Hygieneplan Einrichtungen für Kinder Eine kurze Anmerkung zum Demoplan: Bei den im Internet veröffentlichen Plänen handelt es sich um eine gekürzte Form, bei der nur einige Seiten einzusehen sind. Der komplette Plan wird speziell für Ihre Einrichtung erstellt, normalerweise in Zusammenarbeit mit Ihnen, vor Ort. Durch unseren Kontakt zu verschiedenen Einrichtungen die wir beraten wird unser Hygieneplan ständig aktualisiert und an neue Vorschriften angepasst. Die jeweils neueste Version des Planes bieten wir auf www.hygienefragen.de an. Sie haben den Vorteil, einen aktuellen Hygieneplan zum günstigen Preis zu erhalten. [Ihre Einrichtung] [Ihre Einrichtung Zusatz] [Str. Haus Nr.. [PLZ Ort] Kindergartenleiter/in: Erstellt mit Unterstützung von Erwin Gräml, Fachmann für Hygiene und Desinfektion.
[Ihre Einrichtung] Hygieneplan Seite 2 von 39 Seiten Erwin Gräml, Personenzertifiziert nach ENISO/IEC 17024 Hygieneplan für Kindergarten und krippe Version 2014.2 92284 Poppenricht Häringlohe 11 09621/970453 info@hygienefragen.de 2014 Hygiene Gräml Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ( durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verfassers reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Zur Anwendung Gemäß 36 Infektionsschutzgesetz (IFSG) sind Kindereinrichtungen ab 2001 verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Mit dem Hygieneplan wird der Zweck verfolgt, Infektionsrisiken in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren. Die Ausarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Schritte. Infektionsgefahren analysieren, Risiken bewerten, Risikominimierung ermöglichen Überwachungsverfahren festlegen, den Hygieneplan selbst turnusmäßig überprüfen Dokumentationsund Schulungserfordernisse festlegen. Es erscheint sinnvoll, die Blickrichtung des Hygieneplanes nicht eng auf die Vermeidung von Infektionsgefahren zu beschränken, sondern bestimmte Aspekte des Arbeitsschutzes, der Lufthygiene und der allgemeinen Hygiene mit zu berücksichtigen. Der im Hygieneplan genannte Begriff "regelmäßig" ist nach eigenem Ermessen und Bedarf durch die zuständigen Verantwortlichen der Einrichtung selbst festzulegen. Falls es die besonderen Bedingungen an einer Kindereinrichtung erfordern, wird der Hygieneplan entsprechend erweitert. Desinfektionsmaßnahmen müssen im Kindergarten auf das nötigste beschränkt werden. Gerade aber, wo Kinder im Windelalter betreut werden ist eine gezielt Anwendung unvermeidbar. ACHTUNG: Für Fehler, die durch Übernahme, Druck, neue DIN Normen oder Gesetze entstanden sind oder werden, besteht keine Haftung durch den Verfasser. Es wird empfohlen die Unterlagen stets den neuesten Richtlinien anzupassen.
[Ihre Einrichtung] Hygieneplan Seite 3 von 39 Seiten Gliederung des Hygieneplans Zur Anwendung...2 Gliederung des Hygieneplans...3 1. Hygienische Grundlagen, allgemeine Festlegungen und Definitionen...5 1.1 Hygienemanagement... 5 1.2 Hautdesinfektion... 5 1.3 Händedesinfektion... 5 1.4 Reinigung... 5 1.5 Flächendesinfektion / Desinfizierende Reinigung... 6 1.6 Desinfektionsmittel... 6 1.7 Desinfektionsplan... 6 2. Basishygiene...7 2.1. Händehygiene...7 2.1.1 Händehygiene beim Personal... 7 Personalbezogenen Maßnahmen:... 7 2.1.2 Händehygiene bei Kindern... 8 2.2. Hygiene in Aufenthaltsräumen für Kinder...8 2.2.1 Lufthygiene... 8 2.2.2 Kleiderablage... 8 2.2.3 Abfallentsorgung... 8 3. Reinigung der Einrichtung...9 3.1 Bettwäsche... 9 3.2 Tische/Fußböden... 9 3.3 Wickeltische und Wickelauflagen... 9 3.4 Spielmaterial... 9 3.5 Schutzmaßnahmen für das einrichtungseigene Personal... 9 3.6 Unfallgefahren... 9 4. Hygiene in Sanitärbereich...10 4.1 Sanitärausstattung... 10 4.2 Wartung und Pflege... 10 4.3 Be- und Entlüftungen... 10 6B5. Trinkwasserhygiene...11 5.1 Anlagen zur Erwärmung von Wasser für den menschlichen Gebrauch.... 11 5.2 Legionellenprophylaxe... 11 5.3 Vermeidung von Stagnationsproblemen in Wasserleitungen... 11 6. Anforderungen der Ersten Hilfe, Schutz des Ersthelfers...12 6.1 Versorgung von Bagatellwunden... 12 6.2 Behandlung kontaminierter Flächen... 12 6.3 Überprüfung des 1.Hilfe-Inventars... 12 6.4 Notrufnummern... 12 7. Küche, Umgang mit Lebensmittel...13 Räumliche Anforderungen... 13 7.1 Allgemeine Anforderungen... 13 7.2 Händedesinfektion... 14 7.3 Flächenreinigung und -desinfektion... 14 7.4 Lebensmittelhygiene... 15 Einkauf und Transport... 15 Lagerung... 16 Verarbeitung... 16 Umgang mit rohen Eiern... 16 Zubereitung pulverförmiger Säuglingsnahrung... 16 Zubereitung von Gläschenkost... 17 Sonstige Maßnahmen:... 17 7.5 Tierische Schädlinge... 17
[Ihre Einrichtung] Hygieneplan Seite 4 von 39 Seiten 8. Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen, Meldung...18 9. Sonderfragen...19 9.1 Feuchtigkeitsschäden... 19 9.2 Hygiene des Spielsandes im Außenbereich... 19 9.2.1 Pflege des Spielsandes... 19 10. Sondermaßnahmen beim Auftreten spezieller Erkrankungen...21 10.1 Sondermaßnahmen beim Auftreten von Durchfallerkrankungen... 21 10.2 Sondermaßnahmen beim Auftreten von Läusen... 21 Sondermaßnahmen beim Auftreten von Krätze... 21 11. Immunprophylaxe für Beschäftigte...23 12. Verzeichnis der verwendeten Literatur...24 ANLAGE 1: 33, 35 und 36 lfsg...25 33 Gemeinschaftseinrichtungen... 25 35 Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen... 25 36 Einhaltung der Infektionshygiene... 25 Anlage 2: 34 IFSG und zugehöriger amtlicher Kommentar...26 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes... 26 Amtliche Begründung 34 und 35... 27 Zu Absatz 6... 29 Zu Absatz 7... 29 58BZu Absatz 8... 29 Zu Absatz 9... 30 Zu Absatz 10... 30 Zu Absatz 11... 30 Zu Absatz 1... 30 Zu Absatz 2... 32 Zu Absatz 3... 33 Zu Absatz 4... 34 Zu Absatz 5... 34 Zu Absatz 6... 34 Zu Absatz 7... 35 Zu Absatz 8... 35 Zu Absatz 9... 35 Zu Absatz 10... 36 Zu Absatz 11... 36 Anlage 3...38 Meldeformular nach 34 lfsg für Kindereinrichtungen...38
[Ihre Einrichtung] Hygieneplan Seite 5 von 39 Seiten 1. Hygienische Grundlagen, allgemeine Festlegungen und Definitionen. 1.1 Hygienemanagement Die Leiterin, der Leiter der Kindereinrichtung trägt die Verantwortung für die Vorhaltung und Sicherung der hygienischen Voraussetzungen. Zu den Aufgaben des Hygienemanagements gehören unter anderem: Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen Durchführung von Hygienebelehrungen Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern 1.2 Hautdesinfektion Eine Hautdesinfektion wird immer dann erforderlich, wenn mit einer Verletzung der Epidermis und infolgedessen mit einer Keimverschleppung in tiefere Körperregionen zu rechnen ist. Zur Infektionsprophylaxe muss das vorgesehene Hautareal mit einem geeigneten Hautdesinfektionsmittel desinfiziert werden. 1.3 Händedesinfektion Die Händedesinfektion stellt unumstritten die UwichtigsteU und einfachste Maßnahme im Rahmen der Infektionsprophylaxe dar. Durch sehr einfache Maßnahmen kann so die Keimkette unterbrochen werden. Kreuzinfektionen werden zu ca. 80 % über die Hände übertragen! Bei der Händedesinfektion muss eine Einwirkungszeit von mindestens einer halben Minute unbedingt eingehalten werden Die hygienische Händedesinfektion tötet die so genannten transienten Keime oder auch Anflugkeime ab, die durch Kontakt mit Flächen, Gegenständen, etc. auf die Haut gelangen (ständig wechselndes Keimspektrum). Wirkstoff der Händedesinfektionsmittel ist in der Regel 70 80 %iger Alkohol (Ethanolisopropanol). (siehe auch Punkt 2.1 Händehygiene). 1.4 Reinigung Hier steht eindeutig die optische Sauberkeit und weniger die Keimarmut im Vordergrund der Bemühungen. Reinigung schafft (optisch) Sauberkeit und senkt (zeitweilig) die Keimzahlen. Auf allen Flächen (Flure, Treppen, Räume, Mobiliar, Geräte usw.) sind weniger oder mehr, überwiegend apathogene Keime nachweisbar. Von Ausnahmen abgesehen nur feucht bzw. nass reinigen, nicht trocken! Es sind Einmal Reinigungstücher oder zur Wiederverwendung geeignete Reinigungstücher zu verwenden. Alle wieder verwendbaren Reinigungsutensilien (Wischmopp, Wischlappen, Spüllappen...) sind nach Gebrauch aufzubereiten, vorzugsweise Waschen bei mindestens 60 C und bis zur erneuten Verwendung trocken und staubfrei zu lagern. Für alle Reinigungs und Spültätigkeiten sind täglich frische Lappen, Mopps zu verwenden. Bei Kontamination mit Ausscheidungen sind diese sofort zu wechseln