STADTGEMEINDE RETZ PROTOKOLL. der. ordentlichen Gemeinderats-Sitzung. der. Stadtgemeinde Retz. am

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Transkript:

STADTGEMEINDE RETZ Gemeinderat-Nr. 5/2011 PROTOKOLL der ordentlichen Gemeinderats-Sitzung der Stadtgemeinde Retz am 27.7.2011 Einberufen mit der Einladung vom 21. Juli 2011. Anwesende: Bürgermeister Karl Heilinger als Vorsitzender Die geschäftsführenden Gemeinderäte: Vizebürgermeister Kommerzialrat Ing. Karl Burkert, Stadtrat Walter Fallheier, Stadtrat Oberschulrat Reinhold Griebler, Stadtrat Alfred Kliegl, Stadtrat Helmut Koch, Stadträtin Mag. a Susanne Metzger, Stadtrat Herbert Presler Die Gemeinderäte: Helmut Bergmann, Johann Kurzreiter, Hermann Neubauer, Martin Riemel, Peter Schmidt, Petra Schnötzinger, Mag. a Helene Schrolmberger, Robert Schweitzer, Peter Soucek, Ernst Zeman Entschuldigt: die Gemeinderäte Gerold Blei, Thomas Elmer, Johannes Graf, Stefan Lang, Michaela Pabst, Harald Vyhnalek, Nicht entschuldigt: Gemeinderat Werner Waglechner Schriftführer: Stadtamtsdirektor Andreas Sedlmayer

T AGESORDNUNG: 1. Genehmigung der Niederschrift vom 15.Juni 2011 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Liegenschaftsangelegenheiten 4. Änderung Wasserabgabeordnung 5. EVN Lichtserviceübereinkommen, Zusatzvereinbarung 6. 5. Änderung des Bebauungsplans, Kleinriedenthal Hintausbereich, Obernalber Spitz 7. Friedhofverwaltung: Regelung über Annahme von Legaten 8. Erhöhung Bastelbeträge für Kindergärten 9. Finanzierung Kindergartentransport, Elternbeitrag 10. Ankauf Fahrzeuge für Bauhof und Wasserwerk Nicht öffentliche Sitzung 11. Personalangelegenheiten Bürgermeister Karl Heilinger begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. Genehmigung der Niederschrift vom 15.Juni 2011: 1. Gegen die Protokollführung vom 15. 6. 2011 hat Frau Stadträtin Mag. a Susanne Metzger, mit Schreiben vom 29. 6. 2011, einen Einwand erhoben, betroffen davon ist der Tagesordnungspunkt 14 e des letzten Gemeinderatsprotokolls. Demgemäß soll das Protokoll dahin gehend abgeändert werden, dass die Anstellung von Herrn Daniel Wöhrer nur übergangsmäßig, befristet erfolgt. Die befristete Anstellung soll mit der Neuanstellung bei einem Nachfolgeprojekt, jedenfalls aber mit Ende des Jahres 2011 enden. Die Änderung des Protokolls vom 25. 6. 2011 gemäß den Anmerkungen von Frau Stadträtin Mag. a Susanne Metzger wird einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. Bericht des Bürgermeisters: Der Bürgermeister berichtet, 2. a) dass Frau Adelheid Ruckendorfer, Kalladorf 135, mit Schreiben vom 14. 7. 2011 um die Vermietung der Wohnung der Schmiedgasse 1 im Ausmaß von 70 m² ersucht hat. Gemäß dem vorangegangenen Gemeinderatsbeschluss soll die Wohnung an Frau Ruckendorfer vermietet werden, sobald sie die geforderte Kaution von drei Monatsmieten netto in Form eines Sparbuches vorlegen kann. Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass Frau Silvia Spindler, Frau Michaela Seite 2

Claure und Frau Ursula Eberhard- Treitinger einen Raum in der Schmiedgasse 1 anmieten wollen. Auch hier soll die Regelung gelten, dass eine Vermietung erfolgen soll, sobald die geforderte Kaution vorgelegt werden kann. Die einzelnen Mietverträge sind dann in der kommenden Gemeinderatssitzung separat zu beschließen. b) dass in der Adolf- Lehr- Straße ein staubhemmendes Mittel seitens der Gemeinde aufgebracht wurde. Wie bekannt, sind hier einige Anrainerbeschwerden im Stadtamt eingelangt. Für diese Straße wurde auch von den Anrainern der Wunsch, nach einer Wohnstraße geäußert. Dies soll eine Verminderung des Verkehrsaufkommens nach sich ziehen. Seitens der Stadtgemeinde sollen Beobachtungen durchgeführt werden, ob das Verkehrsaufkommen in der Adolf- Lehr- Straße tatsächlich so hoch ist, dass eine Änderung notwendig erscheint. c) dass zum Thema Spange Ost seitens der Straßenbauabteilung 1 in Hollabrunn eine Informationsveranstaltung für sämtliche Gemeinderäte von Retz, Retzbach und Pernersdorf im November dieses Jahres noch durchgeführt wird. Diesbezügliche Einladungen werden rechtzeitig an die Gemeindemandatare zugestellt werden. Die Projektpräsentation und Mediation wird das Büro Kordina führen. d) dass ein Mitarbeiter für die Grünflächenpflege über das AMS auf die Dauer von 3 Monaten eingestellt wurde. Weiters wurde Amtswart Johannes Plank ebenfalls für 3 Monate der Grünflächenpflege zugeteilt. In beiden Fällen sind die Arbeitsverhältnisse befristet und enden mit Ende September bzw. Ende Oktober. e) dass in der Siedlung in Kleinhöflein die Siedlungstraßen mit Asphalt-Recycling - Material vorläufig befestigt werden sollen. Die Einfahrten zur Landesstraße werden, ähnlich wie im Siedlungsgebiet Obernalber Spitz, asphaltiert werden. Gemäß einer Kostenerhebung durch das Planungsbüro IUP, fallen bei dieser Variante und einer Beauftragung der Firma Hengl Kosten in der Höhe von 58.892,95 an. Das Asphalt-Recycling-Material wird zum Großteil aus Sanierungen im Bereich der Fladnitzer Straße aufgebracht werden. Derzeit werden ca. 250 Tonnen Material auf der Kläranlage zwischengelagert. Liegenschaftsangelegenheiten: 3. a) Kaufvertrag Eva und Erwin Heilinger Bürgermeister Karl Heilinger übergibt an Vizebürgermeister Karl Burkert den Vorsitz und verlässt um 19:05 den Sitzungsraum. Seite 3

Das Notariat Dr. Winfried Leisser & Partner hat einen Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Retz und den Ehegatten Eva und Erwin Heilinger, hinsichtlich des Grundabkaufes Parzelle Nr. 4254 KG Unternalb vorgelegt. Das Grundstück weist eine Fläche von 582 m² auf und soll zum beiderseits vereinbarten Kaufpreis von 2.910,00 an das Ehepaar Heilinger verkauft werden. Ein diesbezüglicher grundsätzlicher Gemeinderatsbeschluss liegt ja bereits vor. Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert wird die Vertragsurkunde einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen. Bürgermeister Karl Heilinger erscheint wiederum um 19:10 im Sitzungsraum. Er wird von Vizebürgermeister Karl Burkert über die Beschlussfassung zum Tagesordnungspunkt 3a informiert und übernimmt wiederum den Vorsitz. b) Frau Anna Taschner und Herr Manfred Karasek, Sauter Gasse 23/1/6, 1160 Wien, haben mit Schreiben vom 20. 6. 2011, um den Abverkauf der Parzelle 393/38 aus dem Siedlungsgebiet Obernalber Spitz ersucht. Die Parzelle weist eine Fläche von 640 m² auf und soll zum Preis von 45 pro m² sohin zum Gesamtpreis 28.800,- verkauft werden. Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert wird der Abverkauf dieser Parzelle an Frau Anna Taschner und Herrn Manfred Karasek einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. c) Kaufvertrag mit Siedlungsgenossenschaft Waldviertel, ehemaliges Bauhofareal. Das Notariat Dr. Herwig Greilinger hat mit Schreiben vom 26. 5. 2011 einen Kaufvertragsentwurf, bezüglich dem Grundstück 467/1, KG Retz Altstadt, mit der gemeinnützigen Bau-und Siedlungsgenossenschaft Waldviertel Reg GmbH vorgelegt. Die Kaufvertragsurkunde ist nur in einem Punkt abzuändern und zwar verpflichtet sich die Stadtgemeinde das Vertragsobjekt bis spätestens 30. 6. 2011 von allen Fahrnissen zu räumen (nicht wie in der ursprünglichen Version der Vertragsurkunde angeführt zum 31. 12. 2010). Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert wird die Vertragsurkunde mit der angeführten Änderung einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. d) Schmiedgasse 25, Sanierungsarbeiten Frau Dr. Christa Tretsmüller- Markl hat mit Schreiben 4. 7. 2011 um die Sanierung des Eingangsbereiches, die Sanierung der Fenster und um eine Wärmedämmung bodenseits für ihre Ordination im Haus Schmiedgasse 25 ersucht. Schon seit einigen Jahren treten vermehrt Beschädigungen des Mietobjektes auf und sollten nun endlich Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Ebenso liegen mündliche Seite 4

Beschwerden seitens des Polizeipostens vor, der ebenfalls Sanierungsmaßnahmen einmahnt. Vizebürgermeister Karl Burkert verweist auf diesbezügliche Schreiben seitens der Bundesimmobilienverwaltung. Es soll nunmehr Herr Ing. Buda beauftragt werden, die Schäden zu besichtigen und eine entsprechende Ausschreibung der einzelnen Gewerke vorzunehmen. Die Sanierungsmaßnahmen sollen noch heuer im Herbst bzw. im Frühjahr des kommenden Jahres durchgeführt werden. Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert werden die Sanierungsarbeiten, wie oben angeführt, einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. e) Das Notariat Winfried Leisser & Partner hat mit Schreiben vom 25. 7. 2011, einen Kaufvertragsentwurf hinsichtlich des Grundstücksankaufes der Parzelle 4244/3 KG Unternalb an Frau Daniela Resel und Herrn Michael Weber vorgelegt. Die Parzelle 4244/3 hat ein Ausmaß von 1.002 m² und soll um den beiderseits vereinbarten Kaufpreis von 8.737,44 verkauft werden. Der Vertrag enthält die üblichen Konditionen hinsichtlich Bauzwang bzw. Wiederkaufsrecht. Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert wird der Abverkauf dieser Parzelle an Daniela Resel und Michael Weber einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. Änderung Wasserabgabeordnung: 4. Dazu führt Vizebürgermeister Karl Burkert aus, dass das Land Niederösterreich bei der Überprüfung der Wasserabgabenordnung formale Mängel festgestellt hat. Es ist daher dem Gemeinderat Gelegenheit zu geben, die Wasserabgabenordnung abzuändern. Die Abänderungsverordnung ist mit der Originalkundmachung, den Sitzungsunterlagen samt Einladungskurrende der Aufsichtsbehörde neuerlich zur Prüfung vorzulegen. Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert wird daher folgende Wasserabgabenordnung einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Retz hat gemäß 12 des NÖ Gemeindewasser-leitungsgesetzes 1978 folgende WASSERABGABENORDNUNG für die öffentliche Wasserversorgung der KG s Altstadt Retz, Stadt Retz, Obernalb, Unternalb, Kleinhöflein u. Kleinriedenthal beschlossen: 1 Seite 5

Im gesamten Gebiet der KG s Altstadt Retz, Stadt Retz, Obernalb, Unternalb, Kleinhöflein u. Kleinriedenthal werden folgende Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren erhoben: a) Wasseranschlußabgabe b) Ergänzungsabgaben c) Sonderabgabe d) Bereitstellungsgebühren e) Wasserbezugsgebühren 2 Wasseranschlußabgabe für den Anschluß an die öffentliche Wasserleitung 1. Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlußabgaben für den Anschluß an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß 6, Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit 5 v. H. der durchschnittlichen Baukosten für einen Längenmeter des Rohrnetzes ( 216,89), das ist mit 10,84 festgesetzt. 2. Gemäß 6, Abs. 5 (6) des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird für die Ermittlung des Einheitssatzes (Abs. 1) eine Baukostensumme von 7.906.841,-- eine Gesamtlänge des Rohrnetzes von 36.456 lfm zugrundegelegt. 3 Ergänzungsabgabe 1. Eine Sonderabgabe gemäß 8 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 ist zu entrichten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anschließenden Liegenschaft errichtenden Baulichkeiten ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender Wasserverbrauch zu erwarten ist und aus diesem Grunde die Gemeindewasserleitung besonders ausgestattet werden muss. 2. Eine Sonderabgabe ist aber auch dann zu entrichten, wenn die auf einer an die Gemeindewasserleitung angeschlossenen Liegenschaft bestehenden Baulichkeit durch Neu-, Zu- oder Umbauten so geändert werden, dass die im Abs. 1 angeführten Voraussetzungen zutreffen. 3. Die Sonderabgabe darf den durch die besondere Inanspruchnahme erhöhten Bauaufwand nicht übersteigen. 4 Bereitstellungsgebühren 1. Der Bereitstellungsbeitrag wird mit 4,-- pro m³/h festgesetzt. 2. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung des Wasserzählers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbeitrag. Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr: Wassermesser- Nennbelastung in m³/h mal Bereitstellungsbetrag in Euro pro m³/h Bereitstellungsgebühr jährlich in Euro 3 x 4,-- = 12,-- 7 x 4,-- = 28,-- 10 x 4,-- = 40,-- Seite 6

20 x 4,-- = 80,-- 40 x 4,-- = 160,-- 80 x 4,-- = 320,-- 5 Wasserbezugsgebühren 1. Die Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die von der Gemeinde ein Wasserzähler beigestellt ist, nach den Bestimmungen des 10, Abs. 2 des Gemeinde-wasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. 2. Für die im Abs. 1 genannten Liegenschaften wird die Grundgebühr für 1 m³ Wasser mit 1,91 festgesetzt. Für Betriebe und Unternehmungen wird die Grundgebühr wie folgt festgelegt: 1 m³ - 500 m³ 1,91 501 m³ - 1.000 m³ 1,81 ab 1.001 m³ 1,71 3. Die Wasserbezugsgebühren sind für Liegenschaften, für die von der Gemeinde ein Wassermesser noch nicht beigestellt werden konnte, so zu berechnen, dass die Berechnungsfläche mit der Grundgebühr gemäß 5, Abs. 2 vervielfacht wird. Dieser Betrag wird auf die in einem Kalenderjahr vorgesehenen Ablesungszeiträume gleichmäßig aufgeteilt. 6 Entstehung des Abgabenanspruches, Ablesungszeitraum, Entrichtung der Wasserbezugsgebühren und Wassermessergebühren 1. Hinsichtlich der Entstehung der Gebührenschuld der Wassermesser- und Wasserbezugs-gebühr gelten die Bestimmungen des 15 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978. 2. Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäß 11, Abs. 1 und 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. Der Ablesungszeitraum beträgt daher zwölf Monate. Er beginnt mit 1. Jänner und endet mit 31. Dezember. Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier Teilzahlungszeit-räume wie folgt festgehalten: 1. vom 01.01. bis 31.03. 2. vom 01.04. bis 30.06. 3. vom 01.07. bis 30.09. 4. vom 01.10. bis 31.12. Die auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf die vorgenannten Teilzahlungszeiträume aufgeteilt, wobei die einzelnen Teilbeträge in gleicher Höhe auf- oder abgerundet festgesetzt werden. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Im ersten Teilzahlungszeitraum jedes Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt. 3. Die jährliche Bereitstellungsgebühr ist in gleichen Teilbeträgen gleichzeitig mit den Teilzahlungen für die Wasserbezugsgebühr zu entrichten. Seite 7

4. Die Entrichtung der Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühr hat durch Einzahlung mittels Erlagscheines auf ein Konto der Stadtgemeinde Retz zu erfolgen. 7 Die Umsatzsteuer gelangt gesondert zu den Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren zur Verrechnung. 8 1. Gemäß 10, Abs. 7 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 wird diese Wasserabgabenordnung erst mit Beginn des Ablesungszeitraums rechtswirksam, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt. Das ist nach 6 Abs. 2. der Wasserabgabenordnung der 1. Jänner 2012 2. Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze weiterhin anzuwenden. EVN Lichtserviceübereinkommen Zusatzvereinbarung 5. Es wurden von der EVN 2 Zusatzvereinbarungen zum bestehenden Lichtserviceübereinkommen vorgelegt. Die 1. Zusatzvereinbarung umfasst Lichtpunkte, die in der Taberngasse, in Kleinhöflein im Siedlungsgebiet, ergänzt werden sollen und eine Optimierung der Anstrahlung der Windmühle. Im Detail soll in der Taberngasse eine Lampe versetzt werden und an einem optimaleren Standort neu installiert werden. In der Katastralgemeinde Kleinhöflein sollen im Siedlungsgebiet zwei weitere Lichtpunkte errichtet werden. Bei der Retzer Windmühle soll eine Nachtschaltung installiert werden, sodass ab 0:30 die Effektbeleuchtung abgeschaltet werden soll. Die Kosten für die vorgenannten Aufwendungen betragen rund 12.800,- und sollen in 3 gleichen Jahresraten, beginnend mit dem 15. 11. 2011 in Rechnung gestellt werden. Die 2. Zusatzvereinbarung zum Lichtserviceübereinkommen, betrifft 80 Lichtpunkt in der Puntschertstraße, Laurenz-von-Kurz-Gasse, Seeweg, Ferdinand-Slaby-Gasse, Verderberstraße, Dr.-Gregor-Körner-Gasse und Lieblstraße, die ausgetauscht werden sollen. Die sich auf Grund dieser Mehrleistung ergebende Zuzahlung von 34.479 (excl. USt) werden laut Lichtserviceübereinkommen von EVN übernommen und der Stadtgemeinde Retz wird dieser Betrag nicht in Rechnung gestellt. Wortmeldungen: Frau Gemeinderätin Mag. a Bergmann Schrolmberger, Gemeinderat Helmut Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert werden die Zusatzvereinbarungen zum Lichtserviceübereinkommen einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. Seite 8

6. 5. Änderung des Bebauungsplans, Kleinriedenthal Hintausbereich, Obernalber Spitz Vizebürgermeister Karl Burkert erläutert, dass im Südosten des Siedlungsgebietes von Kleinriedenthal, im ehemaligen Hintausbereich, bereits vereinzelt Einfamilienhäuser vorhanden sind. Durch die nun vorgesehene Änderung, soll dem tatsächlichen Bestand entsprochen werden und auch für die Grundstücke Nr. 511/4, 515/3 und 515/4 wahlweise offene oder gekuppelte Bebauungsweise festgelegt werden. Die maximale Bebauungsdichte von 60 % und die Bauklasse I sollen wie bisher beibehalten werden. Der 2. Änderungsfall betrifft die Katastralgemeinde Obernalb, den sogenannten Obernalber Spitz. Konkret soll der Bereich im Südosten, also an der B 35, an die Bebauungsbestimmungen des angrenzenden Baulandbereiches angepasst werden. Für die Grundstücke Nr. 382, 383, 384, 385, 386, 387, 388 und 389 KG Obernalb wird eine maximale Bebauungsdichte von 40% sowie eine geschlossene Bebauungsweise festgelegt. Die geschlossene Bauweise kann wie im übrigen Siedlungsbereich durch Bebauung mit Nebengebäuden oder Mauern bzw. Bepflanzung mit dichten Sträuchern hergestellt werden. Die höchstzulässige Gebäudehöhe wird mit 5 m definiert. Vizebürgermeister Karl Burkert geht auf die vom Planungsbüro Emrich vorgelegten Unterlagen im Detail ein. Wortmeldung: Frau Gemeinderätin Mag. a Schrolmberger Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert wird die 5. Änderung des Bebauungsplans mehrheitlich (Stimmenthaltung Frau Gemeinderätin Frau Mag. a Schrolmberger) durch den Gemeinderat genehmigt. Friedhofverwaltung: Regelung über Annahme von Legaten 7. Bürgermeister Karl Heilinger schlägt vor, dass ab dem heutigen Tag keine neuen Legate durch die Gemeinde angenommen werden sollen, da damit ein hoher Verwaltungs- und Arbeitsaufwand einhergeht. Es sollen nur mehr bestehende Verpflichtungen, bis zu deren Auslaufen eingehalten werden, neue Legate sollen keinesfalls mehr angenommen werden. Über Antrag von Bürgermeister Karl Heilinger wird dies einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen. Seite 9

8. Erhöhung Bastelbeträge für Kindergärten Derzeit, so Bürgermeister Karl Heilinger, bezahlen die Eltern monatlich einen Bastelbeitrag von 8,5 für jedes Kind. Dieser Betrag wird einmal jährlich als Gesamtsumme durch die städtische Buchhaltung den Eltern in Rechnung gestellt. Nachdem dieser Betrag schon seit vielen Jahren nicht wertangepasst wurde, soll nunmehr eine Erhöhung auf 10 pro Monat und Kind erfolgen. Diese Empfehlung hat auch der Stadtrat ausgesprochen und wurde auch durch die Aufsichtsbehörde eine Anpassung vorgeschlagen. Wortmeldungen: Stadtrat Reinhold Griebler, Gemeinderätin Mag. a Helene Schrolmberger Über Antrag von Bürgermeister Karl Heilinger wird die Erhöhung des Bastelbeitrages auf 10 pro Monat und Kind einstimmig durch den Gemeinderat genehmigt. Finanzierung Kindergartentransport, Elternbeitrag 9. Wie bekannt, so Bürgermeister Karl Heilinger, hat die Aufsichtsbehörde in ihrem Einschaubericht auch vorgeschlagen, dass der Gemeinderat sich mit Transportkosten für den Kindergarten beschäftigt. Seitens des Gemeindereferates wurde vorgeschlagen, dass diese Freifahrten eingestellt werden bzw. Elternbeiträge dafür eingehoben werden. Dies würde jedoch bedeuten, dass die Kinder aus den Katastralgemeinden Kleinriedenthal und Kleinhöflein schlechter gestellt sind, als andere Kinder, weshalb schon im Stadtrat die Empfehlung ausgesprochen wurde, das bisherige System mit einem kostenlosen Kindergartentransport beizubehalten. Wortmeldung: Stadtrat Alfred Kliegl, Gemeinderätin Mag. a Helene Schrolmberger Über Antrag von Bürgermeister Karl Heilinger wird einstimmig beschlossen, den Kindergartentransport wie bisher kostenlos für die Eltern zu gestalten. 10. Ankauf Fahrzeuge für Bauhof und Wasserwerk: Dazu erläutert der Vizebürgermeister, dass seitens des Wasserwerkes ein Kostenvoranschlag für das Pickerl für das Fahrzeug Peugeot Partner eingeholt wurde. Die anstehenden Reparaturen würden eine Summe von rund 3.000.- verschlingen, dessen Motorservice kostet nochmals zwischen 3.000 und 4.000. In Seite 10

Summe ist das ein Betrag, der keinesfalls in dieses alte Fahrzeug investiert werden soll. Es ist deshalb erforderlich ein neues Fahrzeug anzukaufen. Auch für den Kanalbau wird ein neues Fahrzeug, seitens des Bauhofes gebraucht, weshalb insgesamt an die Anschaffung von 2 Neuwagen gedacht ist. Mittlerweile wurden bereits einige Offerte eingeholt. Preisverhandlungen sollen in Kürze geführt werden. Vizebürgermeister Karl Burkert ersucht deshalb den Gemeinderat, um das Pouvoir bis zu einem Betrag von 40.000 insgesamt 2 Fahrzeuge samt Zubehör wie Anhängevorrichtung, Drehlicht etc. anzukaufen. Es wird versucht werden, wesentlich unter diesem Betrag abzuschließen. Über Antrag von Vizebürgermeister Karl Burkert wird das Pouvoir von 40.000 seitens des Gemeinderates einstimmig genehmigt. Nicht öffentliche Sitzung Personalangelegenheiten: 11. Ende der Sitzung: 19:30 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: Seite 11