Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Eleonore Gramse/ Hans Horn/ Thomas Wedel, LAG WfbM Bayern Werkstätten:Messe 13.03.2015 in Nürnberg
Förderung des Übergangs aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Vorgängerprojekte in Bayern Bayernweite Umsetzung: 1993 2000 Berufliche Qualifizierungsinitiative für Menschen mit Behinderung in Werkstätten für Behinderte in Bayern 2001 2006 Projekt QUBI: Qualifizierung Unterstützung Begleitung Integration Federführung: bayerisches Sozialministerium; Bereitstellung von ESF-Mitteln durch das bayerische Sozialministerium (Kofinanzierung Bundesagentur und Bezirke) Nach 2006: Umsetzung unterschiedlicher Maßnahmen und Projekte auf Bezirksebene 2
Modellprojekt BÜWA - Kooperationsvereinbarung Laufzeit: 01.12.2014 30.11.2017 Kooperationspartner: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) - Federführung Bayerischer Bezirketag alle sieben Bezirke - Sozialhilfeträger Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Integrationsamt Mitunterzeichner der Kooperationsvereinbarung: LAG WfbM Bayern LAG IFD Bayern 3
Modellprojekt BÜWA - Kooperationsvereinbarung Ziele des Modellprojekts: mehr Menschen mit Behinderung zu motivieren, den Weg aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gehen, mehr Arbeitgeber dazu zu bewegen, Werkstattbeschäftigte einzustellen die WfbM bei ihren Bemühungen zur Förderung des Übergangs von Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. 4
Modellprojekt BÜWA - Kooperationsvereinbarung Teilnehmer: 345 Werkstattbeschäftigte/Teilnehmer, Richtgröße pro Eintrittsjahr: 115 Teilnehmer Zielgruppen: Teilnehmer aus dem Berufsbildungsbereich einer WfbM und Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit und wesentlicher Behinderung 5
Modellprojekt BÜWA - Kooperationsvereinbarung Zugang für Teilnehmer zum Projekt: Für die Förderung kommen Werkstattbeschäftigte in Betracht, die nach Einschätzung des Fachausschusses der WfbM das Potential erkennen lassen, dass sie bei entsprechender Qualifizierung und Begleitung sowie bei sachgerechter Gestaltung des Arbeitsplatzes von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln können. Die Identifizierung der potentiellen Teilnehmer liegt im Verantwortungsbereich der Werkstatt. Die Teilnahme am Modellprojekt kann durch den Werkstattbeschäftigen in Absprache mit der Werkstatt beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft der jeweilige Leistungsträger nach Anhörung des Fachausschusses. 6
Modellprojekt BÜWA - Kooperationsvereinbarung Angestrebtes Ergebnis:... dass am Ende des Modellprojektes rund 30 % der Teilnehmer zusätzlich zu den bisherigen Vermittlungen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einmünden. = entspräche einer Erhöhung der bisherigen Vermittlungsquote um ca. 70 % 7
Kooperationsvereinbarung - Phasen des Modellprojekts Vorlauf: Vorbereitungsphase/ Orientierung ca. 3 Monate Modellprojekt gliedert sich in drei Phasen: (fließender Übergang) 1. Vermittlungsqualifizierung 6 bis 9 Monate 2. Vertiefte Vermittlung bis zu 12 Monate, Verlängerung bis zu 6 Monate möglich 3. Sicherung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses bis zu 6 Monate, Verlängerung möglich 8
Kooperationsvereinbarung - Beauftragung im Rahmen des Projekts Phase 1 und 2 Vermittlungsbeauftragung : Teilnehmer aus dem BBB: Beauftragung IFD Teilnehmer aus dem Arbeitsbereich: Beauftragung Werkstatt oder IFD Phase 3 Sicherung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses: Beauftragung IFD 9
3. Phase: Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Rahmenbedingungen für Förderung: gefördert werden ausschließlich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, auch in Integrationsunternehmen sie müssen mindestens 15 Wochenstunden umfassen und auf Dauer angelegt sein. Sofern nur ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen wird, muss dieses mindestens auf ein Jahr geschlossen sein. Die Entlohnung muss tariflich oder ortsüblich sein. 10
3. Phase: Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis Förderung an Arbeitgeber: Dauer: bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 5 Jahre Förderung im 1. Jahr durch die Arbeitsagentur: bis zu 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes, die RD Bayern empfiehlt den AA und Jobcentern für die Teilnehmer, den individuellen Förderhöchstbetrag i.h. von 70 % des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts für die Dauer von 12 Monaten voll auszuschöpfen. Förderung im 2. und 3. Jahr durch Bezirk und Integrationsamt: Bezirk und InA zahlen den im ersten Jahr festgelegten Betrag analog im Verhältnis 2/7 zu 5/7 bis maximal 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes. Verlängerung ist im Einzelfall für ein 4. und 5. Jahr möglich. 11
Kooperationsvereinbarung - Rückkehrrecht 5-jährige Rückkehrgarantie in die WfbM, falls das Arbeitsoder Ausbildungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beendet wird und die Rückkehr in die WfbM unverzüglich erfolgt. Rückkehr wird garantiert ohne besondere Prüfung im Einzelfall unabhängig vom Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsbereiches einer WfbM. 12
Modellprojekt BÜWA - Finanzierung während der Vorbereitungsphase und den beiden Projektphasen Vermittlungsqualifizierung und Vertiefte Vermittlung wird der vereinbarte Werkstattsatz in vollem Umfang weiter gezahlt beinhaltet Leistung der Werkstatt gem. 136 Abs.1 Satz 3 SGB IX: Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. die Werkstatt ist im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags während beider Projektphasen in die Qualifizierung der Teilnehmer mit eingebunden 13
Modellprojekt BÜWA - Finanzierung Leistung im Projekt (Phasen Vermittlungsqualifizierung und Vertiefte Vermittlung ): Basierend auf dem Fachkonzept der BA und den individuellen Leistungsvereinbarungen für den Arbeitsbereich können folgende zusätzliche/vertiefte Leistungen je nach individuellem Bedarf erbracht werden. 14
Modellprojekt BÜWA - Finanzierung Finanzierung während der beiden Projektphasen Vermittlungsqualifizierung und Vertiefte Vermittlung (für die zusätzlichen/vertieften Leistungen ): monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 980,- / Teilnehmer, Pauschale deckt sämtliche Kosten ab mit Ausnahme der Fahrtkosten der Teilnehmer, die im Rahmen der Maßnahme anfallen, diese sind jeweils gesondert zu beantragen und abzurechnen Schlüssel 1 : 5 verpflichtend Bonuszahlung bei Abschluss eines Arbeitsvertrages 600,- und nach Ablauf der Probezeit 800,- 15
Modellprojekt Begleiteter Übergang Werkstatt allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA) in Bayern Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!