Preis- und Leistungsverzeichnis Stand 15.09.2015



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Transkript:

DSV 101 580 000 EHP 0550 104.11 Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Preis- und Leistungsverzeichnis Stand 15.09.2015 Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Kundenschließfächer, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Kennwortvereinbarung 0,00 1.2 vorzeitige Auflösung/Rückzahlung von Sondersparformen 15,00 1.3 S-VorsorgePlus-Verträge 1.3.1 Anbieterwechsel außerhalb Verbund 150,00 1.3.2 Anbieterwechsel innerhalb Verbund 50,00 1.3.3 Versorgungsausgleich bei Ehescheidung - Beantwortung der Anfrage des Familiengerichtes 0,00 - Bearbeitung des Versorgungsausgleichs (Beschluss Familiengericht) 100,00 1.3.4 Förderschädliche Auflösung / Verwendung 50,00 1.3.5 Kapitalentnahme Wohneigentum 50,00 1.4 Wertstellung - Bareinzahlung Sparkonto Einzahlungstag - Barauszahlung Sparkonto Auszahlungstag 2. Reisezahlungsmittel Reiseschecks Verkauf von Reiseschecks 1,00 %, mindestens 8,00 Ankauf von Fremdwährungsreiseschecks zur Gutschrift 1,00 %, mindestens 7,50 + 0,25 Courtage, mind. 1,00 Ankauf von EUR-Reiseschecks kostenfrei Barauszahlung von Reiseschecks 1,50 3. Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 2

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Kundenschließfächer, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 4. Sonstige Kredite Sparkassen-Privatkredit - Vorzeitige Ablösung/Rückzahlung sowie bei Sondertilgungen Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,50 % des jeweiligen Betrages Restlaufzeit über einem Jahr 1,00 % des jeweiligen Betrages (ausgenommen Rückzahlungen / Umschuldungen durch ein neues Darlehen / einen neuen Kredit der Sparkasse Donauwörth) Kurzkredit (gewerbliche Kunden) 0,50 % des jeweiligen Betrages mind. 50,00 Pfandaustausch, Sicherheitenänderung / -tausch je Vorgang 50,00 Löschungsbewilligung 0,00 Abtretung, Pfandfreigabe, Rangrücktritt bei Grundpfandrechten 0,5 Notargebühr mind. 20,00 Haftungsentlassung, Schuldbeitritt / Schuldübernahme je Vorgang 100,00 Vertragsänderung/Tilgungsänderung/Tilgungsaussetzung etc. je Vorgang 30,00 Ablösebetrag 200,00 Darlehensjahresauszug jeweils 7,50 Nacherstellung Darlehensjahresauszug jeweils 10,00 Mahnung / Erinnerung bei Ratenverzug 0,00 1. Mahnung und 2. Mahnung Portokosten Kündigung/Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens 15,00 5. Wertpapiere 5.1 Depotleistungen - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestandes am Quartalsende pro Wertpapier-Kenn-Nr. EUR 2,38 inkl. MwSt. - Girosammelverwahrung 1,309 vom Kurswert - Streifbandverwahrung 2,082 vom Kurswert - Wertpapierrechnung 4,165 vom Kurswert - Mindestpreis EUR 19,04 inkl. MwSt. p.a. 3

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Kundenschließfächer, Sonstiges - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Stück EUR 2,00 - unterjährige Depotaufstellung EUR 7,50 inkl. MwSt. - Erträgnisaufstellung EUR 7,50 inkl. MwSt. - Depotübertragung nur fremde Kosten - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 5.2 Effektive Stücke - Einlieferung in Girosammelverwahrung 70,00 inkl. MwSt + Fremdkosten - Einlieferung in Streifband und Wertpapierrechnung 70,00 inkl. MwSt + Fremdkosten - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) BayernLB kostenfrei Fremde 36,00 inkl. MwSt + Fremdkosten + Portokosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) Wertpapiere BayernLB / fremde Emission pro Stück 10,00 Kupons BayernLB / fremde Emission pro Stück 10,00 jeweils inkl. MwSt. - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) BLB 52,00 + Portokosten fremde Emission 52,00 + Fremdkosten + Portokosten 5.3 Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, 1,00 % vom Kurswert börsennotierte Investmentfonds mind. EUR 20,00 Ausland mind. EUR 120,00 * 0,50 % vom Kurswert - Festverzinsliche Wertpapiere mind. EUR 20,00 Ausland mind. EUR 120,00 * - Investmentfonds Deka EUR 0,00 1,00 % vom Kurswert - Investmentfonds andere Anbieter mind. EUR 20,00 Ausland mind. EUR 120,00 * 4

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Kundenschließfächer, Sonstiges - Mindestpreis pro Transaktion EUR 20,00 Ausland mind. EUR 120,00 * - Limite - Erteilung (wenn Ausführung nicht taggleich) EUR 5,00 (Eurex: EUR 10,00) - Änderung EUR 5,00 (Eurex: EUR 10,00) - Streichung EUR 5,00 (Eurex: EUR 10,00 inkl. MwSt.) - Verlängerung EUR 5,00 (Eurex: EUR 10,00 inkl. MwSt.) * zzgl. Fremdkosten - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem/Ihrer Wertpapierberater/in erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1,00 % - Mindestpreis EUR 5,00 inkl. MwSt. bei Bezugsrecht ansonsten EUR 20,00 / 50,00 5.4 Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 5

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Kundenschließfächer, Sonstiges Dienstleistung 6. Kundenschließfächer Preis in EUR Mietpreis pro Jahr Schließfach bis 5,0 cm 18,00 Schließfach bis 7,5 cm 22,00 Schließfach bis 10,0 cm 25,00 Schließfach bis 15,0 cm 27,00 Schließfach bis 20,0 cm 32,00 Schließfach bis 30 cm 37,00 Schließfach bis 30 cm doppelt breit 65,00 Schließfach bis 32,5 cm doppelt breit 75,00 Schließfach bis 45,0 cm doppelt breit 90,00 Sparbuch-Schließfach 5,00 Bei Schließfacheröffnung während des Jahres wird die anteilige Gebühr pro Monat erhoben. Bei Auflösung während des Jahres keine Gebührenrückerstattung Verlorene/beschädigte Schlüssel für Kundenschließfach oder Sparbuch-Schließfach 20,00 zzgl. Selbstkosten 7. Sonstiges 7.1 Erträgnisaufstellung 1 7.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate Selbstkosten - Telefaxe Selbstkosten - Fernschreiben Selbstkosten - Fotokopien Selbstkosten - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) unentgeltlich je nach Aufwand 7.3 Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) je EUR 2,00 zzgl. evtl. Fremdgebühren 7.3.1 Zins- bzw. Kontostandbestätigungen per EDV erstellte Zins- bzw. Kontostandbestätigungen pro Adresssatz Mindestgebühr 5,00 bei mehr als 5 Konten pro Konto + 1,00 Negativbescheinigung (keine Zinszahlung) 5,00 1 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 6

A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Kundenschließfächer, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR manuell erstellte Zins- bzw. Kontostandbestätigungen pro Adresssatz Mindestgebühr 10,00 bei mehr als 5 Konten pro Fundstelle + 2,00 pro angefordertes Jahr + 2,00 pro Kontoumschreibung + 2,00 Jahresabschlussbestätigungen für Wirtschafts-/ Steuerprüfer u. ä. 75,00 bis 250,00 Ausnahme: Bei Konto-Step-Konten für normale Bestätigungen für die Bafög-Zahlungen 0,00 7.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden Fremdkosten 7.5 Bankbürgschaft (Aval) Avalprovision 2,00 % p. a.. Bürgschaftsurkunde je Ausfertigung 20,00 (für neue und für Änderungen bestehender Bürgschaften) Ausnahme: Bürgschaften für Zwangsversteigerungsverfahren 0,10 % mind. 20,00 (inkl. Ausfertigung für Urkunde) 7.6 Münzgeldversorgung je Rolle 0,50 7.7 Ermittlung einer neuen Kundenadresse Fremdkosten 7.8 Erbfälle - Aufwandersatz 25,00 bis 50,00 * * Die Beträge beinhalten eine ggf. anfallende MwSt. (z.b. bei Depot und Kundenschließfächern) 7.9 Mietkautionskonto 15,00 7

Dienstleistung Preis in EUR I. Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1. Preismodelle für Privatkonten Giro Flat Smart Paketpreis monatlich - bis zu 100% Rabatt auf den Paketpreis je nach Produktnutzung möglich Giro Flat Ideal Paketpreis monatlich - bis zu 100% Rabatt auf den Paketpreis je nach Produktnutzung möglich Giro Flat Exklusiv Paketpreis monatlich - bis zu 100% Rabatt auf den Paketpreis je nach Produktnutzung möglich 5,90 * 6,90 * 8,90 * * Der monatliche Paketpreis gilt immer je angefangenen Monat. Für Überweisungen, die Sie bei uns in der Geschäftsstelle direkt durch unsere Mitarbeiter tätigen lassen, stellen wir Ihnen zusätzlich 1,00 EUR in Rechnung. Giro Klassik Grundpreis monatlich - bis zu 100% Rabatt auf den Grundpreis je nach Produktnutzung möglich pro Geschäftsvorfall (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen) Bareinzahlungen und Barauszahlungen 2,90 * 0,38 * 0,00 * Der monatliche Grundpreis gilt immer je angefangenen Monat. ** Für Überweisungen, die Sie bei uns in der Geschäftsstelle direkt durch unsere Mitarbeiter tätigen lassen, stellen wir Ihnen 1,00 EUR in Rechnung. Giro Direkt Paketpreis monatlich - ab 1.000,00 EUR Durchschnittsguthaben 2,90 * 1,80 * Der monatliche Paketpreis gilt immer je angefangenen Monat. Für Überweisungen, die Sie bei uns in der Geschäftsstelle direkt durch unsere Mitarbeiter tätigen lassen, stellen wir Ihnen zusätzlich 1,90 EUR in Rechnung. 1.2. Geschäftskonten Standard - Preise für Geschäftsvorfälle siehe B. II./2. und 3. - Kontoführung monatlich 2,90 1.3 Fremdwährungskonten Standard - Preise für Geschäftsvorfälle 0,00 - Kontoführung pro Monat 2,50 8

2. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren keine gesonderte Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Tagesauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle unentgeltlich - Wochenauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle unentgeltlich - Monatsauszug - bei Postversand Portokosten - bei Abholen in der Geschäftsstelle unentgeltlich Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 35 Tagen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je EUR 2,00 - bei Abholen in der Geschäftsstelle je EUR 2,00 + evtl. Fremdkosten + Portogebühr Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 9

II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 3 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Donauwörth Reichsstraße 31/33 86609 Donauwörth 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). 1.3 Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Augsburg HRA 13484 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Donauwörth Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 10

1.5.1 Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Art der Auftragserteilung Annahmezeit * Beleghafte Aufträge Geschäftsende der jeweiligen Geschäftsstelle Zahlungsaufträge, welche durch eingereichten Begleitzettel autorisiert werden (DATA- und DATA- Service-RZ jedoch nicht Auslandszahlungsaufträge) Geschäftsende der jeweiligen Geschäftsstelle Elektronische Zahlungsaufträge mit elektronischer Freigabe (nicht Auslandszahlungsaufträge) Elektronisch erteilte Auslandszahlungsaufträge in Währung und EURO an EU-EWR- Staaten sowie Drittstaaten (nicht SEPA) Eilzahlungen SB-Terminal Online-Banking 15:00 Uhr 12:00 Uhr 14:00 Uhr 15:00 Uhr 15:00 Uhr * Zahlungsaufträge, die der Sparkasse erst nach den aufgeführten Annahmezeiten übermittelt werden, gelten erst am nächsten Geschäftstag als zugegangen. Eine taggleiche Ausführung kann erfolgen, eine Gewährleistung besteht allerdings nicht Einreichungsfristen für: - SEPA-Basislastschriften siehe Ziffer II.3.1.3 - SEPA-Firmenlastschriften siehe Ziffer II.3.1.4 1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden. 11

2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 1 Geschäftstag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 6 Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem - die nach Nr. II. 1 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr zur Ausführung der Überweisung erforderlichen Angaben vorliegen und - ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben vorhanden oder ein ausreichender Kredit eingeräumt ist (Deckung). 4 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 12

c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten Überweisungsart beleghafte Überweisung 8 je Überweisung vom Girokonto beleglose Überweisung 9 per Dauerauftrag per Eilüberweisung je Überweisung per Zahlschein Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) EUR 1,00 bzw. EUR 1,90 bei Giro Direkt Scanning: EUR 0,38 EUR 0,12 EUR 0,38 EUR 10,00 + EUR 0,38 für Geschäftsvorfall EUR 7,50 Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) EUR 1,00 bzw. EUR 1,90 bei Giro Direkt Scanning: EUR 0,38 EUR 0,12 EUR 0,38 EUR 10,00 + EUR 0,38 für Geschäftsvorfall EUR 7,50 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Mitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister bis EUR 50,00 : EUR 5,00 bis EUR 250,00 : EUR 7,50 bis EUR 8.333,00 : EUR 12,50 darüber 1,50 + Courtage 0,25 mind. EUR 1,00 + Spesen EUR 1,50 --- zusätzlich EUR 7,50 nicht möglich Euro-Expresszahlung online --- --- --- EUR 7,50 + EUR 0,38 für Geschäftsvorfall nicht möglich Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ). 8 Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ. 9 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 13

bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung Entgelt 0 1 bis EUR 50,00 EUR 5,00 wie 0 + fremde Gebühren EUR 15,00 bis EUR 250,00 EUR 7,50 wie 0 + fremde Gebühren EUR 15,00 bis EUR 8.333,00 EUR 12,50 wie 0 + fremde Gebühren EUR 15,00 darüber 1,50 wie 0 + fremde Gebühren EUR 15,00 + Courtage 0,25 mind. EUR 1,00 d) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand (inkl. Porto) 1,95 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern + Fremdkosten 10,00 - bei hausinternen Überweisungen 0,00 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern + Fremdkosten 10,00 - bei hausinternen Überweisungen 0,00 Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,00 Eilüberweisung zur Barauszahlung bei einer anderen Sparkasse 10,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 14

2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister EUR 0,38 bis EUR 5.000,00 EUR 5,00 bis EUR 10.000,00 EUR 7,50 darüber 1,00 max. EUR 100,00 EUR 0,38 bis EUR 5.000,00 EUR 5,00 bis EUR 10.000,00 EUR 7,50 darüber 1,00 max. EUR 100,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25, mind. EUR 1,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) oder der Überweisende, z.b. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 15

2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 12 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Entgelte Zahler trägt (SHARE) alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Entgeltregelung 0 1 Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) EUR 0,38 nicht möglich Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) EUR 0,38 nicht möglich übrige Länder (sonstige Zahlungen): bis EUR 50,00 EUR 5,00 Kosten aus Entgeltregelung 0 bis EUR 250,00 EUR 7,50 Kosten aus Entgeltregelung 0 bis EUR 8.333,00 EUR 12,50 zzgl. EUR 15,00 darüber 1,50 + Courtage 0,25 mind. EUR 1,00 + Spesen EUR 1,50 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) EUR 7,50 10 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 11 z. B. US-Dollar. 12 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 16

cc) Sonstige Entgelte Preis in EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand inkl. Porto 1,95 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 + Fremdkosten Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 + Fremdkosten Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung 1,00 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: Bei der Entgeltregelung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung 0 oder 2 werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: bis EUR 5.000,00 EUR 5,00 bis EUR 10.000,00 EUR 10,00 darüber. 1,0 max. EUR 125,00 zzgl. Spesen EUR 1,50 zzgl. in Rechnung gestellte Fremdkosten 17

3. Lastschriften Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des 3.1 Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens ( 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Entgelt in Euro Lastschrifteinlösung 0,38 (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen ) Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand inkl. Porto 1,95 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen) 0,38 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,38 c) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand inkl. Porto 1,95 - Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs: 5,00 Erfolgt der Widerruf gegenüber der Sparkasse, wird er ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag wirksam 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/ Landesbank (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen) 0,38 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,38 13 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18

c) Sonstige Entgelte Entgelt in Euro Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 0,00 Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmen-Lastschrift - bei Postversand inkl. Porto 1,95 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs: Erfolgt der Widerruf gegenüber der Sparkasse, wird er ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag wirksam. 5,00 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,38 Schweiz (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen) 0,38 b) sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Basis-Lastschrift - bei Postversand inkl. Porto 1,95 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs Erfolgt der Widerruf gegenüber der Sparkasse, wird er ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag wirksam. 5,00 Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Lastschriften bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. Preismodelle für Privatkonten ) 19

3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro Monaco 0,38 Schweiz (wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen) 0,38 b) sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung 0,00 eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA- Firmenlastschrift - bei Postversand inkl. Porto 1,95 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- Widerrufs Erfolgt der Widerruf gegenüber der Sparkasse, wird er ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag wirksam. 5,00 3.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften ( CORE -Verfahren): bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 6 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 3 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 3.3.2 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist ( COR1 -Verfahren): bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 3.3.3 SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 20