DAS ULTIMATIVE Schritt-für-Schritt-Handbuch



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Transkript:

DAS ULTIMATIVE Schritt-für-Schritt-Handbuch Riester mit copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 1

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Einleitung Hallo, na, sicherlich werden Sie sich wundern, warum habe ich nun dieses ebook in den Händen. Oder warum habe ich mir dieses ebook eigentlich gekauft? Tja, dafür wird es sicherlich mehrere Gründe geben. Vielleicht wollten Sie sich über die Riester-Rente informieren, weil Sie gerade in der Entscheidungsphase eines Abschlusses sind, oder Sie wurden von Bekannten darauf angesprochen und Ihre Neugierde ist nun geweckt worden. Egal warum, Sie jetzt hier sind, dass einzig wichtige ist doch, dass Sie aktiv geworden sind um sich die Zulagen und Steuervorteile vom Staat zu sichern. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl von Fragen wie zum Beispiel: Was ist eine Riester-Rente? Für wen lohnt sich die Riester-Rente? Warum gibt es die? Wo liegen die Vorteile der Riester-Rente? und so weiter, und so weiter.. Sollten immer noch Fragen auftreten, dann und das sollten Sie bitte immer tun-, wenden Sie sich an einen unabhängigen Berater. Die Entscheidung ob für Sie eine Riester-Rente oder einen Wohnriester-Vertrag richtig ist, sollte Sie mit einem Fachmann erörtern. Dieses e-book ersetzt keine persönliche Beratung. So, nun geht`s gleich los.. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 3

Warum Sie aktiv werden sollten! Die gesetzlichen Renten sinken. Eine Vielzahl von Arbeitnehmern wird später nur etwa die Hälfte ihres jetzigen Nettoeinkommen, an Rente erhalten. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen künftig für einen komfortablen Lebensabend bei Weitem nicht mehr aus. Der Staat will, dass alle Bürger zusätzlich privat vorsorgen und schafft deshalb verschiedene Anreize. Die Riester-Rente und die Wohnriester Rente ist dabei einer der ersten Bausteine für Arbeitnehmer und Beamte, die mit staatlicher Förderung eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen wollen. Sie stellen die größte Gruppe unter den Förderberechtigten. Das Prinzip: Wer Beiträge in seinen Riester / Wohnriester -Vorsorgevertrag einzahlt, kann in vielen Fällen nicht nur staatliche Zulagen erhalten, sondern seine Aufwendungen darüber hinaus steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Damit ist das riestern umgangssprachlich genannt-, für die unterschiedlichsten Personenkreise interessant von der jungen Familie mit Kindern bis zum Gutverdiener mit hoher Steuerbelastung. Das vorliegende e-book beschäftigt sich mit der Riester-Rente. Bitte erkundigen Sie sich auch über unser ausführliches Sonder-Booklet der Wohnriester-Rente. Kostenfrei für unsere Mandanten unter : info@bgp-online.de (einfach Ihren Namen und Anschrift angeben, danke!) copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 4

Fragen und Antworten zur Riester-Rente -Allgemein- 1. Was ist eigentlich eine Riester- Rente? Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung, die Teilweise vom Staat mit gefördert wird. Damit eine Rentenversicherung gefördert wird, muss diese diverse Bausteine erfüllen. Diese Bausteine sorgen dafür, dass die Versicherten bzw. die Sparbeiträge der Versicherten mit bestimmten Mindestanforderungen abgesichert sind. 2. Welcher Sparplan ist denn ein Riester- Sparplan? Der Vertrag muss bestimmte gesetzliche vorgeschriebene Bausteine enthalten. Diese werden dann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft. Wenn alle vorgeschriebenen Bausteine erfüllt sind erhält das Produkt eine entsprechende Zertifizierung. Dann, und nur dann darf sich ein solches Produkt Riester-Rente oder Riester- Vorsorge etc. nennen. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 5

3. Wieso heißt die eigentlich Riester- Rente? Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester, im Jahr 2001 verabschiedet worden. 4. Lohnt sich so ein Riester-Vertrag überhaupt? Ja, der Abschluss einer Riester-Rente, in welcher Form auch immer, lohnt sich grundsätzlich für jeden. Familien und Personen mit einem etwas geringeren Einkommen profitieren besonders von den zusätzlichen staatlichen Zulagen. Personen mit einem etwas höherem Einkommen profitieren von den zusätzlichen Steuervorteilen. 5. Wie sicher sind die Riester-Verträge aktuelle Finanzkrise-? Generell sind Riester-Verträge sicher!!! Der Gesetzgeber verlangt, dass die Anbieter zu Beginn der Auszahlungsphase die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen garantieren müssen. Bedeutet für Sie: a) während der Einzahlphase kann der Wert meines Riester-Vertrages auch weniger Wert sein als das was ich eingezahlt habe. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 6

b) auch bei Einhaltung der Garantie kann trotzdem ein Kaufkraftverlust durch unsere Inflation eintreten. Hierfür gilt die Garantie nicht. Ebenfalls sollte jeder Interessent sich genau anschauen welche Riester-Variante für einen persönlich die RICHTIGE ist. 6. Hab ich damit meine Altersvorsorge ausreichend gesichert? Nein, die Riesterrente reicht in der Regel nicht aus. Wir reden hier über einen Grundbaustein der privaten Altersvorsorge. Denn eines ist doch sicher zwischen dem letztem Netto-Arbeitslohn und der zu erwartenden Rente werden weiterhin ca. 30% Unterschied liegen. Um also den während des Berufslebens geführten Lebensstil (Urlaub, Auto, Essen gehen, Hobby`s u.s.w.) beizubehalten, sind weitere private und/oder betriebliche Vorsorgeverträge in Form von Lebens- oder Rentenversicherungen dringend zu empfehlen! 7. Wie sicher sind denn meine Einzahlungen in so eine Riester- Rente? Einer der wichtigsten Bausteine bei der Riester-Rente ist die Garantie, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verrentung zur Verfügung stehen. Alle Riester -Produkte müssen diesen Baustein erfüllen. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 7

8. Welche Verträge erhalten den nun den Stempel Riester- Rente und wann erhalten Sie den Anspruch auf staatliche Förderung? So ein Altersvorsorgevertrag muss fünf Bausteine erfüllen, damit er den Riester-Rente Stempel bekommt und Sie als Interessent dann auch Anspruch auf die staatliche Förderung erhalten. Das wäre: 1) Geschlechtsneutrale Tarife (ab 2006)/ Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres/ Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden. 2) Garantie der eingezahlten Beiträge 3) Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung/ Einmalauszahlung bis zu insgesamt 30% des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals ist zulässig. 4) Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre. 5) Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu. 9. Woran erkenne ich, ob ein Vorsorge-Produkt zertifiziert ist? Zertifizierte Altersvorsorgeverträge erkennt man an einer amtlichen Prüfnummer und an einem Zusatz, der die Förderfähigkeit des Produktes bescheinigt. Die Zertifizierung nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 8

10. Kann so eine Zertifizierung auch wieder zurückgenommen werden? Ja, die Zertifizierungsstelle beim Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann die Zertifizierung gegenüber dem Anbieter widerrufen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der zertifizierte Vertrag notwendige Voraussetzungen nicht mehr erfüllen sollte. Es kann aber auch der Anbieter auf die Zertifizierung für die Zukunft verzichten. In beiden Fällen muss der Anbieter alle Zulagenberechtigten unverzüglich unterrichten. 11. Wäre es möglich mehrere Riesterverträge abzuschließen? Ja, im Prinzip können mehrere Riester-Verträge nebeneinander abgeschlossen werden. Jedoch kann der Zulagenanspruch auf höchstens zwei Verträge verteilt werden. Sollten jedoch mehr als zwei Riesterverträge gleichzeitig bespart werden - was in der Praxis sehr selten vorkommen dürfte -, so müssen Sie sich entscheiden, auf welche Verträge die Zulage gutgeschrieben werden soll. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 9

Fragen / Notizen: copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 10

Fragen und Antworten zur Riester-Rente -Förderung und Zulagen- 1. Wer bekommt denn nun eigentlich die Förderung? Grundsätzlich alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also alle > Rentenpflichtversicherten Arbeitnehmer > Rentenpflichtversicherte Landwirte > Kindererziehende (max. für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes) > Bezieher von Lohnersatzleistungen > Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen > Wehr und Zivildienstleistende > Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger > Bezieher von Vorruhestandsgeld und Altersübergangsgeld >Geringfügig Beschäftigte, bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit 2. Wer bekommt somit keine Förderung? > Nicht versicherungspflichtige Selbstständige > Freiwillig Versicherte > Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen > Geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte (z.b. in 400-Euro-Jobs) > Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen > Nicht Erwerbstätige (Ausnahme: Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten) >Selbständige Handwerker, wenn für Sie mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt worden sind, ausgenommen Bezirksschornsteinfeger copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 11

3. Ich bin allein erziehend. Erhalte ich bei der Förderung die Kinderzulage? Ja. Alleinerziehende haben Anspruch auf die Kinderzulage solange sie Kindergeld beziehen. 4. Wie ist das bei den Menschen die eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente erhalten oder sogar schon eine Altersrenten? Ja, seit 2008 erhalten auch die Bezieher einer vollständiger Erwerbsminderungsrente oder die eine Versorgung wegen vollständiger Dienstunfähigkeit erhalten, ebenfalls eine Riester-Förderung. Jedoch als Bezieher von Altersrente entfällt die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Da kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen mehr vorliegt, werden auch keine Zulagen mehr gezahlt. Dies gilt nicht für den Fall, dass sich die Förderberechtigung über den pflichtversicherten Ehegatten ableitet. 5. Können Bezieher von Unterhaltsgeld die staatliche Förderung erhalten? Ja, Personen, die im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosenhilfe Unterhaltsgeld beziehen, sind für die Dauer des Bezugs des Unterhaltsgeldes auf Antrag rentenversicherungspflichtig ( 229 Abs. 8 SGB VI). copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 12

6. Wäre ich als Arbeitsloser auch förderberechtigt? Na klar, Personen die wegen Arbeitslosigkeit als Arbeitssuchende gemeldet sind, also Bezieher von Arbeitslosengeld oder der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) sind, stehen Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gleich, und sind somit förderberechtigt. Arbeitslosengeld II-Bezieher sind jedoch in Ausnahmefällen nicht förderberechtigt, z. B. wenn sie die Leistung nur als Darlehen erhalten. Erhält ein Arbeitslosengeld II-Berechtigter aufgrund der Anrechnung von Vermögen keine oder nur geringe staatliche Leistungen, bleibt es dennoch bei der grundsätzlichen Riester-Förderberechtigung. 7. Wie ist es denn bei Beamten und Angestellte, die dem öffentlichen Dienst angehören, gibt es hier auch die Förderung? Ja. Durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001, das die Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich auf die Versorgung der Beamten, Richter und Soldaten überträgt, sind seit dem 01.01.2002 auch die Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen sowie die Beschäftigten, die im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses statusrechtlich wie Beamte behandelt werden, in den förderberechtigten Personenkreis aufgenommen worden. Zum begünstigten Personenkreis der Riester-Förderung gehören also auch die meisten Versicherten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), in kommunalen Zusatzversorgungskassen sowie in Sparkasseneinrichtungen. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 13

8. Bekommt ein Sozialhilfeempfänger auch Förderung? Nein, weil Sozialhilfe keine Lohnersatzleistung ist. 9. Wenn ich im Erziehungsurlaub bin, kann ich dann auch eine Riesterförderung in Anspruch nehmen? Ja, die Erziehungszeit läuft 36 Monate je Kind und wird wie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit behandelt. Damit ist klar, dass ein Förderanspruch bei der Riester-Rente vorliegt. Liegen die Geburten von Kindern zeitlich eng beieinander, so addieren sich die Kindererziehungszeiten entsprechend. d. h. dass sofern ein weiteres Kind innerhalb der 3-jährigen Frist des 1. Kindes hinzukommt, verlängert sich die Kindererziehungszeit und damit die direkte Anspruchsberechtigung auf die Riesterförderung auf 6 Jahre. Entsprechend des Vorjahreseinkommens müssen für die Zulagenförderung Eigenbeiträge erbracht werden. Sofern während des Erziehungsurlaubes keine rentenversicherungspflichtigen Einkünfte im Vorjahr erzielt wurden, wir der Mindestbeitrag zu zahlen sein. Hier gibt es von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Höhen ( von 5,00 15,00 pro Monat). Der Bezug von Erziehungsgeldern ist für die Ermittlung des Eigenbeitrages nicht relevant. Allerdings ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in Höhe von derzeit monatlich 155 Euro ab Geburt des Kindes zur Ermittlung des Eigenbeitrages heranzuziehen. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 14

Fragen - Notizen: copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 15

10. Gilt die staatliche Förderung auch wenn ich Elterngeld beziehe? Für Eltern von Kindern, die nach dem 31.12.2006 geboren wurden, hat der Staat das sogenannte Elterngeld eingeführt. Die Höhe vom Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen, welches vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Nur der Bezug von Elterngeld begründet jedoch keine unmittelbare Zulagenberechtigung. Maßgebend ist, ob die Bezieher von Elterngeld rentenversicherungspflichtig sind bzw. einer förderfähigen Personengruppe (z. B. Beamte) angehören. In der Regel sind Bezieher von Elterngeld unmittelbar förderberechtigt, da Ihnen vom Rentenversicherungsträger Kindererziehungszeiten anerkannt werden, die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründen. 11. Wie ist der Bezug von Elterngeld und Mindesteigenbeitrag? Da das Elterngeld keine maßgebende Einnahme im Sinne des 86 EStG ist, scheidet eine Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Mindesteigenbeitrags aus. Es ist daher lediglich der Sockelbetrag zu entrichten, um die volle Zulage zu erhalten. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 16

12. Wenn ich Student bin, gibt es dann auch die staatliche Förderung? Nur dann, wenn sie durch einen Nebenjob sozialversicherungspflichtige Einkünfte erzielen, d. h. ein Entgelt erhalten, welches höher ist als 400 Euro monatlich. Nicht versicherungspflichtig sind z. B. diejenigen Studenten, die während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. 13. Ich führe eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Erhalte ich die Förderung, wenn nur mein Partner sozialversicherungspflichtig ist? Nein, die Förderung ist steuerrechtlich vom Bestand einer Ehe abhängig. Derzeit ist selbst die eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft der Ehe im Steuerrecht nicht gleichgestellt. Deshalb ist es auch nicht möglich, dass ein Lebenspartner seine Förderung vom anderen Partner ableitet. 14. Ich bin Ausländer. Erhalte ich auch eine Förderung? Ja selbstverständlich, die Staatsangehörigkeit ist für die steuerliche Förderung ohne Bedeutung. Voraussetzung ist aber, dass Sie der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen und dass Sie zum förderfähigen Kreis gehören. Die Nationalität ist jedoch nicht entscheidend. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 17

15. Wenn ich in Deutschland wohne und im Ausland arbeite, erhalte ich dann eine Förderung? Grundsätzlich ist die Förderberechtigung an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland geknüpft. Ist der Kunde in Deutschland steuerpflichtig, ist er also förderberechtigt, wenn er als Arbeitnehmer im gesetzlichen Rentenversicherungssystem des Auslandes pflichtversichert ist. 16. Was ist mit Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben und in Deutschland arbeiten? Diese Menschen sind in der Regel nicht förderberechtigt, da sie mangels Wohnsitz in Deutschland hier nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Ausnahme: Soweit deren weltweiten Einkünfte zu mehr als 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 6.136 Euro im Kalenderjahr betragen, können sich diese Personen auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen. Folge: In diesen Fällen besteht die Förderberechtigung. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 18

17. Ich bin geringfügig (400 Euro Kraft) beschäftigt. Gibt es auch für mich eine Förderung? Ja, wenn Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten erhalten Sie eine Förderung. Will heißen, wenn also nicht nur Ihr Arbeitgeber sondern auch Sie selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zahlen. Es lohnt sich!! Interessant aber auch http://www.minijobrente.bgp24.org 18. Warum sollte jeder eine zusätzliche Eigenvorsorge aufbauen? Die gesetzliche Rentenversicherung kann langfristig nicht mehr das leisten kann, was sie heute leistet. Das müssen die Jüngeren unter uns bei ihrer Altersvorsorge beachten. Deshalb empfiehlt sich eine Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung und zusätzlicher Altersvorsorge. Die zusätzliche Altersvorsorge bietet Möglichkeiten, gute Renditen zu erzielen. Das tolle, sie wird vom Staat in großem Umfang gefördert. Klar ist: Je langfristiger eine Geldanlage angelegt wird, desto höher sind die Erträge. Wenn man einen langen Sparzeitraum hat ist es trotzdem oder sogar deswegen möglich mit relativ geringem Sparaufwand wegen des Zinseszinseffektes ein hohes Kapital zu erwerben. Speziell bei den Riester-Verträgen ergeben sich durch die steuerliche Freistellung nicht nur der Sparbeträge, sondern auch der Zinsen und Erträge während der Aufschubzeit zusätzliche Vorteile. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 19

19. Wenn ich arbeitslos bin, gibt`s dann auch Förderung? Ja, auch Arbeitslose haben einen Anspruch auf Förderung, da diese Personengruppe sozialversicherungspflichtig ist. Dies trifft auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II zu, da die Bundesagentur für Arbeit einen pauschalen Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass Arbeitslosengeld II-Bezieher vor Beginn ihrer Arbeitslosigkeit rentenversicherungspflichtig waren. 20. Was ist mit den Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden und Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss haben (sog. Ich-AG) gehört man dann auch zum begünstigen Personenkreis? Ja, auch hier gilt die Förderung. Denn Personen, die einen Existenzgründerzuschuss nach 421l SGB III erhalten, sind für die Dauer des Bezugs in der Regel drei Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und grundsätzlich förderberechtigt. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 20

Fragen - Notizen: copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 21

Fragen und Antworten zur Riester-Rente -Zulagen- 1. Welche Zulagen gewährt der Staat? Die maximale Zulage erhält, wer ab 2002 ein Prozent (maximal 525 Euro, 2004 zwei Prozent (maximal 1050 Euro), ab 2006 drei Prozent (maximal 1575 Euro) und ab 2008 vier Prozent (maximal 2100 Euro) seines versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens für die private Altersrente spart. Grundzulage: in den Jahren 2002/2003 38 EUR in den Jahren 2004/2005 76 EUR in den Jahren 2006/2007 114 EUR ab dem Jahr 2008 jährlich bis zu 154 EUR Kinderzulage: in den Jahren 2002/2003 46 EUR in den Jahren 2004/2005 92 EUR in den Jahren 2006/2007 138 EUR ab dem Jahr 2008jährlich bis zu 185 EUR NEU: ab 2008 geborene Kinder bis zu 300 EUR Bonus für junge Einsteiger: Einmalige Extra Zulage von 200 EUR für Riester Sparer die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 22

2. Wie erhalte ich überhaupt meine maximale Zulage? Die maximale Zulage erhält, wer ab 2008 vier Prozent (maximal 2100 Euro) seines versicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (VJE) für die private Altersrente spart. 3. Wir werden als Ehepaar steuerlich zusammen veranlagt und sind beide direkt anspruchsberechtigt. Kann der Sonderausgabenabzug meines Partners auf mich übertragen werden, wenn er den Sonderausgabenabzug nicht ausschöpft? Nein, wenn beide Ehepartner zum förderberechtigten Kreis gehören, steht jedem Ehegatten der Sonderausgabenabzug gesondert zu. Die Übertragung eines nicht ausgeschöpften Sonderausgabenabzugsbetrages auf den anderen Ehepartner ist ausgeschlossen. 4. Kann ich als Zulagenberechtigter, Zulagen für Beiträge erhalten, die ich in einen förderfähigen Vertrag einzahle, welcher aber nicht auf meinen Namen abgeschlossen wurde? Nein, Einzahlungen auf private Altersvorsorgeverträge sind nur dann förderfähig, wenn der Vertrag auf den Namen des Zulagenberechtigten abgeschlossen wurde. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 23

5. Bis wann muss der Eigenbeitrag gezahlt sein, damit ich Anspruch auf Förderung habe? Es werden alle Beiträge berücksichtigt, die bis zum 31.12. des Jahres gezahlt werden, in dem der Anspruch auf Förderung besteht. Für die Förderung spielt es also keine Rolle, ob der Beitrag im Januar oder Dezember oder über das Jahr verteilt gezahlt wird. Auf die Entwicklung des Wertverlaufes der Anlage hat der Einzahlungszeitpunkt natürlich Einfluss. 6. Wer kann seine Vorsorge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen? Zum Kreis der Begünstigten gehören grundsätzlich alle Personen, die von der geringfügigen Absenkung der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Beamtenversorgung betroffen sind. Zu dieser Gruppe gehören daher alle Pflichtversicherten, wie Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, pflichtversicherte Pflegepersonen oder nichterwerbstätige Eltern während der Elternzeit. Durch die wirkungsgleiche Übertragung der Reformmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und auf die Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes gehören auch Beamte, Richter und Soldaten sowie Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes dazu. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 24

7. Führt der Sonderausgabenabzug eines Riestervertrages zur Kürzung oder zur Anrechnung meiner sonstigen Altersvorsorgeaufwendungen? Die Aufwendungen für einen Riestervertrag sind völlig allein und unabhängig von den üblichen sonstigen Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Sozialversicherung, Basisrente etc.) zu betrachten. Daher gibt es auch keine Kürzung oder Anrechnung. Die Aufwendungen für einen Riestervertrag sind daher bis zu den maximal geförderten Beiträgen immer vollständig steuerlich ansetzbar. 8. Hab ich die Möglichkeit den Sonderausgabenabzug zusätzlich neben der Förderung durch die Zulagen zu erhalten? Ja, allerdings wird bei der Berechnung des resultierenden Steuervorteils die Zulage in Abzug gebracht. Dies überprüft das Finanzamt im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer von Amt wegen durch eine sogenannte Günstigerprüfung. In vielen Fällen ist die Zulage größer als der Steuervorteil, so dass der Sonderausgabenabzug keinen zusätzlichen Effekt hat copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 25

9. Wird der Steuervorteil dem Vertrag automatisch gutgeschrieben? Nein. Sofern der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage, wird die zusätzliche Steuerersparnis im Rahmen der Einkommensteuerberechnung berücksichtigt und separat im Einkommensteuerbescheid festgestellt. Wird also mit der Steuerschuld verrechnet oder sogar erstattet. Fragen - Notizen: copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 26

Fragen und Antworten zur Riester-Rente -Kinderzulage- 1. Wer bzw. welchem Vertrag werden die Kinderzulagen zugeordnet? In der Regel erhält der Vertrag der Mutter, die Kinderzulagen. Wenn jedoch beide Elternteile die Zulage beantragen, kann die Kinderzulagen auch dem Vertrag des Vaters zugeordnet werden. Natürlich können mehrere Kinder auch auf beide Altersvorsorgeverträge aufgeteilt werden. Bei Alleinerziehenden bzw. Nichtverheirateten erhält die Zulage derjenige, dem das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird. Wird einem Kind selber das Kindergeld ausgezahlt, steht ihm selber auch die Kinderzulage zu. Dieser Antrag kann nur jeweils für ein Beitragsjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden. 2. Bis zu welchem Alter werden Kinderzulagen gezahlt? Die Zahlung von Kinderzulagen richtet sich immer nach dem Kindergeld: Solange die Kinder kindergeldberechtigt sind, werden auch Kinderzulagen fällig und gezahlt. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 27

3. Ist die Kinderzulage abhängig vom Einkommen des Kindes? Wegen der Abhängigkeit der Kinderzulage vom Kindergeldanspruch entfällt der Anspruch auf die Kinderzulage grundsätzlich bei einem Einkommen des volljährigen Kindes von mehr als 7.680 Euro im Jahr. 4. Was ist, wenn Kinder in der Mitte vom Kalenderjahr geboren werden oder Mitte im Jahr die Kindergeldberechtigung wegfällt: Wird die Kinderzulage dann anteilig fällig? Nein. Die Kinderzulage wird immer in voller Höhe fällig, auch wenn nur für einen Teil des Jahres Kindergeld bezogen wurde. Wird jedoch das gesamte Kindergeld für einen Veranlagungszeitraum zurückgefordert, entfällt der Zulagenanspruch für diesen Zeitraum. 5. Für wie viele Kinder wird eine Kinderzulage gewährt? Für alle kindergeldberechtigten Kinder!!! Es gibt keine obere Grenze. Wichtig ist das neben der Kinderzulage, trotzdem die Zahlung eines Eigenbeitrags in Höhe des gesetzlich vorgegebenen Sockelbeitrags von mindestens 60,-- jährlich zu zahlen ist. Viele Versicherer verlangen einen höheren Eigenbetrag, deshalb vorher Fragen oder direkt uns anrufen!!! copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 28

6. Kann ich, für mein selbst förderfähiges Kind, eine Kinderzulage beantragen? Hat mein Kind, auch einen eigenen Zulagenanspruch, wenn es dann einen eigenen Riester-Vertrag abschließt? Ja, die Kinderzulage wird Ihrem Riester-Vertrag zugeordnet. Ja, Ihr Kind da selbst förderfähig hat zusätzlich einen eigenen Anspruch auf die staatlichen Zulagen für den eigenen Vertrag. Fragen - Notizen: copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 29

Fragen und Antworten zur Riester-Rente -Förderschädlichkeit- 1. Was ist eine förderschädliche Verwendung des Altersvorsorgevertrags? Der Staat gewährt die Steuervorteile und Zulagen mit dem Ziel, die Altersvorsorge des Zulagenberechtigten zu fördern. Die Richtlinie ist: Wann immer das Kapital zu einem anderen als diesem Zweck verwendet wird, verlangt der Staat die Förderung zurück. Zu den förderschädlichen Verwendungen zählen insbesondere: Kündigung des Vertrages (Ausnahme: Kündigung, um das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen) und Auszahlung einer Barleistung an die Hinterbliebenen im Todesfall oder der endgültige Wegzug ins Ausland. 2. Was passiert bei einer förderschädlichen Verwendung? Der Anbieter (Versicherer oder Fondsgesellschaft) ist verpflichtet, dies der Zulagenstelle mitzuteilen. Diese stellt dann fest, ob über die bisher geleisteten Zulagen hinaus der Zulagenberechtigte Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug hatte. Von der auszuzahlenden Leistung muss dann der Anbieter die Zulagen und die erzielten Steuervorteile abziehen und an die Zulagenstelle direkt abführen. Das ist noch nicht alles: Sofern der auszuzahlende Restbetrag größer ist als die Summe der Eigenbeiträge und außerdem bei vor dem 01.01.2005 abgeschlossenen Verträgen die abgelaufene Vertragsdauer weniger als 12 Jahre beträgt bzw. der Altersvorsorgevertrag entgeltlich erworben wurde, muss diese Differenz voll versteuert werden. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 30

3. Besteht bei Rentenbeginn die Möglichkeit der Kapitalabfindung? Der Vertrag kann bedingungsgemäß während der Anwartschaft also insbesondere zum Rentenbeginn gekündigt werden. Sofern das fällige Kapital aber nicht auf einen anderen, zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen wird, ist dies grundsätzlich eine förderschädliche Verwendung des Vertrages. Allerdings besteht für den Begünstigten seit 2005 die Möglichkeit, sich zu Rentenbeginn 30 % des angesammelten Kapitals förderunschädlich auszahlen zu lassen. Die Auszahlung unterliegt, wie sämtliche Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, der nachgelagerten Besteuerung. 4. Muss die Förderung auch dann zurückgezahlt werden, wenn man vor Rentenbeginn stirbt und das angesammelte Kapital daher frei wird? Wenn der hinterbliebene Ehepartner dieses Kapital in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag, den er auch zu diesem Zweck noch abschließen kann, überträgt, dann bleibt die Förderung erhalten. Dies gilt auch, sofern eine Verrentung des Kapitals an die Hinterbliebenen (Ehegatte bzw. kindergeldberechtigte Kinder) vertraglich zulässig ist. In allen anderen Fällen ist die Auszahlung förderschädlich mit den oben beschriebenen Konsequenzen. Insbesondere dann, wenn kein Ehepartner vorhanden ist, müssen die Erben die Rückzahlung der Förderung in Kauf nehmen. copyright 2008 by B.G.-p. ohg / www.bav-werkstatt.de 31