4. Jahrgang Laufende Nummer: 10 Ausgabetag: 18. Dezember 2006



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ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV

Transkript:

Amtsblatt des Zweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza mit dem Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13 Amtsblatt des Zweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza für sein Verbandsgebiet mit den Mitgliedsgemeinden Altengottern, Bad Langensalza, Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bothenheilingen, Bruchstedt, Großvargula Haussömmern, Herbsleben, Hornsömmern, Kirchheilingen, Kleinwelsbach, Klettstedt, Mittelsömmern, Neunheilingen, Schönstedt, Schwerstedt, Sundhausen, Tonna, Tottleben, Urleben (entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung -ThürBekVO- vom 22. August 1994) 4. Jahrgang Laufende Nummer: 10 Ausgabetag: 18. Dezember 2006 Inhaltsverzeichnis: Amtlicher Teil: Bekanntgabe von Beschlüssen des Verbands- und Werksausschusses des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza vom 07. Dezember 2006 1 Beschlüsse der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza vom 13. Dezember 2006 2 Allgemeine Preisregelungen für die Wasserversorgung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza 3 Nichtamtlicher Teil: --- Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Bekanntgabe von Beschlüssen Der Verbands- und Werksausschuss des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2006 folgende Beschlüsse gefasst: TOP 2 Weitere Beratung des Wirtschaftsplanes 2007 Der Verbands- und Werksausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dass der Entwurf in der jetzigen Fassung an die Verbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung weitergereicht wird. TOP 3 Kreditaufnahme Beschlossen wird einstimmig, den Kredit bei der VR Bank Westthüringen eg, 99974 Mühlhausen, aufzunehmen: Nominalbetrag 790.000,00 Nominalzinssatz 3,85 % p. a. Zinsfestschreibung 12.12.2016 Effektivzinssatz 3,85 % p. a. jährliche Annuität 38.315,00 erste Rate am 30.06.2007

Seite 2 TOP 4 Dimensionierung Hochbehälter Kirchheilingen Der Verbands- und Werksausschuss nimmt vom Ergebnis der 3. Prognose Trinkwasserbilanz für den Freistaat Thüringen für den Versorgungsbereich des Hochbehälters Kirchheilingen Kenntnis und bestätigt die sich durch den Rückgang der angeschlossenen Einwohner ergebende Reduzierung der Trinkwasservorhaltemenge für den Neubau des Hochbehälters im Jahr 2008. Der Neubau des Hochbehälters Kirchheilingen mit einem Speichervolumen von 2 x 150 m³ wird als wirtschaftlich sinnvoll erachtet. In der Größe des Behälters könnte sich dann etwas ändern, wenn die Gemeinden bereit sind, die Kosten für die Aufstockung von jeweils 150 auf 200 m³ zu übernehmen. Eine Nachfrage ist an die Gemeinden zu richten. TOP 5 Aufhebung der TWSZ für die Wassergewinnungsanlage Kleinwelsbach Der Verbands- und Werksausschuss nimmt von der Außerbetriebnahme der Trinkwassergewinnungsanlage Kleinwelsbach mit den Fassungsanlagen der Quelle 8.1 und dem Bohrbrunnen Hy 1/73 (8.3) seit Mai 2006 Kenntnis, stellt fest, dass die Trinkwasserschutzzonen I und II nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung benötigt werden, bestätigt die von der Werkleitung vorgeschlagene Aufhebung der Trinkwasserschutzzonen I und II und empfiehlt der Verbandsversammlung den Beschluss zur Annahme. Die Verbandsversammlung des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza hat in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2006 folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 39/IV/06 Die Verbandsversammlung genehmigt die Niederschrift über die 6. Sitzung der Verbandsversammlung am 14. Dezember 2005. Beschluss Nr. 40/IV/06 Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza für das Wirtschaftsjahr 2007, so wie sich diese aus der Anlage ergibt. Zu den Anlagen gehören insbesondere die Finanzplanung und das Investitionsprogramm. Beschluss Nr. 41/IV/06 Die Verbandsversammlung nimmt von den Berichten Nr. 35 und 36 zur Rückzahlung der Wasserbeiträge Kenntnis. Beschlossen wird, die Rückzahlung zügig fortzusetzen. Beschluss Nr. 42/IV/06 Die Verbandsversammlung nimmt vom Erstattungsbescheid des ThürLVA vom 23.03.2006, vom Rechtsbehelfsverzicht und vom Auszahlungsantrag zustimmend Kenntnis. Für 2007 ist fristgerecht die finanzielle Hilfe zu beantragen. Beschluss Nr. 43/IV/06 Die Verbandsversammlung des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza nimmt von der Außerbetriebnahme der Trinkwassergewinnungsanlage Kleinwelsbach mit den Fassungsanlagen der Quelle 8.1 und dem Bohrbrunnen Hy 1/73 (8.3) seit Mai 2006 Kenntnis, stellt fest, dass die Gewinnungsanlage mit den Trinkwasserschutzzonen I und II nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung benötigt wird und bestimmt das Verfahren zur Aufhebung der Schutzzonen zu beantragen. Beschluss Nr. 44/IV/06 Die Verbandsversammlung beschließt die Allgemeinen Preisregelungen für die Wasserversorgung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza mit Wirkung ab 01.01.2007, so wie sich diese aus der Anlage zu diesem Beschluss ergibt. Beschluss Nr. 45/IV/06

Seite 3 Die Verbandsversammlung des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza nimmt vom Zuwendungsbescheid des Freistaates Thüringen Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Investitionsmaßnahme Gruppenwasserversorgung Welsbach, 1. BA, TO 5 Sanierung Hochbehälter Altengottern über eine nicht zurückzuzahlende Zuwendungen i. H. v. 268.000 zustimmend Kenntnis und verbindet hiermit ein Wort des Dankes. Beschluss Nr. 46/IV/06 Die Verbandsversammlung des Verbandswasserwerkes Bad Langensalza nimmt von der Außerbetriebnahme der Trinkwassergewinnungsanlage Schönstedt/Waldstedt seit 2004 Kenntnis, stellt fest, dass die Gewinnungsanlage mit den Trinkwasserschutzzonen I und II nicht mehr für die öffentliche Trinkwasserversorgung benötigt wird und bestimmt das Verfahren zur Aufhebung der Schutzzonen zu beantragen. Allgemeine Preisregelungen für die Wasserversorgung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza Anlage zum Beschluss Nr. 44/IV/06 1. In Übereinstimmung mit der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 31/1980, Teil I, S. 750 ff. und den Ergänzenden Bestimmungen des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza zur AVBWasserV nimmt der Trinkwasserzweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza (nachfolgend Zweckverband genannt) nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen privatrechtlich Entgelte. 2. Wasserpreis Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlagen ist ein Wasserpreis zu zahlen. Der Wasserpreis für Trinkwasser wird in Form eines Grundpreises und eines Leistungspreises erhoben. Grundpreis Der Grundpreis deckt anteilig folgende Kosten ab: - Bereitstellungskosten von der Gewinnungsanlage bis zum Hauptabsperrventil nach dem Wasserzähler; - Kosten für die laufende Instandhaltung und Reparaturdienst; - Kosten für Abschreibung und Kapitaldienst. Der Grundpreis beträgt in Abhängigkeit von der Nenndurchflussleistung des Wasserzählers, der einzubauen wäre, um die maximale Nenndurchflussleistung der Hausanschlussleitung auszunutzen: Nenndurchflussleistungen Zählergröße Grundpreis netto Grundpreis brutto (inkl. gesetzl. USt.) /Monat netto /Monat einschließlich 7 % Umsatzsteuer Qn 2,5 10,00 10,7000 Qn 6 24,00 25,6800 Qn 10 40,00 42,8000 Qn 15 60,00 64,2000 Qn 25 100,00 107,0000 Qn 40 160,00 171,2000 Qn 60 240,00 256,8000 Qn 150 600,00 642,0000 Dengspreis Der Leistungspreis bezieht sich auf die verbrauchten Mengen an Trinkwasser. Berechnungseinheit ist ein m³ Wasser. Die Wasserentnahme wird durch Wasserzähler ermittelt. Leistungspreis: netto 1,63 Euro/m³; 1,7441 Euro/m³ inkl. 7 % gesetzl. USt.

Seite 4 3. Baukostenzuschuss ( 9 AVBWasserV) Der Baukostenzuschuss für den Anschluss eines Grundstückes an die örtliche Verteilungsanlage beträgt in Abhängigkeit von der Nenndurchflussleistung des Wasserzählers, der einzubauen wäre, um die maximale Nenndurchflussleistung der Hausanschlussleitung auszunutzen: Nenndurchflussleistungen Zählergröße Baukostenzuschüsse (netto) Baukostenzuschüsse (einschließlich 19 % USt.) /Einheit /Einheit Qn 2,5 1.005,13 1.196,10 Qn 6 2.412,31 2.870,65 Qn 10 4.020,52 4.784,42 Qn 15 6.030,78 7.176,63 Qn 25 10.051,30 11.961,05 Qn 40 16.082,08 19.137,68 Qn 60 24.123,13 28.706,52 Qn 150 60.307,81 71.766,29 Qn 250 100.513,02 119.610,49 4. Hausanschluss ( 10 AVBWasserV) 4.1 Pauschalen für die Herstellung von Neuanschlüssen ( 10 Abs. 4 AVBWasserV in Verbindung mit Ziff. 6 Abs. 2 der Ergänzenden Bestimmungen des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza ) Die Kosten für die Erstellung eines Hausanschlusses sind vom Anschlussnehmer an den Trinkwasserzweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza zu erstatten. Die Berechnung der Kosten erfolgt mit einem Pauschalpreis. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Hausanschluss bis 3 (Pauschalpreis) Grundpauschale: Meterpauschale bis 3, 1 lfd. Meter Rohrgraben, unbefestigter Bereich einschließlich Rohrverlegearbeiten: Meterpauschale bis 3 1 lfd. Meter Rohrgraben, befestigter Bereich einschließlich Rohrverlegearbeiten: Mauerdurchbruch, pauschal: Nettobetrag 660,00 52,00 141,00 143,00 Bruttobetrag 785,40 61,88 167,79 170,17 Die Kostenerstattung für einen Hausanschluss ab DN 80 mm erfolgt dem individuellen Aufwand entsprechend. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Anschlussnehmer trägt ferner alle entstehenden Kosten für die Veränderung des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage z. B. Überbauung des Hausanschlusses erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlasst Der Anschlussnehmer trägt auch die Kosten der Trennung und des Rückbaus des Hausanschlusses, falls er eine endgültige oder vorübergehende Einstellung der Versorgung wünscht und dies nach den Regeln der Technik (z. B. DIN 1988) eine Trennung oder einen Rückbau des Anschlusses geboten erscheinen lässt. 4.2 Pauschalen für die Erneuerung der nichtöffentlichen Abschnitte von Altanschlüssen ( 10 Abs. 3 und Abs. 6 AVBWasserV in Verbindung mit Ziff. 6 Abs. 3 der Ergänzenden Bestimmungen des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza )

Seite 5 Grundpauschale: 200,00 pro Anschluss (netto), somit 238,00 pro Anschluss inkl. 19 % USt. Die Pauschalen für Rohrgraben einschl. Rohrverlegearbeiten, Mauerdurchbruch entsprechen den Pauschalen gem. 4.1. 5. Kosten für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage ( 13 AVBWasserV) Für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage werden die Kosten pauschal berechnet: 30,00 netto, 35,70 inkl. 19 % gesetzliche USt. 6. Leistungsentgelt für die Nachprüfung von Messeinrichtungen ( 19 AVBWasserV) Die Kosten für die Nachprüfung von Messeinrichtungen gemäß 19 Abs. 2 AVBWasserV sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Die Kosten der Nachprüfung umfassen sowohl die Gebühren der Eichbehörde oder staatlich anerkannten Prüfstelle als auch die Kosten für den Ein- und Ausbau sowie den Transport der Messeinrichtung. 7. Leistungsentgelte für Standrohre und Bauwasser ( 22 AVBWasserV) Für Standrohre und entnommenes Bauwasser sind folgende Entgelte zu zahlen: 7.1 Standrohre und Bauwasserzähler Barsicherheitsbetrag für die Mietzeit 300,00 Euro Der Sicherheitsbetrag wird am Ende der Mietzeit mit dem Bereitstellungs- und Leistungspreis sowie bei Beschädigung oder Verlust des Standrohres oder Bauwasserzählers mit den dafür anfallenden Kosten verrechnet. Bereitstellungspreis 2,00 Euro/Tag (netto); 2,1400 Euro/Tag inkl. 7 % USt., mindestens jedoch 15,00 Euro (netto); 16,0500 Euro inkl. 7 % USt. Bei ununterbrochener Benutzungsdauer von mehr als 3 Monaten 1,40 Euro/Tag (netto); 1,4980 Euro/Tag inkl. 7 % USt. Mengenpreis pro entnommenen Kubikmeter Trinkwasser als Bauwasser entspricht dem zurzeit gültigen Trinkwasserpreis. 7.2 Bauwasseranschluss Die Kosten für Herstellung und Entfernung des Bauwasseranschlusses sind in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten. Barsicherheitsbetrag, Bereitstellungspreis und Mengenpreis sind entsprechend Punkt 7.1 zu erstatten. 8. Entgelte für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ( 27 und 33 AVBWasserV) Die Kosten für Zahlungsverzug, aus einer erforderlich werdenden Einstellung der Versorgung oder der Wiederaufnahme der Versorgung sind mit folgenden Pauschalen zu zahlen: Mahnung 10,00 Einstellung der Versorgung 30,00 netto; 35,70 inkl. 19 % gesetzl. USt. Wiederaufnahme der Versorgung bei Ausführung während der Regelarbeitszeit: 30,00 netto; 35,70 inkl. 19 % USt.,

Seite 6 bei Ausführung an Werktagen außerhalb der Regelarbeitszeit: 38,00 netto; 45,22 inkl. 19 % USt., bei Ausführung an Sonntagen, die nicht gesetzliche Feiertage sind: 43,00 netto; 51,17 inkl. 19 % USt., bei Ausführung an gesetzlichen Feiertagen: 55,00 netto; 65,45 inkl. 19 % USt. 9. In-Kraft-Treten Die Allgemeinen Preisregelungen für die Wasserversorgung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza treten am 01.01.2007 in Kraft. Bad Langensalza, den 14. Dezember 2006 Trinkwasserzweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza S c h ö n a u Verbandsvorsitzender Wichtiger Hinweis Bis zum 31.12.2006 gelten die Allgemeinen Preisregelungen für die Wasserversorgung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza vom 02. Februar 2005 (in Kraft ab 03. Februar 2005), veröffentlicht im Amtsblatt des Zweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza am 19. Dezember 2005, lfd. Nr. 10. Eine Änderung der Grund- und Leistungspreise für die Vorhaltung und Lieferung von Trinkwasser (Punkt 2. der Allgemeinen Preisregelungen) erfolgt per 01.01.2007 nicht; diesbezüglich gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % unverändert weiter. Auch die Nettopreise der Punkte 3. (Baukostenzuschuss), 4. (Hausanschluss 4.1/4.2), 5. (Kosten für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage), 7. (Leistungsentgelte für Standrohre und Bauwasser - 7.1/7.2) und 8. (Entgelte für Zahlungsverzug, Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung) der Allgemeinen Preisregelungen verändern sich per 01.01.2007 nicht. Im Zusammenhang mit der Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 % auf 19 % per 01.01.2007 kommt es jedoch zu einer entsprechenden Erhöhung der Bruttopreise. Maßgeblich für die Höhe des abrechnungsfallbezogen anzuwendenden Umsatzsteuersatzes ist das Datum der Erbringung/Fertigstellung der betreffenden Leistung, nicht das Datum der Auftragserteilung/des Vertragsabschlusses bzw. der Rechnungslegung!

Seite 7 Impressum Herausgeber: Redaktion: Anmerkung: Zweckverband: Verbandswasserwerk Bad Langensalza Hüngelsgasse 13, 99947 Bad Langensalza Zweckverband: Verbandswasserwerk Bad Langensalza - Geschäftsstelle Verantwortlich: Silva Rückbeil, Hüngelsgasse 13 99947 Bad Langensalza Tel.: 03603/8407-38 Fax: 03603/8407-15 E-Mail:info@ wazv-badlangensalza.de Erscheinungsweise: Das Amtsblatt ist das offizielle Mitteilungsblatt des Zweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza und erscheint in unregelmäßigen Abständen je nach Bedarf. Das Amtsblatt liegt während der Sprechzeiten dienstags von 8.00 12.00 Uhr und 13.30 17.30 Uhr und donnerstags von 8.00 12.00 Uhr und 13.30 15.30 Uhr bei der Geschäftsstelle in begrenzter Stückzahl zur kostenlosen Mitnahme bereit oder ist im Internet unter www.wazv-badlangensalza.de kostenlos abrufbar. Das Amtsblatt kann auch im Abonnement beim Zweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza bestellt Der Bezugspreis einschließlich Porto und Versand beträgt je Einzelausgabe 2,00 EURO. Anmerkung: Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes weisen in der für die Bekanntmachung ihrer Satzungen vorgesehenen Form auf die Veröffentlichung des jeweiligen Amtsblattes hin. Weiterhin liegen in den Gemeindeverwaltungen aller Mitgliedsgemeinden eine begrenzte Anzahl Exemplare dieses Amtsblattes zur kostenlosen Mitnahme bereit.