Projekt «Individuelle Kompetenznachweise» Ein Weg zu inklusiver Berufsbildung?

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Transkript:

Supported Employment Schweiz SES Fachtagung Supported Education vom 30. Oktober 2013 in Olten Projekt «Individuelle Kompetenznachweise» Ein Weg zu inklusiver Berufsbildung? Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten, Entwicklungen und aktuelle Themen in der Berufsbildung Projekt «Individueller Nachweis der Kompetenzen für Jugendliche ohne eidgenössischen Berufsabschluss» Wo stehen wir auf dem Weg zu einer inklusiven Berufsbildung? Roland Hohl, Geschäftsleiter IGKG Schweiz www.igkg.ch roland.hohl@igkg.ch

Berufsbildungsgesetz: Verbundpartnerschaft als Grundsatz 2

Berufsbildungsgesetz: Transparenz, Durchlässigkeit und differenzierte Wege der beruflichen Bildung 3

Aufgaben der Verbundpartner und Unterstützung durch das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB Quelle: Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB 4

Der Berufsentwicklungsprozess Literaturhinweis: Berufe reformieren und weiterentwickeln. Ein handlungsorientierter Ansatz. Quelle: Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB 5

Berufsbildungsgesetz: Ausgewählte Entwicklungen (1) Die zweijährige Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) trägt den individuellen Voraussetzungen der Lernenden mit einem besonders differenzierten Lernangebot und angepasster Didaktik Rechnung. Die fachkundige individuelle Begleitung umfasst sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der lernenden Person. Anlässlich der Lehrstellenkonferenz 2006 wird das Case Management Berufsbildung lanciert. 2007 erscheint der Leitfaden «Individuelle Begleitung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung». 6

Berufsbildungsgesetz: Ausgewählte Entwicklungen (2) 2006 vereinbaren die Verbundpartner, sich in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dafür einzusetzen, dass die Zahl der Abschlüsse auf der Sekundarstufe II bis im Jahr 2015 von 90% auf 95% gesteigert wird. 2011 verabschiedet die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Empfehlungen zur Nahtstelle obligatorische Schule / Sekundarstufe II. Den Kantonen wird unter anderem empfohlen, jungen Erwachsenen, die über keinen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen, durch geeignete Massnahmen den Zugang zu Nachholbildungen zu ermöglichen sowie die Validierung von Bildungsleistungen zu fördern. 7

Berufsbildungsgesetz: Ausgewählte Entwicklungen (3) Per 1. Januar 2013 bestehen 42 Bildungsverordnungen für Grundbildungen mit Berufsattest. 7 Bildungsverordnungen sind in Vorbereitung. 2012 werden letzte Anlehrverträge abgeschlossen. Für Jugendliche, die der zweijährigen Grundbildung mit Berufsattest wegen einer Lern- oder Leistungsbeeinträchtigung nicht oder noch nicht gewachsen sind, fehlt ein Angebot. Aus diesem Grund findet die nicht offiziell anerkannte «Praktische Ausbildung» (PrA) nach INSOS rasche Verbreitung. 8

Berufsbildungsgesetz: Ausgewählte Entwicklungen (4) Mit der Trennung von Bildungsweg und Qualifikationsverfahren erhalten Erwachsene mit mindestens fünfjähriger beruflicher Erfahrung Zugang zu eidgenössischen Berufsbildungsabschlüssen. Entweder via Zulassung zur Abschlussprüfung für Erwachsene oder via Validierung von Bildungsleistungen. Die Validierung von Bildungsleistungen ermöglicht es, in einem strukturierten Verfahren unterschiedlichste Bildungsleistungen zu erfassen, die beruflichen Handlungskompetenzen zu bescheinigen und einen formalen Abschluss zu erlangen. 9

Aktuelle Themen in der Berufsbildung (1) Massnahmenpapier «Deindustrialisierung/Strukturwandel» (Lehrstellenkonferenz 2012) Die Nach-, Um- und Höherqualifizierung von Personen ist ein wichtiges Instrument, um das Rekrutierungsfeld von Fachkräften zu erweitern, die Integration zu fördern und auf den raschen Strukturwandel sowie die gestiegenen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren. Die Verbundpartner erarbeiten die nötigen Grundlagen, damit die Möglichkeiten der Nachholbildung bekannt sind und freie Potenziale ausgeschöpft werden können. Nationales Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut (15. Mai 2013) Fördern des Zugangs zur Nachholbildung für wenig qualifizierte Erwachsene; Angebote der Nachholbildung: Identifizieren und Fördern von Good Practices, Erarbeiten von Grundlagen; Möglichkeiten der Existenzsicherung während der Nachholbildung. 10

Aktuelle Themen in der Berufsbildung (2) Handlungsfelder Fachkräfteinitiative (Mai 2013) Höherqualifizierung entsprechend dem Bedarf der Arbeitswelt, Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Schaffung guter Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus, Förderung von Innovationen zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit. Weiterbildungsgesetz (Entwurf Mai 2013) Gegenstand des Gesetzesentwurfes ist die nichtformale Bildung (z.b. Kurse, Seminare). Der Gesetzesentwurf stärkt das lebenslange Lernen und fördert Qualität und Transparenz von Weiterbildungsangeboten. Besonderes Augenmerk gilt der Anrechnung von Bildungsleistungen (Weiterbildungen und informelle Bildungsleistungen) und der Förderung von Grundkompetenzen (Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik, Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien). 11

Aktuelle Themen in der Berufsbildung (3) Der europäische und nationale Qualifikationsrahmen (EQR und NQR) Der europäische Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) dient als Referenzinstrument, das den Vergleich und die Übersetzung nationaler Qualifikationen von verschiedenen Ländern ermöglicht. Die acht Referenzniveaus des EQR umfassen sämtliche Qualifikationen der Aus- und Weiterbildung im Berufs-, Hochschul- und allgemeinen Bildungsbereich. In diesen Niveaus werden die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen ergebnisorientiert beschrieben. Die Schweiz erarbeitet einen NQR, den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR-CH-BB). Dieser ist für die Schweiz zusammen mit dem EQR, den Diplomzusätzen und den Zeugniserläuterungen ein wichtiges Instrument zur Förderung der Mobilität in der Berufsbildung. Der Hauptzweck dabei ist die Transparenz und die Darstellung des hohen Wertes der Schweizer Berufsbildung. 12

Projekt «Individueller Nachweis der Kompetenzen für Jugendliche ohne eidgenössischen Berufsabschluss» Projektträger Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK, Schweizerischer Gewerbeverband SGV (Leitung Steuergruppe), INSOS Schweiz Projektpartner IV-Stellen-Konferenz IVSK, Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS, Travail.Suisse, Verband Jugendheime Schweiz Steuergruppe Projektträger und Projektpartner, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Organisationen der Arbeitswelt der am Pilotversuch beteiligten Berufe Projektleitung Peter Dolder, Dolder Beratungen GmbH 13

Zielsetzungen (1) Entwicklung von aussagekräftigen individuellen Kompetenznachweisen Damit sollen Jugendlichen, welche keine berufliche Grundbildung absolvieren können oder die den Berufsbildungsabschluss nicht schaffen, die erworbenen Kompetenzen in einer anerkannten Form individuell bescheinigt werden. Der individuelle Nachweis erworbener Kompetenzen soll die Integration der betroffenen Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verbessern und namentlich die Durchlässigkeit in die berufliche Grundbildung auf Stufe Berufsattest erleichtern. Mit dieser Zielsetzung stärkt er die Chancengerechtigkeit für die Zielgruppe. Die Zielgruppe umfasst Jugendliche mit erheblicher Beeinträchtigung in Praktischen Ausbildungen INSOS (PrA), Jugendliche, welche die zweijährige berufliche Grundbildung nicht (oder noch nicht) bestehen, sowie Jugendliche mit Berufsbildung in Jugendheimen oder im Massnahmenvollzug. 14

Zielsetzungen (2) Definieren eines verbindlichen aber flexiblen Rahmens Die Bescheinigung der Kompetenzen muss einerseits den individuellen Voraussetzungen der Jugendlichen soweit wie möglich Rechnung tragen, andererseits muss sie dem Referenzrahmen der Kompetenzbeschreibungen der Bildungserlasse auf Stufe EBA entsprechen, um die Anschlussfähigkeit an die eidgenössisch geregelte berufliche Grundbildung sicherzustellen. Dies wiederum zwingt zur Differenzierung, um den unterschiedlichen Kompetenzmodellen, welche den einzelnen Bildungserlassen zugrunde liegen, entsprechen zu können. Die individuelle Bescheinigung der Kompetenzen muss für die Arbeitswelt lesbar sein und bei der Selektion von Mitarbeitenden und/oder von Auszubildenden eine klare Interpretation erlauben. 15

Stand der Dinge und Vorgehensplanung (1) Phase 1: Klärung von Grundsatzfragen (September 2011 bis Juli 2013) Die Projektträgerschaft hat aufgrund der Ergebnisse der Klärungsphase entschieden, das Projekt weiterzuführen, die erarbeiteten Grundlagen zur Umsetzungsreife zu entwickeln, diese in Pilotversuchen zu testen und anhand der Evaluationsergebnisse zu konsolidieren. Phase 2: Entwicklung (August 2013 bis März 2014) Erarbeitung der spezifischen Kompetenznachweise (Instrumente, Verfahren, Verankerung) für die Pilotversuche und Vorbereitung der Umsetzung in Phase 3. Pilotversuche sind in den folgenden Berufen geplant: Büroassistent/in EBA, Logistikassistent/in EBA, Schreinerpraktiker/in EBA und Gastronomieberufe. 16

Stand der Dinge und Vorgehensplanung (2) Phase 3: Umsetzung der Pilotversuche (April bis Juli 2014) Information und allenfalls Schulung der Personen, welche die Kompetenznachweise ausstellen, sowie der Personen, die in das Verfahren eingebunden sind. Anschliessend erfolgt ein breiter Testlauf für die Kompetenzbeurteilung durch die zuständigen Personen (Instrumente) und das Ausstellen der Kompetenznachweise (Verfahren). Phase 4: Auswertung und Abschluss (August 2014 bis Februar 2015) Gestützt auf die Evaluation der Pilotversuche werden die nötigen Anpassungen im Verfahren und in den Instrumenten vorgenommen. Als Ergebnis liegt ein Leitfaden vor, der die Verbundpartner bei der Entwicklung und Umsetzung von Kompetenznachweisen unterstützt. 17

Überlegungen zum Projekt aus der Sicht der IGKG Schweiz Kompetenzfeststellung im Lern- und Arbeitsprozess Es sollten Instrumente entwickelt werden, welche im Lern- und Arbeitsprozess eingesetzt werden können. Das bestehende Kompetenzendiagramm für den Beruf Büroassistent/in EBA ist ein Beurteilungs- und Förderungsinstrument für die Ausbildung im Betrieb und in den überbetrieblichen Kursen. Daneben dient es als individueller Kompetenznachweis bei nicht bestandener Abschlussprüfung. Referenzrahmen Die Bildungsverordnung Büroassistent/in EBA (Berufsbild, Fach-, Methodensowie Sozial- und Selbstkompetenzen) und der dazugehörende Bildungsplan (berufliche Handlungskompetenzen mit Taxonomiestufen bzw. Anforderungsniveaus) bilden den Rahmen für den individuellen Kompetenznachweis. Möglicherweise hilft auch der nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR-CH-BB) bei der Positionierung der unterhalb der eidgenössischen Abschlüsse situierten Teilqualifikationen. 18

Wo stehen wir auf dem Weg zu einer inklusiven Berufsbildung? Der Weg scheint noch weit, anstrengend und nicht ohne Hindernisse. Es gibt zahlreiche Projekte zu den Übergängen Sekundarstufe I / Sekundarstufe II / Arbeitswelt. Trotzdem fehlt in der Schweiz ein breit abgestützter und institutionalisierter Dialog zum Thema Inklusion. Die rechtliche Gleichstellung von Personen mit Behinderung wird in der Berufsbildung lediglich mit Massnahmen des Nachteilsausgleichs umgesetzt. Der neue Bericht «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung» und die auf dieser Grundlage durch die Kantone erarbeiteten Empfehlungen helfen mit, die Information aller Beteiligten zu verbessern und die Umsetzung zu optimieren. 19

Wo stehen wir auf dem Weg zu einer inklusiven Berufsbildung? Das Projekt «Individueller Nachweis der Kompetenzen für Jugendliche ohne eidgenössischen Berufsabschluss» kann Beiträge zu einzelnen Punkten einer «Integrierten Übergangspolitik» (s. nächste Folie) leisten und so die Arbeitsmarkfähigkeit der Lernenden verbessern. Die Intensivierung des Dialogs mit den Organisationen der Arbeitswelt und mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kann die Bereitschaft fördern, Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Zentral für Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes sind professionelle Unterstützungsangebote und administrative Erleichterungen. Weiter müssen die Massnahmen der einzelnen Akteure gut koordiniert und vernetzt werden. 20

Quelle: Kurt Häfeli, HfH Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich 21

Weitere Informationen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI www.sbfi.admin.ch > Zweijährige berufliche Grundbildungen > Validierung von Bildungsleistungen > Evaluationen und Studien zur Berufsbildung > Evaluation der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit EBA und Umsetzungsevaluation Case Management Berufsbildung Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB www.ehb-schweiz.ch > Zentrum für Berufsentwicklung > Weiterbildung > Integrative Fördermassnahmen Das Portal zur Berufsbildung www.berufsbildung.ch > Zweijährige berufliche Grundbildung EBA > Kompetenznachweis > Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung (Bericht) IGKG Schweiz www.igkg.ch > Büroassistent/in EBA > Dokumente INSOS Schweiz www.insos.ch > Praktische Ausbildung nach INSOS (PrA) 22