HommerichForschung Zusammenfassung zentraler Ergebnisse der Struktur- und Gehaltsbefragung

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Transkript:

HommerichForschung 1 Struktur- und Gehaltsbefragung 2015 der Architektenkammer Sachsen 1. Stichprobe und Rücklauf Im Mai und Juni 2015 wurden die abhängig beschäftigten Kammermitglieder der Architektenkammern aller Länder 1 online zu den Rahmenbedingungen ihrer beruflichen Tätigkeit und ihren Gehältern befragt. Bundesweit wurden 53.072 Kammermitglieder zu der Befragung eingeladen. 10.740 Kammermitglieder beteiligten sich an der Befragung. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 20%. Durch die Architektenkammer Sachsen wurden 1.240 Kammermitglieder zu der Befragung eingeladen. 186 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen füllten den Fragebogen aus. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 15,0%. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse der Befragung dargestellt. Bei der Auswertung der Daten wurde durchgehend zwischen Angestellten in Architektur- und Planungsbüros, Angestellten, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind und Angestellten, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, unterschieden. 2. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse der Struktur- und Gehaltsbefragung 2.1. Berufstätigkeit im Referenzjahr 2014 97% der Befragten waren im Referenzjahr 2014 als Angestellte tätig: 88% während des gesamten Jahres, 9% während eines Teils des Jahres. 3% waren in 2014 freiwillig nicht beschäftigt, z. B. wegen Elternzeit, kein Befragungsteilnehmer war arbeits- / erwerbslos (vgl. Abb. 2.1). Auf Bundesebene 2 betrachtet handelt es sich bei den Befragten, die in 2014 nur während eines Teils des Jahres beschäftigt waren, überdurchschnittlich häufig um Frauen: Während der Anteil der Frauen an allen Befragten bei 45% liegt, sind die weiblichen Kammermitglieder in der Teilgruppe derer, die in 2014 nicht während des gesamten Jahres berufstätig waren, mit 67% deutlich in der Mehrheit (vgl. Abb. 2.2 Gesamtbericht). Es ist zu vermuten, dass es sich hierbei vor allem um Frauen handelt, die sich während eines Teils des Jahres im Mutterschutz oder in Elternzeit befanden. Gestützt wird diese Erklärung durch das Ergebnis, dass in dieser Teilgruppe Frauen im Alter bis 40 Jahre deutlich überrepräsentiert sind (vgl. Abb. 2.3 Gesamtbericht). 1 Die Architekten- und Stadtplanerkammer Schleswig-Holstein beteiligte sich 2015 nicht an der Befragung. 2 Eine entsprechende Auswertung für das Land Sachsen konnte aufgrund der geringen Zahl der Befragten nicht vorgenommen werden.

HommerichForschung 2 2.2. Soziodemographische Zusammensetzung der Befragtengruppe Unter den angestellten Mitgliedern der Architektenkammer Sachsen überwiegen die Frauen: 53% der Befragten sind weiblich, 47% männlich (vgl. Abb. 3.1). Die Altersgruppe der 41-50Jährigen ist unter den befragten Angestellten mit 30% am stärksten vertreten. 29% fallen in die Altersgruppe von 35 bis 40 Jahren, 23% sind jünger als 35 Jahre und 19% sind älter als 50 Jahre (vgl. Abb. 3.2). 2.3. Fachrichtungszugehörigkeit, Ausbildung und Dauer der Berufstätigkeit 87% der Befragten sind Architekten. Um Innenarchitekten handelt es sich bei 2% der Befragten. 5% der befragten Angestellten sind Landschaftsarchitekten, weitere 9% Stadtplaner (vgl. Abb. 4.1). 66% der Befragten haben an einer Universität oder Technischen Hochschule studiert. 33% sind Absolventen eines Fachhochschulstudiums. Ein Masterstudiengang wurde von 4% der Befragten abgeschlossen. Drei Befragte geben an, Absolventen eines 6-semestrigen Bachelor-Studiums zu sein, ein weiterer Befragter hat ein 8-semestriges Bachelor-Studium absolviert (vgl. Abb. 4.2). Durchschnittlich sind die Befragten seit 14 Jahren berufstätig. Insgesamt betrachtet sind 13% der Angestellten bis zu 5 Jahre, 27% zwischen 6 und 10 Jahren, 35% zwischen 11 und 20 Jahren und 25% länger als 20 Jahre beschäftig (vgl. Abb. 4.5). Nach Arbeitgebern aufgeschlüsselt zeigt sich, dass im öffentlichen Dienst der Anteil Angestellter, die mehr als 20 Jahre beschäftigt sind, deutlich höher ist als in der gewerblichen Wirtschaft und in Architektur- und Planungsbüros (50% gegenüber 35% und 18%; vgl. Abb. 5.4). 2.4. Arbeitgeber 75% der befragten Angestellten haben in 2014 in einem Architektur- oder Planungsbüro gearbeitet. In der gewerblichen Wirtschaft waren 11% der Befragten beschäftigt. 14% befanden sich in einem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst (vgl. Abb. 5.1). Männer arbeiten tendenziell häufiger im öffentlichen Dienst als Frauen (54% gegenüber 46%; vgl. Abb. 5.2). 2.5. Tätigkeitsgruppe 31% der Befragten beschreiben ihre berufliche Tätigkeit als selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten nach Anleitung. 69% geben an, Tätigkeiten vollständig selbstständig auszuführen bzw. eine leitende Funktion innezuhaben (vgl. Abb. 6.1). Frauen geben häufiger als Männer an, Tätigkeiten nach Anleitung auszuführen. Insgesamt liegt der Frauenanteil unter den befragten sächsischen Kammermitgliedern bei 53%. In der Teilgruppe der weisungsgebunden Tätigen stellen die weiblichen Befragten mit 68% die Mehrheit, während sie in der

HommerichForschung 3 Gruppe der Befragten mit Leitungsfunktion mit 46% unterrepräsentiert sind (vgl. Abb. 6.3). Dieser Zusammenhang ist länderübergreifend festzustellen. 2.6. Tätigkeitsschwerpunkte Angestellte in Architektur- und Planungsbüros sind überwiegend und häufiger als andere Angestellte im Bereich der Werk- und Entwurfsplanung sowie der Projektleitung tätig. Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft arbeiten häufiger als andere im Bereich Projektentwicklung. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst liegt signifikant häufiger als bei anderen ein Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Projektsteuerung, Gebäudeunterhalt, Bautechnische Verwaltung sowie Stadt- und Raumplanung vor (vgl. Abb. 7.2). 2.7. Betreuung von Projekten im Ausland 4% der Befragten haben bereits Projekte außerhalb Deutschlands betreut (vgl. Abb. 8.1). Bei den Auslandsprojekten handelte es sich um Projekte in der Schweiz, Russland, Dänemark, USA, Liberia, Tadschikistan, Ägypten und Nigeria (Abb. 8.3). 2.8. Vergütung (nur Vollzeittätige) Die vollzeittätigen Angestellten in Sachsen haben im Referenzjahr 2014 im Mittel 38.400 3 verdient (Median). Differenziert nach Art des Arbeitgebers zeigt sich, dass Angestellte in Architektur- und Planungsbüros im Mittel mit 36.000 Euro signifikant weniger verdienen als Angestellte im öffentlichen Dienst (52.000 Euro; vgl. Abb. 9.1). 4 Im Ländervergleich zeigt sich ein deutliches Gehaltsgefälle: Die höchsten Gehälter in Architektur- und Planungsbüros erhalten Angestellte in Hessen (46.100 Euro), gefolgt von Rheinland-Pfalz (44.351 Euro), Nordrhein-Westfalen (44.000 Euro) und Bayern (43.500 Euro). Die niedrigsten Gehälter werden Angestellten in Sachsen-Anhalt (36.120 Euro), Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (jeweils 36.000 Euro) gezahlt. Im Mittel erhält ein Angestellter in einem Architektur- und Planungsbüro in Hessen somit das 1,3-fache eines Angestellten in einem Architektur- und Planungsbüro in Mecklenburg- Vorpommern oder Sachsen. In der gewerblichen Wirtschaft ist das Gehaltsgefälle genauso steil: Es reicht im Ländervergleich von 72.000 Euro in Hessen bis 54.000 Euro im Saarland. 5 Damit verdienen in Hessen in der gewerblichen Wirtschaft angestellte Kammermitglieder im Mittel das 1,3-fache ihrer in der gewerblichen Wirtschaft tätigen Kollegen im Saarland. 3 Erfragt wurde das Bruttojahresgehalt inklusive aller zusätzlichen Geldleistungen und Überstundenvergütungen. Ausgewiesen wird im Folgenden immer der Median. 4 Aufgrund zu geringer Fallzahlen fließen bei dieser Auswertung keine Angaben zu Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft ein. 5 In den Ländervergleich der Gehälter in der gewerblichen Wirtschaft fließen aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Angaben für Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein.

HommerichForschung 4 Angestellte mit hoher beruflicher Eigenverantwortung (selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten / leitende Funktion) verdienen im Mittel 1,2 mal so viel wie weisungsgebundene Angestellte (vgl. Tab. 9.4). Frauen verdienen 2014 signifikant weniger als Männer: Im Mittel erhalten weibliche Angestellte 84% des Gehalts ihrer männlichen Kollegen. Das durchschnittliche Bruttojahresgehalt der befragten Frauen liegt bei 34.500 Euro (Median). Die männlichen Angestellten verdienen im Schnitt 41.150 Euro (vgl. Tab. 9.5). Dieser Zusammenhang gilt in allen erfassten Bundesländern. Auf Bundesebene 6 zeigt sich, dass dieser Zusammenhang mit der unterschiedlichen Altersstruktur der männlichen und der weiblichen Befragten und der daraus resultierenden unterschiedlich langen Berufserfahrung allein nicht zu erklären ist. Auch auf die Tatsache, dass Frauen häufiger weisungsgebundene Tätigkeiten ausführen als Männer, kann die unterschiedliche Höhe der Gehälter von männlichen und weiblichen Angestellten auf Bundesebene nicht allein zurückgeführt werden. 2.9. Zusätzliche Geldleistungen (nur Vollzeittätige) 17% der Vollzeit tätigen Angestellten beziehen ein 13. Monatsgehalt (vgl. Abb. 9.2). Weihnachtsgeld wird 29% der Vollzeit tätigen Befragten ausgezahlt (vgl. Abb. 9.3). 11% bekommen zusätzlich zu ihrem Gehalt Urlaubsgeld (vgl. Abb. 9.4). Vermögenswirksame Leistungen erhalten 23% der Vollzeit tätigen Angestellten (vgl. Abb. 9.5). Geldwerte Vorteile, Erfolgsprämien und andere Leistungen gibt gut ein Drittel der Vollzeit tätigen Befragten an (35%; vgl. Abb. 9.6). Auf Bundesebene betrachtet erhalten Angestellte in Architektur- und Planungsbüros signifikant weniger zusätzliche Geldleistungen als Angestellte in der gewerblichen Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst (arith. Mittel 0,9 zu 2,1 und 2,1; vgl. Abb. 9.11 Gesamtbericht) 7. 2.10. Gehaltsanpassung 15% der befragten Angestellten geben an, ihr Gehalt werde in regelmäßigen Abständen angepasst. In unregelmäßigen Abständen wird das Gehalt von 55% der Angestellten angepasst. 30% geben an, bei ihnen finde keine Anpassung des Gehalts statt (vgl. Abb. 10.1). Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass 73% der Angestellten im öffentlichen Dienst regelmäßig eine Gehaltserhöhung erhalten. In der gewerblichen Wirtschaft liegt dieser Anteil bei 10%, in Architektur- und Planungsbüros bei 5%. Der Anteil der Angestellten, die gar keine Gehaltsanpassung bekommen ist in der gewerblichen Wirtschaft (40%) und in Architektur- und Planungsbüros (34%) signifikant höher als bei den Angestellten im öffentlichen Dienst: Im öffentlichen Dienst gibt kein Befragter an, gar keine Gehaltsanpassung zu bekommen (vgl. Abb. 10.2). 6 Eine entsprechende Auswertung für Sachsen konnte aufgrund der geringen Zahl der Befragten nicht vorgenommen werden. 7 Eine entsprechende Auswertung für Sachsen konnte aufgrund der geringen Zahl der Befragten nicht vorgenommen werden.

HommerichForschung 5 In 74% der Fälle erfolgt die Gehaltsanpassung nach Tarifvertrag, kein Befragter gibt an, dass die Gehaltsanpassung auf Basis des Lebenshaltungsindex erfolge. Die übrigen 26% geben an, das Gehalt werde unabhängig von einem Tarifvertrag oder dem Lebenshaltungsindex angepasst (z. B. individuell verhandelt; vgl. Abb. 10.4). 2.11. Gehaltsentwicklung 55% der befragten Angestellten erwarten für 2015 einen Anstieg ihres Gehalts im Vergleich zu 2014. 43% gehen davon aus, dass sich ihr diesjähriges Gehalt im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern wird. Mit einem Rückgang des eigenen Gehalts rechnet nur ein kleiner Teil der Befragten (2%; vgl. Abb. 11.3). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros rechnen signifikant häufiger als Angestellte im öffentlichen Dienst damit, dass sich ihr Gehalt nicht verändern wird (49% im Vergleich zu 23%). Von den Angestellten im öffentlichen Dienst erwarten 77% einen Anstieg des eigenen Gehalts im Vergleich zum Vorjahr (Architektur- und Planungsbüros: 49%; vgl. Abb. 11.4). 8 2.12. Arbeitsvertrag 98% der Befragten haben einen schriftlichen Arbeitsvertrag (vgl. Abb. 12.1). Einen befristeten Arbeitsvertrag haben 7% der befragten Angestellten (vgl. Abb. 12.4). Differenziert nach Arbeitgeber wird deutlich, dass es zwischen den Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft (10%), im öffentlichen Dienst (8%) und in Architektur- und Planungsbüros (7%) kaum einen Unterschied hinsichtlich der Häufigkeit von befristeten Arbeitsverträgen gibt (vgl. Abb. 12.5). 2.13. Arbeitszeit Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der angestellten Kammermitglieder in Vollzeit liegt bei 40 Wochenstunden (vgl. Tab. 13.2). Differenziert nach Bundesland zeigt sich kein Unterschied hinsichtlich der Arbeitszeiten bei den Vollzeittätigen. Insgesamt sind 18% der Befragten in Teilzeit tätig. Der Anteil Teilzeit tätiger Frauen liegt signifikant höher als der Anteil Teilzeit tätiger Männer. So sind 34% der befragten Frauen teilzeittätig. Unter den befragten Männern findet sich kein in Teilzeit tätiger Angestellter (vgl. Abb. 13.3). 2.14. Überstunden Die Mehrheit der Befragten (81%) hat in 2014 Überstunden geleistet (vgl. Abb. 14.1). Vollzeit tätige Angestellte, die Überstunden leisten, arbeiten pro Woche durchschnittlich 5 Stunden mehr als vertraglich festgelegt (vgl. Tab. 14.2) 8 Für die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft kann aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Aussage gemacht werden.

HommerichForschung 6 Voll bezahlt wurden Überstunden im Referenzjahr 2014 bei keinem der Befragten. In 16% der Fälle wurden sie teils bezahlt, teils per Freizeitausgleich abgegolten. Ausschließlich per Freizeitausgleich wurden die Überstunden von 39% der Befragten abgegolten. 45% bekamen sie gar nicht vergütet (vgl. Abb. 14.7). 2.15. Jahresurlaub (nur Vollzeittätige) Im Schnitt hatten die Vollzeit tätigen Befragten im Referenzjahr 2014 27 Tage Urlaub. Angestellte in Architektur- und Planungsbüros hatten signifikant weniger Urlaubstage (26 Tage) als Angestellte im öffentlichen Dienst (30 Tage; vgl. Tab. 15.2). 9 2.16. Berufstypische Nebentätigkeit 7% der Angestellten können ohne Genehmigung einer berufstypischen Nebentätigkeit nachgehen. 65% benötigen hierzu erst die Genehmigung durch ihren Arbeitgeber / Dienstherrn. Bei 29% der Befragten ist eine berufstypische Nebentätigkeit grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Abb. 16.1). Differenziert nach Arbeitgeber zeigt sich, dass Angestellte im öffentlichen Dienst häufiger als andere eine berufstypische Nebentätigkeit nach vorheriger Billigung durch den Dienstherrn ausüben dürfen (88% im Vergleich zu 60% in Architektur- / Planungsbüros). Angestellten in Architektur- und Planungsbüros wird eine berufstypische Nebentätigkeit häufiger grundsätzlich untersagt (33% im Vergleich zu 8% bei Angestellten im öffentlichen Dienst; vgl. Abb. 16.2). 10 Ausgeübt wird eine berufstypische Nebentätigkeit von 28% der Befragten (vgl. Abb. 16.3). 2.17. Berufliche Fort- und Weiterbildung 95% der Befragten geben an, in den der Befragung vorausgegangenen zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen zu haben (vgl. Abb. 17.1). Differenziert nach Bundesländern wird deutlich, dass Angestellte in Ländern mit Fortbildungspflicht deutlich häufiger an entsprechenden Veranstaltungen teilnehmen als Angestellte aus Ländern, in denen eine solche Verpflichtung nicht besteht. Die Mehrheit der Angestellten wird für Fortbildungsveranstaltungen unter (anteiliger) Fortzahlung des Gehalts beurlaubt (91%; vgl. Abb. 17.3). Eine (anteilige) Übernahme der Kosten der beruflichen Fortbildung durch den Arbeitgeber erfolgt bei 86% der Befragten (vgl. Abb. 17.4). 9 Für die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft kann aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Aussage gemacht werden. 10 Für die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft kann aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Aussage gemacht werden.

HommerichForschung 7 2.18. Berufsständisches Engagement Mit 73% ist der Mehrheit der Angestellten nicht bekannt, ob ihr Arbeitgeber sie zum Zweck berufsständischen Engagements in der Architektenkammer oder einem Berufsverband unter Fortzahlung des Gehalts sowie ohne Anrechnung von Urlaubstagen freistellen würde (vgl. Abb. 18.1). Bei 10% der Befragten besteht diese Möglichkeit, bei 17% der Angestellten nicht. 2.19. Altersvorsorge Die am häufigsten genutzte Form der Altersvorsorge ist das Berufsständische Versorgungswerk (98%). Mit deutlichem Abstand folgen die betriebliche Zusatzversorgung (14%), die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (10%) sowie die gesetzliche Rentenversicherung (9%; Abb. 19.1). 2.20. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für gut die Hälfte der Befragten ein Thema mit persönlicher Relevanz (58%; vgl. Abb. 20.1), da sie neben der beruflichen auch einer familiären Verpflichtung 11 nachkommen müssen. 41% der Kammermitglieder haben in der Vergangenheit ihre berufliche Laufbahn einmal oder mehrmals unterbrochen, um ihren familiären Verpflichtungen nachkommen zu können. Dies ist bei den weiblichen Befragten signifikant häufiger der Fall als bei ihren männlichen Kollegen (52% im Vergleich zu 29%; vgl. Abb. 20.2). Auf die Frage, welche Modelle zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung von der jeweiligen Arbeitsstelle angeboten werden, geben 77% der befragten Kammermitglieder an, ihr Arbeitgeber biete eine Gleitzeit- Regelung 12 an. 50% der Befragten arbeiten in einem Büro, einem Unternehmen oder einer Behörde, die die Möglichkeit zur Teilzeittätigkeit bieten. 19% der angestellten Kammermitglieder ist es möglich, aus dem Home-Office zu arbeiten. 10% hätten an ihrer Arbeitsstelle grundsätzlich die Möglichkeit, ein (Jahres-)Arbeitszeitkonto 13 zu führen und 3% der Befragten sind bei Arbeitgebern tätig, die ein gehaltsfreies Sabbatjahr 14 anbieten (vgl. Abb. 20.3). Differenziert nach Art des Arbeitgebers zeigt sich, dass Angestellten im öffentlichen Dienst insbesondere Gleitzeit, ein (Jahres-)Arbeitszeitkonto sowie ein Sabbatjahr (gehaltsfrei) häufiger angeboten wird als Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft oder in Architektur- und Planungsbüros. Demgegenüber besteht bei Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft deutlich häufiger die Möglichkeit aus dem Home-Office zu arbeiten. (vgl. Abb. 20.3). 11 Unter familiären Verpflichtungen wird im Folgenden die Betreuung von Kindern unter 18 Jahren und / oder die Betreuung einer pflegebedürftigen Person verstanden. 12 Gleitzeit ist eine Form der Arbeitszeitregelung, bei der Anfang und Ende der Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen frei gewählt werden können. 13 Ein Arbeitszeitkonto bzw. Jahresarbeitszeit eignen sich insbesondere für Projektarbeit mit unregelmäßigem Arbeitsaufkommen. Der Arbeitnehmer arbeitet je nach Bedarf mehr oder weniger mit dem Ziel, sein Arbeitszeitkonto über einen gewissen Zeitraum (i. d. R. monats- oder jahresweise) auf der vereinbarten Arbeitsstundenzahl zu halten. 14 Ein Sabbatjahr umfasst eine 3- bis 12-monatige (oder auch längere) Auszeit von der Arbeit.

HommerichForschung 8 81% der Befragten, denen Modelle zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung durch ihren Arbeitgeber angeboten werden, nehmen diese auch in Anspruch. Gleitzeit, das (Jahres-)Arbeitszeitkonto und die Möglichkeit der Arbeit aus dem Home-Office werden sofern angeboten am häufigsten genutzt (vgl. Abb. 20.5). Neben Angeboten zur flexibleren Arbeitszeitgestaltung können Arbeitgeber noch verschiedene andere Maßnahmen anbieten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Im Rahmen der diesjährigen Befragung wurde gefragt nach der Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen bei der Terminplanung (auswärtige Termine, berufliche Reisen), der Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit Kindern bei der Urlaubsplanung, der Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern, einer Notfallbetreuung von Kindern bei Ausfall der regulären Betreuung (Tagesmutter / Kindergarten / Schule) sowie dem Angebot einer eigenen Kinderbetreuung (Betriebskindergarten o. ä.). 89% der befragten Kammermitglieder geben an, ihr Arbeitgeber habe eine oder mehrere der vorgenannten Maßnahmen umgesetzt (vgl. Abb. 20.6). Mehrheitlich praktiziert wird die Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen bei der Urlaubsplanung (79%) und Terminplanung (66%) sowie die Möglichkeit zur Freistellung bei kranken Kindern (67%). Eine Notfallbetreuung bei kranken Kindern bieten 17% der Arbeitgeber an (vgl. Abb. 20.6). Im Anschluss an die Fragen zu konkreten Arbeitszeitmodellen / Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden die Befragten um eine Einschätzung der Familienfreundlichkeit des Arbeitgebers anhand der folgenden Statements gebeten: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird bewusst gefördert (z.b. durch entsprechende Maßnahmen). Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) werden weniger verantwortungsvolle Aufgaben übertragen. Für Männer ist es schwieriger als für Frauen, die vorhandenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen. Eine Babypause bringt keine beruflichen Nachteile mit sich. 40% aller Befragten stimmen der Aussage Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird bewusst gefördert (eher) zu, 34% stimmen dieser Aussage teilweise zu und 26% geben an, diese Aussage treffe (eher) nicht zu (vgl. Abb. 20.8). Angestellte im öffentlichen Dienst antworten deutlich häufiger (eher) zustimmend (60%) als Angestellte in Architektur- und Planungsbüros (37%). Angestellte in Architektur- und Planungsbüros bezeich-

HommerichForschung 9 nen diese Aussage besonders häufig als (eher) unzutreffend (28% gegenüber 8% im öffentlichen Dienst; vgl. Abb. 20.8). 15 Der deutlich überwiegende Anteil der Befragten bezeichnet die Aussage Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) werden weniger verantwortungsvolle Aufgaben übertragen als (eher) unzutreffend (73%). Angestellte im öffentlichen Dienst lehnen diese Aussage mit 83% häufiger (eher) ab als Angestellte in Planungs- und Architekturbüros (74%; vgl. Abb. 20.11). 16 Das Statement Für Männer ist es schwieriger als für Frauen, die vorhandenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu nutzen trifft nach Meinung von 26% aller Befragten (eher) zu, 20% geben an, dass diese Aussage teilweise zutreffe und 54% der Befragten sind der Meinung, sie treffe (eher) nicht zu (vgl. Abb. 20.14). Bei gesonderter Betrachtung der Angestellten in Architektur- und Planungsbüros zeigt sich, dass Männer ihre Möglichkeiten, die vorhandenen Maßnahmen zu nutzen, kritischer als ihre weiblichen Kollegen beurteilen: Sie stimmen dieser Aussage deutlich häufiger zu als Frauen (38% gegenüber 10%; vgl. Abb. 20.15). Abschließend wurden alle Befragten gebeten, ihrer Arbeitsstelle eine Gesamtnote bezogen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu geben. 59% der Befragten bewerten ihre eigene Arbeitsstelle in diesem Punkt als sehr gut oder gut. 25% bewerten die eigene Arbeitsstelle als befriedigend und 16% als ausreichend oder mangelhaft (vgl. Abb. 20.19). Bei gesonderter Betrachtung der Angestellten in Architektur- und Planungsbüros zeigt sich, dass Befragte mit familiären Verpflichtungen ihre Arbeitsstelle hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tendenziell besser bewerten als Kollegen ohne familiäre Verpflichtungen. 59% der Angestellten mit familiären Verpflichtungen vergeben die Noten sehr gut oder gut gegenüber 52% der Kollegen ohne familiäre Verpflichtungen (vgl. Abb. 20.20). 2.21. Einstellung zu Bürogründung / -übernahme 2015 wurden die abhängig Beschäftigten erstmals danach gefragt, ob sie schon einmal in Erwägung gezogen haben, sich selbstständig zu machen. 4% der Befragten bejahen diese Frage und geben an, eine selbstständige Tätigkeit gezielt anzustreben. 26% ziehen eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung, haben aber keine konkreten Pläne. Für 41% der Befragten kommt eine selbstständige Tätigkeit derzeit nicht in Frage (vgl. Abb. 21.1). Die übrigen Befragten haben entweder eine selbstständige Tätigkeit in Erwägung gezogen, den Gedanken daran dann aber wieder verworfen, oder waren bereits selbstständig tätig, haben diese Tätigkeit aber wieder aufgegeben. Männliche Befragte ziehen eine selbstständige Tätigkeit häufiger (zumindest theoretisch) in Erwägung als weibliche Befragte (34% gegenüber 27%). Frauen geben demgegenüber häufiger als ihre männli- 15 Für die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft kann aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Aussage gemacht werden. 16 Für die Angestellten in der gewerblichen Wirtschaft kann aufgrund zu geringer Fallzahlen keine Aussage gemacht werden.

HommerichForschung 10 chen Kollegen an, eine selbstständige Tätigkeit nicht anzustreben (43% gegenüber 39%; vgl. Abb. 21.3). Die Befragten, die eine selbstständige Tätigkeit nicht in Erwägung ziehen, wurden nach den Gründen für diese Entscheidung gefragt. Die am häufigsten genannten Gründe sind ein zu hohes finanzielles Risiko (44%), eine vermutete Unvereinbarkeit von Selbstständigkeit und Familie (24%) und die Sorge vor einer unsicheren Auftragslage (18%; vgl. Abb. 21.4). 11% der Befragten, die eine selbstständige Tätigkeit gezielt anstreben oder zumindest in Erwägung ziehen, möchten ein eigenes Büro gründen. 9% möchten ein bestehendes Büro übernehmen. 80% haben in dieser Frage keine eindeutige Präferenz (vgl. Abb. 21.5).