Konzeption für eine integrative Lerngruppe

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Transkript:

Konzeption für eine integrative Lerngruppe an der Robert-Schuman-Europaschule - Struktur - Organisation - Unterricht - Leistungsbewertung

1 Vorwort Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Kleine eine Leiter bekommt. (frei nach Reinhard Turre) SchülerInnen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf werden in einer Klassengemeinschaft der Gesamtschule unterrichtet. Dabei werden die fachlichen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen nach ihrem jeweiligen Leistungsvermögen gefördert. Soziale Ziele stehen im Vordergrund des gemeinsamen Lernens. Alle Kinder können im Erleben der Andersartigkeit voneinander lernen. Nur wenn der Umgang mit den unterschiedlichsten Menschen in Schule und Gemeinschaft gelebt wird und nicht nur Lippenbekenntnis bleibt, wachsen kooperationsfähige und tolerante Mitglieder unserer Gesellschaft heran. Seit dem Schuljahr 2012/13 gibt es an der Robert-Schuman-Europaschule eine integrative Lerngruppe mit insgesamt 25 Schülerinnen und Schülern, in der 6 Kinder mit dem Förderbedarf Lernen zieldifferent aber gemeinsam unterrichtet werden. 2 Sächliche, räumliche, personelle Voraussetzungen 2.1 Sächliche Ausstattung Zunächst erhalten alle SchülerInnen der 5. Klasse einheitliche Lehrmittel. Diese können durch Lehrmittel ergänzt werden, die auf den Förderbedarf abgestimmt sind. Am Ende der Klasse 5 wird über die Beschaffung individueller Lehrwerke (eingeschlossen der Eigenanteil der Erziehungsberechtigten) Fach für Fach im Team und in Absprache mit den FachlehrerInnen für das kommende Schuljahr entschieden. Durch die finanzielle Unterstützung des Schulträgers, der Stadt Willich, war es möglich, zusätzliches Förder-, Anschauungs- und Einzelarbeitsmaterial anzuschaffen. Das Material dient zur Freien Arbeit, zur Veranschaulichung abstrakter Lerninhalte, zur Wiederholung, Vertiefung und Übung, zur individuellen Förderung nach den Lehrplänen der Förderschule sowie zur individuellen Erfolgskontrolle. Im Folgenden werden beispielhaft einige Materialien aufgezählt: - Lernsystem LOGICO mit vielfältigen Übungsmappen zu den Bereichen Mathematik, Sprache, Englisch und Sachunterricht - Anschauungsmaterial im Bereich Mathematik wie z.b. Tausenderwürfel, Hunderterbretter, Zehnerstangen etc. - Montessorimaterial: Hunderterbrett, Pythagorasbrett - Lese-Rechtschreib-Trainer - Spiele zum Erlernen des englischen Grundwortschatzes - Verschiedene Lernkarteien zur Erarbeitung von sachkundlichen Themen - Spiele zur Verbesserung der optischen und akustischen Wahrnehmung - Spiele zur Förderung der Konzentrationsfähigkeit Zudem sind alle Förderräume mit Computern und entsprechenden Lernprogrammen ausgestattet. Der Fahrdienst für Schüler und Schülerinnen mit Förderbedarf muss in Absprache mit der Stadt organisiert werden. 2

2.2 Räumliche Ausstattung Für die sonderpädagogische Förderung steht ein zusätzlicher Raum zur Verfügung, der als Differenzierungs-, Förder- und Beratungsraum genutzt wird. Dieser Raum muss in unmittelbarer Nähe zum Unterrichtsraum liegen, damit bei einem Unterricht mit der offenen Tür für die SonderpädagogIn die Möglichkeit besteht, problemlos von einem Raum zum anderen zu pendeln und so die SchülerInnen bei einer äußeren Differenzierung zeitgleich zu unterstützen Dieser zusätzliche Raum bietet SchülerInnen außerdem die Möglichkeit, sich in Krisen- und Überforderungssituationen zurückzuziehen. Er ist mit Lernmaterial, Spielen, Bewegungs- und Entspannungseinrichtungen ausgestattet. 2.3 Personelle Ausstattung Die LehrerInnen sollen freiwillig den Unterricht übernehmen. Die Klassenleitung besteht aus zwei KollegInnen. Der Stundenplan ist so angelegt, dass die Klassenlehrer- Innen möglichst viele Unterrichtsfächer in der eigenen Klasse abdecken. Die Klassen- und FachlehrerInnen planen gemeinsam mit den SonderpädagogInnen den Unterricht. Für das Team aus KlassenlehrerInnen und SonderpädagogIn gibt es eine wöchentliche Besprechungsstunde im Stundenplan. Das Tätigkeitsfeld der SonderpädagogInnen ist nicht beschränkt auf den unmittelbaren Einsatz in der integrativen Lerngruppe. Daraus können sich u.a. folgende Aufgaben ergeben: Beratung der LehrerInnen hinsichtlich eines besonderen didaktischen Arrangements der Unterrichtsarbeit Beratung der Erziehungsberechtigten im häuslichen Umfeld Abstimmung mit Fachärzten und anderen Experten, z.b. über den Einsatz spezieller behinderungsspezifischer Hilfsmittel Intervention bei psychosozialen Problemen Mobilitätstraining im Lebensumfeld der SchülerInnen Vorbereitung Fachtage Sonderpädagogische Themen Kontakt zur Grundschule als Vorbereitung zur Übernahme in die weiterführende Schule IntegrationshelferInnen werden durch die Eltern beim Jugendamt beantragt. Frauen und Männer im Freiwilligen Sozialen Jahr können diese ggf. unterstützen. 3 Schüler und Lerngruppen Die Klassenstärke der integrativen Lerngruppe sollte möglichst klein sein und daher maximal 25 Kinder betragen. Die Anzahl der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollte in der Regel auf 5 begrenzt bleiben. Sonderpädagogischer Förderbedarf bedeutet im Sinne der 19 und 20 des Schulgesetzes 2008 zunächst allgemein, dass ein Kind oder Jugendlicher eine größere Aufmerksamkeit bei seiner schulischen Lern- und Entwicklungsförderung benötigt. Dies wird in einem festgelegten diagnostischen Verfahren untersucht und mit 3

einem Gutachten den Schulämtern vorgeschlagen. Diese stellen daraufhin den sonderpädagogischen Förderbedarf fest, bestimmen den Förderschwerpunkt und den Förderort. Die Förderschwerpunkte der zu unterrichtenden Kinder und Jugendlichen sind Geistige Entwicklung, Lernen, Soziale und emotionale Entwicklung sowie Körper und Motorik. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Die geistige Entwicklung unterscheidet sich in gravierendem Maße von Gleichaltrigen. Die Förderung zielt auf basale Erfahrungen und lebenspraktische Fähigkeiten ab sowie auf den Erwerb grundlegender Kulturtechniken. Förderschwerpunkt Lernen Die Entwicklung der schulischen Lernkompetenzen ist verzögert und benötigt eine sachkundige Begleitung. Lernerfolge sind für jeden lernenden Menschen als Antrieb zum Weiterlernen nötig. Wenn Kinder außerordentliche Lernschwierigkeiten haben, ist das Risiko des Versagens und Scheiterns sehr groß. Sie benötigen dann frühzeitig andere Lernwege, Unterstützung beim Finden geeigneter Lernstrategien und oft einfach mehr Zeit. Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Aus den unterschiedlichsten Gründen kann die Fähigkeit zum Umgang mit den Gefühlen und zum sozialen Miteinander gravierend beeinträchtigt sein. Diese Kompetenzen sind für eine erfolgreiche Schulzeit von großer Bedeutung. Manche Kinder und Jugendliche haben eine Begleitung nötig, um ihre Verhaltensweisen zu reflektieren. Dabei müssen sie lernen sich zu ihrem eigenen Wohl und dem ihrer Mitmenschen zu steuern. Förderschwerpunkt Körper und Motorik Wenn die körperlichen Bedingungen für die Bewegung beeinträchtigt sind, werden dem schulischen Lernen schnell schwer überwindbare Grenzen gesetzt. Es sind dann räumliche und bauliche Voraussetzungen zu schaffen, damit ein erfolgreiches Lernen auch unter diesen Bedingungen möglich ist. Gleichzeitig haben Kinder und Jugendliche mit körperlichen Beeinträchtigungen in vielen Alltagssituationen eine Begleitung nötig. Ohne dass es zu einer Überforderung kommt, müssen richtig dosierte Anforderungen gestellt werden. Hilfen geben und Selbständigkeit einfordern sind bei dieser Begleitung oft eine Gratwanderung. Hilfen und Unterstützung benötigen sie bei der Bewältigung der erheblichen seelischen Anforderungen bzw. Belastungen. 4 Unterrichtsorganisation Für alle Schüler gilt die Stundentafel der Gesamtschule. Die SchülerInnen mit Förderbedarf nehmen grundsätzlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an allen Unterrichtsfächern teil. Abweichungen von der Stundentafel der Klasse können durch den Bedarf an sonderpädagogischem Förderunterricht und Therapien entstehen. In Absprache des Teams wird für die SchülerInnen nach individuellem Förderplan ein Konzept erstellt. Kriterien sind sonderpädagogischer Förderbedarf, Homogenität der Gruppe, jahrgangsübergreifende Maßnahmen (z.b. beim lebenspraktischen Unterricht), möglicher Einsatz der SonderpädagogInnen, Koordination der Stunden im Stundenplan und Regelung des Fahrdienstes. 4

Der Unterricht wird regulär im Klassenbuch dokumentiert. Im Kurssystem führt der Lehrer eine Kursliste. 5 Unterricht Inhalte und Methoden Die große Bandbreite der Lern- und Leistungsvoraussetzungen erfordert Individualisierung und Differenzierung. Dies wird ermöglicht durch geeignete Rahmenbedingungen und Methoden, insbesondere offene Unterrichtsformen. Günstige Unterrichtsformen: - Freiarbeit - Gruppenarbeit - Partnerarbeit - Projektorientiertes Arbeiten - Stationenarbeit - Formen des kooperativen Lernens Zusammenarbeit des Unterrichtsteams: - team teaching: Lehrkräfte der allgemeinen Schule und sonderpädagogische Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen SchülerInnen gemeinsam durch. Das kann heißen, dass sie gemeinsam oder abwechselnd die Führung übernehmen. - supplemental teaching: Eine Lehrkraft führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zusätzliches Material und differenzierte Hilfen für diejenigen SchülerInnen an, die den Stoff so nicht bewältigen können. - remedial teaching: Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von SchülerInnen, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen Niveau operieren. - parallel teaching: Jede Lehrkraft unterrichtet eine Klassenhälfte, beide beziehen sich auf dieselben Inhalte. - station teaching: Der Unterrichtsinhalt wird in zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebildet, die zuerst von der einen, dann von der anderen Lehrkraft unterrichtet werden. - one teach one drift: Eine der beiden Lehrkräfte übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt SchülerInnen bei ihrer Arbeit, bei der Regulation ihres Verhaltens, bei der Verwirklichung ihrer kommunikativen Absichten. - one teach one observe: Eine Lehrkraft übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere beobachtet. (vgl. Manual zur Erstellung eines schulischen Konzepts: Gemeinsames Lernen auf dem Weg zur Inklusion / Bezirksregierung Düsseldorf / Nov. 2012 / Seite 27) 5

Ziele des integrativen Unterrichts sind: Differenzierte gemeinsame Unterrichtung, soziale Teilhabe der behinderten SchülerInnen, soziales Lernen bei allen SchülerInnen, individuelle Förderung und angemessene Leistungsentwicklung bei allen SchülerInnen. Das didaktische Konzept lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Ein qualitativ guter Unterricht ist durch kooperative Lernprozesse, fächerübergreifende Lerngegenstände im Sinne des Projektlernens gekennzeichnet. Dieser Unterricht kann durch Prinzipien wie die Selbsttätigkeit, Situationsorientierung, Lernen mit allen Sinnen sowie durch Unterrichtsformen der Freiarbeit, des Wochenplans, des Stationenlernens, des Gesprächskreises ausgeprägt werden. Hierfür erforderlich sind gute Teamstrukturen und intensive externe Kooperationsbeziehungen. Der Weg zur inklusiven Schule findet nicht nur in der Unterrichtsebene statt, sondern bezieht alle Ebenen einer Schule in den Prozess der integrativen Schulentwicklung mit ein. Die SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne der allgemeinen Schule sowie der Richtlinien und Lehrpläne des dem festgestelltem Förderbedarf entsprechendem Sonderschultyps unterrichtet. 6 Leistungsbewertung 6.1 Zeugnisse Die Leistungen der SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden im Zeugnis beschrieben (vgl. AO-SF, 27 Abs. 1). Für SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt Lernen kann die Schulkonferenz beschließen, dass in Zeugnissen ab Klasse 5 eine Bewertung des Leistungsstands in den Fächern zusätzlich mit Noten möglich ist. In diesem Fall erhalten SchülerInnen Noten in den einzelnen Fächern. Eine Bewertung mit Noten setzt voraus, dass die Leistungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Hauptschule entsprechen. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen (vgl. AO-SF, 27 Abs. 4). Darüber hinaus können die SchülerInnen in einzelnen Fächern mit Noten beurteilt werden, wenn zu erwarten ist, dass der Schüler/ die Schülerin am Ende der Klasse 10 den HA 9 erreichen kann. Dies wird deutlich, wenn von der Klassenkonferenz festgestellt wird, dass der Schüler/ die Schülerin den Grundanforderungen im Fach Deutsch oder Mathematik entspricht (vgl. AO-SF, 27 Abs. 2). Die SchülerInnen erhalten ein Zeugnis mit der Bemerkung:...wird nach den Unterrichtsvorgaben der Gesamtschule und den Richtlinien des Förderschwerpunktes Lernen im Bildungsgang des Förderschwerpunktes Lernen unterrichtet. wird nach den Unterrichtsvorgaben der Gesamtschule und im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Bildungsgang des Förderschwerpunktes Geistige Entwicklung unterrichtet. 6

6.2 Abschlüsse Zieldifferente SchülerInnen können die Sekundarstufe I mit unterschiedlichen Abschlüssen beenden: ohne Abschluss Abschluss der Schule für Lernbehinderte nach Klasse 9 (erfüllt Leistungsanforderungen der Klasse 9 nach 10 Schulbesuchsjahren) Abschluss der Schule für Lernbehinderte nach Klasse 10 Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (erfüllt Leistungsanforderungen der Klasse 9 nach 10 Schulbesuchsjahren). SchülerInnen, die den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 anstreben, müssen auf der ZK, die Ende der Klasse 9 stattfindet, dem Bildungsgang Hauptschule zugeordnet werden. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (der sonderpädagogische Förderbedarf muss Ende der Klasse 9 aufgehoben werden) 7 Pädagogisch/Fachlicher Austausch Im Vorfeld der Zeugniskonferenzen beraten SonderpädagogInnen und interessierte KlassenlehrerInnen über den sonderpädagogischen Förderbedarf der einzelnen SchülerInnen. Zudem findet im ersten Halbjahr der Klasse 5 eine pädagogische Konferenz statt, in der alle FachlehrerInnen insbesondere über die Lernvoraussetzungen und Förderbedürfnisse der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beraten. Dieses Konzept wird ständig fortgeschrieben. Willich, im Januar 2013 7