontakt zum Einzelkind; Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten; Beobachtungs- und Urteilsvermögen; methodisch didaktische Arbeit, Anpassungs- und Improvisationsgeschick - pflegerische, hauswirtschaftliche Arbeit - organisatorische, verwaltungstechnische Arbeit 4 Berufliche Haltung - Verhalten gegenüber Mitarbeitern - Bereitschaft zur Zusammenarbeit - Einsatzbereitschaft - Selbstständigkeit und Fähigkeit zu aufbauender Kritik - Selbsteinschätzung und kritische Beurteilung des eigenen Tuns - Fortbildungsstreben 5 Besondere Fähigkeiten. 6 Beanstandungen. 7 Sonstiges 8 Berufliche Eignung. 9 Notenvorschlag. Notenstufen: 1 - sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht 2 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht 3 - befriedigend eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht 4 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht 5 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten 6 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten Es wird gebeten, die Beurteilung bis spätestens eine Woche nach Beendigung des Praktikums an die Fachschule zurückzuschicken. 6