Stadt Metzingen, Glems: Bebauungsplan Entensee Entwurf Begründung Anlage 1 Anlage 1 zur Begründung: Ökologischer Steckbrief Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Geologie/Boden Wasserhaushalt Wasserschutzgebiet Gewässerrandstreifen Klima-/Lufthygiene Geologie/Boden: Hangschuttdecke auf Schichten des Oberen Braunjuras. Vorbelastung: Innenbereich, Schuppen, Fahrweg Bedeutung: (RP FREIBURG, LGRB 2007 für angrenzende Flächen) Standort f. Kulturpflanzen mittel Ausgleichskörper im Wasserkreislauf hoch Filter u. Puffer f. Schadstoffe hoch Standort f. natürl. Vegetation gering Fließgewässer: Im Plangebiet nicht gegeben. Oberflächenwasser/Retention: Bedeutung: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf (s. Boden): hoch Deckschichten mit sehr geringer Durchlässigkeit: Versickerung nicht möglich (INGENIEUR- UND HYDROGEOLOGISCHES BÜRO 2009) sehr gering Grundwasser/Schutzgebiet: Vorbelastung: Schuppen Bedeutung unversiegelte Flächen: Hydrogeologische Einheit: Mittel- und Unterjura Grundwassergeringleiter : gering Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet sehr gering Einsiedelbach Der Einsiedelbach grenzt im Westen an das Plangebiet an. Kaltluftentstehung/-abfluss: Vorbelastung: Innenbereich, Schuppen Bedeutung: Plangebiet: kein Kaltluftentstehungsgebiet, keine siedlungsrelevante Kaltluftabflussbahn. gering Funktionsverlust gemäß BodSchG: Durch Flächenversiegelung: hoch Vermeidungsmaßnahmen: - Dachbegrünung bei Garagen, Carports und Nebengebäuden Oberflächenwasser/Retention: Verminderung der natürlichen Rückhaltefähigkeit: Versickerung nicht möglich: sehr gering Vermeidungsmaßnahmen: - Ableitung des Oberflächenwassers über Regenwasserkanal in den Vorfluter Einsiedelbach - Erstellung von Drainagen und Ableitung über Regenwasserkanal in den Vorfluter Einsiedelbach - Dachbegrünung bei Garagen, Carports und Nebengebäuden - Keine Materialien aus Kupfer, Blei, Zink für Hauptdächer - Das Dachwasser soll in Regenwasserzisternen gesammelt werden Grundwasser/Hydrologie: Verminderung der Grundwasserneubildungsrate: gering Vermeidungsmaßnahmen: - Gewässerrandstreifen 5 m ab Böschungsoberkante nicht erheblich Beeinträchtigungen des Luftaustausches durch Bebauung Innenbereich: nicht erheblich Vermeidungsmaßnahmen: - Dachbegrünung bei Garagen, Carports und Nebengebäuden Seite 1 von 3
Stadt Metzingen, Glems: Bebauungsplan Entensee Entwurf Begründung Anlage 1 Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Pflanzen und Tiere/Biologische Vielfalt Pflanzen und Tiere/Biolog. Vielfalt: [Bewertung: Bedeutung n. LUBW 2005] Vorbelastung: Innenbereich mit Störungsvorbelastungen, Schuppen Schuppen (60.10): sehr gering Fahrweg (Grasweg) (60.25): gering Garten (60.60): gering Fettwiese (33.41): mittel Mähwiese (33.43): sehr kleine Teilflächen (ca. 50 75 m²) hoch Streuobstbäume (45.40): hoch Lebensraumfunktion: mittel Biologische Vielfalt*: Die biologische Vielfalt im Plangebiet und Umgebung erscheint nicht gefährdet. Vermeidungsmaßnahmen: - Pflanzbindungen - Pflanzgebote (10 St. im Straßenraum und 1 St. je Baugrundstück) - Gewässerrandstreifen - private Grünfläche Naturschutz Naturschutz: 30 BNatSchG Biotope: Keine Natura 2000-Gebiete: Keine (FFH-Gebiet Uracher Talspinne im Osten in ca. 180 m) Biosphärengebiet: Entwicklungszone ( 6) ------------------------------------------------ * 1 BNatSchG: Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt. Sie umfasst die Vielfalt an Lebensräumen und Lebensgemeinschaften, an Arten sowie die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. 44 BNatSchG streng und besonders geschützte Arten (vgl. artenschutzrechtliche Prüfung 2011): Streng geschützte Arten: - Farn-, Blütenpflanzen: Keine - Moose, Flechten: Keine - Pilze, Algen: Keine - Niedere Tiere : Keine - Schnecken, Muscheln: Gattung Vertigo u. a. nur im Bereich von Nassstandorten möglich - Fang-, Heuschrecken: Keine - Haut-, Zwei-, Netzflügler, Köcherfliegen, Zikaden: Keine - Käfer: Keine - Libellen: Keine - Schmetterlinge: Keine Nachweise - Fische, Neunaugen: Keine - Amphibien: Keine Reproduktion, Wanderungen möglich - Reptilien: Keine Nachweise, Vorkommen unwahrscheinlich Vermeidungsmaßnahmen - Gewässerrandstreifen Seite 2 von 3
Stadt Metzingen, Glems: Bebauungsplan Entensee Entwurf Begründung Anlage 1 Schutzgut Ausprägung/Bewertung Konfliktanalyse Ortsbild und Erholung Mensch/Lärm - Fledermäuse: - Nachweise von Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus und Zwergfledermaus, unsicherer Nachweis Langohrfledermaus. Es wird davon ausgegangen, dass die Kleine Bartfledermaus das Gebiet nicht als Haupthabitat nutzt. Die Zwergfledermaus ist eine häufig vorkommende Art. - Gebäude sind potenzielle Quartiere, kein Nachweis aktueller Nutzungen (Kotfunde). - Plangebiet: lokal bis regional wichtiges Jagdhabitat. - Vögel: Ein Brutvorkommen von streng geschützten Arten ist auszuschließen - Vögel (besonders geschützt): (wertgebenden Vogelarten) - potenzielle Vorkommen von acht Arten - Feldsperling (Vorkommen) - Mehl- oder Rauchschwalbennester an Gebäude Ortsbild/Erholung Vorbelastung: Innenbereich, privat Bedeutung für das Ortsbild: liegt hinter der Bebauung von Neuhäuser Straße, Im Baumgarten und Verbindungsweg, ist nur an wenigen Stellen einsehbar gering Bedeutung für die Erholung: Keine öffentlichen Erholungsmöglichkeiten, keine Fußwegeverbindungen im Plangebiet bis auf nördliche Erschließungsstraße. Keine Bedeutung für die Erholung Mensch/Lärm: Lärmimmissionen/-emissionen: Vorbelastung durch Bebauung Innenbereich und Verkehr der Neuhäuser Straße Vermeidungsmaßnahmen für Fledermäuse und Vögel (siehe artenschutzrechtliche Prüfung und artenschutzrechtliche Ergänzung in der Begründung): - M1: Gebäudeabriss nur im Zeitraum vom 1. Okt. bis 31. März, bei Abriss außerhalb der Zeiten vorherige Prüfung auf Vorkommen - M2: Fledermausquartiere - M3: Pflanzung von Streuobstbäumen - M4: Nistmöglichkeiten für Feldsperling und Mehlschwalbe - Fledermausfreundliche Bepflanzung wird empfohlen nicht erheblich Veränderung des Ortsbildes: gering Beeinträchtigung der Erlebnisqualität und der Wegebeziehungen für die ortsnahe Erholung: sehr gering Vermeidungsmaßnahmen: - Pflanzbindung, Pflanzgebote Lärmbelastung: Durch zusätzliche geplante Wohnbebauung im Innenbereich von Glems im geplanten Umfang sind keine erheblichen Lärmbelästigungen absehbar. PUSTAL, W. (1994): Ökologischer Steckbrief Instrument für eine problemorientierte Landschafts- und Stadtplanung. Hrsg.: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung Die Bewertung erfolgt in fünf-stufiger Skala: nicht gegeben/keine/sehr gering, gering, mittel, hoch, sehr hoch. Daraus folgt die Beurteilung der Erheblichkeit der Wirkungen/Beeinträchtigungen (Spalte Konfliktanalyse) in sehr gering, gering, mittel, hoch oder sehr hoch. Unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung wird diese Beurteilung ggf. angepasst. Aufgestellt: 07.11.2011, 19.03.2012 Seite 3 von 3