Rechtliche Aspekte und Konsequenzen eines Direktzugangs zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie



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Transkript:

Rechtliche Aspekte und Konsequenzen eines Direktzugangs zu Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie Dr. Christian Link-Eichhorn Rechtsanwalt und Arzt Prof. Schlegel Hohmann & Partner Kanzlei für Medizinrecht Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankfurt Hamburg Köln Berlin Idstein, 20.09.2013

Abgrenzung Heil- und Hilfsmittelerbringer Berufsgruppen Heilmittelerbringer 124 SGB V Hilfsmittelerbringer 126 SGB V Physiotherapeuten Sanitätshäuser Masseure und med. Bademeister Orthopädieschumacher Logopäden Sprachtherapeuten Orthopädiemechaniker Ergotherapeuten Hörgeräteakustiker Podologen Augenoptiker

Zugang zum Patienten Arzt Verordnung Physiotherapeut Abrechnung Zulassung 124 SGB V GKV-SV Krankenkasse

Zulassung 124 Zulassung (1) Heilmittel, die als Dienstleistungen abgegeben werden, insbesondere Leistungen der physikalischen Therapie, der Sprachtherapie oder der Ergotherapie, dürfen an Versicherte nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden. (2) Zuzulassen ist, wer 1. die für die Leistungserbringung erforderliche Ausbildung sowie eine entsprechende zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigende Erlaubnis besitzt, 2. über eine Praxisausstattung verfügt, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, und 3. die für die Versorgung der Versicherten geltenden Vereinbarungen anerkennt. Ein zugelassener Leistungserbringer von Heilmitteln ist in einem weiteren Heilmittelbereich zuzulassen, sofern er für diesen Bereich die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 erfüllt und eine oder mehrere Personen beschäftigt, die die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 nachweisen.

Patient Direktzugang? Abrechnung Physiotherapeut

Arzt Physiotherapeut Abrechnung Leistungserweiterung? Verordnung plus + Leistungsausweitung auf privater Basis?

Gesetzliche Grundlage für Ausbildung: Gesetz für die Berufe in der Physiotherapie Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG 1 MPhG (1) Wer eine der Berufsbezeichnungen 1. "Masseurin und medizinische Bademeisterin" oder "Masseur und medizinischer Bademeister", 2. "Physiotherapeutin" oder "Physiotherapeut" führen will, bedarf der Erlaubnis.

1 HeilprG...bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will Die Ausübung der Heilkunde ohne entsprechende Berufsbezeichnung ist gem. 5 HeilprG strafbar.

1 Abs. 2 HeilprG Definition Ausübung der Heilkunde...jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Kriterien BVerwG: - Erfordernis ärztlicher oder heilkundlicher Fachkenntnisse - Gefahr gesundheitlicher Schäden

Selbstständige Ausübung der Heilkunde für med. Assistenzberufe ist bislang untersagt, soweit sie eigenverantwortlich über das Ob (Anordnungsverantwortung) und das Wie und Wann (Durchführungsverantwortung) ihrer Tätigkeit entscheiden möchten.

Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 19.03.2009, AZ: 9 S 1413/08) Der Erlaubniszwang aus 1 Abs. 1 HeilprG findet für Behandlungen aus dem Aufgabenbereich eines Physiotherapeuten keine Anwendung, wenn sie von einer Person ausgeführt werden, der bereits eine Erlaubnis nach 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG erteilt wurde.

Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Darlegung, dass ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder bestehen Urteil vom 11.07.2013 Aktenzeichen: 3 B 64/12 Die Heilpraktikererlaubnis kann auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden. Ein ausgebildeter Physiotherapeut muss sich zur Erlangung einer solchen Erlaubnis einer eingeschränkten Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Urteil vom 26.08.2009 Aktenzeichen: 3 C 19/08

Logopädie und Ergotherapie? Heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben können, fallen nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie zu ordnungsgemäßer Vornahme ärztliche Fachkenntnisse erfordern. (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.06.1970, Aktenzeichen: I C 53.66) Aber: Andererseits fallen solche Verrichtungen, selbst wenn sie für sich gesehen ärztliche Fachkenntnisse nicht voraussetzen, gleichwohl unter die Erlaubnispflicht, wenn sie Gesundheitsgefährdungen mittelbar zur Folge haben können, etwa dadurch, dass frühzeitiges Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann und dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Gefährdung nicht nur geringfügig ist

Logopädie und Ergotherapie? keine Gerichtsentscheidungen der Obergerichte Tätigkeit eines Masseurs und medizinischen Bademeisters: BVerwG: keine nennenswerten Gesundheitsgefahren unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit unterfallen nur solche Heiltätigkeiten der Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, die gesundheitliche Schäden verursachen können; heilkundliche Verrichtungen, die keine nennenswerten Gesundheitsgefahren zur Folge haben, fallen nicht unter die Erlaubnispflicht des Heilpraktikergesetzes, auch wenn sie ärztliche Fachkenntnisse erfordern (BVerwG, Urteil vom 24.10.2011, AZ: 3 B 31/11)

med. Kooperationsgemeinschaft Arzt Leistungserbringer (GmbH?) Abrechnung ärztl. Leistung KV med. Kooperationsgemeinschaft Rückenerkrankungen Behandlungsvertrag Patient Abrechnung therap. Leistung Krankenkasse

Anstellung Physiotherapeut in Arztpraxis Arzt-Praxis und angestellter Physiotherapeut Behandlungsvertrag Patient

(Rücken) MVZ MVZ (GmbH) - mind. 2 ärztliche Zulassungen (versch. Schwerpunkte) - Heil-/Hilfsmittelerbringer (Gesellschafterstruktur von KV abhängig) Abrechnung ärztl. Leistung Abrechnung therap.. Leistung KV Behandlungsvertrag Patient Krankenkasse

Direktvertrag mit Krankenkasse zb. Vertrag zur Osteoporoseversorgung Therapiezentrum Physiotherapeut (Gesellschafter) Arzt Mitgesellschafter Arzt Mitgesellschafter Krankenkasse Vertrag 140a ff SGB V Arzt Berufsrechtlich unproblematisch, wenn über Direktvertrag (Integrierte Versorgung) mit Krankenkasse organisiert!

Praxis sieht anders aus: Arzt Physiotherapeut Leistungsausweitung ohne Verordnung Leistungsausweitung auf Wunsch des Patienten wird durchgeführt auf der Basis von Formularvordrucken für Physiotherapeuten, denen damit der Eindruck der Rechtmäßigkeit vermittelt wird.

Praxis sieht anders aus: Arzt Physiotherapeut Leistungsausweitung ohne Verordnung Haftung für Folgeschäden ausschließlich bei Physiotherapeuten!!! Haftpflichtversicherung kann sich aufgrund grober Fahrlässigkeit wahrscheinlich exkulpieren, so dass private Haftung in Betracht kommt!!

Neue gesetzliche Regelungen müssen her! MPhG HeilprG

Neue gesetzliche Regelungen müssen her! Einführung von Pflegekammern Verkammerung der Physiotherapeuten bzw. nichtärztlichen Heilberufe Physiotherapeutenkammer Aufnahme in die Heilberufsgesetze der Länder?

Dr. Christian Link-Eichhorn Rechtsanwalt und Arzt Prof. Schlegel Hohmann & Partner Kanzlei für Medizinrecht Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Frankfurt Hamburg Köln Berlin