Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen

Ähnliche Dokumente
Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungsveranstatungen

Musterfortbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer

Hinweise für Veranstalter (Stand ) Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollegen,

aktualisierte Fassung auf Beschluss des 9. Deutschen Psychotherapeutentages in Köln am 18. November 2006

Akkreditierung. Schritt 1 von 6 Veranstalter auswählen: I. Angaben zum Anbieter der Fortbildungsveranstaltung Antragsteller/Organisation: *

Mit der vorliegenden Fortbildungsrichtlinie, die das Freiwillige Fortbildungszertifikat einführt, wird den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

Antragsformular A9. Antrag auf Akkreditierung einer Supervisionsveranstaltung AKNR: / 000

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Ausfüllen dieses Antragsformulars. bis eintägig mehrtägig

1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen

Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Antrag auf Anerkennung für den Fachtitel «Psychotherapeutin SBAP.» und «Psychotherapeut SBAP.»

Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 1 des Antragsformulars)

ERLÄUTERUNGEN ZUM ONLINE-PUNKTEKONTO SOWIE ZU DEN FORTBILDUNGSPUNKTEN UND DEN FORTBILDUNGSNACHWEISEN

Fortbildungsordnung der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz (FobiO LPK RLP)

Merkblatt zum Fortbildungspunktekonto (Stand: 27. Februar 2008)

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und der Psychotherapeutenkammer Bremen

Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats. vom 13. Juli 2017

Fortbildung und Fortbildungszertifikat

Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Bereich Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt/ -psychotherapeut seit/ab: tt.mm.jj

Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes

Fortbildungszertifikat - Nachweis einer qualifizierten ärztlichen Fortbildung im Land Brandenburg -

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) (Muster-)Fortbildungsordnung 2013

DGPPN-Zertifikat Psychosomatik in der Psychiatrie

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Fortbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

ANERKENNUNG VON FORTBILDUNGSVERANSTALTUNGEN UND BESCHEINIGUNGEN

Fortbildungsvereinbarung

Akkreditierungsreglement

Gemeinsame Akkreditierungs- und Zertifizierungsstelle der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen und der Psychotherapeutenkammer Bremen

Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom

Die Regelungen zur Neuropsychologie in der Weiterbildungsordnung in Rheinland- Pfalz

Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie

Allgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Anleitung zur Nutzung des Fortbildungskontos für absolvierte Fortbildungen

Wir bitten die o.g. Felder vollständig auszufüllen, da nur so eine abschließende Antragsbearbeitung möglich ist.

Richtlinien über die Verleihung von Fachtiteln FSP

Berufswege die gegenwärtigen berufs- und sozialrechtlichen Möglichkeiten der therapeutischen Fortund Weiterbildung nach der Ausbildung

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Vertreters nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Fortbildungsordnung der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz (FobiO LPK RLP) 1 Zweck und Ziel der Fortbildung

Antrag. Name, Vorname Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Psychodiabetologie

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24)

AUFNAHMEORDNUNG. Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) im BDÜ e.v.

Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungsordnung

Merkblatt für einen Antrag auf Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Fortbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom

EEC Z e r t i f i z i e r u n g von Instituten und Lehrgängen

An die Apothekerkammer Berlin Centrum für Pharmazeutische Kompetenz Kantstr. 44/ Berlin Fax 030/

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

Richtlinien für die Erteilung einer Bewilligung für die selbständige Berufsausübung in Psychotherapie

Fortbildungsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen vom

Antrag auf Akkreditierung einer Fortbildung für

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Therapeut ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Therapeut der MVZ-Vertretungsberechtigte)

* Angaben müssen durch beglaubigte Kopien der Originalunterlagen belegt werden ... Praxis-/Dienststelle:... Straße:... Hausnummer:...

Merkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Psychotherapeuten / einer angestellten Psychotherapeutin

Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Antrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV

A N T R A G. auf Eintragung in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

Anleitung zum Erwerb der GIBeT-Fortbildungszertifikate

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Name, Vorname, Titel

Psychologische Psychotherapeuten: Systemische Therapie

Neuantrag Erweiterungsantrag

Schwangerschafts- ultraschall (SGUM)

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach Hamburg

Ausübungsberechtigung nach 7b Handwerksordnung

Richtlinie zur Anerkennung und Bewertung von ärztlichen Fortbildungsmaßnahmen gemäß der Fortbildungsordnung der Hamburger Ärzte und Ärztinnen (FBO)

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DER DEUTSCHEN VEREINIGUNG FÜR GESTALTTHERAPIE (DVG) FÜR DIE AUFNAHME VON MITGLIEDERN (Stand: Mai 2015)

Wir bitten um Überweisung der Bearbeitungs- und Prüfgebühren an unten stehende Bankverbindung.

(2) Der Antrag ist auf einem Antragsformular der Landwirtschaftskammer Nordrhein- Westfalen zu stellen.

Psychotherapeutische Medizin / VT

FORTBILDUNG ZUM SUPERVISOR / ZUR SUPERVISORIN. Für Psychologische Psychotherapeuten Schwerpunkt Verhaltenstherapie

Fortbildungsrichtlinie der Ingenieurkammer Hessen

Stand der Diskussion im Ausschuss AFW zu verfahrensbezogenen Weiterbildungen

FORTBILDUNGSORDNUNG. (1) Die Fortbildung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Adolf-Ernst-Meyer-Institut zur Weiterbildung in der Psychotherapie

Psychologische/r Psychotherapeut/in. Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeut/in. Mitgliedsnummer in der LPPKJP...

Antrag. auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von gynäkologischen Leistungen im hausärztlichen Versorgungsbereich

% einer Vollzeitbeschäftigung. Die Stundenzahl im Falle einer Vollzeitbeschäftigung

Antrag auf Umwandlung einer eingeschränkten Zulassung in eine Vollzulassung

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung von psychotherapeutischen Leistungen

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Vertragsarzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen Walter-Möller-Platz Frankfurt am Main GZ: PS A N T R A G

Hinweise zur Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

ANTRAG AUF ANERKENNUNG DES TITELS PSYCHOTHERAPEUTIN SBAP. / PSYCHOTHERAPEUT SBAP.

Anlage 3 BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)

Transkript:

Informationsblatt für Anbieter und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen Stand: 01.09.2007 1. Allgemeines zur Antragstellung Auf Grundlage der am 25.11.2003 von der Delegiertenversammlung der Hessischen Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen LPPKJP verabschiedeten Fortbildungsordnung (FBO) wurde 2004 ein Freiwilliges Fortbildungszertifikat eingeführt. Für dieses Zertifikat können nur Veranstaltungen anerkannt werden, deren Akkreditierung zuvor von den Veranstaltern bei einer Landespsychotherapeutenkammer beantragt wurde und die gemäß der in der FBO und den zugehörigen Ausführungsbestimmungen festgelegten Akkreditierungskriterien anerkannt wurden. Ausnahmen bilden Veranstaltungen, die z.b. im Ausland stattfinden oder von Ärztekammern bzw. von kassenärztlichen Vereinigungen akkreditiert sind und den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Muster-Fortbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer entsprechen. Zur Erlangung des Fortbildungszertifikats können auch Bescheinigungen über Veranstaltungen im Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004 eingereicht werden und Berücksichtigung finden, sofern diese Fortbildungen den Standards dieser Fortbildungsordnung entsprechen. Es werden darüber hinaus auch Veranstaltungen anerkannt, die ab dem 01.01.2002 stattgefunden haben und entweder von einer Ärztekammer akkreditiert oder von einer Kassenärztlichen Vereinigung als Qualitätszirkel anerkannt worden sind. Seit dem 01.04.2004 können die notwendigen Antragsformulare von Veranstaltern von der Homepage der LPPKJP (www.psychotherapeutenkammer-hessen.de) heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Im weiteren wird unter Punkt 2 zunächst primär über den Prozess der Akkreditierung, d.h. über die Anerkennung von zum Erwerb des Zertifikats geeigneten Veranstaltungen und die Anerkennung von Supervisoren, Selbsterfahrungsleitern und Intervisionsgruppen informiert. Diese Informationen richten sich also primär an Veranstalter. Unter Punkt 3 dieses Informationsblatts erfolgen Informationen speziell für Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen. Es geht um die Zertifizierung, den Prozess, der durch den Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb des Zertifikats der LPPKJP Hessen führt.

2. Für die Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen: Die Akkreditierung 2 Die Anträge auf Akkreditierung müssen mit den erforderlichen Anlagen zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin vollständig ausgefüllt der Akkreditierungskommission der Kammer vorliegen. Bei der Beantragung einer Akkreditierung aus dem Bereich 3 (Supervisor / Selbsterfahrungsleiter) soll die Kammerzugehörigkeit zur LPPKJP Hessen vorliegen. Ärztliche Supervisoren sofern sie keine Akkreditierung einer Landesärztekammer vorweisen können - müssen, wenn die Anerkennung der bei ihnen durchgeführten Supervisionsstunden für das Zertifikat möglich sein soll, kostenfrei bei der LPPKJP eine Anerkennungszusage beantragen. Dazu genügt ein formloser Antrag bei der Geschäftsstelle der LPPKJP, mit dem die im Bereich der Landesärztekammer bestehende Ermächtigung bzw. eine entsprechende Qualifikation (z.b. Lehrtherapeut in psychotherapeutischer Aus-/Weiterbildung etc.) nachzuweisen ist. Supervisionsstunden bei ärztlichen Supervisoren, die vor dem 01.01.2006 durchgeführt wurden, können für das Zertifikat anerkannt werden, sofern die Qualifikation der Supervisoren den Anforderungen der FBO entspricht. Veranstaltungen zu folgenden Inhaltsbereichen können zur Akkreditierung eingereicht werden: - Auf die der Approbation zu Grunde liegenden Verfahren bezogene Veranstaltungen - Auf weitere Verfahren, Methoden, Interventionstechniken und spezifische Störungsbilder bezogene Veranstaltungen - Auf für die Ausübung von Psychotherapie relevante Nachbarwissenschaften bezogene Veranstaltungen - Weitere berufsrelevante Fortbildungsangebote: berufsrechtliche und juristische Themen, Praxis-Management, EDV, Personalführung, etc. Folgende Angebotsformen sind vorgesehen: Bereich 1: Theoretische Vertiefung und Erweiterung (s. Punkt 2.1.) (z.b. Workshop, Seminar, Einzelvortrag, Kongresse, Tagungen) Bereich 2: Praktisch-klinische Tätigkeit (S. Punkt 2.2.) (z.b. interne interdisziplinäre Colloquien und Konferenzen, öffentliche Klinikvorträge und Klinikkonferenzen) Bereich 3: Supervision, Intervision und Selbsterfahrung (s. Punkt 2.3.) (z.b. Supervision, Intervision, Selbsterfahrung) Zu jedem der drei Bereiche ist ein eigenes Antragsformular abrufbar, auf diesen finden sich detaillierte Angaben bezüglich Angebotsformen und zugeordneten Fortbildungseinheiten(-punkten). 2. 1. Bereich 1: Theoretische Vertiefung und Erweiterung: Akkreditierung von Kongressen, Seminaren, Workshops etc. enn Sie die Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung aus dem Bereich 1 anstreben, muss sie den in der FBO festgelegten Kriterien entsprechen:

3 Kriterien anzuerkennender Fortbildungsveranstaltungen: (Auszug aus der Fortbildungsordnung) a) Wissenschaftliche Anerkennung im Sinne des PsychThG, oder b) Wissenschaftliche Begründetheit 1) bei Berücksichtigung des wissenschaftlichen Sach- und Fachverstandes, der Fachliteratur und der Lehre und Forschung, 2) unter Einbeziehung der internationalen Standards und wissenschaftlichen Ergebnisse, 3) nach Relevanz und Verbreitung in der bisherigen ambulanten und stationären Praxis unter Einbeziehung der Behandlungserfahrungen der jeweiligen Praktiker, 4) wegen bisher bestehender Anerkennung als Zweitverfahren bei Landesärztekammern für die Anerkennung als Facharzt für Psychotherapeutische Medizin und c) Praxisrelevanz, d) Klinische Erprobtheit, e) Nachweis von Fortbildungspraxis (Lehrbarkeit, curriculare Konzepte, Evaluation) Qualifikation des wissenschaftlichen Leiters und der Dozenten: Für die Zertifizierung im Bereich 1 ist ein Nachweis über die Qualifikation des wissenschaftlichen Leiters der Fortbildung zu erbringen. Der wissenschaftliche Leiter muss die fachspezifische Qualifikation der Dozenten sicherstellen. Die Kammer behält sich vor, bei ihm Einsicht in die Qualifikationsnachweise der Dozenten zu nehmen. Im Falle einer Einzelveranstaltung ist der Dozent als wissenschaftlicher Leiter zu betrachten. Ist der wissenschaftliche Leiter der Veranstaltung ein Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder ein Arzt mit äquivalenter Weiterbildung, ist seine Qualifikation nachzuweisen durch Kopien der entsprechenden Approbations- oder Weiterbildungsurkunden. Ein fachspezifischer Qualifikationsnachweis kann erfolgen durch eine den Lehrinhalten entsprechende (akademische) Qualifikation, Lehrerfahrung, Fortbildung sowie Tätigkeit im gelehrten Bereich: 1. Aus-, Fort- oder Weiterbildungsnachweis im gelehrten Bereich 2. mehrjährige Berufserfahrung im gelehrten Bereich, 3. Fähigkeiten und Erfahrungen im Fachthema: über oder durch Nachweise über bisherige Lehrtätigkeiten Unterlagen über eigene Tagungs- und Kongressbeiträge themenspezifischen Veröffentlichungen themenspezifisches Tätigkeitsprofil Die verwendeten Lehrmethoden sollen dem aktuellen Stand entsprechen (Vortrag/ Diskussion, Präsentation übersichtlich, Zusammenfassung, Handout). Kooperation und gegenseitige Anerkennung mit anderen Kammern:

4 Im Fall einer bereits erfolgten Anerkennung der Veranstaltung durch ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut oder eine anerkannte Weiterbildungsstätte sind die verschiedenen Einzelnachweise nicht zu erbringen. Der Nachweis der Anerkennung durch die entsprechende Institution ist dem Antrag auf Akkreditierung beizulegen. Die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zwischen der LPPKJP Hessen und anderen Psychotherapeuten- und Ärztekammern ist vereinbart. Voraussetzung ist, dass deren Kriterien den Standards der FBO der LPPKJP Hessen oder denen der Muster-Fortbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer entsprechen und die Inhalte für die psychotherapeutische Tätigkeit relevant sind. Evaluation: Nach Ende der Veranstaltungen aus den Bereichen 1.1 und 1.3 sind den Teilnehmern Evaluationsbögen auszuhändigen und dafür Sorge zu tragen, dass diese ausgefüllt zurückgegeben werden. Die Evaluationsbögen verbleiben beim Veranstalter und sind der Kammer auf Verlangen vorzulegen. Auf Wunsch stellt die LPPKJP Hessen den Veranstaltern einen Evaluationsbogen zur Verfügung, es können selbstverständlich auch eigene Bögen benutzt werden. 2.2. Bereich 2: Praktisch-klinische Tätigkeit Akkreditierung von Kliniksfortbildungen etc. Die Kriterien bezüglich der Veranstaltungen und die Qualifikationsnachweise für wissenschaftliche Leiter sind analog zu denjenigen in Bereich 1. Der wissenschaftliche Leiter ist verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass die gelehrten Inhalte den aktuellen fachlichen Standards entsprechen. Eine Fortbildungsreihe im Rahmen einer Klinikfortbildung ist mit einmaliger Antragstellung für einen Ein-Jahres-Zeitraum zu akkreditieren. 2.3 Bereich 3 : Supervision, Intervision, Selbsterfahrung Akkreditierung von Supervisoren, SE-Leitern und Intervisionsgruppen Folgende Kriterien 1 gelten für Supervisoren/Selbsterfahrungsleiter etc.- im Text als Supervisoren bezeichnet: (Auszug aus der Fortbildungsordnung) 5.3.1 Supervisoren sollen über eine Approbation als Psychologische/r Psychotherapeut/in oder als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut/in verfügen. 5.3.2 Supervisoren sollen über einen Aus- bzw. Weiterbildungsabschluss in dem Verfahren verfügen, in dem sie Supervision erteilen. 5.3.3 Supervisoren müssen über eine mindestens fünfjährige psychotherapeutische Berufstätigkeit nach Abschluss ihrer psychotherapeutischen Aus- bzw. Weiterbildung verfügen. 5.3.4 Supervisoren müssen parallel zu ihrer supervisorischen Tätigkeit auch in relevantem Umfang heilkundlich-psychotherapeutisch tätig sein. 5.3.5 Supervisoren müssen sich durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen selbst auf dem aktuellen Stand der Profession halten. 1 Ausnahmen können in begründeten Fällen beim Vorliegen äquivalenter Voraussetzungen geltend gemacht werden. Über diese Ausnahmen entscheidet die Akkreditierungs-/Zertifizierungskommission.

5 5.3.6 Supervisoren sollen möglichst über eine mehrjährige Unterrichtstätigkeit in dem von ihnen zur supervidierendem Fachgebiet verfügen. 5.3.7 Die von den psychotherapeutischen Fachverbänden und Fachgesellschaften beauftragten anerkannten Supervisor/inn/en dürfen im Rahmen der Kammer-Zertifizierung supervisorisch tätig werden. Über die hierfür zu berücksichtigenden Fachverbände und Fachgesellschaften entscheidet die Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission. 5.3.8 Die im Rahmen der staatlichen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen anerkannte Supervisorinnen und Supervisoren gelten auch als anerkannte Supervisoren im Sinne der Fortbildungsordnung und werden auf Antrag von der Akkreditierungs- und Zertifizierungskommission ohne weitere Überprüfung bestätigt. 5.3.9 Persönliche Eignung Für die in der Supervision berücksichtigten Psychotherapieverfahren gelten dieselben Kriterien wie für Fortbildungsangebote: 1.Wissenschaftliche Anerkennung im Sinne des PsychThG 2.Wissenschaftliche Begründetheit Die psychotherapeutischen Fachverbände und Fachgesellschaften, denen die Supervisoren nach 5.3.2 angehören, müssen ebenfalls diese Kriterien erfüllen. Qualifikation des Supervisors oder Selbsterfahrungsleiters (Nachweis gemäß o.g. Kriterien) 1. Anerkennung durch ein staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut oder einen Fachverband, oder: 2. Approbation: Fotokopie der Approbationsurkunde 3. Aus- bzw. Weiterbildungsabschluss: Kopie der entsprechenden Urkunde 4. Psychotherapeutische Berufstätigkeit: Durch Arbeitgeber bestätigten Nachweis der Tätigkeitsart und dauer / Nachweis über Supervisionserfahrungen 5. Fortbildung: a. Kopie von Nachweisen der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen b. Unterlagen über eigene Tagungs- und Kongressbeiträge c. themenspezifischen Veröffentlichungen 6. mehrjährige Unterrichtstätigkeit: Nachweise über bisherige Lehrtätigkeiten Die Akkreditierung in diesem Bereich erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Es wird also die Person des Supervisors/Selbsterfahrungsleiters akkreditiert, nicht eine Gruppe oder Veranstaltung. Eine Ausnahme allerdings stellt folgender Sachverhalt dar: Sofern im Rahmen von (curricularen) Fortbildungsreihen Supervision oder Selbsterfahrung stattfindet (ggf. auch über einen oder mehrere Tage), ist dies als Bestandteil der Fortbildungsreihe anzusehen. Daher handelt es sich um eine Fortbildung aus dem Bereich 1. In diesem Fall muss ein Antrag auf Akkreditierung für den Bereich 1.1 (Workshop, Seminar, Kurs) gestellt werden, der Veranstalter ist dabei als wissenschaftlicher Leiter und der Supervisor als Dozent zu benennen. In jeder Supervisions- oder Selbsterfahrungssitzung wird eine Teilnehmerliste geführt, auf der die Teilnehmer ihre Teilnahme mit Unterschrift bestätigen. Die Liste verbleibt beim Supervisor oder Selbsterfahrungsleiter, der sie für mindestens sechs Jahre aufbewahren und der Kammer auf Verlangen vorlegen muss.

6 Intervisionsgruppen müssen nach den Vorgaben der hessischen FBO mindestens drei und höchstens acht TeilnehmerInnen umfassen. Sie werden von einem Mitglied (Antragsteller), das zugleich hessisches Kammermitglied sein muss, bei der LPPKJP Hessen unter Angabe der Teilnehmer angemeldet. Der Antragsteller übernimmt in diesem Fall die Führung und Aufbewahrung der Teilnehmerlisten. Bezüglich Aufbewahrung und Überprüfung gelten die o.g. Bedingungen. 2.4. Akkreditierungs-Antragsbearbeitung und Gebühren - Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang des Antrags. - Die LPPKJP nimmt die formale und fachliche Bewertung des Antrags gemäß der Fortbildungsordnung vor und legt die Kategorie und Anzahl der anerkannten Fortbildungseinheiten fest. - Anträge, die nicht fristgemäß oder nicht vollständig eingereicht werden, haben keinen Anspruch auf Akkreditierung. - Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid. Im Falle der Ablehnung wird die Entscheidung begründet. - Die Akkreditierung wird nur für die jeweilige Veranstaltung ad personam ausgesprochen. - Bei Supervisoren, Sellbsterfahrungsleitern, Intervisionsgruppen wird ad personam für einen Zeitraum von 5 Jahren akkreditiert. - Im Falle der Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung erhält der/die Antragsteller/in die Vorlage der Teilnahmebescheinigung mit Anerkennungsvermerk der Kammer. Der/die Dozent/in oder der Organisator vervielfältigt die Vorlage und bestätigt den Teilnehmern/innen nach der Veranstaltung die Teilnahme. Zur Akkreditierung müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: - der Antrag (Antragsformular Bereich 1, 2 oder 3) - die jeweils erforderlichen Anlagen - Kopie des Überweisungsauftrags der Akkreditierungsgebühren - Bankverbindung: Deutsche Ärzte- und Apothekerbank BLZ: 51090636 Konto: 0005324726 Verwendungszweck: "Fortbildung"/ Titel der Veranstaltung. Wenn eine bereits akkreditierte Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt in unveränderter Form erneut angeboten werden soll, genügt eine vereinfachte Antragstellung (siehe entsprechendes Antragformular). In diesem Fall sind mit dem ausgefüllten Vordruck Antrag auf Akkreditierung einer Fortbildungsveranstaltung" das detaillierte Kursprogramm, die alte Akkreditierungsnummer sowie die Kopie des Überweisungsträgers über die Akkreditierungsgebühren mit den Vermerken "Fortbildung" und dem Titel der Veranstaltung der Geschäftsstelle einzureichen. Die Erstakkreditierung darf in diesem Fall jedoch nicht länger als fünf Jahre zurück liegen.

Die Akkreditierungsgebühren betragen: 7 Die Akkreditierung von Veranstaltungen aller Angebotsformen, für die keinerlei Entgelt für die Teilnahme oder für die Ausstellung von Bescheinigungen erhoben wird, ist gebührenfrei. Die Akkreditierung von Veranstaltungen der Angebotsformen 1.2, 2.1, 2.3 sowie 3.3 ist gebührenfrei. Für die Akkreditierung der anderen Veranstaltungen werden die folgenden Gebührensätze erhoben: - Angebotsform 1.1 5 EUR je akkreditierter Fortbildungspunkt (Workshop, Seminar, Kurs) - Angebotsform 1.3 10 EUR je akkreditierter Fortbildungspunkt (Kongresse, Tagungen, Symposien) - Supervision und Selbsterfahrung 125 EUR je Akkreditierungszeitraum (Akkreditierungszeitraum 5 Jahre) - Maximale Gebühr je Einzel-Veranstaltung 250 EUR Kostenschuldner ist jeweils der Antragsteller. 3. Hinweise zur Zertifizierung: Der Erwerb des Fortbildungszertifikats für Teilnehmer Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen sondern nur Kopien der Teilnahmebescheinigungen der Fortbildungsveranstaltungen zur Zertifizierung bei der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer ein. Für den Fall, dass dennoch Originalunterlagen eingereicht werden, wird keine Gewähr für Rückgabe oder Aufbewahrung ü- bernommen. Erkundigen Sie sich bei den Anbietern von Fortbildungen, ob diese ihre Veranstaltungen bei der Psychotherapeutenkammer zur Akkreditierung einreichen und einen entsprechenden Antrag stellen wollen. Die sozialrechtliche Fortbildungspflicht hat entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Modernisierung des Gesundheitssystems bereits am 01. Januar 2004 begonnen. Veranstaltungen, die nach dem 01.01.2005 durchgeführt wurden, können nur zur Erlangung des Fortbildungszertifikats verwendet werden, wenn sie zuvor bei der LPPKJP Hessen oder einer anderen Psychotherapeuten- oder Ärztekammer akkreditiert wurden (Ausnahmen: Auslandsveranstaltungen, durch Kassenärztliche Vereinigungen anerkannte Veranstaltungen). Für Veranstaltungen, die vor dem 01.01.2005 durchgeführt wurden, gelten folgende Regelungen: Veranstaltungen die im Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004 durchgeführt wurden, können Berücksichtigung finden, sofern diese Fortbildungen den Standards dieser Fortbildungsordnung entsprechen. Veranstaltungen, die ab dem 01.01.2002 stattgefunden haben, können für das Zertifikat angerechnet werden, wenn sie entweder von einer Ärztekammer akkreditiert oder von einer Kassenärztlichen Vereinigung als Qualitätszirkel anerkannt worden sind.

8 Die Nachweise über anerkannte Fortbildungsmaßnahmen sollten von Ihnen gesammelt und möglichst jeweils bis Ende März des Folgejahres bei der Geschäftsstelle der Kammer eingereicht werden. Ebenso können Sie zukünftig mit Nachweisen von Fortbildungsveranstaltungen, die im Ausland stattgefunden haben, verfahren. Bei Auslandsveranstaltungen können Sie aber auch vorab die Beschreibung (Programm) der Veranstaltung einreichen, um frühzeitig Rückmeldung zu erhalten, ob diese Veranstaltung anerkannt werden kann. Qualitätszirkel, die bereits von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen anerkannt sind, müssen nicht bei der LPPKJP zur Akkreditierung eingereicht werden. Die Teilnahme an diesen Qualitätszirkeln wird für das freiwillige Fortbildungszertifikat anerkannt. Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsveranstaltungen, die bei KVen, Ärztekammern und anderen Landespsychotherapeutenkammern anerkannt wurden, können bei psychotherapierelevanten Inhalten für das Zertifikat berücksichtigt werden. Die Kammer hat ein System zur Erfassung der jeweils erworbenen Fortbildungseinheiten (ein so genanntes Punktekonto ) eingerichtet. Auf einem Punktekonto werden Kammermitgliedern die bereits eingereichten und anerkannten Fortbildungspunkte gutgeschrieben, so dass nach Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahl die entsprechend unserer Fortbildungsordnung 250 Punkte beträgt die Voraussetzungen zur Erteilung eines Fortbildungszertifikates erfüllt sind. Aus organisatorischen Gründen ist es uns nicht möglich, den Kammermitgliedern telefonisch oder schriftlich über ihren jeweiligen Kontostand Rückmeldung zu geben. Sie haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich über ihren persönlichen aktuellen Kontostand zu informieren, indem sie diesen mit Hilfe ihres persönlichen Passwortes im Mitgliederbereich der Homepage der LPPKJP abrufen. Falls von Ihnen gewünscht, stellt Ihnen die Geschäftsstelle der Kammer eine Bescheinigung über den erreichten Punktestand aus. Das Fortbildungszertifikat wird jedem Kammermitglied, das für den entsprechenden Zeitraum mindestens 250 Punkte nachgewiesen hat, erstmals auf Antrag im 1. Halbjahr 2009 zugestellt werden. Für die Ausstellung des Zertifikats werden keine Gebühren erhoben. Den Nachweis der sozialrechtlichen Fortbildungspflicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der erstmals zum 01.07.2009 fällig ist, wird nicht in Papier gebundener Form über das Fortbildungszertifikat erbracht werden müssen. Die Information, dass ein jeweiliges Kammermitglied die sozialrechtliche Verpflichtung erfüllt hat, wird von der Landespsychotherapeutenkammer an die Kassenärztliche Vereinigung weitergeleitet werden. Vorgehensweisen für die Informationsweiterleitung, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen müssen, werden derzeit von den beiden Körperschaften erarbeitet. Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung. Ihre LPPKJP Hessen