Vorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII Ingrid Berndt, Uwe Becker, 23.02.2016 Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Gesetzliche Grundlage des 35a SGB VIII Leistungen für behinderte Kinder und Jugendliche sind in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern geregelt. Art der Behinderung Körperliche Behinderung Geistige Behinderung Seelische Behinderung Zuständigkeit SGB XII (Sozialamt); SGB V (Krankenkasse) SGB XII (Sozialamt); SGB V (Krankenkasse) SGB VIII (Jugendamt); SGB V (Krankenkasse)
Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß 35a SGB VIII Seelische Behinderung [ ] ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht ( 35a (1) SGB VIII). Die seelische Störung muss durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden. Darin muss eine Diagnose nach dem ICD-10 (Internationales Klassifikationssystem d. Krankheiten) angegeben werden.
Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß 35a SGB VIII Teilhabebeeinträchtigung [ ] daher Teilhabe des Kindes am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist ( 35a (1) SGB VIII) Eine Teilhabebeeinträchtigung liegt dann vor, wenn sich das Kind aufgrund der vorhandenen oder drohenden seelischen Störung nicht eigenständig am Leben in der Gesellschaft beteiligen kann. Dazu gehört beispielsweise ein regelmäßiger Schulbesuch, die Teilnahme an Freizeitaktivitäten, die Anbindung an einen Verein oder die Kontaktaufnahme zu Gleichaltrigen. Ob eine Teilnahmebeeinträchtigung vorliegt, wird durch das zuständige Jugendamt überprüft.
Überprüfung des Hilfebedarfs Kontaktaufnahme mit dem durch die Eltern. Die gesetzlichen Vertreter des Kindes stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe gem. 35a SGB VIII und legen alle zur Überprüfung notwendigen Unterlagen vor: Fachärztliches Gutachten Bericht der Schule oder der Kita Schulzeugnisse Schweigepflichtentbindung Das Jugendamt führt einen Hausbesuch durch, um gemeinsam mit Eltern und Kind ein sozialpädagogisches Diagnosegespräch zu führen, um die Teilhabebeeinträchtigung zu prüfen. Nach der vollständigen zweigliedrigen Diagnostik entscheidet das Jugendamt in einer Teamberatung, ob und in welchem Umfang eine Hilfe zu gewähren ist. Die Eltern werden in einem schriftlichen Bescheid über das Ergebnis informiert.
Auffälligkeiten/Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen - Lese- Rechtschreibschwäche/ Rechenschwäche - ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom - Autismusspektrumsstörungen ( Frühkindlicher Autismus, Asperger-Syndrom, Atypischer Autismus, etc.) - Essstörungen - Verhaltensstörungen - Störungen des Sozialverhaltens in unterschiedlichen Ausprägungen
Umsetzung der Eingliederungshilfe Das Jugendamt entscheidet mit allen beteiligten Personen (Eltern, Fachärzte, Lehrer, Erzieher etc.) über die geeignete Hilfeform für das Kind. Es bestehen gemäß 35a (2) SGB VIII verschieden mögliche Varianten der Hilfeleistung: 1. In ambulanter Form 2. In Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen 3. Durch geeignete Pflegepersonen 4. In Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen betreuten Wohnformen
Integrationshilfen in Schulen und Kitas Im Landkreis Bad Kreuznach werden schwerpunktmäßig ambulante Eingliederungshilfen gem. 35a (2) 1. SGB VIII gewährt. Insbesondere die Integrationshilfen in Schulen und Kitas beschäftigen den Fachdienst des s in erheblichem Umfang. Im Einzelfall ist immer auszuhandeln, in welchem Umfang die Schulen und Kitas ihrem gesetzmäßigen Förder- und Integrationsauftrag nachkommen (Stichwort: Inklusion) und jeweils ihre personellen und strukturellen Möglichkeiten für das entsprechende Kind ausgeschöpft haben.
Zusammenarbeit des Fachdienstes mit regionalen Anbietern Sozialpädiatrisches Zentrum der kreuznacher diakonie, Bad Kreuznach Kinderhaus Arche der kreuznacher diakonie, Bad Kreuznach Heilpädagogische Praxis Hand in Hand, Windesheim Elternverein Autismus e.v., Schifferstadt Heilpädagogische Praxis Melanie Schleider, Waldböckelheim Sozialpädagogische Praxis Petra Sost, Bingen (die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)
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