Sicherstellung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern

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Transkript:

Sicherstellung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern Stephan Haniffa Teamleiter Mitgliederservice und Beratung München, 11.06.2012

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) Servicepartner und Dienstleister für Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Patienten in Bayern größte Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands mit ca. 24.000 Mitgliedern Betreut ihre Mitglieder mit ca. 1.500 Beschäftigten serviceorientiert und zuverlässig Verteilt Honorar für ihre Mitglieder in Höhe von ca. 4,5 Mrd. Euro Mitglieder sichern die ambulante ärztliche Versorgung von mehr als 12 Mio. Bürgern im Freistaat 2

Agenda Systemzugang Bedarfsplanung heute Neue Bedarfsplanung Motivation 3

Agenda Systemzugang Bedarfsplanung heute Neue Bedarfsplanung Motivation 4

Systemzugang Zulassung Arztregistereintragung --Anstellung -- Ermächtigung Approbation als Arzt/PP/KJP + Facharztanerkennung bzw. Fachkundenachweis Antrag Arztregister KV des Wohnorts Antrag Zulassung, Anstellung, Ermächtigung Foto: istockphoto.com (für den Praxissitz zuständiger) Zulassungsausschuss Prüfung Prüfung der der Qualifikation Qualifikation Prüfung Prüfung des des Bedarfs Bedarfs 5

Systemzugang Anstellung Anstellung bei Vertragsarzt Anstellung beim Vertragstherap. Anstellung in einem MVZ Sonderbedarfsanstellung Job-Sharing-Anstellung GKV Neugründung Übernahme Praxiswert Zulassung incl. Teil-Zulassung Sonderbedarfszulassung Job-Sharing-Zulassung neu: befristete Zulassung Sonderfall: Ermächtigung Kapitaleinsatz Unternehmer Fotos: Getty Images 6

Systemzugang Zulassung zur vertragsärztlichen, -psychotherapeutischen Versorgung: Beschluss Beschluss durch durch den den Zulassungsausschuss Zulassungsausschuss Verwaltungsakt mit Zuteilung des Status Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut Zulassung Berechtigung Berechtigungund und Verpflichtung Verpflichtung zur zur Teilnahme Teilnahme an an der der vertragsärztlichen,ärztlichen,-psychotherapeutischen Versorgung vertrags- Versorgung vertragsärztliche, - psychotherapeutische Rechte und Pflichten! Zulassung Zulassung erfolgt erfolgt für für den den Ort Ort der der Niederlassung Niederlassung als als Vertragsarzt, Vertragsarzt, -- psychotherapeut psychotherapeut (Vertragsarzt,- (Vertragsarzt,- therapeutensitz) therapeutensitz) räumlicher Mittelpunkt der vertragsärztlichen,- psychotherapeutischen Tätigkeit Versorgungsauftrag ist ist regelhaft regelhaft vollzeitig vollzeitig (d.h. (d.h. hauptberuflich) hauptberuflich) auszuüben auszuüben ( Vollzulassung ) ( Vollzulassung ) voller Versorgungsauftrag Anrechnung in der Bedarfsplanung mit 1,0 Mind.sprechstundenangebot am VA-Sitz von 20 Std./Wo. Nebentätigkeit in Beschäftigungsverhältnis nur bis 13 Std./Wo. 7

Systemzugang Teilzulassung / hälftiger Versorgungsauftrag Der Vertragsarzt kann seinen Versorgungsauftrag (1,0) auf einen hälftigen Versorgungsauftrag (0,5) beschränken. Sprechstundenangebot: 10 Stunden pro Woche Ausschreibung des reduzierten Teils der Zulassung möglich, aber ausschreibungsfähiges Praxissubstrat muss bestehen! 8

Systemzugang Öffentliches Ausschreibungsverfahren und Bewerberauswahl 6 Abgeber Bewerber 1 1 5 5 4 KVB Antrag auf Ausschreibung an KVB + Verzichtserklärung an KVB/ZA durch Abgeber 3 2 Zulassungs ausschuss Bayer. Staatsanzeiger 4 7 Bewerberauswahlverfahren 103(4) SGB V: - berufl. Eignung - Approbationsalter - Dauer ärztl./pt. Tätigkeit - Dauer Eintragung Warteliste - mind. 5 J. Tätigkeit in unterversorgtem Gebiet - Bewerber ist Ehegatte, Partner, Kind, angestellter Arzt o. Praxispartner - Bewerber ist bereit, definierte bes. Versorg.bedürfnisse zu erfüllen (formlose) Bewerbung auf die Ausschreibung an KVB durch Bewerbe) 2 Öffentliche Ausschreibung durch KVB im Bayer. Staatsanzeiger 5 Info über Bewerber von KVB an Abgeber und ZA 3 Kenntnisnahme der Ausschreibung im Bayer. Staatsanzeiger durch Bewerber 6 Privat-Verhandlungen zwischen Abgeber und Übernehmer (z.b. Kaufpreis, Vertrag) 9

Agenda Systemzugang Bedarfsplanung heute Neue Bedarfsplanung Motivation 10

Zulassungsrechtliche Rahmenbedingungen Bedarfsplanung Planungsbereiche (PB): Landkreise, kreisfreie Städte > 100.000 Einwohner beplante Arztgruppen (AG): gegenwärtig 14 Fachrichtungen Festlegung: Anzahl Ärzte je beplanter Fachrichtung für Normversorgung = Versorg.grad von 100% wenn Versorgungsgrad < 110 % keine Sperre = Regelversorgung! 110 % Sperre = Überversorgung Amberg-Sulzbach Amberg Neumarkt i.d. Opf. Tirschenreuth Neustadt a.d. WN Schwandorf Weiden i.d. Opf. Cham Regensburg Änderungen in der Bedarfsplanung im Versorgungsgesetz beabsichtigt! Regensburg Bei Job-Sharing-Zulassung und Anstellung, Ermächtigung spielt die Bedarfssituation generell keine Rolle! Foto: Getty Images 11

Bedarfsplanung für Psychotherapeuten darunter fallen: Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Überwiegend (0,7) und ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte 12

Bedarfsplanung für Psychotherapeuten Neben der allgemeinen Quote der Psychotherapeuten ist sicherzustellen, dass ein Versorgungsanteil vorbehalten ist, in Höhe von 25 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten und mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent den Leistungserbringern, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen. momentan frei: 0,5 Sitze im Lkr. Miltenberg, 1 Sitz im Lkr. Wunsiedel Weitere Entsperrungen sind durch eine Neuberechnung zum 01.01.2013 zu erwarten. 13

Bedarfsplanung Hausärzte (Allgem.-/Prakt. Ärzte/haus. Internisten) fachärztl. Internisten Juli 2011 14

Sonderbedarfszulassungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 2011 wurden 32 Sonderbedarfszulassungen beantragt München: beantragt: 10 stattgegeben: 2 Oberbayern: beantragt: 8 stattgegeben: 2 Oberfranken: beantragt: 3 stattgegeben: 0 Mittelfranken: beantragt: 3 stattgegeben: 2 Unterfranken: beantragt: 3 stattgegeben: 3 Schwaben: beantragt: 5 stattgegeben: 1 2012 wurden bisher 8 Anträge gestellt 15

freie Psychotherapieplätze Analytisch - Bezirkstelle 63-70 Therapieform MUE OBB OFR MFR UFR OPF NDB SCH Einzeltherapie Kinder 121 119 7 7 4 10 36 Gruppentherapie Kinder 2 8 18 9 Gesamt 123 127 7 25 4 19 36 Tiefenpsychologisch Bezirkstelle 63-70 Therapieform MUE OBB OFR MFR UFR OPF NDB SCH Einzeltherapie Kinder 161 137 9 80 24 9 19 85 Gruppentherapie Kinder 13 11 5 11 17 Gesamt 174 148 9 85 35 9 36 85 Verhaltenstherapie Bezirkstelle 63-70 Therapieform MUE OBB OFR MFR 67 OPF NDB SCH Einzeltherapie Kinder 13 64 7 188 30 14 8 12 Gruppentherapie Kinder 6 9 8 2 13 Gesamt 19 73 7 196 30 16 21 12 KVB - Koordinationsstelle Psychotherapie - Juni 2012 16

Kinder- und Jugendpsychiater 157 Betriebsstätten in Bayern (davon 18 Filialen) 112 Zulassungen, davon fast 50 % in den Ballungszentren München: 19 Würzburg: 10 Regensburg: 9 Augsburg: 8 Nürnberg: 7 Landshut : 6 25 Angestellte, 2 Ermächtigungen 17

Kinder- und Jugendpsychiater 58 Weiterbildungsbefugte in Bayern 16 Weiterbildungsassistenten Wie lassen sich Ärzte interessieren für die Kinder- und Jugendpsychiatrie? die vertragsärztliche Tätigkeit? die Tätigkeit in einer ländlichen Region? 18

Agenda Systemzugang Bedarfsplanung heute Neue Bedarfsplanung Motivation 19

Konzeption Auswirkungen Reform Bedarfsplanung Präsentation in der KVB 29.03.2012 S. 20 Bei der Neukonzeption den Versorgungsplanung stehen vier Kernfragen im Vordergrund Stichtag Ärzte/Psychotherapeuten-Soll Festlegung für Planungstypen Neugliederung der Planungsbereiche Einteilung der Planungsgruppen Gesamtkonzept 2 3 1 Neufestlegung der Verhältniszahlen 4 Neuregelung der Sonderbedarfszulassung Regionen Kriterien Instrumente Neue Gruppen? Zuordnung zu Planungsbereichen Augenärzte Kardiologen? Versorgungsbereichsorientiertes Raumgliederungsmodell Erreichbarkeitsanalyse Psychotherapeuten? Hausärztl. Versorgung Wohnortnahe FA-Versorgung Sonderbereich FA-Versorgung 20

Konzeption Auswirkungen Reform Bedarfsplanung Präsentation in der KVB 29.03.2012 S. 21 In der zukünftigen Systematik der Bedarfsplanung werden prinzipiell drei Steuerungsebenen unterschieden Instrumente Verhältniszahlen (ggf. differenziert nach Planungsbereichstypen) Altersgewichtete Bevölkerung Arzt einer Planungsgruppe + Korrekturfaktoren z.b. Arzt/Patientenkontakte, Morbidität, soziodemograf. Faktoren + Sonderbedarf z.b. qualitativ oder lokal Regelungsebene bundesweit [Richtlinie] regional (KVen) [Bedarfsplan] lokal (z.b. Kreise) [Sonderbedarf] 21

KBV-Konzept: Zuordnung Facharztgruppen zu Versorgungsbereichen wohnortnahe fachärztliche Versorgung Sonderbereich I fachärztliche Versorgung Sonderbereich II fachärztliche Versorgung * gemäß 101 SGB V Kinderärzte* Urologen Augenärzte HNO-Ärzte Chirurgen Hautärzte Nervenärzte Frauenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Anästhesisten Radiologen Fachinternisten Kinder- und Jugendpsychiater Auftrag nehmende Ärzte z. T. ohne Patientenkontakt** Mund-Kiefer- Gesichtschirurgen Physikal. & Rehab. Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Neurochirurgen ** z. B. Laborärzte, Humangenetiker 22

Planungsräume im Vergleich KBV Konzept bisherige Bedarfsplanung Aschaffenburg Würzburg Würzburg Fürth Fürth Regensburg Regensburg Ingolstadt Ingolstadt Ulm Augsburg Ulm Augsburg München Planungsräume Raumtyp I Kernstadt II Ergänzungsgebiet III engerer PVR IV weiterer PVR & Land München KREISTYP Planungsbereiche Bayern 2010 1 2 3 4 5 6 7 8 9 122 Planungsräume 79 Planungsbereiche 23

Agenda Systemzugang Bedarfsplanung heute Neue Bedarfsplanung Motivation 24

Freiberuflichkeit : Chancen häufig langjährige vertrauensvolle Patientenbindung Wirtschaftliche und unternehmerische Selbstständigkeit Selbstverwirklichung Chancen Chancen der der Freiberuflichkeit Freiberuflichkeit Chance auf höheres Einkommen Mehr Gestaltungsspielraum *) Unabhängigkeit (z.b. von Weisungen Dritter) *) z.b. Kooperationsform; -partner; Filialbildung; fachliche Spezialisierung; Marketing; Personal; Arbeitsplatz; Praxisausstattung/Warenwirtschaft; 25

Praxis und Partnersuche Wie finde ich einen - Kooperationspartner/Angestellten? - Abgeber? Foto: Getty Images Foto: Jupiter Images Corporation Praxisbörse der KVB (online) Praxisabgabe/Praxissuche (Kostenfreies Serviceangebot Ihrer KVB) sonstige überregionale Anbieter von (Internet-)Praxisbörsen Private Vermittler/Berater Deutsches Ärzteblatt / sonstige Fachzeitschriften Informationen aus dem Kollegenkreis Kooperationsbörse der KVB (online) Partner/Angestellten suchen/finden 26

Bürokratismus Trend zur verpflichtung Vertragszersplitterung Wirtschaftlichkeitsprüfung Besondere Genehmigungen/ Qualitätsanforderungen Fortbildungs- Honorarverteilung einschl. RLV Abrechnungsbestimmungen Vordruckvereinbarung Disease-Management- Programme (DMP) Rezertifizierung aber: einzelne Bestimmungen führen auch zu Honorarabsicherung bzw. -zuwachs 27

Budgetgrenzen Zuweisung QZV 5 Abrechnung Abgestaffelt 10.000 Obergrenze QZV 4 QZV 3 QZV 2 QZV 1 Basis RLV (FW x FZ x x MF) 60.000 Zuweisung Abgerechnet durch den Arzt: 70.000 Vergütung nach EBM Preisen innerhalb der RLV-QZV- Obergrenze 60.000 ggf. Fallwertminderung Abrechnung: Arzt an KVB Zugewiesenes RLV-QZV-Volumen 28

Zeitbezogene Kapazitätsgrenzen Für wen gelten die Zeitbezogenen Kapazitätszeiten (Zeitbezogene Kapazitätsgrenzen für das Quartal 1/2012 in Minuten) Psychologische Psychotherapeuten: 32.250 Minuten Kinder- und Jugendpsychotherapeuten: 31.500 Minuten Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie: 32.940 Minuten andere ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte (gemäß Kriterien der Bedarfsplanungsrichtlinien): 32.220 Minuten 29

Honorarzahlen 3/2011 Kinder- und Jugendpsychiater Fallwert: 215 Honorar: 72.448 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Fallwert: 472 Honorar: 16.092 30

Ich bin Arzt holt mich hier raus! 31

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Mitarbeiter / Referent (Bitte auf Masterfolie ändern)