Tools for Business Success Ankündigung von WISSEN WERKZEUGE WEITERBILDUNGSMEDIEN Sofort nutzbar Permanente Updates In der Praxis erprobt
Herrn / Frau Name Beschäftigt Ihr als Vorteil als Know-NOW User: Strasse Datum PLZ Ort Unser Zeichen Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos ABMAHNUNG Sehr geehrte /r Frau / Herr, am um Uhr fand zwischen Ihnen und Frau / Herrn ein Gespräch mit folgendem Inhalt statt: Der / die Zeuge /n Frau / Herr kann / können dies bestätigen. Hiermit mahnen wir Sie wegen Androhung / Ankündigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit / des Krankfeierns ab. Wie vertraglich vereinbart, sind Sie trotz Ihrer Forderung nach, der wir nicht entsprechen konnten, verpflichtet Ihre Arbeitsleistung zu erbringen, da sonst ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet ist. Wir haben Ihnen vor den / dem Zeugen Krankmeldung Ihrerseits. mitgeteilt, dass wir bei einer Sie möchten sich über dieses und weitere Tools Wir weisen darauf hin, dass Sie, sollte es zu weiteren Androhungen / Ankündigungen Ihrer Arbeitsunfähigkeit / des Krankfeierns kommen und sollten Sie im Zusammenhang mit solchen Aussagen arbeitsunfähig werden, mit weiterreichenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung rechnen müssen. Mit freundlichen Grüßen T_Abmahn_Ank.doc - Rev. 1.2 Seite 2 von 5 03.12.2010
Hinweise zur Nutzung der Muster Abmahnung: Ihr Vorteil als Know-NOW User: Der Text der Muster Abmahnung enthält wichtige Hinweise ( Kommentare ), auf die in Form einer gelben Schattierung am Bildschirm hingewiesen wird und die nach Positionieren des Mauszeigers auf der Schattierung in Popup-Feldern erscheinen. Falls die Kommentare im Dokument nicht angezeigt werden, bitten wir Sie Einrichtung folgende Einstellungen und Nutzung überprüfen: eines Prepay-Kontos - Anzeigen der gelben Schattierung auf dem Bildschirm und Anzeigen von Bildschirmtipps in Popup-Feldern: Klicken Sie im Menü Extras auf Optionen, dann auf die Registerkarte Ansicht, und aktivieren Sie anschließend das Kontrollkästchen QuickInfo. Positionieren Sie den Mauszeiger auf den schattierten Text. Der Name und der Kommentar des Bearbeiters werden nun über dem Text angezeigt. - Anzeigen von Kommentarzeichen: Klicken Sie im Menü Extras auf Optionen, dann auf die Registerkarte Ansicht, und aktivieren Sie anschließend das Kontrollkästchen Ausgeblendeten Text. Um Kommentarzeichen zu verbergen, deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Ausgeblendeten Text. Hinweise zur Erstellung einer Ankündigung, Androhung einer Arbeitsunfähigkeit: Soll bei der Ankündigung einer abgemahnt werden oder stellt dieser Tatbestand einen wichtigen Grund dar, der bereits die außerordentliche Kündigung rechtfertigt? Es ist grundsätzlich auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen (persönliches Vertrauensverhältnis, Betriebszugehörigkeit, soziale Verhältnisse des AN, frühere Vorkommnisse,...). Sie möchten sich über dieses und weitere Tools Nach Lehrmeinung kann die reine Ankündigung einer Erkrankung eine Kündigung noch nicht begründen (Schaub, 125 VII 6.), da dies lediglich die Ankündigung einer Arbeitsverweigerung darstellt, die nur bei Beharrlichkeit und nach einer Abmahnung als Kündigungsgrund in Betracht kommt (Stahlhakke/ Preis, Rn. 507 ff.). Der in der Praxis nicht seltene Sachverhalt ist juristisch nicht einfach zu greifen. Die nachfolgenden Texte zeigen, dass unter Umständen auch das Androhen des Krankwerdens einen Kündigungsgrund darstellen kann: - So will das Arbeitsgericht Paderborn bereits die reine Ankündigung als Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht ahnden, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedürfte. T_Abmahn_Ank.doc - Rev. 1.2 Seite 3 von 5 03.12.2010
- Das Bundesarbeitsgericht hält die Androhung einer Erkrankung an sich als Kündigungsgrund geeignet, wenn der Arbeitnehmer nicht krank war und sich aufgrund bestimmter Beschwerden auch nicht krank fühlen durfte. Ein Beispiel ist, wenn der Arbeitnehmer in dem Fall, dass eine von ihm gewünschte Begünstigung ausbleibt (z.b. Arbeitsbefreiung oder Urlaubsgewährung), seine ankündigt. Kündigungsgrund ist in diesem Fall die bloße Ankündigung der Pflichtwidrigkeit; es kommt also nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer in der Folge tatsächlich der Arbeit fernbleibt. Quelle: Bundesarbeitsgericht 5.11.1992AP BGB 626 Nr. 4 - Teils wird auch eine Lösung nach den Grundsätzen der Verdachtskündigung versucht (Stahlhacke/Preis, Rn. 701). Dies erscheint auch alleine sachgerecht, da durch die Ankündigung der Erkrankung das Vertrauen des Arbeitgebers in die Richtigkeit einer später vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wird. Grundsätzlich gilt: Ihr Vorteil als Know-NOW User: Einrichtung und Nutzung eines Prepay-Kontos Eine Kündigung kommt dann in Betracht, wenn der begründete Verdacht besteht, der Arbeitnehmer habe sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschlichen. Sie Tools möchten sich über dieses und weitere T_Abmahn_Ank.doc - Rev. 1.2 Seite 4 von 5 03.12.2010
Hinweise zur Anpassung des Dokumentes an die Organisation: Um das Tool an Ihre Dokumentenstruktur anzupassen, gehen Sie (hier am Beispiel der Version MS Office 2003 dargestellt) bitte folgendermaßen vor: 1. Setzen Sie das Häkchen unter Extras - Optionen... - Ansicht - Formatierungszeichen im Feld Alle, indem Sie dieses anklicken. 2. Löschen Sie das Titelblatt, indem Sie dieses außerhalb der Textfelder markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 3. Löschen Sie den verbliebenen Abschnittswechsel, indem Sie diesen markieren und ebenfalls die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 4. Mittels Doppelklick auf die Kopf- oder Fußzeile können Sie diese nun öffnen und die Texte und deren Formatierungen entsprechend Ihren Wünschen gestalten. 5. Die Kopfzeilen-Grafik können Sie wie vorher löschen, indem Sie diese markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. 6. Eine neue Grafik fügen Sie über die Menüpunkte Einfügen - Grafik - Aus Datei ein. 7. Diese Hinweisseite(n) entfernen Sie, indem Sie die (ab dem letzten Seitenumbruch) alles markieren und die Entfernen-Taste (Entf) betätigen. Nutzungsbedingungen von Fachinformationen: (1) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Lizenzgeber. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen. (2) Für Garantien haftet der Lizenzgeber unbeschränkt. (3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Lizenzvertrags nicht gerechnet werden musste. (5) Für Datenverlust haftet der Lizenzgeber nur, soweit dieser auch bei der Sorgfaltspflicht entsprechender Datensicherung entstanden wäre. (6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Lizenznehmer sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. (7) Der Lizenzgeber haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg des Einsatzes der Tools oder Trainings. (8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. T_Abmahn_Ank.doc - Rev. 1.2 Seite 5 von 5 03.12.2010