Einladung. zur 10. Sitzung des Betriebsausschusses lade ich Sie hiermit im Einvernehmen mit dem/der Ausschussvorsitzenden ein.



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Transkript:

Stadt Melle Der Bürgermeister Melle, den 19.11.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, zur 10. Sitzung des Betriebsausschusses lade ich Sie hiermit im Einvernehmen mit dem/der Ausschussvorsitzenden ein. Sitzungstermin: Donnerstag, den 04.12.2014, um 18:00 Uhr Sitzungsort: Hotel "Bayrischer Hof", Bahnhofstr. 14, 49324 Melle T A G E S O R D N U N G Öffentlicher Teil 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 2 Feststellung der Tagesordnung 3 Einwohnerfragestunde 4 Genehmigung der Niederschrift 5 Bericht der Verwaltung 6 Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Jahr 2015 Vorlage: 2014/0210 7 Festsetzung der Abgaben für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtungen im Kalenderjahr 2015 Vorlage: 2014/0231 8 Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Vorlage: 2014/0209 9 Wünsche und Anregungen Nicht öffentlicher Teil 1 Auftragsvergabe Brunnenbohrung Föckinghausen Vorlage: 2014/0207 2 Auftragsvergabe Beschaffung von Wasserzählern Vorlage: 2014/0232 Mit freundlichem Gruß gez. Reinhard Scholz Reinhard Scholz Bürgermeister

Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage 2014/0210 Amt / Fachbereich Datum / Wasserwerk 21.10.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Status Sitzungstermin Betriebsausschuss 04.12.2014 Ö Verwaltungsausschuss 09.12.2014 N Rat der Stadt Melle 17.12.2014 Ö Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Jahr 2015 I. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Melle setzt den Wirtschaftsplan des Wasserwerks für das Jahr 2015 wie folgt fest: I. Erfolgsplan Erträge Aufwendungen Jahresüberschuss 2.853.000 EUR 120.000 EUR 2.973.000 EUR II. Vermögensplan Benötigte Mittel Vorhandene bzw. zu beschaffende Mittel 1.048.000 EUR 1.048.000 EUR III. Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird hiermit auf 250.000 EUR festgesetzt. IV. Kreditaufnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen wird auf 0 EUR festgesetzt. Seite 1 von 3

V. Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 850.000 EUR festgesetzt. VI. Stellenübersicht Die Stellenübersicht 2015 wird in der vorliegenden Form beschlossen. gez. Reinhard Scholz gez. Malte Schönfeld gez. Klaus Leimbrock Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter Seite 2 von 3

I. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Der Planentwurf wird hiermit zur Beratung vorgelegt. Erläuterungen dazu befinden sich in den Vorbemerkungen. Hierauf wird Bezug genommen. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Investitionsvorhaben erfolgen in der Sitzung. Seite 3 von 3

Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage 2014/0231 Amt / Fachbereich Datum / Wasserwerk 03.11.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Status Sitzungstermin Betriebsausschuss 04.12.2014 Ö Verwaltungsausschuss 09.12.2014 N Rat der Stadt Melle 17.12.2014 Ö Festsetzung der Abgaben für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtungen im Kalenderjahr 2015 I. Beschlussvorschlag Die Satzung der Stadt Melle über die Höhe der Abgaben für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtungen für das Kalenderjahr 2015 wird in der anliegenden Fassung beschlossen. Gez. Reinhard Scholz gez. Malte Schönfeld gez. Klaus Leimbrock Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter Seite 1 von 2

II. Sach- und Rechtslage Nach den Bestimmungen der Wasserabgabensatzung sind der Beitragssatz für die Berechnung der Wasserversorgungsbeiträge, die Wasserbenutzungsgebühren, der Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse und die Gebühren für sonstige Zwecke alljährlich durch Ratsbeschluss neu festzusetzen. Die Wasserversorgungsbeiträge richten sich nach dem Gesamtanlagenprinzip (Globalberechnung). Der Beitragssatz errechnet sich aus der Division des umlagefähigen Aufwandes durch die Gesamtbeitragsflächen. Die Kalkulation (sh. Anlage) zeigt auf, dass der umlagefähige Aufwand im Jahr 2013 gestiegen ist. Da die Beitragsflächen durch Neuerschließungen nur in einem geringeren Verhältnis angestiegen sind, steigt der Beitragssatz von brutto 4,23 auf 4,34 je qm Vollgeschossfläche. Die Nachkalkulation der Wasserbenutzungsgebühren (Wasserpreis und Grundgebühr) hat für das Jahr 2013 noch einen leichten Überschuss von rund 1.600,-- ergeben. Schon die Plankalkulation für 2014 wies ein Defizit von 115.000,-- aus. In der Plankalkulation 2015 steigt das Defizit auf 161.000,-- (sh. Anlage). Diese Defizite können durch die Überschüsse der Vorjahre gedeckt werden, so dass die Gebührensätze unverändert bleiben können. Es ist aber abzusehen, dass es bei planmäßiger Entwicklung der Aufwendungen und Erträge in den nächsten Jahren zu Gebührensteigerungen kommen wird. Eine Vergleichsberechnung des Aufwendungsersatzes für Grundstücksanschlüsse ergibt, dass die derzeitigen Einheitssätze für die Herstellung von Anschlussvorrichtungen im öffentlichen Bereich nicht mehr kostendeckend sind. Hier ist eine leichte Erhöhung erforderlich. Seite 2 von 2

Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage 2014/0209 Amt / Fachbereich Datum / Wasserwerk 21.10.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Status Sitzungstermin Betriebsausschuss 04.12.2014 Ö Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 I. Beschlussvorschlag Mit der Jahresabschlussprüfung 2014 wird die Revisions-Treuhand Schäfer und Dr. Rudel GmbH, Niedersachsenstraße 11 a, 49074 Osnabrück, beauftragt. Gez. Reinhard Scholz gez. Malte Schönfeld gez. Klaus Leimbrock Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter Seite 1 von 2

I. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ist der Jahresabschluss jährlich zu prüfen. Die Jahresabschlussprüfung obliegt dem für die Gemeinde zuständigen Rechnungsprüfungsamt. Dies kann mit der Prüfung einen sachverständigen Dritten beauftragen oder zulassen, dass dessen Beauftragung im Einvernehmen mit dem RPA durch den Eigenbetrieb erfolgt. Nach Rücksprache mit dem RPA ist dieses wie in den Vorjahren damit einverstanden, dass die Beauftragung eines sachverständigen Dritten zur Prüfung des Abschlusses 2014 direkt vom Wasserwerk erfolgt. Die Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Revisions-Treuhand Schäfer und Dr. Rudel GmbH aus Osnabrück hat bereits die Jahresabschlüsse 2005 bis 2013 geprüft. Um eine Kontinuität der Prüfung bei allen städtischen Beteiligungen zu erreichen, soll die Revisions-Treuhand auch den Abschluss 2014 prüfen. Aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Ausschusses wurde bei den letzten beiden Abschlussprüfung der vor Ort eingesetzte Wirtschaftsprüfer gewechselt. Seite 2 von 2

Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage 2014/0207 Amt / Fachbereich Datum / Wasserwerk 20.10.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Status Sitzungstermin Betriebsausschuss 04.12.2014 N Auftragsvergabe Brunnenbohrung Föckinghausen I. Beschlussvorschlag Den Auftrag für die Bohrung des neuen Brunnen Föckinghausen erhält die Firma Daldrup & Söhne AG, Lüdinghausener Str. 42 46, 59387 Ascheberg, zum Angebotspreis von netto 92.953,38. Gez. Reinhard Scholz gez. Malte Schönfeld gez. Klaus Leimbrock Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter Seite 1 von 2

I. Stellungnahme zur Sach- und Rechtslage Wie im Betriebsausschuss mehrfach berichtet, ist der Brunnen Föckinghausen stark sanierungsbedürftig. Der beauftragte Hydrogeologe schlägt statt einer mit vielen Unsicherheiten behafteten Sanierung den Bau eines Ersatzbrunnens auf einem Nachbargrundstück vor. Ende Oktober wurde mit einer vorbereitenden Aufschlussbohrung in einer kleinen Dimension bis in 160 m Tiefe begonnen. Die Auswertung der Pumpversuche und geophysikalischen Untersuchungen steht noch aus. Hiervon wird abhängen, ob die Vorgaben eingehalten und der Brunnen endausgebaut wird. Hierüber wird in der Sitzung berichtet. Die notwendigen Brunnenbauarbeiten für den Endausbau wurden gemeinsam mit der Aufschlussbohrung beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am 03.09. statt und hatte für dieses Los II folgendes nachgeprüfte Ergebnis: Firma Angebotspreis netto Daldrup & Söhne AG, Ascheberg 92.593,38 Wöltjen GmbH, Großalmerode 142.487,40 Celler Brunnenbau, Celle 192.506,00 Wilhelm Kolkhorst GmbH, Espelkamp 211.595,50 BPS Celle GmbH, Celle 220.570,00 Eugen Engert GmbH, Minden 227.174,50 Hölscher Wasserbau GmbH, Essen Angebot ungültig Da Firma Daldrup deutlich günstiger als der Zweitplatzierte angeboten hat, fand am 11.09. unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes ein Bietergespräch statt. Das Unternehmen konnte die Auskömmlichkeit der Preise aller Positionen glaubhaft nachweisen. Die Arbeiten sollen zeitnah nach Beendigung der Aufschlussbohrung weitergeführt werden. Der Endausbau soll spätestens bis April 2015 beendet sein. Im Wirtschaftsplan 2014 steht zu Lasten von 2015 eine Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung. Für den Wirtschaftsplan 2015 wird ein Ansatz in Höhe von 150.000,-- eingeplant, so dass die Gesamtsumme innerhalb der ursprünglichen Kostenschätzung liegen wird. Seite 2 von 2

Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage 2014/0232 Amt / Fachbereich Datum / Wasserwerk 03.11.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Status Sitzungstermin Betriebsausschuss 04.12.2014 N Auftragsvergabe Beschaffung von Wasserzählern I. Beschlussvorschlag Den Auftrag zur Lieferung von 1.900 Wasserzählern erhält die Firma Angebotspreis von netto. zum Gez. Reinhard Scholz gez. Malte Schönfeld gez. Klaus Leimbrock Bürgermeister Stadtbaurat Amtsleiter Seite 1 von 2

II. Sach- und Rechtslage Bei den Kunden des Wasserwerks sind insgesamt rund 12.000 Wasserzähler unterschiedlicher Größen eingebaut. Aufgrund eichrechtlicher Vorgaben müssen diese nach sechs Jahren gewechselt werden, so dass jedes Jahr rund 2.000 Zähler beschafft werden müssen. Da die ausgebauten alten Wasserzählergehäuse wiederverwendet und damit vom Lieferanten vergütet wurden, musste für die Neuanschaffung pro Zähler nur rund 2,-- plus Eichgebühr gezahlt werden. Über die Beschaffung der o. g. Menge konnte der Betriebsleiter eigenständig entscheiden. Im letzten Jahr wurden die technischen Vorgaben zur Materialzusammensetzung von Wasserzählern geändert, so dass alle Hersteller neue Modelle auf den Markt bringen mussten. Hierdurch können die alten ausgebauten Wasserzähler nicht mehr im herkömmlichen Verfahren weiterverwendet und vergütet werden. Es müssen also alle Zähler neu beschafft werden. Je nach Art der Zähler liegen die Preise nunmehr deutlich höher, so dass die Beschaffung des Bedarfs für 2015 und die Folgejahre in die Entscheidungskompetenz des Betriebsausschusses fallen könnte. Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde der Gesamtbedarf öffentlich ausgeschrieben. Die Submission findet am 18.11.2014 statt. Der Preisspiegel wird vor der Sitzung nachgereicht. Seite 2 von 2