Einladung zur Sitzung des Gemeinderates. ich lade Sie herzlich zur nächsten Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hohberg auf

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Transkript:

Hohberg Diersburg Holweier Niederschopfheim An die 1 17.11.2015 / Je-stich - Bürgerinnen und Bürger Hohbergs - Presse Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Sehr geehrte Damen und Herren, ich lade Sie herzlich zur nächsten Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hohberg auf Montag, 23. November 2015, 19.30 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses Hofweier ein. Die Unterlagen sind als Anlage beigefügt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Öffentlicher Teil Top 1 Bürgerfragestunde Top 2 Anerkennung von Sitzungsniederschriften - Die Niederschriften der Sitzungen des Gemeinderates vom 26.10.2015 öffentlich und nicht öffentlich liegen für die Gemeinderäte zur Einsichtnahme bei der Protokollführerin aus - - Bekanntgabe der Beschlüsse der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2015 - Das Ergebnis der Sitzung ist für die Öffentlichkeit ausgelegt. Top3 Windpark Rauhkasten/Steinfirst mit Vorlage -Stellungnahme der Gemeinde Hohberg zum Antrag einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung für die Errichtung und Inbetriebnahme von vier Windenergieanlagen auf der Gemarkung Friesenheim, Gengenbach und Hohberg-

Top 4 Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen (aus Jehle Bürgermeister

Gemeinde 77749 Hohberg Hohberg GEMEINDERATSSITZUNG am 23. November 2015 Hauptamt Bearbeiter: Dirk Sauer az 794 62 TOP 3 - öffentlich Windpark Rauhkasten/Steinfirst" -Stellungnahme der Gemeinde Hohberg zum Antrag einer immissionsschutzrechtfichen Neugenehmigung für die Errichtung und Inbetriebnahme von vier Windenergieanlagen auf der Gemarkung Friesenheim, Gengenbach und Hohberg- Beschlussvorschlaa der Verwaltung: 1. Die Gemeinde Hohberg erteilt das Einvernehmen zum Bau und Betrieb von vier Windenergieaniagen Typ ENERCON E-115 mit je 3,0 MW Nennleistung, Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 115 m, Gesamthöhe 206,85 m auf dem Rauhkasten/Steinfirst" gemäß dem eingereichten Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) 2 Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen des o.g Genehmigungsverfahrens gegenüber dem Landratsamt Ortenaukreis, Untere Immissionsschutzbehörde als Genehmigungsbehorde eine entsprechende Stellungnahme, gemäß vorliegendem Entwurf abzugeben. Beratungsergebnis: Zustimmung: einstimmig mehrheitlich ja nein- Enth.. Ablehnung: einstimmig mehrheitlich ja nein. Enth. -1 -

Gemeinde 77749 Hohberg Gemeinderatssitzung am 23. November 2015 Hauptamt Bearbeiter' Dirk Sauer az: 794.62 TOP 3 - öffentlich Windpark Rauhkasten/Steinfirst" -Stellungnahme der Gemeinde Hohberg zum Antrag einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung für die Errichtung und Inbetriebnahme von vier Windenergieanlagen auf der Gemarkung Friesenheim, Gengenbach und Hohberg- Sachverhalt und Stellungnahme: Vorberatunq. 1. Sachstand Die Gemeinde Hohberg setzt sich bereits seit vielen Jahren engagiert und intensiv mit dem Thema der erneuerbaren Energien auseinander Ziel dieser Auseinandersetzungen war stets, kommunal einen Beitrag zur Energiewende und dem Klimaschutz zu leisten und den Bürgern u.u. auf freiwilliger Basis attraktive Beteiligungsmöglichkeiten zu bieten. Em Ergebnis dieser Auseinandersetzungen war die Identifikation eines potenziellen Standortes auf dem Höhenzug Rauhkasten/Steinfirst" an der Grenze zu den Nachbarkommunen Friesenheim und Gengenbach. Um dieses Projekt voranzubringen wurden bereits im Jahr 2012 erste Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Nachbarkommunen aufgenommen und regelmäßig weitergeführt. Zusätzlich wurden schon zu frühem Verfahrensstadium am 12.11.2014 und 04 03 2015 zwei Burgerinformationsveranstaltungen in Diersburg zu diesem Projekt durchgeführt Auch wurden die von der Zuwegung betroffenen Angrenzer im Rahmen einer persönlichen Veranstaltung am 05 11.2014 informiert Im Verlauf der Projektentwicklung wurde im Sommer 2015 auf dem Rauhkasten" ein Windmessmast in Betrieb genommen, der seitdem die Windgeschwindigkeiten zuverlässig misst Im Verlauf der Projektplanungen wurde aus Gründen des Landschaftsschutzes und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Fa Enercon freiwillig auf einen Standort verzichtet Auch im Sommer 2015 wurden umfangreiche Änderungswünsche der Behörden hinsichtlich der Ausbauplanung umgesetzt, um so die notwendigen Eingriffe in Natur und Landschaft zu reduzieren. Diese Optimierungen hatten zur Folge, dass Anfang Oktober der Genehmigungsantrag (insgesamt 48 Ordner) durch die Fa. Enercon beim Landratsamt eingereicht werden konnte. Die Planungen sehen nun vor, dass auf einer Länge von ca 2,8 km ein gemeindlicher Forstweg (Pionierweg) zur Anlieferung der Bauteile der Windenergieanlagen z.t. ausgebaut und verbreitert werden muss. Sämtliche Ausbaumaßnahmen werden kostenmäßig von der Fa. Enercon übernommen Für die Nutzung des Forstweges zur Anlieferung der Bauteile sowie

Gemeinde 77749 Hohberg der Unterhaltungsarbeiten ist im weiteren Verlauf zwischen der Fa Enercon und der Gemeinde Hohberg noch eine Entschadigungsvereinbarung abzuschließen. Im Genehmigungsantrag wird der vorgesehene Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit dem IV. Quartal 2016 aufgeführt Die voraussichtlichen Kosten teilen sich in ca. 11.000.000,-- EUR Rohbaukosten und ca 13 100 000,- EUR Herstellkosten auf. Die Gemeinde Hohberg ist nun seitens des Landratsamts Ortenaukreis, Untere Immissionsschutzbehorde als Genehmigungsbehörde aufgefordert im Genehmigungsverfahren nach dem BlmSchG Stellung zum eingereichten Genehmigungsantrag zu beziehen 2. Bewertung durch die Verwaltung/Entwurf der gemeindlichen Stellungnahme Die Gemeinde Hohberg erteilt das Einvernehmen zum Bau und Betrieb von vier Windenergieanlagen Typ ENERCON E-115 mit je 3,0 MW Nennleistung, Nabenhöhe 149 m, Rotordurchmesser 115 m, Gesamthöhe 206,85 m auf dem Rauhkasten/Steinfirst" gemäß dem eingereichten Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG). Die Gemeinde Hohberg möchte zudem betonen, dass sie seit vielen Jahren auf erneuerbare Energien als notwendige und alternative Energiequelle setzt. Dieses Ansinnen wurde in einem Teilbereich bereits in der Vergangenheit, im Rahmen der Begleitung und Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den realisierten Photovoltaik-Freiflächenpark in die Tat umgesetzt In enger Abstimmung mit den Nachbarkommunen wurde LS. Windpark nun ein Standort gewählt und von der Fa. Enercon entwickelt, um dort klimafreundlich Strom für über 7.000 Haushalte zu produzieren. Die Gemeinde sieht in der Windenergie nicht nur eine gute Möglichkeit ihre kommunalen C02-Emissionen zu reduzieren, sondern auch ein sehr gutes Instrument Wertschöpfung durch diese lokale Energieproduktion vor Ort zu halten, in dem Pachterlöse hier generiert werden und Gemeinden und Bürger attraktive Beteiligungsmöglichkeiten erhalten. Diese Entscheidung soll auch ein Zeichen dafür sein, dass die Gemeinde Hohberg nicht nur an das Hier und Heute denkt, sondern das Wohl zukünftiger Generationen bewusst in den Bück nimmt. Um eine Beeinträchtigung der Hohberger Bürger, insbesondere des Ortsteils Diersburg, auszuschließen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren sowie im öffentlichen Interesse, sind seitens der Gemeinde Hohberg folgende Punkte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen- 1. Hinsichtlich des Schattenwurfs durch die Rotorblätter und den anlagebedingt zu erwartenden Lärmemissionen wurden entsprechende Prognosen bzw. Gutachten mit dem Genehmigungsantrag eingereicht. Hier legen wir besonderen Wert auf entsprechende Prüfung und Plausibilät hinsichtlich möglicher Überschreitungen der Grenztwerte. 2. Gemäß dem Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, kann messtechnisch nachgewiesen werden, dass Windenergieanlagen Infraschall verursachen. Angesichts der Bedeutung dieses Themenfeldes und der eventuellen langfristigen Risiken halten wir hinsichtlich der Unterschreitung der - 3 -

Gemeinde 77749 Hohberg Wahrnehmungsschwelle für Menschen einen Nachweis im Vorfeld sowie Messungen im Nachgang für angezeigt 3. Eis-, Reif- oder Schneeablagerungen auf den Rotorblättern können Lärm- Emissionen erhöhen und durch Eiswurf" Gefahren hervorrufen. Diesen Auswirkungen und Gefahren sind mit geeigneten Maßnahmen zu entgegnen 4. Es wird eine ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Abfalls anlässhch des Aufbaus, der Netzanbindung, Inbetriebnahme sowie Wartung der Anlagen gefordert. 5. Nach Betnebseinstellung verpflichtet sich der Betreiber, die Anlage vollständig zurückzubauen und den Standort wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Diese Verpflichtung begrüßen wir. Sie ist jedoch mit einer entsprechenden Sicherheitsleistung zu gewährleisten. 6. In das vorgelegte Brandschutzkonzept sind die örtlichen Gemeindefeuerwehren, ggf. unter Beteiligung des Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, mit einzubeziehen. Neben dem Schutzgut Mensch wurden hinsichtlich des Umweltschutzes und Artenschutzes ebenfalls zahlreiche Fachgutachten erstellt und den Genehmigungsunterlagen beigefügt. Auch hier legen wir besonderen Wert auf entsprechende Prüfung und Plausibilät, unter Berücksichtigung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, auf mögliche negative Auswirkungen Die o.g Reihenfolge stellt keine Priorisierung dar. Bezüglich der Vollständigkeit behalten wir uns weitere Anregungen vor. Aufgrund überschlägiger Prüfung halten wir eine Umweitverträglichkeitsuntersuchung im eigentlichen Sinne in Ermangelung erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen für nicht erforderlich. Für die Nutzung des Forstweges zur Anlieferung der Bauteile sowie der Unterhaltungsarbeiten ist im weiteren Verlauf zwischen der Firma Enercon und der Gemeinde Hohberg noch eine Entschädigungsvereinbarung abzuschließen." -4-