Konzeption Villa MitMensch Calenberger Land Vor dem Steintor Pattensen

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Transkript:

Konzeption Villa MitMensch Calenberger Land Vor dem Steintor 5 30982 Pattensen 1

Einführung Bereich Die in 2008 ratifizierte UN-Konvention fordert besonders für Menschen mit Behinderungen Wohnangebote zu entwickeln, die ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben in gleichberechtigter Weise in der Gesellschaft ermöglichen. Barrierefreier, bezahlbarer Wohnraum ist jedoch für Menschen mit Behinderungen in der heutigen Zeit in vielen Großstädten ein seltenes Gut geworden. Dabei stellt für diese Klientel nicht nur das Aufspüren solchen Wohnraumes eine Hürde dar, vielmehr sind es auch die behördlichen Vorbereitungen, Beantragungs- und evtl. auch Widerspruchsverfahren, denen sich Menschen mit Behinderungen stellen müssen, wenn Sie in einer eigenen Wohnform leben möchten. Viele Menschen mit Behinderungen die in stationären Einrichtungen leben und den Wunsch verfolgen, ein eigenständiges Leben in der eigenen Wohnung zu führen, haben häufig auch den Wunsch eine Zwischenetappe gehen zu können, indem sie vor dem Schritt in die eigene Wohnung, eine gemeinschaftliche Wohnform in selbständigerer Form erleben möchten, um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Selbstorganisation trainieren und leben zu können. Die Annastift Leben und Lernen ggmbh betreibt und entwickelt seit vielen Jahren stetig neue Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, um den Einstieg in ein selbstbestimmtes Leben, unabhängig von gewerblichen oder gemeinnützigen Trägern, führen zu können. Der Bundesverband e.v. besteht seit 1955, der Bereich Hannover wurde am 26.04.1969 gegründet und hat heute seinen Sitz in Pattensen. Seit Anbeginn ist die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen Satzungsaufgabe, in Pattensen wird dieses Ziel seit 2008 intensiv verfolgt. Seit Gründung besteht ein enges Verhältnis zum Annastift so dass sich nun mehr der Kreis schließt. Die Villa MitMensch steht unter der Schirrmherrschaft (und Förderung) durch die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Pattensen. Dieses Konzept beschreibt die inklusionsorientierte Wohngemeinschaft in der Villa MitMensch in Pattensen, in der Menschen mit Behinderungen gemeinsam leben. Das Hauptinteresse der Konzeptverantwortlichen liegt darin, alternative Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen außerhalb stationärer Einrichtungen anbieten zu können. Ein Schritt in Richtung lebenslanges, selbstbestimmtes und quartiernahes Wohnen soll damit ermöglicht werden. 2

Die Villa MitMensch in Pattensen ermöglicht eine Wohnform, die weitestgehend den Vorgaben der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung entspricht. Das Zusammenleben von Menschen mit Behinderung erfordert von allen Seiten Respekt, den Grundsatz der Gleichwertigkeit und die volle Überzeugung aller Mitwohnenden. Im Rahmen einer solchen WG Wohnraum zu teilen, ermöglicht für alle Beteiligten ein weitgehend selbstbestimmtes Miteinander, das von Toleranz, Voneinander- Miteinander- Lernen und Kommunikationsintensität geprägt ist. Die Villa MitMensch Der BSK Bereich vermietet drei barrierefreie WG-Zimmer mit großzügigem Gemeinschaftsbereich Vor dem Steintor 5 in 30982 Pattensen an Menschen mit Behinderungen, die einen sozialpädagogischen Fachleistungsbedarf haben. Die sozialpädagogische Fachleistung wird durch das Ambulant Betreute Wohnen der Annastift Leben und Lernen ggmbh gewährleistet. Die Zimmer sind 25m² groß und werden zu einem einheitlichen Quadratmeterpreis vermietet. Die Gemeinschaftsräume werden zu gleichen Teilen auf die Anzahl der WG-Zimmer verteilt und im Mietvertrag als gemeinschaftlicher Wohnanteil ausgewiesen. Somit erhält auch jeder Mieter ein gleiches Mitspracherecht bezüglich der Gestaltung und Nutzung der gemeinschaftlichen Räume. Die Villa MitMensch stellt eine betreute Wohnform dar, in der alle WG-Bewohner einen Eingliederungshilfebedarf im Sinne des 53 SGB XII haben. Je nach Umfang des individuellen sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfes, werden die WG- Bewohner im Alltag beraten und begleitet. Die Lebens- und Alltagsorganisation stehen dabei im Vordergrund. Die WG-Bewohner können auch, neben der persönlichen sozialpädagogischen Begleitung, eine gemeinsame Beratung (bis zu 4 Stunden pro Monat) für die WG- Gestaltung abrufen. Die hauswirtschaftliche Versorgung, sowie die persönliche Pflege- und Betreuung organisiert jedes WG-Mitglied eigenverantwortlich. Die Gestaltung der Gemeinschaftsräume, sowie die Organisation der gemeinschaftlichen Hauswirtschaft und Hauspflege werden von allen WG-Mitgliedern erbracht und sind verpflichtend. 3

Die WG-Mitglieder gestalten und entwickeln ihr Zusammenleben untereinander. Zur Einhaltung und Kommunikation von Absprachen und Vereinbarungen werden monatliche Gemeinschaftstreffen abgehalten, bei denen die beschlossenen Absprachen und Vereinbarungen der Wohngemeinschaftsmitglieder festgehalten werden, sowie über die Belegungsverwaltung des Gästezimmers, die allgemeine Kommunikation mit dem Vermieter und das Verwalten einer eventuellen gemeinschaftlichen Haushaltskasse gesprochen wird. Ebenso soll dieses Treffen für die Beteiligung am Auswahlverfahren neuer Wohngemeinschaftsmitglieder genutzt werden. Neue Wohngemeinschaftsmitglieder verpflichten sich mit dem Einzug, sich den Vereinbarungen anzuschließen und die bereits getroffenen Regelungen und Entscheidungen zu respektieren. Individuelle Lebensgestaltung Zur Unterstützung der individuellen Lebensgestaltung wird jedem Mieter der Villa MitMensch entsprechend seines persönlichen sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfes (nach Feststellung durch den Sozialhilfeträger), ein/e Mitarbeiter/-in aus dem Team des Ambulant Betreuten Wohnens der Annastift Leben und Lernen ggmbh im Sinne einer aufsuchenden Tätigkeit wöchentlich zur Seite gestellt. Diese Leistung verfolgt das Ziel einer eigenständigen Lebensführung. Das Angebot ist zu verstehen als ein, am Bedarf der betreuten Person orientiertes und verbindliches Betreuungsangebot, das sich auf ein breites Spektrum an Hilfestellungen in allen Lebensbereichen bezieht und der sozialen Integration dient. Im Ambulant Betreuten Wohnen kommen die Leitlinien von Individualität, Normalisierung, Selbstbestimmung, Partnerschaftlichkeit, Empowerment und Integration zum Tragen und können durch die sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden. Dieses bedeutet konkret: Beratung und ggf. Training in der konkreten Alltagsbewältigung (z.b. Einrichten der Wohnung; Anträge stellen; Therapien wie Krankengymnastik, Ergotherapie usw. aufnehmen, Umgang mit Geld, Haushaltsführung; Selbstversorgung). Beratung, Unterstützung und ggf. Training im Hinblick auf die (Frei-) Zeitgestaltung. Unterstützung hinsichtlich eines möglichst eigenständigen Lebens, mit Hilfe eines ambulanten Pflege- und Betreuungssystem, insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit Pflege- und Hilfspersonal und mit Konflikten, die sich aus der Situation ergeben. 4

Beratung und Unterstützung bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder einer sonstigen Beschäftigung. Beratung und Unterstützung hinsichtlich des Lebens im (eigenen) sozialem Umfeld (Bekannte, Freunde, Partnerschaft, Familie, Nachbarn, Kollegen usw.) Bei Bedarf und Zustimmung der betreuten Person Beratungsgespräche mit Angehörigen/Partner/Innen im geringen Umfang. Pflege- und Hilfstätigkeiten im Sinne des SGB XI gehören nicht zum Leistungsumfang! Die Mitarbeiter/-innen des Ambulant Betreuten Wohnens erbringen direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen. Die direkten Betreuungsleistungen umfassen ausgehend vom individuellen Hilfebedarf die Unterstützung, Beratung und Anleitung in den verschiedenen Lebensbereichen. Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören insbesondere Gespräche im sozialen Umfeld der Betroffenen (z.b. am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, mit dem gesetzlichen Betreuer) Telefonate und Schriftverkehr bzgl. der Alltagsangelegenheiten des Betroffenen (Versicherungen, Arbeitsvertragliches, sonstige Verträge etc.) Vor- und Nachbereitung der direkten Betreuung Dokumentation und Berichtswesen Organisation des Helferfeldes Koordination bzw. Weiterentwicklung der Hilfe- und Unterstützungsplanung Fallbesprechungen/kollegiale Beratung und Supervision, Fortbildung Teamsitzungen Planung und Vorbereitung von Gruppenangeboten Ausfallzeiten / von der betreuten Person nicht wahrgenommene Termine Zeiten für An- und Abfahrt Zu den indirekten Leistungen gehören anteilige Leistungen für Verwaltung, z.b. Leistungsabrechnung, Personalkostenabrechnung etc. Leitung und Organisation des Dienstes Verknüpfung mit den regionalen Versorgungsstrukturen Öffentlichkeitsarbeit 5