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Dr. Harald Knöchel Dr. Bettina Keienburg RAG Aktiengesellschaft Rechtsanwälte Kümmerlein Shamrockring 1 Messeallee 2 44623 Herne 45131 Essen Tel.: (02323) 15 39 70 Tel.: (0201) 1756624 harald.knoechel@rag.de bettina.keienburg@kuemmerlein.de FORUM-LEHRGANG BERGRECHT GLIEDERUNG A. Bergrecht im deutschen Rechtssystem I. Bergrecht als Sonderrecht des Bergbaus = Geltungsbereich des BBergG II. Vorhaben, die zumindest teilweise in den Geltungsbereich des BBergG fallen 1. Steinkohlen- und Braunkohlengewinnung 2. Erdöl- und Erdgasgewinnung 3. Methangasgewinnung 4. Erdwärmegewinnung 5. Gewinnung von Erzen, Kali- und Steinsalzen und bestimmter anderer nichtenergetischer Rohstoffe 6. Gewinnung hochwertiger Steine und Erden 7. Rohstoffgewinnung aus Halden 8. Erdgas- und Erdölspeicherung in Untergrundspeichern

9. Aussolen von Gesteinsformationen für Untergrundspeicher und für CCS 10. Transit-Rohrleitungen im Bereich des Festlandsockels 11. Erkundungsbergwerke zur Vorbereitung atomarer Endlager 12. Errichtung und Betrieb unterirdischer Anlagen zur Lagerung radioaktiver Stoffe III. Zuordnung zu Rechtsgebieten 1. Privatrecht a) Bergschadensrecht, 114 ff. b) Regelungen über bergrechtliche Nachbarschaftsverhältnisse, z.b. 42 ff. c) Wirkung von Bergbauberechtigungen 2. Öffentliches Recht a) Gefahrenabwehr, 69 ff. b) Erteilung von Bergbauberechtigungen, 6 ff. c) Betriebsplanrecht, 50 ff. d) Arbeitsschutz, z.b. 60 IV. Historische Bezüge 1. Landesherrliches Bergregal 2. Direktionsprinzip 3. Grundeigentümerbergbau 4. Bergwerkseigentum alten Rechts, pr. Allg. Berggesetz (ABG) 5. BBergG 6. UVP-Recht 7. Änderungsbestrebungen Seite 2

V. Zweck 1. Förderung der Rohstoffgewinnung, 1 Nr. 1 2. Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten, 1 Nr. 2 3. Gefahrenabwehr und Schadensausgleich, 1 Nr. 3 VI. Geltungsbereich 1. Tätigkeitsbezug, 2 2. Bergbauliche Tätigkeiten a) Aufsuchung, 4 Abs. 1 b) Gewinnung, 4 Abs. 2 c) Aufbereiten, 4 Abs. 3 d) Miterfasste Nebentätigkeiten e) vorbereitende Gewinnungshandlungen f) Wiedernutzbarmachung, 4 Abs. 4 3. Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, 2 Abs. 1 Nr. 3 4. Sonstige Tätigkeiten, 2 Abs. 2 5. Steine und Erden: Abgrabungsrecht B. Bergbauberechtigungen I. Bodenschätze 1. Definition, 3 Abs. 1 a) Alle mineralischen Rohstoffe - in festem oder flüssigem Zustand und Gase - in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen in oder auf der Erde oder im oder unter dem Meer b) Ausnahme Wasser Seite 3

c) Kategorien - Bergfreie Bodenschätze, 3 Abs. 3 - Grundeigene Bodenschätze, die unter das Bergrecht fallen, 3 Abs. 4 - Sonstige grundeigene Bodenschätze (Abgrabungsrecht, kein Bergrecht) 2. Bergfreie Bodenschätze a) Trennung vom Grundeigentum, 3 Abs. 2 Satz 2 b) Aufzählung in 3 Abs. 3 c) Besonderheit Grubengas, Flözgas Flözgasgewinnung in Steinkohlenrevieren d) Besonderheit Küstengewässer, Festlandsockel e) Besonderheit Erdwärme f) Besonderheit neue Bundesländer 3. Grundeigene Bodenschätze a) Aufzählung, 3 Abs. 4 - Einzelne Bodenschätze - Alle übrigen Bodenschätze, soweit untertägige Aufsuchung oder Gewinnung b) andere Steine und Erden - Abgrabungsrecht - Sondersituation neue Bundesländer II. Arten der Bergbauberechtigungen 1. Rechtliche Bedeutung des Berechtsamswesens für bergfreie Bodenschätze a) Öffentlich-rechtliches Konzessionssystem b) Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 2. Erlaubnis; 7 3. Bewilligung, 8 Seite 4

4. Bergwerkseigentum, 9 5. Befristung, 16 Abs. 5, Widerruf, 18 6. Alte Rechte, 149, 151 7. Abgrenzung zur Betriebsplanzulassung III. Anspruch auf Bergbauberechtigungen 1. Anspruch auf Erteilung 2. Versagungsgründe, 11 bis 13 3. Verfahren a) Antragsverfahren b) Behördenzuständigkeiten, Beteiligung von Fachbehörden, Verfahrensbeschleunigung c) Beteiligung Dritter, 15 d) Rechtsbehelfe IV. Übertragung von Bergbauberechtigungen, 21 ff. 1. Beteiligung an der Aufsuchung, 21 2. Übertragung der Berechtigung, 22 3. Nutzungsübertragung (Überlassung zur Ausübung an Dritte) 4. Veräußerung von Bergwerkseigentum, 23 V. Konkurrierende Bergbauberechtigungen 1. Anspruch auf Bewilligung aufgrund bestehender Erlaubnis a) Vorrang (Eintrittsrecht) des Erlaubnisinhabers gegenüber Bewilligungsanträgen, 14 Abs. 1 b) Probleme: Rechtsschutz, Ermessen, Beurteilungsspielraum Seite 5

2. Konkurrenz gleichartiger Anträge a) Ausschließlichkeitsgrundsatz b) Arbeitsprogramm; 14 Abs. 2 - Maßstab "best work program" - Ausnahme: aufrechterhaltene Rechte, 152 Abs. 2 c) Prioritätsgrundsatz bei gleichwertigen Anträgen 3. Beteiligung, 21 a) Sonderregelung 11 Nr. 5 b) Behandlung widerstreitender Interessen (wissenschaftliche gewerbliche Zwecke) 4. Zulegung, 35 5. Mitgewinnung von Bodenschätzen, Ausgleichspflicht, 42 6. Konkurrierende Bodenabbaurechte außerhalb des Bergrechts VI. Inhalt der Bergbauberechtigung 1. Aneignungsrecht 2. Eigentum an Bergbaueinrichtungen (Tagesanlagen) 3. Rechtsposition des Bergbauberechtigten gegenüber dem Oberflächeneigentümer 4. Gegenstand der Bewilligung bei der Erdöl- und Erdgasförderung a) Bohrlochprinzip vs. Lagerstättenprinzip b) Feldesüberschreitende Lagerstätten VII. Untergrundspeicher 1. Anwendbarkeit bergrechtlicher Bestimmungen a) 126 Abs. 1 b) Keine Bergbauberechtigung erforderlich Seite 6

c) Bergschadensrecht d) Besonderheiten in den neuen Bundesländern 2. Verhältnis zum Oberflächeneigentum 3. Salzgewinnung bei der Herstellung von Kavernen a) Gewinnungsberechtigung erforderlich b) Förderabgabepflicht c) Häufig: Alte Rechte d) Entnahme und Ableitung von Wasser zum Solen e) Besonderheiten in den neuen Bundesländern VIII. CO2-Sequestration (CCS) 1. Hintergrund: Emissionshandel 2. Zulässigkeit der CO2-Sequestration nach bisherigem Recht? 3. Kohlendioxid-Speicherungsgesetz vom 17.8.2012 (KSpG) 4. CO 2 -Pipeline IX. Bergbauberechtigungen in den neuen Bundesländern 1. Rechtslage in der DDR vor 1990 a) Rechtsgrundlagen - Landesgesetze 1946 1948 - Berggesetz v. 12.5.1969-3. Durchführungsverordnung zum BergG v. 12.8.1976 b) Einteilung der mineralischen Rohstoffe c) Bergbauberechtigungen - Volkseigentum an Bodenschätzen - Volks- oder Privateigentum an anderen Rohstoffen - staatliche Untersuchungs-, Gewinnungs- und Speicherrechte Seite 7

- Ausübung durch staatliche Organe oder volkseigene Betriebe auf der Grundlage staatlicher Plankennziffern 2. Rechtsänderungen 1990 a) 4. Durchführungsbestimmung zur VO über die Gründung und Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR Berechtigung zur Gewinnung mineralischer Rohstoffe v. 14.3.1990 b) Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum v. 15.8.1990 - Einführung von Bergwerkseigentum - Für bestimmte volkswirtschaftlich bedeutsame Rohstoffe Bodenschätze - Einschließlich Speicherrecht - Anwendbarkeit der Vorschriften über Grundstücke - Auf Antrag Verleihung an die Treuhandanstalt - Privatisierung c) Einigungsvertrag - Umwandlung der (volkswirtschaftlich bedeutsamen) Bodenschätze in bergfreie Bodenschätze - Weiter Anwendungsbereich - Auch Speicherformationen - Aufrechterhaltung bestehender Bergbaurechte - Bergwerkseigentum förderabgabefrei d) Regelung vom BVerfG als verfassungsgemäß bestätigt 3. Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen v. 15.4.1996 a) Vereinheitlichung der Einteilung von Bodenschätzen im gesamten Bundesgebiet - Bergfreie Bodenschätze - Grundeigene Bodenschätze - Grundeigentümerbodenschätze b) Bestandsschutz für bestehende Bergbauberechtigungen C. Betriebsplanpflicht und Betriebsplanzulassungsverfahren I. Betriebsplan, 50 ff. Seite 8

1. Funktionen des Betriebsplans a) Abgrenzung zu den Bergbauberechtigungen b) Berücksichtigung der Sachgesetzlichkeiten des Bergbaus - Lagerstättengebundenheit - Unvorhersehbarkeit der geologischen Verhältnisse - Dynamische Betriebsweise - Wechselwirkungen zwischen Planung, Realisierung und weiterer Planung c) Verfahrensstufung d) Instrument der behördlichen Überwachung e) Kein Instrument der Fachplanung f) Vergleich mit Anlagengenehmigungen g) Betriebsplanzulassung und Grundabtretung 2. Gegenstand des Betriebsplanes, 51 Abs. 1 a) Aufsuchungsbetriebe b) Gewinnungsbetriebe c) Aufbereitungsbetriebe d) Andere Tätigkeiten und Einrichtungen - Untergrundspeicher, 126 - Endlagerung radioaktiver Abfälle, 126 Abs. 3 - Bohrungen, 127 e) Errichtung, Betrieb, Einstellung f) Befreiung von der Betriebsplanpflicht, 51 Abs. 3 g) Abgrenzung zum Abgrabungsrecht 3. Arten von Betriebsplänen a) Hauptbetriebsplan, 52 Abs. 1 Seite 9

b) Fakultativer Rahmenbetriebsplan, 52 Abs. 2 Nr. 1 c) Obligatorischer Rahmenbetriebsplan, 52 Abs. 2 a d) Sonderbetriebsplan, 52 Abs. 2 Nr. 2 e) Abschlussbetriebsplan, 53 f) Gemeinschaftlicher Betriebsplan, 52 Abs. 3 II. Betriebsplanzulassung 1. Arten der Betriebsplanzulassung a) Konventionelle Betriebsplanzulassung b) Planfeststellung, 57a 2. Rechtswirkungen der Betriebsplanzulassung a) Gebundene Kontrollerlaubnis, 55 Abs. 1 - Keine planerische Gestaltungsfreiheit der Behörde - Auch bei Planfeststellungsbeschluss b) Gestattungswirkung - Außer Rahmenbetriebsplanzulassung c) Verhältnis zu außerbergrechtlichen Genehmigungserfordernissen - Eingeschränkte Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses - Keine Konzentrationswirkung anderer Betriebsplanzulassungen d) Bindungswirkung der Rahmenbetriebsplanzulassung - Eingeschränkte Bindungswirkung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans gegenüber nachfolgenden Haupt- und Sonderbetriebsplanzulassungen - Stärkere Bindungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses - Bindungswirkung gegenüber Betriebsplanverlängerungen? - Nachträgliche Änderungen, Auflagen und Aufhebungen e) Befristung, 52 Abs. 2 Nr. 1 Seite 10

3. Materielle Zulassungsvoraussetzungen a) 55 BBergG - Nachweis der Berechtigung - Zuverlässigkeit, Fachkunde, körperliche Eignung - Betriebssicherheit und Arbeitsschutz - Lagerstättenschutz - Oberflächenschutz - Ordnungsgemäße Abfallbeseitigung - Wiedernutzbarmachung der Oberfläche - Schutz anderer Bergbaubetriebe - Schutz vor gemeinschädlichen Einwirkungen - Zusatzbestimmungen für Festlandsockel und Küstengewässer - Zusatzbestimmungen für Abschlussbetriebsplan b) Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, Verweis in 48 Abs. 1 S. 1 - Anwendungsbereich - Rohstoffsicherungsklausel, 48 Abs. 1 S. 2 c) Schutz überwiegender öffentlicher Interessen, 48 Abs. 2 ( Öffnungsklausel ) - Anwendbarkeit im Betriebsplanverfahren - Kein Ermessen, sondern Abwägung der gegenläufigen Interessen - ggf. Gesamtabwägung d) Planungsrechtliche Vorgaben - Ergebnisse eines Raumordnungsverfahrens - Braunkohlenplan - Raumordnungs- und Bauleitpläne III. Konventionelles Betriebsplanverfahren 1. Ablauf des Verfahrens 2. Beteiligungserfordernisse a) Behörden, 54 Abs. 2 b) Gemeinden als Planungsträger, 54 Abs. 2 c) Oberflächeneigentümer Seite 11

d) Betroffene e) Auslegung, 48 Abs. 2 S. 2 BBergG 3. Form und Inhalt der Zulassungsentscheidung a) Verwaltungsakt, 56 Abs. 1 b) Nebenbestimmungen c) Nachträgliche Auflagen, 56 Abs. 1 S. 2 d) Sicherheitsleistung, 56 Abs. 2 e) Ggf. Begründung f) Versagung der Zulassung IV. Planfeststellungsverfahren 1. Anwendungsbereich a) 57 c i.v.m. UVP-V Bergbau b) Ggf. Vorprüfung des Einzelfalls, 3a ff. UVPG c) Wesentliche Änderungen, 52 Abs. 2c d) Übergangsregelungen 2. Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung a) Rechtscharakter der UVP - Unselbständiger Verfahrensschritt - Keine zusätzlichen materiellen Zulassungsvoraussetzungen b) Integration der UVP in das Planfeststellungsverfahren c) Gestufte UVP bei vorgeschaltetem Raumordnungs- oder Braunkohlenplanverfahren 3. Ablauf des Planfeststellungsverfahrens a) Ggf. Screening, 3a ff. UVPG Seite 12

b) Verlangen eines Rahmenbetriebsplans, 52 Abs. 2a S. 1 c) Scoping, 52 Abs. 2a S. 2 d) Ggf. frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, 25 Abs. 3 VwVfG e) Vorlage des Rahmenbetriebsplans, 57a Abs. 2 f) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, 73 Abs. 2 VwVfG - Behörden - Gemeinden - Ggf. grenzüberschreitende Behördenbeteiligung g) Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen, 63 BNatSchG h) Öffentlichkeitsbeteiligung, 73 Abs. 3 9 VwVfG - Ortsübliche Bekanntmachung - Auslegung - Einwendungsmöglichkeit - Erörterungstermin i) Berücksichtigung der Ergebnisse der UVP, 57a Abs. 4 S. 3 BBergG j) Planfeststellungsbeschluss, 74 Abs. 1 VwVfG 4. Planfeststellungsbeschluss, 74 VwVfG a) Form und Inhalt b) Rechtswirkungen - Konzentrationswirkung, 75 Abs. 1 VwVfG - Präklusionswirkung, 73 Abs. 4 S. 3, 75 Abs. 2 VwVfG, 57a Abs. 5 BBergG - Feststellungswirkung - Beschränkte enteignungsrechtliche Vorwirkung - Außerkrafttreten, 75 Abs. 4 VwVfG 5. Weitere Besonderheiten a) Zulassung des vorzeitigen Beginns, 57 b Abs. 1 Seite 13

b) Stufenweise Planfeststellung, 52 Abs. 2 b c) Vorbescheid, Teilgenehmigung, 57 b Abs. 2 d) Vorbehalt der abschließenden Entscheidung e) Folgemaßnahmen, 57 Abs. 3 S. 3 V. Rechtsschutz im Betriebsplanverfahren 1. Allgemeine Grundsätze 2. Drittschutz von Gemeinden a) Planungshoheit b) Andere gemeindliche Belange 3. Drittschützende Normen a) Bergrechtliche Zulassungsvoraussetzungen, 55 Abs. b) Schutz überwiegender öffentlicher Interessen, 48 Abs. 2 S. 1 c) Beteiligungsrechte d) UVP e) Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz f) Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention 4. Beschränkungen des Drittschutzes a) Einwendungs- oder Rechtsbehelfsverzicht b) Präklusion 5. Gerichtsverfahren a) Rechtsschutz des Unternehmers b) Rechtsschutz von Gemeinden und Betroffenen c) Rechtsschutz anerkannter Umweltvereinigungen, 64 BNatSchG, 2 UmwRG Seite 14

d) Besonderheiten durch Verfahrensstufung e) Einstweiliger Rechtsschutz D. Abschlussbetriebsplan und Beendigung der Bergaufsicht I. Rechtsgrundlagen für den Abschlussbetriebsplan sowie die Beendigung der Bergaufsicht 1. Verfahrensrechtliche Einordnung a) Aufgabe des Abschlussbetriebsplans b) Gesetzliche Grundlagen für die Bergaufsicht, 69 ff. c) Definition des Begriffs "Bergbau" d) Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, 2 Abs. 1 Nr. 2 e) Bergaufsicht = Betriebsaufsicht 2. Ende der Bergaufsicht a) Beendigung der Bergaufsicht nach Durchführung des Abschlussbetriebsplans, 69 Abs. 2 b) Anordnungen bei fehlendem Abschlussbetriebsplan, 71 Abs. 3 c) Voraussetzungen für die Beendigung der Bergaufsicht: - Durchführung des Abschlussbetriebsplans oder der entsprechenden Anordnungen der Bergbehörde - Feststellung, dass nach allgemeiner Erfahrung nicht mit durch den Betrieb verursachten Gefahren zu rechnen ist - Kraft Gesetzes - Deklaratorische Erklärung der Entlassung aus der Bergaufsicht d) Anlass für die Aufstellung eines Abschlussbetriebsplans - Einstellung eines Betriebes, 53 Abs. 1 - Betriebsunterbrechung länger als zwei Jahre, 55 Abs. 2 i.v.m. 52 Abs. 1 Seite 15

e) Gesetzliche Anforderungen an den Abschlussbetriebsplan: - Allgemeine Vorgaben, 55 Abs. 1 Nr. 3 bis 13 - Angaben über Beseitigung bzw. anderweitige Verwendung betrieblicher Anlagen und Einrichtungen, 53 Abs. 1 - Schutz Dritter vor betriebsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit auch noch nach Einstellung, 55 Abs. 2 Nr. 1 - Sicherstellung der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche bezüglich der vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Flächen - Schicksal ausgedienter Offshore-Plattformen f) Beteiligung am Abschlussbetriebsplanverfahren, 54 Abs. 2 - Durch Abschlussbetriebsplan in ihren Aufgabenbereichen berührte Behörden - Gemeinden als Planungsträger - Betroffene Grundeigentümer g) Keine konzentrierende Wirkung der Abschlussbetriebsplanzulassung II. Verfahrensstufen und Verfahrensgestaltung, 53 1. Betriebseinstellung bei großen komplexen Bergbaubetrieben 2. Abschlussbetriebsplan für den untertägigen Bereich a) Maßnahmen im Bereich des Grubengebäudes b) Verfüllung von Schächten c) Wasserhaltung 3. Abschlussbetriebsplan für den übertägigen Bereich a) Abbruchbetriebsplan b) Abschlussbetriebsplan für Fläche und Boden mit Gefährdungsabschätzung ggf. Sanierungsmaßnahmen und Wiedernutzbarmachung der Oberfläche 4. Zulässigkeit einer Verfahrensabstufung, 53 Abs. 1 Satz 2 III. Wiedernutzbarmachung 1. Definition, 4 Abs. 4 Seite 16

2. Öffentliches Interesse a) Planungsrecht b) Sonderproblem Denkmalschutz 3. Abgrenzung Wiedernutzbarmachung / Folgenutzung IV. Gefahrenabwehr 1. Altlastenproblematik a) Anwendbarkeit Bundesbodenschutzgesetz/Landesbodenschutzgesetz b) Nutzungsbezogene Betrachtungsweise 2. Grundwasser/Oberirdische Gewässer a) Wasserhaushaltsgesetz/Landeswassergesetz b) Vorsorgeprinzip und Minimierungsgebot, 4 Abs. 1 WHG 3. Abfallproblematik a) Kreislaufwirtschaftsgesetz - Ausnahmeklausel, 2 Abs. 2 Nr. 7 KrWG - Anwendung der materiellen Vorgaben des Abfallrechts b) Landesabfallgesetze (LAbfG) - Zuständigkeit der Bergbehörde für der Bergaufsicht unterliegende Betriebe - Keine Andienungspflicht an kommunale Entsorgungsträger E. Verantwortliche Personen, 58 ff. BBergG 1. Träger bergrechtlicher Verantwortung 2. Bestellung verantwortlicher Personen 3. Rechtliche Bedeutung der Bestellung a) strafrechtliche Bedeutung b) Aufsichts-, Kontroll- und Koordinierungspflicht Seite 17

F. Probleme des Alt-Bergbaus 1. Bergschadenshaftung 2. Ordnungsrechtliche Haftung 3. Verjährungsfragen 4. Besonderheiten des Braunkohlen-Altbergbaus in den neuen Bundesländern a) Sanierungsplanung b) Verantwortlichkeit und Organisation des Sanierungsbergbaus c) Verwaltungsabkommen Altlastenfinanzierung 5. Strafrechtliche Probleme 6. Verkehrssicherungs- und Ordnungspflicht G. Bergschadensrecht 1. Verhältnis zum Betriebsplanrecht 2. Vermeidung von Bergschäden (Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen, Bauwarnung), 110-113 3. Schutzumfang, 114 4. Gefährdungshaftung, Bergschadensvermutung, 120 5. Haftungsschuldner, 115, 116 6. Haftungsumfang, 117 Abs. 1 7. Bergschadensverzichte 8. Verjährungsfragen, 117 Abs. 2 9. Bergschadensausfallkasse, 120 f. 10. Aktuell: Haftung für Bergschäden aus Alt-Bergbau, Geltung des pr. Allg. Berggesetzes (prabg) und Vorläufer 11. Verhältnis zum Ausgleichsanspruch nach 24 Abs. 2 BBodSchG Seite 18

H. Grundabtretung 1. Berechtigung, 77 2. Gegenstand, 78 3. Voraussetzungen, 79, insbesondere Gesamtabwägung 4. Verfahren, Entschädigung, vorzeitige Besitzeinweisung I. Befugnisse der Bergaufsicht 1. Behördenstruktur 2. Bergaufsicht als Genehmigungsbehörde 3. Bergaufsicht als Ordnungsbehörde 4. Bergaufsicht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft J. Kreislaufwirtschaft, Abfallrecht und bergbaulicher Versatz I. Abgrenzung Bergrecht Abfallrecht Kreislaufwirtschaftsrecht II. Behandlung bergbaulicher Abfälle 1. Bisherige Rechtslage 2. Richtlinie bergbauliche Abfälle 3. 22a ABBergV a) Anwendungsbereich b) Kategorien von Bergbaudeponien c) Materielle Anforderungen d) Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Betriebsplanzulassung von Bergbaudeponien e) Abfallwirtschaftsplan Seite 19

III. Versatz 1. VO über den Versatz von Abfällen unter Tage 2. Reststoffverwertung/Technische Regel Versatz 3. Untertagedeponien K. Außerbergrechtliche Anforderungen an Bergbauvorhaben im Überblick I. Überblick über die Schnittstellen zwischen Bergrecht und außerbergrechtlichem Umweltrecht 1. Im Betriebsplanverfahren zu berücksichtigende Anforderungen 2. Außerhalb des Betriebsplanverfahrens zu berücksichtigende Anforderungen 3. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung a) Konkurrierende und parallele Genehmigungsverfahren b) Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung c) Beteiligung der Fachbehörden d) Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses II. Planungsrecht 1. Überblick 2. Bauleitplanung, 29 ff. BauGB a) Relevanz für bergbauliche Vorhaben - Vorhabenbegriff, 29 Abs. 1 BauGB - Planungsrechtliche Zulässigkeit als Zulassungsvoraussetzung des Betriebsplans, 48 Abs. 2 S. 1 BBergG - Gemeindliches Einvernehmen, 36 BauGB - Vorrang des Planfeststellungsverfahrens, 38 BauGB b) Bebauungsplangebiet, 30, 31 BauGB - Übereinstimmungen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans Seite 20

- Gesicherte Erschließung - Befreiung, 31 Abs. 2 BauGB c) Unbeplanter Innenbereich, 34 BauGB d) Außenbereich, 35 BauGB - Unterscheidung zwischen privilegierten und nicht privilegierten Vorhaben - Keine entgegenstehenden öffentlichen Belange - Gesicherte Erschließung - Schnittstelle zum Raumordnungsrecht, 35 Abs. 3 S. 2 BauGB 3. Raumordnung und Regionalplanung a) Rechtliche Einordnung und Prinzipien b) Rechtscharakter der Erfordernisse der Raumordnung, 4 ROG - Ziele der Raumordnung im Betriebsplanverfahren nach Maßgabe der Genehmigungsvorschriften zu berücksichtigen, 4 Abs. 2 ROG, 48 Abs. 2 S. 1 BBergG, 35 Abs. 3 BauGB - Ziele der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren zu beachten, 4 Abs. 1 Nr. 3 ROG, 48 Abs. 2 S. 1 BBergG - Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen" - Bindungswirkung nur bei rechtmäßigen Festlegungen c) Bergbaurelevante Festlegungen in Raumordnungsplänen - Vorranggebiete für Rohstoffnutzung, 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG - Vorranggebiete für andere Nutzungen, 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG - Vorranggebiete für Rohstoffnutzung an anderer Stelle, 35 Abs. 3 S. 3 BauGB - Vorbehaltsgebiete für andere Nutzungen, 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG - Eignungsgebiete für Rohstoffnutzung an anderer Stelle, 8 Abs. 7 Nr. 3 ROG 4. Schaffung von raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen für bergbauliche Vorhaben a) Aufstellung oder Änderung von Regionalplänen b) Ausnahmen von Zielen der Raumordnung, 6 Abs. 1 ROG Seite 21

c) Zielabweichungsverfahren, 6 Abs. 2 ROG - Funktion - Materielle Voraussetzungen - Zuständigkeit und Verfahren - Von Konzentrationswirkung der bergrechtlichen Planfeststellung erfasst? d) Raumordnungsverfahren, 15, 16 ROG - Funktion - Anwendungsbereich: Raumordnungsverordnung - Ablauf - Integrierte UVP bei UVP-pflichtigen Vorhaben, 16 UVPG - Abweichung durch Landesrecht zulässig - Beschränkung der UVP im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren auf zusätzliche und andere erhebliche Umweltauswirkungen - Rechtswirkungen - Verbindung mit Zielabweichung? 5. Braunkohlenplanung a) Funktion b) Landesgesetzliche Regelungen c) Rechtscharakter der Braunkohlenplanung - Besondere Form der Regionalplanung - Rechtswirkungen der Braunkohlenpläne d) Braunkohlenplanverfahren - Landesgesetzliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen - Zuständigkeit der Braunkohlenausschüsse - Verfahrensablauf - Verbindlicherklärung der Braunkohlenpläne e) Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Braunkohlenplanung Seite 22

III. Immissionsschutzrecht 1. Genehmigungspflicht nur für übertägige Anlagen, 4 Abs. 2 BImSchG a) Beispiele für genehmigungspflichtige Anlagen - Zechenkraftwerke, Nr. 1.1 4. BImSchV - Feuerungsanlagen, Nr. 1.2 4. BImSchV - Kokereien, Nr. 1.11 4. BImSchV - Steinbrüche mit einer Abbaufläche von 10 ha oder mehr oder Verwendung von Sprengstoffen, Nr. 2.1 4. BImSchV - Lagerung gefährlicher Stoffe jenseits bestimmter - Mengenschwellen, Nr. 9 4. BImSchV b) Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, 10 BImSchG, 9. BImSchV - Zuständigkeit - Ggf. UVP, Nr. 1 der Anlage zu 3 UVPG - Eingeschränkte Konzentrationswirkung der BImSch-Genehmigung, 13 BImSchG - Konzentration mehrerer Genehmigungsverfahren für zusammenhängende Vorhaben - Konzentrationswirkung des bergrechtlichen - Planfeststellungsbeschlusses - Regelmäßige Überprüfung von Genehmigungen, 52 Abs. 1 BImSchG c) Genehmigungsvoraussetzungen, 5, 6 BImSchG - Grundpflichten, 5 - Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt - Schutzpflicht, 5 Abs. 1 Nr. 1 - Vorsorgepflicht, 5 Abs. 1 Nr. 2 - Stand der Technik, 3 Abs. 6 und Anhang - Abfallvermeidungs-, Verwertungs- und Beseitigungspflicht, 5 Abs. 1 Nr. 3 - Sparsame und effiziente Energieverwendung, 5 Abs. 1 Nr. 4 - Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes, 6 Abs. 1 Nr. 2 Seite 23

2. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen a) Berücksichtigung des 22 BImSchG in der Betriebsplanzulassung b) Materielle Anforderungen, 22 BImSchG - Verhinderung vermeidbarer schädlicher Umwelteinwirkungen, 22 Abs. 1 Nr. 1 - Minimierung unvermeidbarer schädlicher Umwelteinwirkungen, 22 Abs. 1 Nr. 2 - ordnungsgemäße Abfallbeseitigung, 22 Abs. 1 Nr. 3 3. Störfallverordnung a) 1 Abs. 5 StörfallVO 2005: StörfallVO anwendbar auf: - chemische und thermische Aufbereitung von Mineralien einschl. Lagerung - andere Aufsuchungs-, Gewinnungs-, Aufbereitungstätigkeiten, außer Offshore-Bergbau - Erdgasspeicher - in Betrieb befindliche Bergehalden und -teiche - wenn Mengenschwellen für gefährliche Stoffe in Betriebsbereichen erreicht oder überschritten werden - Erweiterte Pflichten, wenn höhere Mengenschwellen erreicht oder überschritten werden b) Grundpflichten: Verhinderung von Störfällen, Begrenzung von Störfallauswirkungen, ergänzende Anforderungen c) Erweiterte Pflichten: u.a. Sicherheitsbericht, Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, Information der Öffentlichkeit, Störfallbeauftragter IV. Wasserrecht 1. Grundlagen a) Bewirtschaftung b) EU-Wasserrahmenrichtlinie und WHG - Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten - Bewirtschaftungsziele mit Fristsetzung - Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan Seite 24

2. Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers, 68 Abs. 12 WHG a) Verhältnis zur bergrechtlichen Planfeststellung b) UVP-Pflicht - Screening, Ziff. 13.18 der Anlage 1 des UVPG c) Ggf. Plangenehmigung, 68 Abs. 2 WHG d) Abschnittsweise Zulassung, 69 Abs. 1 WHG 3. Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung von Gewässerbenutzungen, 8 ff. WHG a) Grundwasserentnahme, 9 Abs. 1 Nr. 5 b) Grundwasserabsenkung, 9 Abs. 2 Nr. 1 c) Abwassereinleitung, 9 Abs. 1 Nr. 4, 7a d) Unechte Benutzungen: Risiko nachteiliger Veränderungen der Wasserbeschaffenheit, 9 Abs. 2 Nr. 2 WHG - Bohrungen? - Aktuell: Fracking in konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten e) Indirekteinleitung, 58 f) Rechtliche Anforderungen an Abwassereinleitungen - Stand der Technik, 57 WHG, Abwasserverordnung - Qualitätsbezogene Anforderungen aus Bewirtschaftungszielen, 27 ff. WHG: Verschlechterungsverbot, Verbesserungsgebot g) Einleitung in das Grundwasser - Besorgnisgrundsatz, 48 Abs. 1 WHG - Sonderregelung für Einleitung von bergbaulichen Abwässern, 82 Abs. 6 WHG 4. Genehmigung von Abwasseranlagen 5. Genehmigung von Anlagen in und an Gewässern Seite 25

6. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, 62, 63 WHG, VO über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 7. Wasserschutzgebiete, 51 WHG a) Festsetzung durch Landesverordnung b) Gegenstand und Inhalt der Schutzgebietsausweisungen c) Schutzzonen d) Genehmigungen und Befreiungen V. Natur- und Artenschutzrecht 1. Schutzgebiete a) Naturschutzgebiet, 23 BNatSchG b) Nationalpark, 24 c) Biosphärenreservat, 25 d) Landschaftsschutzgebiet, 26 e) Naturpark, 27 f) Naturdenkmal, 28 g) Geschützter Landschaftsbestandteil, 29 h) Gegenstand und Inhalt der Schutzgebietsausweisungen i) Genehmigungen, Ausnahmen j) Befreiungen, 67 2. Biotopschutz, 30 BNatSchG 3. Eingriffsregelung, 14 ff. BNatSchG a) Struktur der Eingriffsregelung b) Integration in das Betriebsplanverfahren c) Verhältnis zur Wiedernutzbarmachungspflicht, 55 Abs. 1 Nr. 7 BBergG Seite 26

d) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Unterhaltung und rechtliche Sicherung - Verantwortlichkeit - Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen (Ökokonten), 16 - Kompensationsverzeichnis e) Ersatzzahlung f) Sicherheitsleistung g) Beteiligung der Naturschutzbehörden 4. FFH- und Vogelschutzgebiete, 31 ff. BNatSchG a) Verfahren b) Verträglichkeitsprüfung, 34 Abs. 1 BNatSchG - Struktur - Erheblichkeit - Zulässigkeit - Kohärenzsichernde Maßnahmen - Keine besonderen Verfahrensvorschriften - Hohe Anforderungen an Prüfungstiefe c) Unzulässigkeit des Projektes bei erheblichen Beeinträchtigungen, 34 Abs. 2 BNatSchG - Beeinträchtigung gebietsbezogener Erhaltungsziele - Bagatellgrenzen bei Flächenverlusten? - Maßstab: Günstiger Erhaltungszustand - Nur relevante Lebensraumtypen und Arten zu berücksichtigen - Vorbelastung, Summation, Kumulation d) Ausnahme (Abweichungsprüfung), 34 Abs. 3 BNatSchG - Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art und keine zumutbare Alternative Seite 27

e) Bei prioritären Biotopen oder Arten nur - Gesundheit des Menschen - Öffentliche Sicherheit einschließlich Landesverteidigung und Schutz der Zivilbevölkerung - Maßgeblich günstige Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt - Bei sonstigen Gründen i.s.d. 34 Abs. 3 Stellungnahme der Kommission, 34 Abs. 4 BNatSchG f) Faktische FFH-Gebiete g) Rechtsschutz 5. Artenschutz a) Schutzregime für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten, 44 ff. BNatSchG b) Zugriffsverbote, 44 Abs. 1 c) Ausnahmen und Befreiungen - Vorrang der Eingriffsregelung bei national geschützten Arten, 44 Abs. 5 S. 5 - Legalausnahme für bestimmte Arten, soweit ökologische Funktion der Habitate im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt, 44 Abs. 5 S. 2 4 - Ausnahme im Einzelfall, 45 Abs. 7 Nr. 5 - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Befreiung, 67 (nur national geschützte Arten) - Voraussetzungen - Zusammenhänge mit und Unterschiede zum FFH-Habitatschutz Seite 28